Erlaubt in Deutschland?

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.006 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juni 2012 um 11:39) ist von T-gnom.

  • Ich meine nein, da sie zur Familie der Wurfsterne gehören und hier ein globales Verbot gilt.

    Grüße

    Max

    Man sollte sich in der Jugend einen Stock schnitzen, an dem man dann im Alter gehen kann!

  • "Global" im Sinne von "ausnahmslos", aber nur für Deutschland gültig, erlaube ich mir mal zu ergänzen bevor Mißverständnisse auftreten. :)

    Vorstellen könnte ich mir noch daß solch Display legal sein könnte, wenn die Shuriken mit dem Träger so verbunden sind daß man sie nicht ohne weiteres abkriegt - vernietet, angeschweißt oder so. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach wäre dann die Definition ("sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum
    Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu
    beschädigen") eines Wurfsterns per WaffG nicht mehr erfüllt. Das dürfte aber dünnes juristisches Eis sein, schätze ich.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • da es sich ja um ein display handelt sind diese wurfsterne ja zum anschauen bestimmt und nicht zum wurf auf ein ziel.... wenn es heisst: bestimmt und geeignet. es müßte für ein verbot meiner meinung nach also beides zusammenkommen. anschaffen würd ich sie mir trotzdem nicht.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Ist das nicht ein deutscher vertreiber ? Dann sollten die doch eigentlich wissen ob die die überhaupt nach deutschland verkaufen dürfen..
    Sonst ruf dort doch einfach mal an und frag höflich nach..
    Gruß

  • Nun, wenn man damit nicht werfen kann warum muss man Volljährig sein um die zu erwerben ?
    Ich denke der Händler weiß gar nicht um das Verbot.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • ACHTUNG: Mindestalter: 4 Jahre. Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet. Erstickungsgefahr aufgrund verschluckbarer Kleinteile.


    Looooool.....

    Sieht echt so aus als ob die Shuriken fest montiert sind, dann sind die wahrscheinlich vom Verbot nicht betroffen. Ich frag mich warum die verboten wurden, mir ist kein Fall bekannt wo jemand damit Blödsinn mit gemacht hat.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Ab 18 Jahre. Auslieferung erst wenn der Altersnachweis erbracht ist.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • was mich nur Iritiert ist, dass es der einzige deutsche Händler ist, den ich finden konnte...
    Ich ruf da einfach mal an :)

    Mess with the best, die like the rest!

  • Naja, andere nach dem WaffG verbotene Gegenstände werden auch nicht "legaler", wenn man diese hinter Plexiglas lagert ;^) Und hier handelt es sich ja sogar für einen Laien eindeutig ersichtlich um Wurfsterne.

    Meiner Meinung nach: Finger weg!

    Die Frage, ob das deutsche WaffG Sinn macht, ist ja obsolet da hier im Forum schon vielfach beantwortet :thumbsup:

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Ich vermute, der Knackpunkt liegt in der Montage. Wenn man die Teile zum Werfen abnehmen kann, ist es ein verbotener Gegenstand - wenn sie nicht demontierbar sind, handelt es sich um eine Kunststoffplatte mit 3 Blechbauteilen... ?(

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • 1.3.3
    sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und
    Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die
    Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);

    Uff. Schwierig. Ein Sägeblatt ist jedenfalls nicht sternförmig, weshalb es nicht dieser Definition unterfällt.

    Bei dem gezeigten Artikel hängt es sicher davon ab, ob die Dinger zB tatsächlich scharf sind. Das TBM "geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen" schließt ja praktisch Kunststoff- und Gummiwurfsterne aus der Definition aus, wobei ich dazu jetzt keinen WaffG zur Hand habe, ob das auch die hM so sieht. Aber in diesem Fall sind die Teile ziemlich sicher aus Metall und deswegen durchaus geeignet, die Gesundheit zu schädigen.

    Wenn die Dinger fest montiert sind, dann ist es sicher kein Problem.

    http://www.amazon.com/Resident-Evil-…y/dp/B005BJKK4G

    Allerdings klingt zB dieser Verkaufstext eher so, als handele es sich um ein Set, das zusätzlich dieses Display-Case enthält.

  • Falsch.
    Der Besitz von Wurfsternen ist Strafbar, egal ob man sie Wirft oder an die Wand schraubt.


    Joachim

    Edit:

    Bei dem gezeigten Artikel hängt es sicher davon ab, ob die Dinger zB tatsächlich scharf sind.


    Ob die scharf sind ist relativ egal.
    Wir haben uns früher Vierecke aus den Blechresten gesägt, auch die blieben in der Blechverkleidung der Halle hängen.
    Du kannst davon ausgehen das jeder Wurfstern, solange er aus festem Material ist und genügend wiegt dazu geeignet ist zu verletzen.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Uff. Schwierig. Ein Sägeblatt ist jedenfalls nicht sternförmig, weshalb es nicht dieser Definition unterfällt.

    Der Besitz von Wurfsternen ist Strafbar, egal ob man sie Wirft oder an die Wand schraubt.

    und wie ist das dann mit Blättern der Kreissäge ? die sind rund bzw. sternförmig und scharf....

  • die bestimmung ist entscheident, nicht nur die eignung!
    ein kreissägeblatt ist zum sägen bestimmt und ein display zum anschauen.
    ".3.3

    sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und

    Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die

    Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);"

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Ich schmeiß mich weg! Verbotene Gegenstände werden doch nicht plötzlich legal, nur weil man sie hinter Plexiglas festschraubt?

    Ich hätte dann gerne mal einen Stockdegen, zwei Nun-Chakus, ein Butterfly und natürlich drei Wurfsterne alles zum Mitnehmen in Plexiglas bitte :laugh: :laugh: :laugh:

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012