es wundert mich leider nicht, dass so viele, sich ursprünglich nur Verteidigende anschließend vor Gericht stehen. Erkläre mir bitte was die "Gebotenheit" explizit für Einschnitte in das Verteidigungsrecht definiert. Und was ist die Gebotenheit? Dann wird Dir auch klar, warum er nicht mehr zurück darf und warum der Schlag mit dem Spaten auf den Schädel gar nicht gut ist.
ZitatIn folgenden Fallgruppen wird eine Beschränkung des Notwehrrechts angenommen: Unfugabwehr (Bagatellangriffe, die an der Grenze zu noch sozialüblichen Belästigungen liegen), Angriffe von Kindern, Geisteskranken und anderen offensichtlich schuldlos handelnden Personen, Krasses Mißverhältnis zwischen angegriffenem Rechtsgut und dem durch die Verteidigung bedrohtem Rechtsgut, Personen mit enger persönlicher Beziehung (z.B. Eheleute, nahe Verwandte).
Was ist nun ein krasses Mißverhältnis? Allgmein werden hierfür Beispiele wie Gewalt gegen einen Kaugummi- oder Kirschendieb betrachtet, allerdings ist damit mit Sicherheit nicht ein auf frischer Tat ertappter Einbrecher gemeint.
Warum die Verteidiger vor Gericht landen? Musst du den Staatsanwalt fragen, der strickt seine Variante zusammen und erhebt Anklage. Sei es aufgrund der Aussage des Täters oder weil sich der Verteidiger verplappert. Ich kenne aber keinen Fall wo jemand wegen Körperverletzung gegen einen Einbrecher auch verurteilt wurde.
Hallo, habe das Video zufällig in Youtube gefunden und finde es sehr interessant passt ja auch zum Thema.
Hatte ich schon gepostet, aber bei dir ist es zumindest eingebunden :^)