Elektroschocker - Aktuelle Rechts- und Sachlage

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 2.161 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juni 2013 um 11:34) ist von ich_bins.

  • Geehrte Zielgruppe, ich suche Infos zu den aktuell zugelassenen E-Schockern, die ja meines Wissens auch gefuehrt werden dürfen.

    Ende der 80iger hatte ich so ein Dings für meine damalige Freundin gekauft und mich testweise von ihr zapoen lassen. Das tat zwar weh, aber so richtig aus dem Gefecht wäre ich erst nach mehreren oder längeren Zapps gewesen.

    Schon immer ist die Angebotssituation total unuebersichtlich!

    Wer hat so ein Dings, was ist empfehlenswert?

    Nirgends im Netz war ein sinnvoller Test oder so zu finden?

    Daher freue ich mich über jeden Tipp!

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Infos gibt es recht wenige - sind ja auch nicht viele Modelle zugelassen momentan. Die neuen PTB-Schocker *zappen* aber nicht mehr als wie die Alten. Das Einzigste was geändert wurde ist die Bedienung - automatische Abschaltung....begrenzte Schockzeit....kurze Pause vorm erneuten Auslösen nötig usw.

    Ich persönlich finde das die neuen E-Schocker dank PTB nichts mehr taugen...bzw. noch weniger. Durch dümmliche Bürokratenkacke hat man ein ohnehin schon *schwächeres* SV-Mittel noch mehr kastriert. Ich würde ein Spray im Kombi mit einem Kubotan empfehlen....die neuen Schocker sind in einer Stressituation mit 180er Puls ungefähr so gut zu bedienen wie ein Tarnkappenbomer. Macht zwar ordentlich was her aber wirklich abheben kann man nicht damit ;)

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25911 Wörter. (:)

    ,,Arm yourself because no-one else here will save you"

    Rules for a Gunfight :
    1. Bring a Gun. Preferably
    , bring at least two Guns.
    2. Bring all of you friends who have Guns.

  • moin . e schocker ist nicht gleich e schocker.

    viele brechen in der leistung beim gebrauch zusammen.

    diese hohen voltzahlen sind käse.

    aber ehrlich , was wäre wenn dich ein zäpp zu boden knallt?

    könnte doch für manche herzsvchwachen das letzte sein...

    sind nicht ohne grund geändert worden.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Nirgends im Netz war ein sinnvoller Test oder so zu finden?


    Wie auch?
    Diese Dinger sind so sinnvoll wie eine "Klare Suppe" mit ner Gabel zu essen.

    Solche Schocker täuschen eine Sicherheit bzw. Wehrhaftigkeit vor, die es nicht gibt.
    Du mußt zum einen auf tuchfühlung auf den Angreifer/Gegner ran, daß ist schon mal nicht gut.
    Trägt Er dicke Kleidung oder gar Ledersachen, dann ist das Ding wirkungslos, entreißt es dir am Ende, und setzt es gegen dich ein.

    Ich behaupte mal; mit jedem St. Holz, einem Stein, oder was sonst noch so alles rumliegt, ist dein Gegner 10mal besser "bewaffnet" als du mit einem E-schocker. :^)

  • Das ist sicher eine Meinung, aber ich hatte mal im Büro einen Paradef Stock liegen, weil das GSG9 den auch hat. Bei irgendeinem Umzug muss der aber Beine bekommen haben und wäre zudem inzwischen nicht mehr erlaubt

    Insofern .... Hhhhhmmmmm

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • entreißt es dir am Ende, und setzt es gegen dich ein.

    Da haben die neuen PTB Schocker einen Schutz gegen. Im Schocker steckt ein Stift der mit einer Handschlaufe verbunden ist. Wird der Schocker von der Schlaufe getrennt funktioniert er nicht mehr.

    LG

    :thumbsup:

  • Da haben die neuen PTB Schocker einen Schutz gegen. Im Schocker steckt ein Stift der mit einer Handschlaufe verbunden ist. Wird der Schocker von der Schlaufe getrennt funktioniert er nicht mehr.


    Danke, daß wußte ich nicht. :^)

  • aber ehrlich , was wäre wenn dich ein zäpp zu boden knallt?

    könnte doch für manche herzsvchwachen das letzte sein...

    Öhm,wenn mich einer angreift wäre mir das wurscht ob der danach noch zuckt oder nicht,zumindest würde der mich nicht mehr verletzen können.

    Dieses Denken ist doch erst das was uns alle entwaffnet hat,da wird mehr an den Täter gedacht wie an das Opfer.

    Wenn der eine Herzschwäche hat und dann jemanden angreift und dabei den löffel abgibt.........................sein Pech,hätte es ja lassen können..

    Sorry,manchmal versteh ich nicht warum man immer den Täter gegen jede Gefahr absichern soll und damit den Opfern die Möglichkeiten einer effektiven Verteidigung nimmt.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Das seh ich allerdings genauso , wieso immer soviel Mitleid mit Tätern ? Wieso müssen Leute die Verbrechen begehen , immer unter Schutz genommen werden ?
    Notwehr heißt , das ein Angriff auf dein Leben oder das Anderer stattfindet , verstehe nicht wie man da überhaupt noch Mitleid haben kann , mit einem Menschen der dich oder Andere Umbringen oder Krankenhausreif schlagen will ?

  • Mister-L - HW 75 bin 100 % eurer Meinung. :thumbup:
    In D-land (und das weiß man schon lange) ist ja in den meisten Fällen der "arme" Täter das Opfer. :eeeevil:

  • Hi, :^)

    lasst bitte die Finger von den Elektroschockern. Sieht ja spektakulär aus, wenn der Lichtbogen knistert, aber das war es schon. So eine Selbstverteidigungssituation ist immer ein dynamisches Geschehen und es gelingt einem nicht, den nötigen Körperkontakt über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten.

    Selbst wenn es kurz gelingt den Angreifer zu berühren... das fühlt sich wie ein Faustschlag an, wenn sich die Muskulatur an der Stelle zusammen zieht, mehr nicht. Leider ist es nicht so, wie es in Film und Fernsehen immer wieder suggeriert wird... einmal kurz berühren und der Angreifer fällt wie von Geisterhand gefällt um, zu keiner Bewegung mehr fähig... Alles Quatsch.

    Überlegt doch bitte mal, warum die Taser die Drähte haben mit diesenPfeilchen, die sich bis auf die Haut durchbohren. :nuts:

    Hier wird in der Öffentlichkeit seit Jahren ein völlig falsches Bild gezeichnet, was die Tauglichkeit einfacher Elektroschocker angeht. Man berührt den Angreifer und der kippt sofort spektakulär um... das ist leider Blödsinn. Lasst die Finger von Elektroschockern, sie suggerieren eine Sicherheit, die leider nicht vorhanden ist.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Da liegt ja das Problem ! Taser wurde erfolgreich 2008 verboten , weil ein paar bekloppte Polizisten in den USA den übereifrig einsetzen . Tja also was beleibt denn da noch übrig , wenn man sich unterwegs schützen will ? Richtig fast nix , und so schnell wird sich das wohl auch nicht ändern. ;( Und nicht jeder ist der Kampfkunst fähig , bzw dazu körperlich in der Lage. Das einzige was noch bleibt , sind SSW und Pfeffersprays , das war's . Pfefferspray hab ich bei einem unglücklichen Sprühversuch im Garten schon mal abbekommen . Weh tat es ja , aber kampfunfähig ist was anderes , es wäre immer noch möglich gewesen , sich auf das Opfer zu stürzen und ihm die Hucke voll zu hauen.

  • Was ist eigentlich, wenn man noch einen "richtigen" von früher hat ohne den PTB Stempel?
    Darf man die wenigstens noch zu Hause privat besitzen`?

    ( Soll nicht heißen, das ich einen habe... )

  • Zitat von $JägermeisterWas ist eigentlich, wenn man noch einen "richtigen" von früher hat ohne den PTB Stempel?<br>Darf man die wenigstens noch zu Hause privat besitzen`?,

    Was ist eigentlich, wenn man noch einen "richtigen" von früher hat ohne den PTB Stempel?
    Darf man die wenigstens noch zu Hause privat besitzen`?


    Jop,besitzen darfst du denn schon noch,nur gebrauchen/führen nicht mehr. ;(

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Verkaufen geht nicht, da der Besitz nur über den Bestandsschutz möglich ist.
    Das bedeutet im Klartext, der Besitzer muss nachweisen, daß er den Schocker schon vor dem Verbot besessen hat.
    Das geht z.B. über eine Rechnung in der das Kaufdatum eingetragen ist.

    Verkauft man den Schocker, erwirbt ihn ja ein Anderer und da das Verbot ja bereits besteht, kann kein Bestandsschutz mehr greifen.

    Übrigens muss man den Schocker auch entsprechend aufbewahren.
    Mir ist grad nicht geläufig welches Behältnis mindestens gefordert ist, aber die Aufbewahrung von verbotenen Gegenständen ist auf jeden Fall geregelt. Ich könnte mir vorstellen Tresor Stufe B?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • B Schrank für einen einfachen E Schocker - willkommen im Schwachsinnsland Deutschland. :huh:

  • Seit ihr sicher das es einen Bestandsschutz gibt ?
    Immerhin stehten die Dinger im WaffG unter verbotene Waffen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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