Schreckschusswaffen vor der Wohnung

Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 10.672 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2013 um 00:30) ist von merkur75.

  • Moin, Moin ans Forum!

    Morgen ist es ja so weit und man darf endlich wieder rumböllern. Mein zweites Silvester mit Schreckschusskniften wird das sein. Letztes Jahr war es recht unproblematisch, weil wir auf dem Grundstück von einem Kumpel geschossen haben. Dieses Jahr steht uns die Location leider nicht zur Verfügung, weswegen ich mal fragen wollte, wie es sich denn verhält, wenn man mit den Kniften vor einem Mehrfamilienhaus "in Stellung geht". Da steht man dann ja quasi auf offener Straße und darf EIGENTLICH nicht schießen, oder? Oder ist das an Silvester kein Problem, weil es da eh jeder duldet?

    Gut Schuss!

  • Wenn Du Dich auf oeffentlichem Gelaende befindest, brauchst Du in jedem Fall den KWS.

    Das Schiessen ist prinzipiell verboten, teilweise erlauben es die Gemeinden, teilweise wird es geduldet.
    Ich denke, eine generelle Aussage kann man nicht treffen. Es haengt von der oertlichen Behoerde ab.

    Bei uns ist heute ein Artikel in der Zeitung. Die Behoerde weist ausdruecklich auf den KWS hin.
    Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass das Schiessen mit PTB-Waffen nur in Gefahrenfaellen zur Alarmierung
    und aus Notwehrgruenden erlaubt ist. Ist also nichts mit Silvesterschiessen.

    Gruss
    pak9

  • ich glaube, ich werde mir erlauben an silvester, auf die ganzen outlaws da drausen mit ihren ssw, anzustossen!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Wenn ichs richtig in Erinnerung habe war das Schießen auf der Straße:

    Ohne KWS -> Eine Straftat

    Mit KWS -> Eine Ordnungswidrigkeit

    Stimmt das so?
    (Bitte nur die Antworten, die es zu 100% wissen...)

  • Das Gesetz ist da doch ganz eindeutig. Schießen auf umfriedeten Grundstück ist das ganze Jahr erlaubt, mit Pyromunition solange das Geschoss nicht das Grundstück verlässt.

    In dem Fall des Threadstarters ist das auf klar das er da nicht schießen darf, dafür gibt es auch keine Ausnahmegenehmigung.

    Das mit dem KWS ist mal wieder wie so oft völliger Blödsinn....

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Mit KWS ist das schießen auf der Straße eine Owi. Aber das könnte Zweifel an der Eignung und Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers anregen und damit zum Einzug des KWS im Nachhinein führen.

    Das führen ohne KWS ist eine Straftat und wird nicht gerade milde bestraft. Ob man dabei auch noch schiesst oder nicht spielt da garnichtmehr die Rolle, aber ich glaube, dass das schießen dann auch "nur" ne Owi ist. Also hat man dann in dem Fall Straftat+Owi und das bedeutet verdammt viel Ärger und jede Waffenrechtliche Erlaubnis rückt für denjenigen in weeeite weite Ferne!

    Also lasst das schießen auf der Straße bleiben! OHNE Ausnahme! Es seidenn ihr habt schwarz auf weiss von einem autorisierten unterschrieben eine Schießerlaubnis zu Hause, was ich mal sehr sehr stark bezweifel ;)

    PS: das gesagte entspricht meinem aktuellen Wissensstand, ich übernehme keinerlei Haftung.

  • bezieht sich auf medo.Das ist richtig. Trotzdem ist es nicht erlaubt ohne Sondergenehmigung. Vielerorts wird darüber hinweg gesehen, aber trotzdem ist immer mit Ärger zu rechnen. Normalerweise werden Streifen nichts tun, aber wenn ein Delikt zugrunde liegt, wegen dem eingeschritten werden muss... dann ist auch der KWS weg, auch wenn nur eine OWI zugrunde lag. Sollte man halt wissen.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Vielen Dank für eure Antworten! Eigentlich ja eine seltendämliche Regelung. Man darf die Waffen kaufen aber im Grunde genommen rein gar nichts mit denen machen. Sollte für Silvester so eine "Ausnahme-Klausel" geben. Aber gut, kann man ja leider nicht ändern. :pinch: Ich muss mir dann jedenfalls was anderes einfallen lassen. Ich kann mich ja aus dem Fenster lehnen während die anderen vor der Wohnung sind und dann die Platzer durch die Kniften husten... :wacko: Oder gilt selbst das dann nicht mehr als umfriedet? :P

    Gut Schuss!

  • nö eine gute regelung, da nicht jeder weiß, was eine ssw ist. äußerlich nicht zu unterscheiden und daher halte ich es für richtig, nicht in der öffentlichkeit damit rumzuballern. wie würdest du dich fühlen, wenn du keine ahnung davon hättest und jemanden oder eine kleine gruppe jungs mit pistolen sehen würdest, welche sich außer dem lauf nicht von echten unterscheiden lassen. gibt ein schönes bild für vorurteile und wenn sowas passiert sind die ssw's schnell für alle verboten.

    also ich habe für jeden der in der öffentlichkeit schießt und somit vorurteile bekräftigt überhaupt kein verständnis. kauft euch anderen kram wie nico flashbang oder panda booster, die sind genau so laut und es juckt niemanden.

    wenn du keinen kws hast und damit erwischt wirst, gibt das richtig ärger die sich auf deine zukunft langfristig auswirken kann! mit kws gibts auch schon viel ärger, aber im verhältnis 'wenig' (ironie!!!) vielleicht einen 4stelligen betrag ;). p.s. habe gerade gelesen: bis zu 10000€

    und ich stehe auch dazu, dass jegliche verstöße die ich in der öffentlichkeit sehe, melden werde. alleine aus dem grund damit die übeltäter nicht das kaputtmachen, was andere aus nostalgie lieben. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von pingufreak83 (30. Dezember 2012 um 18:31)

  • Für dämlich halte ich die Regelung nicht.
    Auf privatem Grund und Boden darfst du ja ballern, nur eben nicht auf öffentlichem.

    Wenn du nur eine Wohnung hast, dann ist das nicht problem des Gesetzgebers, sondern dein Problem.

    Vom Fenster darfst du schießen, stehst ja in deiner Wohnung.
    Feuerwerk aus der SSW geht von da aber im Grunde nicht, da ja kein privates Grundstück drunter liegt, innerhalb dessen das Geschoss bleiben muss.


    Stefan

  • Okay, da habt ihr auch wieder Recht. Die meisten Leute haben ja keinen blassen Dunst was Waffen angeht. Da könnte es dann wirklich zu kritischen Verwechselungen kommen. Wäre aber trotzdem schön, wenn es an Silvester auf öffentlichem Boden gestattet wäre. Jedenfalls in der Nähe von Orten, wo man im Privaten feiert. Auf einem großen Platz inmitten einer Großstadt würde ich persönlich auch nicht mit einer Pistole rumfuchteln. Wäre dann ja schon beinahe wie eine Versammlung anzusehen, wenn dort öffentlich gefeiert wird...wobei es da sicher auch genug geben würde, die selbst da eine SSW mitbringen würden.

    Wenn man an Silvester vor einem Haus damit schießt und tatsächlich jemand die Polizei ruft, sollten die aber alle Augen zudrücken, finde ich. Auch wenn man nicht mehr unmittelbar auf dem Grundstück, sondern vielleicht nur auf dem Gehweg steht. Scheint ja sogar wirklich manchmal geduldet zu werden...aber eben nur geduldet. Wie gesagt: Kann man eh nicht ändern und ich lass mir was neues einfallen. Ist jedenfalls schade, dass quasi nur Hausbesitzer mit Garten was mit den Kniften anfangen können. ^^

    Trotzdem danke für eure Antworten. Die eigentliche Antwort war mir zwar schon im Voraus klar aber gut, dass ich hier nochmal sicher gehen konnte. :thumbup: Wer weiß, was mir morgen sonst geblüht hätte, wenn ich doch darauf vertraut hätte, dass an Silvester eigentlich jeder eine Ausnahme macht... :D

    Gut Schuss!

  • Ich denke mal, wenn´s um Schießen auf der öffentlichen Straße geht, muss jeder selbst einschätzen, wie weit er gehen will. Klar ist, dass unser Gesetz das Schießen mit einer SSW auf öffentlichem Grund untersagt, vielerorts wird das jedoch geduldet und von der Polizei großzügig übersehen, solange man niemanden damit gefährdet. Ich sag einfach mal, v.a. in Großstädten sieht man um 0 Uhr jeden Zweiten mit einer Waffe in der Hand und es gibt keinerlei Probleme.

  • in kleinen dörfern, wo jeder jeden kennt und mit den nachbarn feiert, wo niemand fremdes dran vorbeigeht vielleicht. davon kann aber grundsätzlich nicht von ausgegangen werden. also überall wo fremde sind, die das nicht einschätzen können, sollte nicht geschossen werden. und bei allen vergleichen mit anderen waffengesetzen: geh mal an silvester in amerika auf die straße und baller mal mit der ssw rum :) die leute die dort nicht wissen was das ist, halten dir im günstigsten fall den lauf einer scharfen waffe vor die nase. eigentlich müsste man schon die polizei auf diesen thread hinweisen, da du anscheinend ja schon muni gekauft hast und scharf darüber nachdenkst, nicht doch rumzuballern. oder willst du die weiter aufheben für das nächste jahr? ne oder? schön blöd wenn man auf der strasse schiesst. hoffe diejenigen werden erwischt und entsprechend bestraft.

  • Ich hoffe mal das bei mir alles gut gehen wird ;^) Wobei man ja noch sagen muss, dass ich noch auf meinem Grundstück schießen werde, das aber nicht von der Straße abgegrenzt ist ;^)

    Beste Grüße,
    Doodle

  • eigenes grundstück ist ja noch ok. müsste ja eigentlich umzäunt sein, aber da wird eher ein auge zugedrückt als wenn jemand öffentlich vor einem mehrfamilienwohnhaus rumballert :). ich habe großes glück, da bei uns alles abgegrenzt, großflächig und somit ok ist. freue mich auch schon riesig auf morgen! :) sollte ich diese möglichkeit nicht mehr haben, oder kein eigenes grundstück, würde ich meine zwei kleinen spielzeuge direkt bei egun verkaufen.

    kann sein dass ich hier vielleicht ein bisl zu hart schreibe und das wie ein dorfpolizist rüberkommt, möchte halt wirklich nicht, dass wegen irgendwelchen unverantwortungsvollen menschen ssw's irgendwann verboten werden. möchte meine kürzlich erworbene hw37 ja auch wenigstens 30x an silvester benutzen ;). denke da eher langfristig.

  • Es gab aber auch mal Zeiten in denen man davon ausgehen konnte das es sich nur um
    eine SSW handeln kann wenn an Silvester jemand mit einer Pistole geschossen hat.

    Leider ist das Missachten von Gesetzen und Regeln mittlerweile zum "Volkssport" geworden.

    Gruß Nico

    AGB:
    1. Da der Autor dieses Schrifstückes Künstler ist fallen alle ortographischen Fehler unter die Künstlerfreiheit.
    2. Betreffend der Grammatik - siehe 1.