Armbrust im alten Steinbruch erlaubt?

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 9.096 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2013 um 22:58) ist von gilmore.

  • Aber das ist hier mal wieder nur meine ganz persönliche Meinung und und hält vermutlich keiner rechtlichen Überprüfung stand!


    Da hast du vermutlich Recht. Vielleicht würde es helfen das WaffG mal zu lesen?


  • Du hast ein Weltbild. ;(


    Ja, ein Realistisches.
    Mir ist ein Beamter bekannt, dem das zuständige Landgericht bereits 152 (!sic)
    mal die Rechtswidrigkeit seiner GiV-Durchsuchungen bescheinigt hat.
    Es interessiert Ihn nicht die Bohne; er macht weiter wie gehabt.
    Und keiner seiner Kollegen bremst Ihn. Dabei sind einige die das nicht für
    richtig halten unter Ihnen.


    Gefahr im Verzug bedeutet, dass der Erfolg einer Maßnahme (sei es eine Durchsuchung, Verdunkelungsgefahr, Rauschgift landet im Klo) durch den entstehenden Zeitverlust beim Einholen einer richterlichen Erlaubnis in Frage gestellt oder vereitelt werden würde, zumindest die Gefahr besteht. Nicht mehr und nicht weniger.


    Und das kann man problemlos immer behaupten.
    Wenn's (dummerweise) falsch war passiert ja nix.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nein, weil inzwischen jedes Bundesland einen entsprechenden Notdienst hat und es ausreicht, dass eine telefonische Absprache mit dem Richter erfolgt.

    Aber nehmen wir an, dass ein Nachbar sich wegen angeblicher Schusswaffen bei einem Nachbarn meldet und dem Hinweis, dass das so ein richtiger Waffennarr sei, dann besteht auf keinen Fall Gefahr im Verzug, weil ja offensichtlich die Waffen sich immer dort befanden und auch nicht fortgeschafft werden.

    Ich plädiere ja immer dafür, dass die Beweisverwertungsverbote in Deutschland umfangreicher werden, aber eigentlich hat es die Polizei schon schwer genug - am Ende würde es wohl wieder nur den echten Kriminellen helfen :S *

    * Anmerkung: Trotz rechtswidriger Maßnahmen dürfen viele Beweise, die sich daraus unmittelbar und insbesondere mittelbar ergeben, vor Gericht verwertet werden. Wen das Thema interessiert, der kann mal bei Wikipedia oder allgemein bei Google schauen, das reicht für Laien. Deshalb bräuchte insbesondere die Polizei eine tatsächliche unabhängige Instanz, bei denen zuviele offensichtliche Verstöße auch Konsequenzen für den einzelnen Beamten haben. Der Korps-Geist verhindert zu oft eine interne Aufarbeitung - merkt man ja immer wieder.

  • @NC9210 ich gebe Dir da vollkommen Recht.

    Die Schmiere hat m.E. quasi Narrenfreiheit und dürfen sich praktisch fast alles erlauben.

    Da fällt mir wieder die Geschichte mit der nervenkranken Frau ein (hab ich hier schonmal geschrieben) die von zwei Polizisten auf das brutalste, wie ne Schwerverbrecherin, behandelt und dabei sogar verletzt wurde.


  • Ich plädiere ja immer dafür, dass die Beweisverwertungsverbote in Deutschland umfangreicher werden, aber eigentlich hat es die Polizei schon schwer genug - am Ende würde es wohl wieder nur den echten Kriminellen helfen :S *


    Es würde auch Kriminellen helfen. Aber das ist der amerikanische Weg.
    Dort muss der Staatsanwalt die Schuld beweisen; das Gericht beurteilt
    dann ob der Beweis erbracht ist.
    Hier hat das Gericht die Aufgabe die Wahrheit zu erforschen und sein
    Urteil darauf zu stützen. Wenn es um die reine Wahrheit geht kommt es
    nicht darauf an wie Sie ans Licht kam. Deshalb ist unserem Rechtssystem
    das Beweisverwertungsverbot auch (weitgehend) fremd.
    Das halte ich im Prinzip für gut so.

    Die andere Hälfte der Medaille ist, dass Polizisten nicht rechtswidrig handeln
    sollten. Derzeit haben wir leider Verhältnisse wie 1938. Nichts kann einen
    Polizisten davon abhalten rechtswidrig zu handeln. Geahndet wird es nur in
    extremen Ausnahmenfällen. Und das ist das eigentliche Problem.
    Ist übrigens nicht auf Polizisten beschränkt. Staatsanwälte, Zöllner und auch
    Richter die Durchsuchungsbeschlüsse ohne Prüfung (die vorgeschrieben ist)
    durchwinken gehören in die gleiche Gruppe.
    Wie gesagt: es sind eigentlich wenige, aber alle anderen lassen Sie gewähren.
    Ob das nur Korpsgeist ist? Ich fürchte es geht darüber hinaus.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich glaube zwischenzeitlich ist der arme Jogy1111 in seinem Steinbruch verhungert und verdurstet...

    L.G.

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Da hast du vermutlich Recht. Vielleicht würde es helfen das WaffG mal zu lesen?

    Das würde in Bezug auf das Werfen von Pfeilen ("Schießen") mit der Armbrust (beispielsweise) nichts klären.

    Ob der einsehbare Umgang mit der Armbrust (oder auch dem Bogen) abseits von als Bogensport oder gemeinhin akzeptierten Aktivitäten (beispielsweise auch historische Veranstaltungen) toleriert wird, kann von den Launen der Mitmenschen abhängig sein und ist nicht nur eine Frage der Gesetzeslage. In ungünstigen Fällen spielt erstmal keine Rolle, ob das betreffende Sportgerät im Waffengesetz steht, beziehungsweise ob bestimmte Formen des Umgangs damit als Verstoß gegen das Waffengesetzt, oder einfach mit der möglichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit begründet wird.

    Eine geeignete Bogensportstätte oder ein gleichwertiges Gelände aufzusuchen ist nicht unbedingt eine Frage der Gesetze, sondern der Erkenntnis und daraus resultierenden Vernunft ;)


    Viel Erfolg dabei .marder:

    Andreas

  • Das, was dem TS helfen kann, ist gesagt in den wenigen sinnvollen Antworten. So geballt ist das Trauerspiel sonst nur in SV-Threads.

    Im Waffengesetz steht nirgends geschrieben daß das Geschoß unter keinen Umständen in der Lage sein darf das Grundstück zu verlassen.Im Waffengesetz steht lediglich das es das nicht darf!

    Ich glaube nicht, das der Gesetzgeber dem Gartenschützen die gleiche Sorgfalt bei der Bestimmung eines freien Schußfeldes zudenken wollte wie einem Jäger.

    ceska, hast Du nicht in Deiner Eigenschaft als Mieter (alleiniges ?) Hausrecht über den Garten, wäre schriftlich schon schön.

    Und ich pfeif auf das Gerede, mit umfriedeten Grundstück usw.

    Wir haben jede Menge Urlauber hier und ich kann mit lebhaft vorstellen wenn mich da einer mit nem LG im Garten sehen würde.


    Was man sehen kann und nicht grad 200 m ist, kann man auch treffen. ;) Da sind die Bedenken der Passanten nachvollziehbar.

    BGH 4 StR 169/12 - Beschluss vom 17. Juli 2012

    Darauf kann man sich zumindest vor Gericht berufen.


    Das wilde Urteilszitieren nützt dem TS doch gar nix. Da steht nur drin, das Du bei illegalem Umgang auf dem eigenen Grundstück nur wegen Besitz, aber nicht wegen Führen verknackt wirst.

    Wer sich ein sachliches Bild machen will, schaue auch in das Polizeigesetz seines Landes. z.B. NRW: Link
    Gefahrenabwehr greift unabhängig vom WaffG. Gescheite Leute richten ihr Schießen so ein, das es da keinen Streß gibt.
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    Ganz schlimm finde ich das wüste Gepos(t)e um Polizeiwillkür. Natürlich gibts da schwarze Schafe, aber eine sachliche Frage mit soviel Stimmungsmache bis hin zu 1938er-Verhältnissen zu beantworten, paßt nicht zu unserem Forum.

    Die Alltagserfahrung (Nein, die gibts nicht bei BLÖD) sagt was anderes. Seid Euch für 5 Ct. Eurer Verantwortung gegenüber jenen Lesern bewußt, die das Verlangen nach sachliche Antworten ausdrücken. Wem das zuviel verlangt ist und wer geil auf Verunsicherung ist: Nicht hier bitte !

    Andreas