Gilt ein verschlossener Kofferraum als "abgeschlossenes Behältnis"?

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 4.287 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2012 um 13:39) ist von Ladehemmung.

  • Moin,

    nochmal,ein von der ZV unabhängig abschliessbarer Kofferraum einer Limo...
    Rückenlehne vom Fahrgastraum nicht zu entriegeln....

    Reicht das oder muss nochmal ein separater Transportbehälter angeschafft werden?


    LG Martin

    Facebook: Streu Kreis

  • (Mein BüMa meinte mal zu mir, wenn Du kein Koffer oder ähnliches hast, sondern nur den Karton, dann musst Du ganz viele Lagen Klebeband drumrum machen....)


    Ja, weil wer versendet seine Luftpumpen oder SSW schon im abgeschlossenen Koffer? Bzw. bringt sie in diesem zur Post?

    Grüße
    christoph

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Es ist ein Behältnis und verschlossen ist es meistens auch. Allerdings sollte man den Reservereifen und das Werkzeug rausnehmen, damit man den Kofferraum erst wieder auf dem eigenen, befriedeten Grundstück öffnen muss. Bei einer Kontrolle wollen manche Polizisten auch in den Kofferraum schauen und verwenden den Vorwand des Warndreieck-und-Verbandskasten-Vorzeigens, die sollten dann jedenfalls auf der Rückbank liegen. "Machen Sie mal den Kofferraum auf" - "Nein, der bleibt zu. Den darf ich hier nicht öffnen." - "Was ist da drin?" - "Das geht Sie garnichts an; das darf ich nur meinem Verwaltungsamt verraten."

    Futterale gibt es ab 10 Euro bei Frankonia, Zahlenschlösser ab 2,50.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Also irgendwie muss man die Waffe ja auch von der Wohnung zum Fahrzeug bzw. vom Fahrzeug zum Stand 'transportieren'.
    Geschieht das über unbefriedeten oder gar öffentlichen Grund, so ist das ja nun schon wieder führen.

    Letztlich ist man so, wie Mark es beschrieben hat, immer auf der sicheren Seite.
    Warum sich also in vermeidbare Diskussionen mit Richtern oder Staatsanwälten verstricken lassen, wo die Lösung doch so simpel ist?

  • Verschlossen heißt in diesem Zusammenhang "nicht zugriffsbereit" und nicht "abgeschlossen mit einem Schloß". Aber das wird immer wieder fehlinterpretiert.

    Es langt tatsächlich der Originalkarton/Pappkarton wenn dieser verschlossen (=mit Klebeband verklebt, nicht mit einem Vorhängeschloß durch den Pappkarton "abgeschlossen" :whistling: ) und die Waffe somit nicht zugriffsbereit ist. FloppyK wird es genau wissen, aber es soll die Waffe nicht mit weniger als 3 Handgriffen feuerbereit gemacht werden können.

    Wie ebenfalls richtig gesagt wurde, das Ding in ein Futteral, kleines Vorhänge- oder Reisekofferzahlenschloss dran, fertig. Dann gibt es überhaupt keinen Grund zur Diskussion mit irgendwelchen Leuten.

  • Der Begriff des Transportes korrespondiert mit dem Begriff der Zugriffsbereitschaft. Nach Nr. 12.3.3.2 und Anlage 2 Abschnitt 2 Nr. 12, 13 der WaffVwV gilt: „Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgriffen – in Anschlag gebracht werden kann. Als Faustformel lässt sich sagen, dass eine Waffe zugriffsbereit ist, wenn sie mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Waffe am Körper in einem Holster getragen oder im Pkw in unmittelbarer, leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers ohne weitere Umhüllung in der Türablage oder im nur geschlossenen, aber nicht verschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird“.

    Wichtig ist, dass es einer Abgrenzung zum Führen bedarf, da man sonst das Führverbot leicht unterlaufen könnte. Der objektive Betrachter muss also merken, dass da jemand Transportieren, nicht Führen will. Ein Schloss ist daher immer eine gute Idee. Ich habe mir verschiedene Urteile angeschaut, wobei es natürlich in erster Linie um scharfe Waffen und daher um die Zuverlässigkeit ging. Danach wurde uneinheitlich entschieden (bei Strafsachen auch nur vom Amtsgericht). Teilweise wurde das Transportieren in einem geschlossenen Aktenkoffer im Kofferraum als ausreichend angesehen. Ich halte das für problematisch, da man ja irgendwann das Auto verlassen muss um die Waffe wieder aus dem Kofferraum zu holen. In dem Moment, wo man dann vorm Kofferraum steht oder dieser geöffnet wird, ist man zu nah am Führen dran (3 Sekunden - 3 Handgriffe).

    Der verschlossene Kofferraum reicht daher nicht, auch nicht das verschlossene Handschuhfach (schafft man in 3 Sekunden, mit Übung).

    Die Zuverlässigkeit verliert man übrigens auch, wenn man eine scharfe Waffe im Auto (in einem verschlossenen Behältnis) liegen lässt ( § 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG)

  • Beim Büma gekaufte Ware wird nur in den Originalen Behältnissen bzw Umverpackungen in die Tüte getan, ganz gleich ob es in Berlin, Hamburg oder München ist. kein Büchsenmacher oder Waffenhändler macht bei einer verkauften Pistole ein Schloss dran.

    Selbst bei meiner Polizei Behörde stellte man sich etwas blöd, aber das Original Behältniss der Waffen gillt als Geschlossen und nicht zugriffsbereit.

    So wurde jeder eine Straftat begehen, der sich eine SSW im Laden kauft und kein KWS besitzt.

    So lange die Waffe nicht Geladen ist und auch kein Geladenes Magazin beiliegt und die Waffe sich in der Originalen Transport bzw Umverpackung befindet reicht das aus ;^) und das wiederrum kommt in eine Tüte, Rucksack oder Sporttasche usw

    MFG
    Canny

  • Gleich noch eine Frage die mich schon länger nervt. Hatte mein HW97 in F im Kofferraum, im Futteral mit Schloß. Wurde von der Polizei angehalten und Kontrolliert und es kam auch die Frage nach dem Sannikasten. Also Kofferraum auf und vorgezeigt. Dann wollte der Polizist wissen was im Futteral ist und nach meiner Auskunft dann auch selber sehen. Er meinte in seiner gegenwart währe es ok wenn ich das Teil auspacken würde. Habe dann aber nur das Fütteral geöffnet und wieder geschlossen ohne die Flinte raus zu nehmen. Wie verhält man sich richtig und was dürfen die kontollieren. Ne WBK ist ja nicht nötig, also auch nichts vor- oder nachweisbar in sachen Erlaubnis. Gruß Mario

  • Ich habe es noch nie erlebt daß sie in den Kofferraum schauen wollten. Das dürfen die auch gar nicht. Wenn es nur eine Allgemeine Kontrolle ist.
    Das mit dem Erste Hilfe Kasten ist nur ein Vorwand wenn sie neugierig sind.
    Wird auch nur verlangt wenn du dich bei der Kontrolle nicht kooperativ verhältst. Dann prüfen sie auch alle Lichter.
    Ein junger Türke der an einer Bushaltestelle falsch geparkt hatte musste jedes Einzelteil seines Erste Hilfe Kastens einzeln vorlegen
    und es wurde ein Mängelbericht geschrieben weil etwas gefehlt hatte.

    Ich wurde mehrfach kontrolliert und ich habe auch die Papiere aus dem Kofferraum geholt weil sie immer in der Tasche waren.
    Die Beamten waren auffällig unauffällig bemüht nicht in den Kofferraum zu schauen, bei maximaler Eigensicherung.
    Einmal hatte ich Berge von Klamotten drin mit Preisschild, original verpackte Waren mit Preisschild, aber im Kombi hinten drin
    und die Decke war verrutscht,
    einmal Berge von neuen Autoteilen in Zulieferverpackung, nie gab es eine Frage wo ich das her habe.

    Einmal standen wir durch ein Missverständnis sogar unter Einbruchsverdacht, das Auto voll mit Autoteilen..
    Die wollten nur die Papiere. Das war so ziemlich die seltsamste Kontrolle meines Lebens.
    Aber die kennen ihre Pappenheimer.

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (2. September 2012 um 22:39)

  • Zitat

    Der verschlossene Kofferraum reicht daher nicht, auch nicht das verschlossene Handschuhfach

    Aus den Fragen bzw. Antworten zur Sachkundeprüfung (Kreisverband Hildesheim-Marienburg,Niedersachsen, DSB) geht hervor das ein verschlossenes Handschuhfach ausreichend ist.
    In den Bögen sind definitiv Fehler (die auch besprochen wurden), aber auf diesen Punkt wurde explizit eingegangen.
    Keine Ahnung, was nun stimmt - ich würde meine Kurzwaffe da drin nicht "lose" transportieren, ob abgeschlossen oder nicht.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Aber ich würde dem Beamten den Schlüssel reichen oder die Zahlen nennen und sagen:
    "Bitte öffnen sie, ich darf ja nicht!"


    So, oder den Beamten einfach sagen was da drin ist und sie fragend anschaun. Also "Ähm, achja und im Kofferraum befindet sich ein verschlossener Koffer mit einer freien Matchwaffe." ...die Kollegen vom BGS haben mich daraufhin neugierig angeschaut mit den Worten "Dann zeigen sie mal her!" Das war für mich Anlass, Schlösser auf und raus das Ding. Die haben in den Koffer geglotzt wie das X ins Uhrwerk, dann durften 2 der Beamte auch noch kutz fummeln (einer war selbst LG-Sportschütze) und zack war der Drops gelutscht. Einfach so in den Kofferum flacken wär mir aus transportsicherungstechnischen Gründen schon zu wider. Und wenn man dann an die Exikutive gerät sollte man es sachlich und seriös rüber bringen können - jeder der das nicht kann, bzw. nicht die richtigen Vorkehrungen getroffen hat - den "erwischt" es zu recht. "Zu recht erwischen" - wiel geil^^


    Grüße
    christoph

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Beim Büma gekaufte Ware wird nur in den Originalen Behältnissen bzw Umverpackungen in die Tüte getan, ganz gleich ob es in Berlin, Hamburg oder München ist. kein Büchsenmacher oder Waffenhändler macht bei einer verkauften Pistole ein Schloss dran.
    ....

    MFG
    Canny

    Hallo Canny,

    kann ich bestätigen, meine erste GK-Pistole wurde im Karton in eine Papiertüte mt Werbung für Messer gesteckt ! Alle Papiere wie WBK, Rechnung, etc. mir in einer edlen Ledermappe überreicht, hab ich dann auch in die Tüte getan, den Blick des BüMa werde ich nicht vergessen.

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf


  • Zeigen - bitte!

    Ist hier im Forum schon ein paar mal aufgetaucht. Zuletzt bei einem Thread mit dem Titel "Rechtliches Problem bei egun" oder s.ä. Dem Verkäufer einer Waffe wurde diese beschlagnahmt, weil unverschlossen im Kofferraum. Der Käufer, der das Geld bereits überwiesen hatte, kam nicht an die Ware und hat sich die Geschichte beim zuständigen Polizeirevier bestätigen lassen. Wie's ausgegangen ist, weiß ich nicht, ich glaub, die Waffe war weg. Vielleicht erinnert sich ja der eine oder andere noch an die Diskussion, war letzte Woche irgendwann.

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.