Es gibt 89 Antworten in diesem Thema, welches 10.088 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. September 2012 um 11:32) ist von ulli s.


  • Eine ganz andere Frage kommt vielleicht auf, wenn ein Jäger einen Waldgast in dieser Weise vorfindet. Was denkt bzw. tut der Jäger? Meldet er das den Behörden, weil er eine verwarloste Person vermutet? Oder nimmt er Wilderrei an und macht von seinem Jagdschutzrecht gebrauch, setzt diesen fest und ruft die Polizei?
    Jendenfalls kann das Ärger ergeben wenn nicht gar Schlimmeres.

    Mit Verlaub Floppy. Lass mal die Kirche im Dorf.

    Wenn ich mich nachts unbewaffnet im Wald aufhalte und ein Mann im Grünrock mit Flinte in der Hand mich "Festsetzen" möchte da er mir Wilderei unterstellt dann kann er das gerne versuchen.
    Was will er machen? Mich mit der Waffe bedrohen? Mich versuchen festzuhalten ? Auf mich schiessen wenn ich mich umdrehe und ihn einfach stehen lasse? Nur auf Grund der "Annahme" das ich ein Wilderer bin?

    Nur weil er eine Flinte hat und Jagdpacht zahlt heisst das noch lange nicht das er sein eigenes Königreich besitzt in dem nur seine Gesetze gelten. Sorry, aber wir befinden uns nicht mehr im Mittelalter wo Landesfürsten nach gutdünken über herrenloses Gesindel richten konnten.

    Gruß,
    Rene'

    PS: Die ganzen Kontra-Argumente erinnern mich irgendwie an den Film" The Village" : Geh Nachts nicht in den Wald.... Da hausen bösartige Kraturen... ;)

  • Hallo,
    grundsätzlich kann man im Teuteburger Wald übernachten. Allerdings nicht im Zelt. (Ob eine Plane bereits als Zelt gilt, weiß ich nicht)
    Nach der NWaldLG spricht erstmal nichts dagegen.
    Ich würde mir eine Stelle suchen, wo man Nachts nicht gleich entdeckt werden kann. Mitten in der Nacht von Spaziergängern oder einem Jäger aufgeschreckt zu werden stelle ich mir sehr störend und wenig Erholsam vor.

    http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/wald_10.html

    Gesetze & Verordnungen: Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
    § 23 Recht zum Betreten

    (1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen.
    (2) Nicht betreten werden dürfen
    Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
    Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
    Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.

    (3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs. 1 und das Reiten.

    § 24 Begehen
    Das Begehen schließt das Skilaufen, das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren und das Benutzen von Krankenfahrstühlen ohne Motorkraft ein.


    § 27 Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile
    In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.

    § 28 Weiter gehende Gestattungen
    1Die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden können die Benutzung ihrer Grundstücke über die Regelungen der §§ 23 bis 25, 26 Abs. 1 und des § 27 hinaus gestatten. 2Eine Gestattung nach § 27 darf nur begrenzt auf wenige Tage und nur in Einzelfällen erteilt werden.

    Gruß Udo

    EDIT: und alle die hier solche albernen Szenarien von bewaffneten und bedrohlichen Begegnungen mit Jägern entwickeln, können jetzt bitte einfach mal die F.... halten, bevor die Diskussion wieder mal völlig abschweift und hier zugemacht wird. :thumbdown:


  • Mit Verlaub Floppy. Lass mal die Kirche im Dorf.


    Jäger sind schon ein lustiges Völkchen. Unseren kleinen Tannenwald mussten wir mit Stacheldrahtzaun umzäunen, damit die örtlichen Jäger und Bauern nicht mehr auf dem Grundstück Wild aus dem Wäldchen treiben konnten. Schöner Nebeneffekt war auch, dass die ganzen vollgekackten Papierreste und Sche+ßhaufen mit dem Zaun verschwunden waren...

    Die erlauben sich ziemlich viel. :D

    Und wenn man sich dann mal in einem Wald ausruhen will, wird man von einer Schar Jäger mit Waffen umzingelt und aus dem Wald getrieben. lololol

  • Unser jetziger Jagdpächter ist ein feiner alter Herr !
    Er streichelt unseren Hund und weißt uns auf seine Futterstellen hin, mit der Bitte dort nicht unbedingt "gassi" zugehen. (Wird sofort akzeptiert) :thumbup: Ein wirklich vorbildlicher Mann/Jäger, er geht kurz vorm Ernteeinsatz die Felder ab, damit das liebe Vieh nicht im Drescher etc landet.
    Es gab aber auch einen, der sagte dass es hier "verboten" ist lang zugehen er sei die Forstpolizei, er dürfe das Verbotaussprechen. :wacko:
    Zum Korn-Gras-Mais mähen sah man ihn nie...
    Ich will damit nur sagen es liegt in der Natur des Menschen, die einen sind freundlich und überzeugen durch gutes Verhalten...die anderen sind unbeliebt und arrogant.
    Bitte nicht alle Jäger/Förster/Forstpächter über einen Kamm scheren. Es gibt immer ausnahmen.
    Wichtig für das Thema des TS informiere dich über die Gegebenheiten, sprech einen Verantwortlichen an, wenn man einen guten Jäger/Pächter erwischt und ihm erklährt was man vorhat sollte es kein Problem darstellen.
    mfg Daniel

  • Wenn ich im Wald bin,und meine,dort auch mal pennen zu müssen(solange er nicht umzeunt ist,halte ich das für legal)und dann kommt irgendein Förster oder Jäger und bedroht mich womöglich mit ner Waffe,muss er mit Gegenreaktionen meinerseits rechnen-da gibts kein vertun!Wenn ich bedroht werde von einer nicht als Amtsperson erkennbaren Gestalt(und Amtspersonen sind in diesem Fall ja wohl nur Polizei)habe ich ja wohl ein Recht darauf,mich gegen den unmittelbar bevorstehenden Angriff zu wehren.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Natürlich darf der Jagdpächter keinen Waldbesucher mit der Waffe bedrohen. Das habe ich auch nicht gemeint. Ich würde mich aber nicht abseits von Wegen im Wald aufhalten, wenn dort Schwarzwild bejagt wird.
    Dennoch steht der Jagdpächter im Sinne des Jagdschutz Polizeibeamten gleich und darf auch Zwangmaßnahmen durchführen. Das gilt natürlich nicht um einen Waldgast zu bedrohen oder zu verjagen.

    Diese Quellen beschreiben das:
    http://www.jagdschutz-nrw.de/index.php?opti…e&id=8&Itemid=7

    http://www.jagd-naheland.de/pdf/Betretungsrecht_des_Waldes.pdf

  • Na, ich würde das ganze Nachts im Wald schlafen und sich nicht dabei erwischen lassen als Teil des Überlebenstrips ansehen. Ich hatte mal was ähnliches, mit dem Faltboot in Polen.

    Der schönste Teil des Flusses, die Drawa, der durch so kleine Canyons führt, war einmal im Jahr zu Manöverzwecken für die Nato gesperrt, nur erfuhr ich das erst, als ich diesen Teil passieren wollte. Ein polnischer, sehr alter Pfadfinder, bei dessen Lager wir unser Zelt aufgeschlagen hatten, gab mir den Tipp, das morgens um drei zu machen (hätte er auch schon) und eben möglichst geräuschlos durchzupaddeln.

    Ich wollte das bringen und würde es heute noch tun, wenn auch nicht so, dass ich da jetzt extra zur Manöverzeit hinfahren würde, aber wann hat man schon mal die Gelegenheit für so ein Abenteuer? Das Schlimmste wäre gewesen, man hätte uns entdeckt, dann einen auf blöden, deutschen Touristen machen (weiß aber nicht, ob die Nato da möglicherweise mit scharfer Munition Wachposten aufstellen, denke aber eher nicht). Nix verstehen, keine Ahnung. Manöver? Das Abenteuer wär mir den möglichen Ärger wert gewesen. Nicht erwischt worden zu sein, wäre natürlich noch viel besser.

    Meine damalige Freundin hat sich leider geweigert, aus Angst, aus Versehen erschossen zu werden.

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • Dennoch steht der Jagdpächter im Sinne des Jagdschutz Polizeibeamten gleich und darf auch Zwangmaßnahmen durchführen

    Das gilt aber nicht grundsätzlich für jeden Jagdpächter.

    §25 sagt aus :"Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes
    die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie
    Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind
    "

    Heisst für mich das der für den Bezirk bestätigte Berufsjäger oder Bezirksförster diese Rechte hat. Nicht aber grundsätzlich jeder Jagdpächer, auch wenn er sich vor Ort so aufführt... ;)

    Floppy: Auf wieviel % der Jagdpächter in NRW trifft der §25/2 zu?

    Zitat

    Ich würde mich aber nicht abseits von Wegen im Wald aufhalten, wenn dort Schwarzwild bejagt wird.

    Woher soll eine normaler,unbedarfter Waldbesucher wissen Wo,Wann und Wie im Wald Schwarzwild gejagt wird? Ist es nicht Aufgabe des Jagdpächters darauf zu achten das Besucher unbeschadet den Wald betreten und wieder verlassen können? Steht die Ausübung der Jagd über die unversehrtheit der Waldbesucher?

    Einem Jäger der,bevor er den Abzug betätigt, bei Tageslicht und bei Nacht nicht in der Lage ist einen Menschen von einem Wildschwein zu unterscheiden attestiere ich ungesehen einen heftigen Dachschaden und ich denke das jedes Gericht das genau so sehen wird.


    Gruß,
    Rene'

    4 Mal editiert, zuletzt von Rene' (1. September 2012 um 20:31)

  • Habe eben fast meine Pfeife vor Lachen vollständig auf die Tastatur gespuckt und alles zugeascht!

    Solch eine Fragestellung, entschuldige bitte aufrichtig lieber Fred-Ersteller, es ist NICHT ironisch, sondern ernst gemeint,
    würde mir im Traume nicht einfallen!

    Wenn ich das Bedürfnis hätte, im Wald zu schlafen, selbstredend nur mit dem Schlafsack, weder Feuer noch sonstwas ,
    dann würde ich das auch tun.
    Genau wie in meiner Jugend, tlw. mit Freunden auf irgendeiner Wiese, auf dem Feldweg die Kräder abgestellt,
    eine Selbstgedrehte geraucht, den Sternenhimmel angeschaut, und über Doug Adams` "Per Anhalter durch die Galaxis" philosophiert, welches da grad in der Zeit erschienen war............

    Es gibt nichts Schöneres, als die Natur zu genießen. Sanft, und ohne Spuren zu hinterlassen, logisch, oder?

    (In den skandinavischen Ländern gibt es dazu das Jedermannsrecht, dort ist es offiziell und KLAR von der Obrigkeit abgesegnet, dass man "ES" darf)

    Und Sex im Wald machen nicht nur österreischische Politiker, Jungs!..*ZWINKER*..
    Sorry für OT

    Solch eine Frage, solch eine Diskussion, gibt es wohl nur in Deutschland, wenn ich nicht irre. (IRRE!)

    ;^)

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers

  • Ich denk mal da gibt es keine probleme solange du dir kein lager aufbaust um da ne Woche zu "Wohnen".
    Ich habe schon Nachts einen verrückten Tüpen gefunden, naja der war kaum zu überhören
    der hatt laut wirres zeug geschriehen vonwegen das er frauen und Kinder vergewaltigt.

    Und der hatt in ein Wäldchen (30X50meter) gezeltet in der Stadt ^^
    Hab ich natürlich die Polizei gerufen weil er soetwas geschriehen hatt.
    Die Beamten wollten erst garnich da rein gehen da musste ich vorgehen
    und die haben noch nicht mal die daten aufgeschrieben von den man
    kein platzverweis noch nichtmal ins zelt geschaut, einfach NICHTS

    Also sollte schon kein Problem sein wenn man sogar in der Stadt zelten darf

  • Und dann gibts da noch die Geschichte von dem Typen, der jahrelang unbemerkt im Grunewald gelebt hat, bevor er, völlig verwahrlost entdeckt wurde. Ich meine: Jahre! Der ist auch nicht von Schwarzwild gefressen oder von einem Jäger angeschossen worden, und groß Gedanken, ob er das darf, hat er sich wohl auch keine gemacht.

    Die Rede ist jetzt nicht von Roy mit seiner Royberpistole, sondern von

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/nachruf…en/6331828.html

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

    Einmal editiert, zuletzt von jaques gustou (1. September 2012 um 22:21)

  • Da ich direkt neben dem Wald wohne, muss ich einfach meinen Senf dazugeben.

    Ralf, dass mit der Pfeife kann ich total nachvollziehen (geht mir auch so). *lol*

    Nach Einbruch der Dunkelheit den Wald verlassen...
    Waldwege darf man nicht verlassen...
    Ein Förster oder Jäger überrascht mich mitten in der Nacht im Wald beim schlafen, ja und?

    Zum ersten: Warum muss ich beim Einbruch der Dunkelheit den Wald verlassen? Kommt da der Räuber Hotzenplotz und will mich ausrauben? :laugh:

    Dann, wieso die Wege nicht verlassen? Wenn ich Pilze suchen gehe muss ich ja die Wege verlassen, weil selbige selten mitten auf dem Weg stehen. Und ich kenne genug Leute (mich eingeschlossen) die um 4 Uhr morgens, also bei Dunkelheit, mit der Taschenlampe zum Pilzesuchen gehen, weil man um 6, 7 oder 8 Uhr nichts mehr findet.

    Und zum dritten: Was macht ein Jäger oder Förster mitten in der Nacht im Wald?
    Ob da eine Jagd stattfindet weiss ich nicht, ich habe jedenfalls noch keinen gesehen.

    Ich gehe seit Ewigkeiten zu jeder Tageszeit in den Wald und hatte noch nie Schwierigkeiten. :^)
    Aber vielleicht läuft das bei uns ja anders.

    Rene, Deinem letzten Satz mit dem Dachschaden kann ich nur zustimmen. :thumbup:

  • Das gilt aber nicht grundsätzlich für jeden Jagdpächter.


    Meines Wissens doch, jedoch nicht jeder Jagdscheininahber, er als Jagdgast bzw. Begehungsscheininhaber dort im Revier jagdausübungsberechtigt ist. Jedoch kann der Pächter einem anderen den Jagdschutz übertragen.

    Siehe auch:
    http://www.castra-regina.com/Jagd.htm

    § 25 BJagdG nennt ja mehrere Personengruppen, die Jagdschutzberechtigt sind. Darunter ist der Jagdausübungsberechtigte (des Jagdbezirkes).

    Zitat


    § 25 Jagdschutzberechtigte

    (1) Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.

    (2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.

    (3) (weggefallen)

  • Aber mal im Ernst - ganz abseits aller rechtlichen Belange. Stellt Euch bitte einmal vor, unerfahrener Jungjäger oder etwas kurzsichtiger Senior, nachts bei Vollmond im Revier - auf einer Lichtung grunzt etwas und bewegt sich auf dem Boden hin und her - gut gezielt, Schuß - und der unruhig schlafende Schnarcher im Wald endet als Wildbraten in der Röhre !

    Sagt jetzt bitte nicht, daß der Jäger sich überzeugen muß, worauf er schießt - unter ner Bundeswehrplane bei Vollmond aus 50 Metern sieht jeder wie ein Wildschwein aus. Und hinterher nützt es nichts, das man sagt, der Jäger hätte nicht schießen dürfen.

    Hier wurde vor 6 Jahren ein angeleinter Dalmatiner erschossen, weil er für ein Wildschwein gehalten wurde ...

    Und das soll explizit nicht gegen Jäger gehen - in meiner dreijährigen - nennen wir es Outdoorzeit - habe ich mehrfach bei Vollmond vermeintliche flüchtende schwerbewaffnete Weidenstämme angebrüllt, stehenzubleiben, oder Igel beobachtet, die hin und herliefen und sich als Moosbuckel entpuppten.

  • Meine Empfehlung:Mach es einfach-solange Du dich vernünftig aufführst.
    DAS IST IMMER NOCH EIN FREIES LAND-Glaube ich zumindest?!

  • Und das soll explizit nicht gegen Jäger gehen - in meiner dreijährigen - nennen wir es Outdoorzeit - habe ich mehrfach bei Vollmond vermeintliche flüchtende schwerbewaffnete Weidenstämme angebrüllt, stehenzubleiben, oder Igel beobachtet, die hin und herliefen und sich als Moosbuckel entpuppten.

    Wie viel von den Pilzen hast n da vorher gegessen?

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • Nabend zusammen,


    Ich plane meine All jährliche Wanderung ,nur dies mal soll es doch mehr in den bereich "überleben" gehen. Als Gebiet habe ich mir den Teutoburgerwald ausgesucht evtl. der Herrmans weg ,von wo bis wo ist aber noch offen. Nun aber mal ein paar Fragen wie sieht das rechtlich aus weiß das vllt wer oder hat Erfahrungen damit ? Weil diesmal wollte ich anstatt in einer Herberge , im Wald direkt pennen ,aber darf man das überhaupt ? Nein ich bin kein Camper der da erst mal Zelt ,Tisch und Grill aufbaut und nachher 2 Säcke Müll liegen lässt.
    Wird mehr Schlafsack Isomatte und Plane seien bei entsprechender Witterung. Das offendes Feuer etc. verboten ist weiß ich nur eben mit dem "Übernachten" bin ich mir nicht sicher ? Kann das evtl. Ärger geben ?


    lg

    Äger bekommst Du auf alle Fälle, wenn Du noch einmal so einen Blödsinn behauptest, dass Camper ihren Müll hinterlassen. Woher Du diesen Schwachsinn hast.................????

    Gruß Finnmaster :wickie: u. Anti-Müll-Camper

  • Ich finde die Idee von Balistol großartig und wünsche eine schöne Wanderung mit angenehmer Nachtruhe. :thumbsup:

    Er hat ja auch gleich klargestellt, dass er nicht zu der Sorte von Campern gehört die Spuren und Schäden hinterlassen. Solche soll es mal gegeben haben, habe ich gehört.

    Ich würde mir zur Sicherheit ein Schlafplätzchen suchen, wo man mich nicht sieht(Deckung). Ich glaube Jäger freuen sich eher wenn sie jemand im Wald antreffen der Wandert und an der Natur interessiert ist. Ich glaube nicht das die so Triggerhappy sind wie manche befürchten. Wenn Morgen der Otto zum Sonntagmittagskaffee-und-Kuchen ins Schützenhaus kommt, frage ich den mal was er machen würde, wenn er einen Wanderer mit Schlafsack in seinem Revier antrifft.

    Ich selbst wohne in Nagold und gehe ab und zu in der Nagold schwimmen. Ich werde dann auch öfters gefragt, ob das denn nicht verboten sei. So weit sind wir also schon.

    Grüßle,

    Uwe


  • Meines Wissens doch, jedoch nicht jeder Jagdscheininahber, er als Jagdgast bzw. Begehungsscheininhaber dort im Revier jagdausübungsberechtigt ist. Jedoch kann der Pächter einem anderen den Jagdschutz übertragen.


    § 25 BJagdG nennt ja mehrere Personengruppen, die Jagdschutzberechtigt sind. Darunter ist der Jagdausübungsberechtigte (des Jagdbezirkes).

    Floppy, da irrst Du. §25/2 sagt eindeutig das die Befugnisse nur gelten wenn der beauftragte/bestätigte Jagdaufseher (sprich Jagdpächter) endweder Berufsjäger oder Förster ist. "die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind.
    "
    Nicht automatisch jeder Jagdpächter besitzt diese Befugnisse. Kann er ja auch gar nicht da er nicht die entsprechende Ausbildung dazu hat. Auch wenn sich viele Jagdpächter wie Reviersheriffs aufführen, die berechtigung dazu haben sie nicht.

    Ich wohne direkt am Wald und der Jagdpächter hier ist leider einer der negativen Beispiele. Ich weiss das man nicht alle Jäger über einen Kamm scheeren kann. Es gibt auch Vernünftige und einige kenne ich auch.
    Der Umstand das "unser" Jäger halt einer der negativbeispiele ist hat dazu geführt das wir uns mit einigen Leuten aus dem Dorf (u.a. ist da auch ein Rechtsanwalt bei) zusammengeschlossen haben um dem einen Herren in Zukunft mehr auf die Finger zu schauen.
    Eines der Haupt-Diskussionsthemen mit ihm ist nämlich genau der Punkt das er ernsthaft glaubt in seinem Revier die selben Rechte wie Polizeibeamte zu haben. Davon macht er auch öfters Gebrauch (Platzverweise aussprechen,Fahrzeuge blockieren und am weiterfahren hindern,Personalien aufnehmen,Drohungen aussprechen...).
    Dafür hat er schon so manches mal einen zwischen die Hörner bekommen.

    Von daher ist mir der §25 seeehr bekannt und ich weiss das die Jägerschaft diesen sehr gerne für sich auslegt. §25/2 ist aber diezbezüglich mehr wie eindeutig.Im Pachtrevier die selben Rechte (und Pflichten! ) wie Polizeibeamte haben nur der beauftragte Berufsjäger und der zuständige Bezirksförster und nicht der Bauunternehmer mit Jagdschein,Flinte und Pachtvertrag.

    Gruß,
    Rene'