Gut.
Definieren wir an dieser Stelle mal das Wort geladen.
Teilgeladen und Fertiggeladen sind dabei dasselbe?
Kann mir einer den § sagen wo das mit der aufbewahrung steht?
Danke
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.
Teilgeladen oder fertiggeladen spielt dabei keine Rolle, es reicht schon, wenn die Munition daneben liegt.