Hier wurden viele Meinungen ausgesprochen. Ich würde aber etwas spezifisches aus dem Gesetz gerne wissen. Und zwar:
1. Muss ich den KWS aushändigen bei eine Routine Kontrolle?
2. Muss ich auf das mitführen eine Waffe drauf hinweisen?
Jetzt keine Meinungen und Wünsche, sondern reine Gesetz Stücke wenn es geht.
Bereits beantwortet. Siehe auch § 38 WaffG:
"§ 38 Ausweispflichten
Wer eine Waffe führt, muss
1. seinen Personalausweis oder Pass und
a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,
...
mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. ..."
Wie geschrieben: Nur wenn danach gefragt wird _muß_ man.