Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 3.911 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2012 um 23:23) ist von Stormhoof84.

  • Eine Möglichkeit, die ich an Silvester mal testen wollte, wäre den Entspanner der P 99 festzustellen (nicht den Knopf, sondern den Auslösewinkel) und zu schauen, ob die dann DAO wäre. Theoretisch möglich, aber es kann sein, daß der Hahn in diesem Fall bei jeder Verschlußbewegung zünden würde. :S

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Eine Aubildung zum Büchsenmacher wollte Ich machen aber hier im Saarland bildet niemand aus.
    Vielleicht wenn ich mit dem jetzigen fertig bin.
    Was genau ist ein Röhm Rapid Launcher ?
    Ja die P99 schwebte mir im Kopf vor.

    "Ahhhh die neue Walther, ich hatte Umarex um so eine gebeten"
    :D:D:D


  • PTB im Viereck ist keine Waffe, nur ein Schussapparat.
    Und das WaffG schränkt m.W. nur das Führen von Waffen ein.


    Exakt, das WaffG kennt das Führen nur im Zusamenhang mit Waffen ihnen geichgestellten Gegenständen, sowie Messer und noch die verbotenem Gegenständen. Aber es kennt beispielsweise kein Führen von Munition und somit gibt es auch keinen Straftatsbestand dazu. Aber vorsicht. Einsteckläufe haben auch ein PTB im Viereck. Sie sind aber als waffenwesentliches Teil den Waffen zugeordnet, für dem sie bestimmt sind.

    Im Fall des Rapid Launchers habe ich den Umstand der "Nicht-Waffe" und folglich der Entbehrlichlichkeit des KWS im Bericht erwähnt.

    Logischerweise wäre es aber verboten, den Rapid Launchers unter Beibehaltung des Verschlusses inclusive des Zulassungskennzeichen PTB im Viereck zur SSW umzubauen. Das würde ja nicht mehr der ursprünglichen Zulassung gehören, was diese dann ungültig macht.
    Ob aber lediglich das (blaue) Griffstück mit dem Verschluss und folglich der PTB im Kreis zur SSW verquickt werden darf, bin ich nicht sicher, da ja auch das Griffstück von Kurzwaffen waffenwesentlich ist. Jedenfalls wurde früher schon mal erfolglos der Versuch gemacht, bei Röhm ein nacktes blaues Griffstück zu bestellen.

    Zur Ursprungsfrage: Zum Büchsenmacher gehen. Der darf und kann den Abzug auf DAO umbauen, evtl. unt Verwendung von Teilen des Rapid Launchers. Allerdings dürfte er dazu auch mehr als eine Stunde dran rummfummeln. Die Teile und Porto dazugerechnet, dürfte da mehr als den Neupreis einer RG 96 ausmachen.

    PS: Bei heutigen SSW kann man den Lauf nicht ausbauen. Er ist aus Zulassungsgründen fest mit dem Griffstück verbunden.

  • PS: Bei heutigen SSW kann man den Lauf nicht ausbauen. Er ist aus Zulassungsgründen fest mit dem Griffstück verbunden.


    Im Prinzip völlig richtig, wenn das Griffstück die Teile des Auslösemechanismus aufnimmt.
    Diesist bei der RG96 aber nicht der Fall, der Griff ist hierbei also nicht wesentlich.

    Also kann man den Lauf aus dem Griff ausbauen, nur hängt dann noch der Rahmen am Lauf.


    Stefan

  • Bei der RG 96 sieht das etwas anders aus. Das was man von außen als Griffstück ansieht, ist nicht das Griffstück. Im Grunde genommen ist das eine große Griffschale aus Kunststoff, das eigentliche Griffstück ist in die Griffschale eingesetzt und mittels Splinten fixiert. Wenn man die Splinte entfernt, kann man das eigentliche Griffstück aus der Griffschale entnehmen.

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