EDIT: Hach, da war Oldcrow schneller
Ahh, Achtung.
Es gab neulich eine Diskussion, über die Aufbewahrung von Schlüsseln von Tresoren für erwerbspflichtige Waffen. Hier gilt, du musst zu jeder Zeit die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel haben (oder ihn in einem Tresor mit Zahlenschloss, höherer oder gleicher Sicherheitsklasse aufbewahren). Die tatsächliche Gewalt erlischt in dem Moment, wenn du einschläfst.
Es gibt eine ganz klare Definition die besagt, dass eine Waffe zu "führen" unter anderem bedeutet, die tatsächliche Gewalt über eine Waffe (...) zu haben.
Solltest du schlafen hast du diese nicht!
Somit fällt "SSW auf den Nachtisch legen" unter Aufbewahrung.
Früher hieß es "gegen abhandenkommen sichern". -> Verschlossene Haustür, etc.
Jetzt heißt es Waffe und Munition in einem Behältnis verschlossen.
Ergo: Koffer abschließen, Schublade abschließen, ..., halt verschlossen.
Das ganze gilt für nicht erwerbspflichtige Waffen. Ergo SSW, Softair, Vorderlader, etc.
Juristische Definition von verschlossen:
- Verschlossen ist das Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische oder elektronische Schließvorrichtung oder auf andere Weise gegen einen ordnungswidrigen Zugriff gesichert ist.
Das ganze ist meine Meinung, bzw. interpretation, ohne Garantie oder Haftung! Ich habe noch keine bestätigte Aussage von meiner Behörde erhalten.