Beiträge von Skymera

    Servus
    Ist ja eine putzige Rechtsauffassung die manche hier haben.

    Eine kleine Aufgabe:

    Du wirst nachts wach weil Du aus dem Keller ein Geräusch hörst.
    Du nimmst deine Gaspistole und gehst in den Keller.
    Dort triffst Du auf einen dir unbekannten Mann.

    Welches Rechtsgut wurde hier verletzt und wie darfst Du dich zur Wehr setzen?

    Bin mal auf die Meinungen gespannt.


    Ich würde versuchen ihn/sie im Keller einzusperren....oh als Österrecher kommt das einsperren in Kellern nicht so gut oder :P....scherz am Rande

    Wenn es definitiv mein Keller(abteil) ist würde ich sofort die Polizei/Notruf wählen und dann beobachten....

    mfg Markus

    Eine Zoraki 906, die gefällt mir gut. Leider warten wir hier in Deutschland bisher mehr als ein Jahr vergebens darauf, dass sie PTB-zugelassen auf den Markt kommt.... :(


    ALso haben die Zoraki´s hier in Österreich keine PTBnummer? oder is das Land abhängig wann welche SSW zum Beschusamt kommt und den Weg in den Laden findet?!

    mfg Markus

    OH, ok dachte das wäre auch so ne komplett einheit, wie jz die eiheit mit hammer usw.!!! Das wusst ich nicht!

    PTB der Commando ist mir noch unbekannt...wollte sie mir kaufen nur bin ich im moment noch am überlegen ob die P99 Commando oder die one of thousand!

    Danke trotzdem

    mfg Markus

    Zitat von »Skymera«



    somit hat das Gesetzt in der Sache nur ein Wort... Notwehrüberschreitung!

    Bei einem Wohnungseinbruch? Das ist ein gefährlicher, rechtswidriger, gegenwärtiger und andauernder Angriff auf ein hohes Rechtsgut! Da ist Notwehr immer gerechtfertigt. Exzessiv wäre es allenfalls, Kirschendiebe mit der Schrotflinte vom Baum zu holen.

    Ja egal bei welcher Strafftat...wenn du eine SSW praktisch verwendest musst du auf viele dinge achten....unter anderem die entfernung zum Täter...deshalb ja auch der vergleich mit dem Fussballfeld...wenn ich einen halben meter vor ihm die SSW ins gesicht halte und mit Pepper-/ oder CSkartuschen auf in feuer is das recht ungesund und das ist dann notwehrüberschreitung! Vielleicht hätte es ja gereicht ihn aus der wohnung zu stoßen usw. das is dann Rechtskram aber ich würde davon abraten... ich habe meine SSW daheim ungeladen liegen aber ein Magazin mit 1 Knallkartusche dann 2x CS und dann der rest Pfeffer ;D nur für denn fall der fälle gg

    mfg Markus

    Hallo,

    kenne die Gesetze nicht in Deutschland, allerdings ist es bei uns hier in Österreich erlaubt in seiner/m Wohnug/Haus eine SSW abzufeuern! Da CS und Pfefferkartuschen ja zur abwehr sind muss halt die Situation denn Einsatz "erlauben"

    Kurz, theoretisch darf ich in der Wohnung auf einen Einbrecher feuern wenn ichmich bedroht fühle!
    praktisch ist es so das eine Wohnung nun mal kein fussbalfeld ist und ich mich selbst in gefahr bringe und nat. noch mehr denn jenigen auf den ich feuer...somit hat das Gesetzt in der Sache nur ein Wort... Notwehrüberschreitung!

    NUr mal so am Rande... Einbrecher die in Wohnungen einbrechen in welchen noch wer ist? naja kein Kommentar ;D

    mfg Markus

    Hi,

    somal vorweg hier gehts ja eh nicht um die gesetzteslage oder? ;D

    Ich hatte frühermal eine Walther P99, welche nat. schwarz brüniert war. Ich bin damals viel damit rumgelaufen und habe sie wie ein "Gangster" hinten im Hosenbund getragen ^^
    (hier vorweg...mir ist klar das dies verboten ist und möchte niemanden dazu aniemiren mit einer geladenene "SSW" durch die Strassen zu laufen)

    so weiter im Text...dadurch das die SSW jedesmal direkt auf Haut aufgelegen ist und ich unter der Waffe geschwitzt habe hat sich die brünierung xtreme abgenutzt!

    Ich weiß das jetzt niemand mit der SSW im hosenbund rumlauft um die brünierung "altern" zu lassen aber vl kannst du diesen effekt nachstellen in dem du ein Handtuch mit essigwasser (oder so etwas ähnliches) drauflegst und das jedes mal wieder abwischt und wiederholst bis der gewünschte effekt auftritt!

    MFG Markus