Mach mal bitte, ich habe bei meinem Lehrgang zur Prüfung etwas anders gelernt.
Mittlerweile ist der Besitzt nicht mehr Strafbar, nur die Nutzung ist untersagt.
Selbst mein PMR kann ich auf Amateurfunkfrequenzen im 70 cm Band Programmieren, eine Zulassung hat es trotzdem erhalten.
Joachim
Wir haben da beide was übersehen. Im Bericht steht was von - auf Polizeifrequenz eingestellt war. Somit war das Teil eingeschaltet und empfangsbereit. Ergo - es war in der Benutzung.