Dümmer, als die Polizei erlaubt....

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 6.158 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Juni 2013 um 05:29) ist von Ladehemmung.


  • Mach mal bitte, ich habe bei meinem Lehrgang zur Prüfung etwas anders gelernt.
    Mittlerweile ist der Besitzt nicht mehr Strafbar, nur die Nutzung ist untersagt.
    Selbst mein PMR kann ich auf Amateurfunkfrequenzen im 70 cm Band Programmieren, eine Zulassung hat es trotzdem erhalten.


    Joachim


    Wir haben da beide was übersehen. Im Bericht steht was von - auf Polizeifrequenz eingestellt war. Somit war das Teil eingeschaltet und empfangsbereit. Ergo - es war in der Benutzung.

  • Ist ein Verstoß gegen § 15 oder 16 Fernmeldeanlagengesetz, wenn ich mich richtig erinnere. :S

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das Gesetz über Fernmeldeanlagen gibt es seit 1997 / 2002 nicht mehr.
    Statt dessen gibt es das Telekommunikationsgesetz und dort ist es anders geregelt. Das Senden ist natürlich weiterhin untersagt.
    Das abhören von verschlüsselten Nachrichten ebenso.
    Der Rest ist freier geworden.
    Auch die von Floppy angesprochenen Radarwarner sind als Geräte nicht verboten, nur die Nutzung im Auto ist nach der STVO verboten.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hehe, es gibt halt nichts, was es nicht gibt 8o . Das Ganze erinnert mich stark an den uralten Filmklassiker Der Hauptmann von Köpenick mit dem unvergessenen Heinz Rühmann in der Hauptrolle. Zumal der Ort der Handlung (Berlin) auch noch der selbe ist.

    Btw:

    Selbst mein PMR kann ich auf Amateurfunkfrequenzen im 70 cm Band Programmieren, eine Zulassung hat es trotzdem erhalten.

    Das 70-cm-Band ist dem Amateurfunkdienst von 430 MHz bis 440 Mhz nicht exklusiv, sondern nur primär zugewiesen. Das bedeutet, dass andere Funkdienste, die eine Sekundärzuweisung erhalten haben, dort ebenfalls senden dürfen. Sie dürfen die Primärnutzer allerdings nicht dabei stören. Ist also alles rechtens.

    Gruß

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Nur das PMR bei 446 MHz liegen und eben normalerweise nicht im Amateurfunkbereich arbeiten dürfen.
    Was Du meinst ist das ISM Band 433 - 434 MHz.
    Obwohl diese Geräte umprogrammierbar sind haben sie eine Zulassung erhalten.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Wir haben da beide was übersehen. Im Bericht steht was von - auf Polizeifrequenz eingestellt war. Somit war das Teil eingeschaltet und empfangsbereit. Ergo - es war in der Benutzung.


    Muß nicht sein den nur eine Funke auf eine kanal auzurichten muß sie nicht an sein.
    Auch bei den Dienstausweisen wage ich zuzweifeln das die Mehr wearen als ein paar Plastikmarken aus der Spielwaren Abteilung.
    Oh zum Blaulicht kostet weniger als Falschparken aber nur wenns an ist sonst egal und wenn´s abseits der öffentlichkeit ist kostet es gar nichts.
    Wäre schön wen wir ein Forum Mitglied mit zeit vor ort hätten mich interesiert es nun wirklich wie das ganze ausgeht.

  • Upps, heben einfach ganze Gesetze auf... 8o Danke für den Hinweis, das ging total an mir vorbei, aber da war ich auch schon nicht mehr im Dienst. Trotzdem müsste das alleinige Abhören der entsprechenden Frequenzen unter andere Regelungen gestellt und auch weiterhin strafbar sein. Wau Wau, wenn Du das gerade liest... Du weisst das bestimmt. :^) :thumbup:

    Das ganze Auftreten war daraufhin ausgerichtet glaubhaft den Eindruck einer echten Streife zu erwecken. Deshalb glaube ich nicht an Dienstausweise aus dem Spielzeugladen. Es ist ja auch von gut gemachten Kopien die Rede. Das Abhören des entsprechenden Kanals hätte ja auch dazu gedient, echte Beamte vorzutäuschen. DAS haben sie ja, durch absoluten Vorsatz getragen, auch zugegeben. Würde mich auch interessieren wie das letztlich geahndet wird.


    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Es ist ja auch von gut gemachten Kopien die Rede


    Na wer weis schon genau wie ein echter Polizeiausweis auszusehen hat.
    Irgend was Grünes mit Adler oder vieleicht auch dem Bundeslandwappen, ein Foto und eine Aufschrift Polizeidienstausweis, der Inhaber darf alles :) wird schon bei 95% der Bevölkerung durchgehen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Soweit ich weiß ist das abhören der Unverschlüsselten Sachen erlaubt.
    Allerdings darf man niemanden erzählen was man da gehört hat :wogaga:

    Ich habe noch mal nachgeschaut:
    Im Prinzip ist es so das die unberechtigte Frequenznutzung untersagt ist und reines Hören ist keine Nutzung.

    Aber es mag natürlich seine das es noch weiter Gesetze gibt die bestimmte Frequenzen da aus nehmen ( z.B. Im Falle innerer Unruhen etc. )
    Soweit habe ich mich beim Lehrgang da auch nicht rein gesteigert.
    Mir ging es nur darum ob ich mein Funkgerät schon aufbauen durfte bevor ich die Prüfung bestanden hatte

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/


  • Na wer weis schon genau wie ein echter Polizeiausweis auszusehen hat.

    Allmächtiger....der Thread läuft ja immer noch.....

    Wenn man bei Google "Polizei - Dienstausweis" eingibt kann man sich einen aussuchen.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Wenn man sich die Ausweise bei Google so anschaut bastelt sich da wohl jede Dienstestelle sellber was.
    Wobei da wohl Blautöne auch eine beliebte Farbe sind.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Na ja, es geht ja auch nur darum, dass die "Opfer" der falschen Streife den Ausweisen Glauben schenken. Mehr muss es ja gar nicht sein. Ob die jetzt bis ins Kleinste nachgemacht wurden, das wird allenfalls bei der Beurteilung ob Urkundenfälschung ja oder nein eine Rolle spielen. Das ist ja wieder eine andere Baustelle. Aber wenn von guten Kopien gesprochen wird, dann ist es auch eine Urkundenfälschung, glaubt das Opfer es dadurch, dann ist auch diese gegeben. Es sind ja mehrere Delikte, wahrscheinlich tateinheitlich und tatmehrheitlich, die alle im Straftenor der Anzeige auftauchen. Das macht den Fall auch etwas kompliziert, da ja einige Delikte zu Buche stehen.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Die Sache mit dem Funk, das müsste noch aktuell sein, ist von meiner BOS-Funkausbildung Erweiterung von letzten Jahr mit in den "förmliche Verpflichtungen des Verpflichtungsgesetzes".

    (Was ist BOS-Funk? <--- Klick (Wikipedia))

  • Zitat

    strafe wg abhören der Polizeifunks(geht das immer noch?)

    Also im Saarland wird dies vermutlich nicht mehr gehen, ich vermute jetzt mal dass die Polizei hier auch schon die gleiche Geräte nutzt wie wir in der FFW. Da befindet sich im Gerät eine Karte wie eine SIM-Karte und es gehen nur die Gruppen wo das Gerät für freigeschaltet ist. Dies läuft über Tetra (http://de.wikipedia.org/wiki/Terrestrial_Trunked_Radio). Ich habe da dann auch einmal den TMO Modus dies könnte man evtl. mit den Gegensprechen (4 Meter Band) vergleichen und ich habe dann den DMO Modus was evtl. mit den 2 Meter Band vergleichbar ist. Ich muss sagen die Qualität im Digitalfunk ist besser wir haben es mal neben einer TS8/8 ausprobiert und man konnte die Person neben der TS 8/8 besser verstehen. Was ich auch gut finde ich bekomme angezeigt mit wen ich Funke also der Name vom Fahrzeug.

  • Es ist ja auch von gut gemachten Kopien die Rede.


    "Echt Aussend" die Ausrede kenne ich von der Polizei sobald die nicht wissen was sie sagen sollen.

    Na ja, es geht ja auch nur darum, dass die "Opfer" der falschen Streife den Ausweisen Glauben schenken.


    Welche Opfer die waren auf einem Alten Fabrikgelände

  • Moin Moin,
    also für mich ist das kein "dummer Jungen Streich". Ich finde man sollte schon darauf vertrauen können, wenn man einen Dienstausweis gezeigt bekommt, das der echt ist.
    Und auf irgend einem alten Fabrikgelände rumballern gibt doch der Antiwaffenlobby richtig Futter.
    Und als Polizist würden bei mir alle Alarmglocken läuten, wenn ich bei einer Kontrolle Gegenstände entdeckte die nach Schußwaffen aussehen.
    Da liefe das komplette Programm der Eigensicherung ab. Einschliesslich einer ungesunden Dosis Adrenalin!
    Die Komiker sollen ruhig einen auf den Deckel kriegen.
    In dem Alter kann man eigentlich von einem gewissen Maß an geistiger Reife ausgehen.

    Gruß Charlie