Ich kann das mal ganz genau erklären.
Am Montag hatte ich, wie ich hier ja auch bekannt gab, wegen einer Lächerlichkeit Polizeibesuch.
Ich fragte einen Polizisten, ob ich draußen im umzeunten Garten schießen dürfe.
Seine Antwort: Ja, wenn keine Kugel das Grundstück verläßt, niemanden gefährdet wird und ich eine schriftliche Erlaubnis des Hausbesitzers habe, eine mündliche würde nicht genügen.
Hallo zusammen,
grundsätzlich bedürfen nur wenige Rechtsgeschäfte, die in Deutschland getätigt werden, der Schriftform. Das snd grundsätzlich alle Rechtsgeschäfte, die Immobilien betreffen und darunter fallen auch Schenkungen, was viele nicht wissen. In beiden Fällen ist sogar eine notarielle Beurkundung erforderlich, was die Notare freut, denn daran verdienen sie sehr gut!!!
Die Auskunft / Forderung des Polizisten war und ist falsch !!!
Im Ürigen hatten wir dieses Thema schon einmal ausführlich als es um Neuerungen im neuen Waffengesetzt ging ( Suchfunktion bemühen ).
LG Finnmaster