Hi zusammen,
habe gerade im Internet folgendes gefunden.
http://www.eliveshop.de/resident-evil-…en-display.html
Nun ne recht einfache frage:
Sind die Shurikens in Deutschland erlaubt?
Denk schonmal.
Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.089 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
Hi zusammen,
habe gerade im Internet folgendes gefunden.
http://www.eliveshop.de/resident-evil-…en-display.html
Nun ne recht einfache frage:
Sind die Shurikens in Deutschland erlaubt?
Denk schonmal.
Ich meine nein, da sie zur Familie der Wurfsterne gehören und hier ein globales Verbot gilt.
Grüße
Max
"Global" im Sinne von "ausnahmslos", aber nur für Deutschland gültig, erlaube ich mir mal zu ergänzen bevor Mißverständnisse auftreten.
Vorstellen könnte ich mir noch daß solch Display legal sein könnte, wenn die Shuriken mit dem Träger so verbunden sind daß man sie nicht ohne weiteres abkriegt - vernietet, angeschweißt oder so. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach wäre dann die Definition ("sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum
Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu
beschädigen") eines Wurfsterns per WaffG nicht mehr erfüllt. Das dürfte aber dünnes juristisches Eis sein, schätze ich.
da es sich ja um ein display handelt sind diese wurfsterne ja zum anschauen bestimmt und nicht zum wurf auf ein ziel.... wenn es heisst: bestimmt und geeignet. es müßte für ein verbot meiner meinung nach also beides zusammenkommen. anschaffen würd ich sie mir trotzdem nicht.
Ist das nicht ein deutscher vertreiber ? Dann sollten die doch eigentlich wissen ob die die überhaupt nach deutschland verkaufen dürfen..
Sonst ruf dort doch einfach mal an und frag höflich nach..
Gruß
Nun, wenn man damit nicht werfen kann warum muss man Volljährig sein um die zu erwerben ?
Ich denke der Händler weiß gar nicht um das Verbot.
Joachim
ACHTUNG: Mindestalter: 4 Jahre. Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet. Erstickungsgefahr aufgrund verschluckbarer Kleinteile.
Looooool.....
Sieht echt so aus als ob die Shuriken fest montiert sind, dann sind die wahrscheinlich vom Verbot nicht betroffen. Ich frag mich warum die verboten wurden, mir ist kein Fall bekannt wo jemand damit Blödsinn mit gemacht hat.
Gruß, David
ZitatAb 18 Jahre. Auslieferung erst wenn der Altersnachweis erbracht ist.
Joachim
was mich nur Iritiert ist, dass es der einzige deutsche Händler ist, den ich finden konnte...
Ich ruf da einfach mal an
Hallo,
Also so wie ich das Waffengesetz verstanden habe,
mach sich Jeder Strafbar der eine Sägeblatt besitzt,
weil er es werfen könnte.
mfg Lepus
Naja, andere nach dem WaffG verbotene Gegenstände werden auch nicht "legaler", wenn man diese hinter Plexiglas lagert ;^) Und hier handelt es sich ja sogar für einen Laien eindeutig ersichtlich um Wurfsterne.
Meiner Meinung nach: Finger weg!
Die Frage, ob das deutsche WaffG Sinn macht, ist ja obsolet da hier im Forum schon vielfach beantwortet
Ich vermute, der Knackpunkt liegt in der Montage. Wenn man die Teile zum Werfen abnehmen kann, ist es ein verbotener Gegenstand - wenn sie nicht demontierbar sind, handelt es sich um eine Kunststoffplatte mit 3 Blechbauteilen...
1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und
Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die
Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);
Uff. Schwierig. Ein Sägeblatt ist jedenfalls nicht sternförmig, weshalb es nicht dieser Definition unterfällt.
Bei dem gezeigten Artikel hängt es sicher davon ab, ob die Dinger zB tatsächlich scharf sind. Das TBM "geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen" schließt ja praktisch Kunststoff- und Gummiwurfsterne aus der Definition aus, wobei ich dazu jetzt keinen WaffG zur Hand habe, ob das auch die hM so sieht. Aber in diesem Fall sind die Teile ziemlich sicher aus Metall und deswegen durchaus geeignet, die Gesundheit zu schädigen.
Wenn die Dinger fest montiert sind, dann ist es sicher kein Problem.
http://www.amazon.com/Resident-Evil-…y/dp/B005BJKK4G
Allerdings klingt zB dieser Verkaufstext eher so, als handele es sich um ein Set, das zusätzlich dieses Display-Case enthält.
Du darfst dir ganz klar diese Dinger an die Wand schrauben. Schmeisst du damit aber im Garten rum, machst du dich strafbar.
Falsch.
Der Besitz von Wurfsternen ist Strafbar, egal ob man sie Wirft oder an die Wand schraubt.
Joachim
Edit:
Bei dem gezeigten Artikel hängt es sicher davon ab, ob die Dinger zB tatsächlich scharf sind.
Ob die scharf sind ist relativ egal.
Wir haben uns früher Vierecke aus den Blechresten gesägt, auch die blieben in der Blechverkleidung der Halle hängen.
Du kannst davon ausgehen das jeder Wurfstern, solange er aus festem Material ist und genügend wiegt dazu geeignet ist zu verletzen.
Uff. Schwierig. Ein Sägeblatt ist jedenfalls nicht sternförmig, weshalb es nicht dieser Definition unterfällt.
Der Besitz von Wurfsternen ist Strafbar, egal ob man sie Wirft oder an die Wand schraubt.
und wie ist das dann mit Blättern der Kreissäge ? die sind rund bzw. sternförmig und scharf....
die bestimmung ist entscheident, nicht nur die eignung!
ein kreissägeblatt ist zum sägen bestimmt und ein display zum anschauen.
".3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und
Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die
Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);"
die sind rund bzw. sternförmig
Hast Du mal ein Foto von einem Sternförmigen Sägeblatt ?
Joachim
Ich schmeiß mich weg! Verbotene Gegenstände werden doch nicht plötzlich legal, nur weil man sie hinter Plexiglas festschraubt?
Ich hätte dann gerne mal einen Stockdegen, zwei Nun-Chakus, ein Butterfly und natürlich drei Wurfsterne alles zum Mitnehmen in Plexiglas bitte