Armbrust im alten Steinbruch erlaubt?

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 9.107 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2013 um 22:58) ist von gilmore.

  • Ich kann das mal ganz genau erklären.

    Am Montag hatte ich, wie ich hier ja auch bekannt gab, wegen einer Lächerlichkeit Polizeibesuch.

    Ich fragte einen Polizisten, ob ich draußen im umzeunten Garten schießen dürfe.

    Seine Antwort: Ja, wenn keine Kugel das Grundstück verläßt, niemanden gefährdet wird und ich eine schriftliche Erlaubnis des Hausbesitzers habe, eine mündliche würde nicht genügen.

    Hallo zusammen,
    grundsätzlich bedürfen nur wenige Rechtsgeschäfte, die in Deutschland getätigt werden, der Schriftform. Das snd grundsätzlich alle Rechtsgeschäfte, die Immobilien betreffen und darunter fallen auch Schenkungen, was viele nicht wissen. In beiden Fällen ist sogar eine notarielle Beurkundung erforderlich, was die Notare freut, denn daran verdienen sie sehr gut!!!
    Die Auskunft / Forderung des Polizisten war und ist falsch !!!
    Im Ürigen hatten wir dieses Thema schon einmal ausführlich als es um Neuerungen im neuen Waffengesetzt ging ( Suchfunktion bemühen ).

    LG Finnmaster :wickie:

  • Also ich teile Raziels und Snipo´s meinung auch.
    Es spricht eigentlich nichts dagegen wenn du das ganze mit der nötigen vorsicht betreibst.(sollte man generell)
    Ist ja immerhin schonmal um welten besser als das "irgendwo" im Wald zu betreiben.
    Das ist ein aspekt den man auch jedem der etwas dagegen hätte wenn du dort schießt, entgegenbringen kann!
    Wünsche dir auch viel Spaß beim pfeile beschleunigen. ;^)

    Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche,
    sondern das Weitergeben des Feuers.
    (Thomas Morus)

  • Ihr Lieben.
    Wir hatten bis jetzt nur einmal Zaungäste. Die haben sich interressiert gezeigt, wir haben ihre Fragen bantwortet und gut ist. Das war zwar irgendwie schon lästig aber danach hatten wir unserer Ruhe.

    Gruß Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Aber ein eintrag wegen verstoß gegen das Waffengesetzt ist nicht mehr akzeptabel.


    Genau das könnte dir passieren.

    Zitat

    WaffVwV:

    Wegen der Definition der Armbrüste als Waffen in Anlage 1
    Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.2 sind Schießstättenfür Armbrüste erlaubnispflichtig

    Bisher hat sich wohl noch niemand durch alle Instanzen geklagt, um das Gegenteil zu beweisen. Wenn du der erste sein willst, viel Spaß.

  • Die Auskunft / Forderung des Polizisten war und ist falsch !!!

    Das mag durchaus stimmen und ich habe nur das wiedergegeben was der Mann sagte.
    Was in Gesetz steht, Papier ist geduldig, ist Eine Sache, die Wirklichkeit eine Andere.
    Primär interessiert mich die Aussage des Polizisten, und wenn der meine Plempe(n) vorerst mal kassiert und ich sie dann nach Wochen, vielleicht auch noch beschädigt, wieder bekomme, nützt mir das ganze "mein Recht was ich habe" gar nichts.

  • Will heißen, ich kann u.a. jeden Hausverbot (ausgenommen natürlich Personen mit entsprechender Erlaubnis, wie Polizei mit HD oder Gerichtsvollzieher) erteilen und habe auch andere Rechte.


    Jep kannste und Polizei usw muß beweisen das du es nicht durftest, da das Arbeitet bedeutet machen die dann auf Patzig und wollen erlaubnis sehen. Was sie gar nicht dürfen.

    Primär interessiert mich die Aussage des Polizisten, und wenn der meine Plempe(n) vorerst mal kassiert und ich sie dann nach Wochen, vielleicht auch noch beschädigt, wieder bekomme, nützt mir das ganze "mein Recht was ich habe" gar nichts


    Du kannst dich auf Aussagen von Polizei nicht verlassen da die die Gesetze gar nicht kennen. Wie man regelmäßig erlebt und 75% sind ja auch belehrungsresistent, dh heist du hälst StGB dennen unter die nase und due wirst dann wegen Wiederstand noch mitgenommen.


  • Primär interessiert mich die Aussage des Polizisten, und wenn der meine Plempe(n) vorerst mal kassiert und ich sie dann nach Wochen, vielleicht auch noch beschädigt, wieder bekomme, nützt mir das ganze "mein Recht was ich habe" gar nichts.

    Das ist aber nur die (falsche) Meinung dieses einen Polizisten.
    Der nächste kann das ganz anders sehen.

    Sich auf Aussagen von Polizisten zu verlassen ist so ziemlich
    das Riskanteste was man tun kann. Am Ende entscheidet nämlich
    jemand anderes...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Genau das könnte dir passieren.

    Bisher hat sich wohl noch niemand durch alle Instanzen geklagt, um das Gegenteil zu beweisen. Wenn du der erste sein willst, viel Spaß.


    Also was Du da mitteilst ist ja gut und schön,aber im Zweifelsfall gilt vor allen Gerichten das Waffengesetz und nicht eine dem widersprechende Verwaltungsvorschrift!Des weiteren gibt's hier glaube ich sehr viele die sich darüber freuen würden wenn es sie als erste erwischen würde.Dann könnte man nämlich endlich vollkommene Rechtssicherheit herstellen lassen und diese ... endlich dahin schicken wo sie hin gehört,in den Mülleimer! :whistling: Ist aber nur meine persönliche Meinung!Übrigens warum gibt es hier alle paar Monate die selben sinnlosen Diskussionen über dieses Thema ohne einen schon darüber existierenden Thread erst mal zu lesen?Es gibt dann immer wieder die selben Leute die unbedingt jedem einreden wollen was erlaubt sein könnte und was nicht!
    Für rechtliche Beratung bitte entsprechende Fachleute befragen:bedeutet Fachanwalt für Waffenrecht und/oder Richter der über solche Fälle entscheidet!

  • Das mag durchaus stimmen und ich habe nur das wiedergegeben was der Mann sagte.
    Was in Gesetz steht, Papier ist geduldig, ist Eine Sache, die Wirklichkeit eine Andere.
    Primär interessiert mich die Aussage des Polizisten, und wenn der meine Plempe(n) vorerst mal kassiert und ich sie dann nach Wochen, vielleicht auch noch beschädigt, wieder bekomme, nützt mir das ganze "mein Recht was ich habe" gar nichts.

    Ganz so ist es ja nicht. Als ich meinen kleinen Waffenschein abholte, hat mir mal ene Mitarbeiterin der unteren Waffenbehörde gesagt, dass ich damit jetzt offiziell eine SSW besitzen dürfe. Um sie in der Öffentlichkeit mt mir zu führen, würde ich jedoch einen Waffenschein benötigen.
    Ich guckte sie wohl ziemlich entgeistert an und sagte zu Ihr, dass ich einen Anspruch auf korrekte Beratung durch die Behörde hätte und dass das wohl der größte Blödsinn sei, den ich je gehört habe. Ich empfahl ihr dringend, sich in dem Thema sachkundig zu machen, denn ein anderer Mibürger, der nicht so nachsichtig ist wie ich, würde diesen Vorfall zum Anlass einer Dienstaufsichtsbeschwerde nehmen.
    Leider ist die juristische Ausbildung bei einigen Polzisten mit den Jahren etwas in Vergessenheit geraten, so dass auch bei ihnen Fehler vorkommen.
    Ich finde es immer wichtig, höflich aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass man die Rechtslage sehr gut kennt und das Gegenüber in diesem Fall ausnahmsweise irrt. Erst wenn mir Uneinsichtigkeit entgegengebracht wird, weise ich darauf hin, dass im Falle falscher Rechtsanwendung sich Konsequenzen für denjenigen einstellen können, der mich in meinen legitimen Rechten beschränken will. Das hat bisher immer geholfen.

    Grüße Finnmaster :wickie:

  • Was den wenigstens klar ist das Waffel Gesetz ist nur die Spitze vom Eisbergsalat. Das zieht sich durch alle Verwaltungsvorschriften und Gesetze. Egal was für ein Bebumelter vor einem steht. Es gelten sonder Rechte für die. Er nennt mich Spinner ich muß das Schlucken rutscht mir ein Idio* raus ist es Beamtenbeleidigung, und ich darf blechen. Reizt er mich bis zur explosion und hau drauf ist es Tättlicherangriff gegen die Staatsgewalt und ich lande im Knast. Bricht er mir den Arm da ich mir ein Taschentuch aus der Innentasch meiner Jacke holen wollte wars Selbstschutz. Nenne ich diese Mißstände heist es entweder "hau doch ab" oder man wird als Verschwörungsspinner abgetan.

  • Beleidigung bleibt Beleidigung,auch bei Beamten,mußt bloß genug glaubwürdige Zeugen bringen!Übrigens gibt's keine Beamtenbeleidigung! ;^) Und auch gegenüber der Polizei kann man Notwehr geltend machen,Problem ist aber auch hier genug glaubwürdige Zeugen vorbringen zu können oder die Situation glaubwürdig machen zu können!Für unsere Ordnungshüter gelten die gleichen Rechte und Pflichten,wobei sie sogar noch einige Pflichten mehr haben wie Ottonormal!

  • Das ist in der Theorie richtig.

    In der Praxis sind die immer zu zweit und sagen für einander aus.
    Selbst wenn du einen Zeugen hast wird dem nicht geglaubt;
    Richter glauben in aller Regel den Polizisten - denn die haben
    ja keinen Grund zu lügen (in der Theorie jedenfalls).

    Die Anzahl der Zeugen spielt dabei übrigens keine Rolle, der
    Richter darf in freier Beweiswürdigung entscheiden wem er
    glauben will.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Siehst Du,deshalb habe ich von glaubwürdigen Zeugen und glaubwürdig machen der Situation geschrieben!Ein Polizist weiß nun mal wie die Aussagen untereinander abgesprochen werden müssen um glaubhaft dargelegt zu werden,der normale Bürger redet wie ihm der Schnabel gewachsen ist und je nach dem wie ernst genommen er sich fühlt!Entweder Du bereitest Dich auf solche Situationen ordentlich vor oder Du verlierst schon nach den ersten Worten!
    Wenn man vorhat einen Krieg zu gewinnen muß man das Schlachtfeld und die Bedingungen auch so vorbereiten das man dies kann!Manchmal reicht halt dieser kleine Teil der Wahrheit nicht aus,da muß man halt auch noch dafür sorgen das der Richter und die Staatsanwaltschaft berechtigte Gründe haben an diesen Beamten zu zweifeln!Und wenn sie Mist gebaut haben,dann haben sie das auch schon früher mal gemacht oder anderen Mist gebaut!Da muß man halt ein wenig lästige Fleißarbeit verrichten!
    Wie schaffen es manche Menschen nur halbwegs unbeschadet alt zu werden ohne ihren Kopf zu benutzen?
    Übrigens ist jedes Internetforum mit einer gewissen Mindestanzahl von Mitgliedern so gestaltet das Big Brother mitlesen können muß und Zugang zu allen nötigen Mitgliederdaten hat!Also bitte erst nachdenken und dann tippen!

  • Früher wurde gern geschimpft, das Themen in rechtliche Erläuterungen entführt werden, nach denen gar nicht gefragt war.

    Jetzt haben wir stattdessen "Immer Ärger mit die Bullen" Threadnapper. In den Werner Comics war das lustig. Hier nervts nur.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Waffenrecht - erst recherchieren, dann starten ...ist nicht auf den Themenstarter gemünzt, im Bereich Armbrüste hat der Gesetzgeber schlecht gehandwerkt.

    Zitat

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz gegliedert nach §§ des Waffengesetzes

    Die Texte sind durchsuchbar ....


    Suchwort: Armbrüste

    Zitat

    27.1.1
    Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, Vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben.

    Andreas

  • Gute Idee.

    Dann druck dir die Gesetzestexte aber komplett aus
    oder mach besser Kopien aus einem Buch.
    Polizisten zu überzeugen ist nämlich keine einfache
    Aufgabe.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Polizisten zu überzeugen ist nämlich keine einfache
    Aufgabe.


    Ich sagte ja belehrungsresistent. Da kannst gleich Orginal Gesetzbuch hinlegen mit etwas Glück lesen die noch das Cover bevor die Entscheiden uninteresant sie wissen es besser und basta

  • Wenn ich das richtig verstehe ist also erlaubt :thumbsup:
    Danke wenn ich das Ausgedruckt dabei habe dürfte es hoffentlich keine Probleme geben.


    Hust...

    bitte richtig durchlesen. Das Gelände muss umfriedet sein, es muss als rings herum eingezäunt sein! Es darf niemand auf das Grundstück kommen ohne einen Zaun zu überklettern, oder ein Tor zu öffnen!


    Das ist in deinem Fall nicht gegeben!

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.