Kleiner Waffenschein

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 3.002 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Februar 2013 um 16:54) ist von Stormhoof84.

  • Das kommt auf die Stadt an, in der der KWS ausgestellt wird.

    Viele verwenden dafür den normalen WS, wobei vor das Wort "Waffenschein" "Kleiner" ergänzt wird. Es gibt allerdings auch Ausführungen auf einem normalen A4-Papier.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Die vollständige Überprüfung der Zuverlässigkeit läuft ja im Hintergrund ab. Wenn auf dem Bearbeitungsweg kein Sachbearbeiter Urlaub hat, sind Bearbeitungszeiten von 2 Wochen normal.
    Es geht aber auch anders: Meinen KWS hatte ich innerhalb von 5 Minuten. Das lag aber daran, dass ich davor geprüft worden bin und das noch nicht lange her war.

  • Zitat

    Meinen KWS hatte ich innerhalb von 5 Minuten. Das lag aber daran, dass ich davor geprüft worden bin und das noch nicht lange her war.

    Und bei mir war's umgekehrt: Ich konnte gelbe und grüne WBK gleich mitnehmen weil kurz vorher die dreijährige Überprüfung als KWS-Besitzer gelaufen ist. Hab echt blöd geguckt...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)


  • Wenn ich richtig erinnere bin ich damals zum Präsidium Wuppertal gefahren, bekam da den Fragebogen, füllte ihn aus und gab ihn unterschrieben ab, bezahlte 60 Euro, bekam die Belehrungsbogen in die Hand gedrückt - und konnte irgendwann den Schein abholen.
    Funktioniert das heute auch noch so, und sehen die Dinger noch so aus wie auf dem nachfolgenden Foto?


    Hier in Bonn schaut der Kleine Waffenschein so aus.

    Ich hatte mir den Fragebogen aus dem Internet geladen, ausgefüllt und abgegeben.
    Nach gut 3 Wochen (ok, es war Weihnachten und Neujahr dazwischen) kam der Schein per Post mit der Bitte, 55 Euro ins Staatssäckel einzuzahlen.

    Gruß,
    Marc

  • Ich bekam um 8.00 Uhr in de Fruehe Besuch von zwei unifomierten Beamten. Die kamen natuerlich mit dem Streifenwagen, der vorm Haus parkte. Die Nachbarn hatten also ne Menge zu tratschen. (...Was hat der wohl verbrochen?: Ich wusst' schon immer, dass mit dem Gaius wat nichts stimmt....) Doch bevor sie zu mir kamen, gingen sie zuerst zu meinem Nachbarn, einem persionierten Polizisten, und haben den ausgefragt ueber mich.

    Denn nur so konnten Sie wissen, dass ich ein Luftgewehr besitzte, wonach sie meinen Vater gefragt haben. Ich war naemlich nicht nicht da.

    Danach habe ich den zustaendigen Kerl im Landesamt angerufen. Der sagte mir so ziemlich direkt:" Im Gesetz steht, wir sollen die Eignung ueberpruefen, also tun wir das so, wir wir das fuer richtig halten."

    Ich habe spaeter ueber das Netz mit Polizisten darueber gesprochen. Die meinten, dass Nordrhein-Westfalen da schon immer etwas eigenwillig war bei der Rechtsauslegung, aber unrechtmaessig waere das wohl nicht.

    Also immer gleich die KWS-Pruefung, das stimmt so wohl nicht.

  • Beamtenwillkühr würde ich das nennen.Und,im nachhinein,da mir ähnliches auch passiert ist,würde ich es anzeigen.Denn sowas ist nicht ok und zählt wohl nicht zu rechtsstaatlichen Mitteln,ist wohl ehr Gestapo-Art.Wenns (oder falls)es Gerechtigkeit/und/oder Demokratie gibt,ist der zuständige Beamte arbeitslos.Aber ich glaub nicht dran-die Säcke machen mit uns,was sie wollen.Wir leben halt in der Euroddrsr......

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

    Einmal editiert, zuletzt von Medjay (13. Februar 2013 um 21:33)

  • Eine Frechheit ist das! Ein echt starkes Stück. Es gibt im Gesetz keinen Passus, der bestimmt, dass uniformierte Beamten eine Hausbefragung machen sollen. Auch nicht beim Nachbarn. Das geht dem einen feuchten ... an.
    Die Zuverlässigkeitsprüfung verlangt u.a. eine schriftliche Stellungnahme der örtlichen Polizei. Das hat nichts mit Hausbefragung zu tun, sondern es sollen Leute gefiltert werden, die als notorische Störer und Raufbolde oder gute Bekannte der Polizei sind, die schon mehrfach zur Ausnüchterung dort waren. Ein solches Verhalten muss ja für den Betroffenen keine strafrechtliche Konsequenzen haben und deswegen sind diese auch nicht in den Registern auffällig. Aber verständlicherweise disqualifiziert sich solches Verhalten für eine waffenrechtliche Erlaubnis. Deswegen die Stellungsnahme der Polizei.