Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.780 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Dezember 2008 um 22:29) ist von Floppyk.

  • Hi @all,

    ich hab gerade auf der Röhm Webseite unter Zubehör der RG96 Match gesehen dass Röhm ein Lasermodul anbietet.

    Laser-Anbaumodul,
    Best.-Nr. 1024257

    Ist das inzwischen Legal in D?

    2.
    Röhm bietet einen Schalldämpfer mit eingebautem Abschussbecher an.
    Ist dieser in D ebenfalls Legal?

    Grüße

    Mess with the best, die like the rest!

  • Das ist zum Lichtschießen und legal

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

    Einmal editiert, zuletzt von A|ucard (20. Dezember 2008 um 19:54)

  • Zitat

    Original von Ne0
    ich hab gerade auf der Röhm Webseite unter Zubehör der RG96 Match gesehen dass Röhm ein Lasermodul anbietet.

    Laser-Anbaumodul,
    Best.-Nr. 1024257

    Ist das inzwischen Legal in D?


    Kann ich nicht finden. Link bitte.

  • RG96 Match Zubehör
    Ok, gefunden. Das Lasermodul ist in Deutschland mit Sicherheit ein verbotener Gegenstand. Leider schreibt Röhm das nicht dabei.

    (Link geht nicht - bei RG96 Match klicken - aus der Liste die mittlere PDF-Datei öffnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (20. Dezember 2008 um 20:28)

  • Das ding ist legal! Frankonia hatte das teil auch schon im Angebot.
    Es ist nur ein Adapter das man Lichtschießen betreiben kann.

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Zitat

    Original von Floppyk
    RG96 Match Zubehör
    Ok, gefunden. Das Lasermodul ist in Deutschland mit Sicherheit ein verbotener Gegenstand. Leider schreibt Röhm das nicht dabei.

    (Link geht nicht - bei RG96 Match klicken - aus der Liste die mittlere PDF-Datei öffnen.

    floppy, das ist nicht verboten, das ist dafür gedacht: http://www.roehm-rg.de/lichtschieen_rg.html

  • Schussfunktion und Laser (Lampe) ist verboten. Wenn die Waffe nach dem Anbau des Lasers nicht mehr schießen (entweder - oder) kann, ist das doch in Ordnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Gummiente (20. Dezember 2008 um 20:47)

  • Ey ich raffs grad nicht!

    wird das ding an ne RG 96 geschraubt um damit auf lichtziele zu schießen?

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • den Link kenn ich, Lichtschießen kenn ich auch, aber warum gibt es dieses verdammte Modul wenns doch auch Lichtwaffen gibt.

    Sry. wenn ich gerade übelst Bahnhof versteh, aber irgendwie bin ich verwirrt.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer
    wird das ding an ne RG 96 geschraubt um damit auf lichtziele zu schießen?

    Eben. Stylishes Lichtschießen, mehr nicht. Ohne Kabumm.

    Zitat

    Original von pmarinellis
    @ ente

    das liesst sich so, als würdest nochmal schreiben, dass laser verboten sind. aber davon redet der TS nicht. ;)

    Ich meinte ja: die Waffe ist ja mit dem Modul funktional ein reiner Laserpointer, deswegen nicht verboten! Nur wenn die Waffe mit dem Laser noch schussfähig wäre, wäre es verboten. Aber da gibt es sicher einen BKA-Feststellungsbescheid, nehme ich an.

  • Zitat

    Eben. Stylishes Lichtschießen, mehr nicht. Ohne Kabumm.

    Jetzt raff ich immer noch nicht wo das ding drann geschraubt wird :confused2: :confused2:

    kommt das an die Mündung?

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer

    Jetzt raff ich immer noch nicht wo das ding drann geschraubt wird :confused2: :confused2:

    kommt das an die Mündung?

    Gruß BbB

    Exakt, so sieht's aus. Dort wo auch der Zusatzlauf hinkommt.

  • Also ich meine das sind zwei verschiedene Sachen.
    Das erlaubte Lichtschießen ist ein komplettes Matchgewehr. Sowas haben wir für die Kidies auch im Verein.
    Dieses "Gewehr" ist im waffenrechtlichen Sinne auch keines, sondern nur für das (unsichtbare) Lichtschießen gedacht. Man kann nicht durch einfachen Umbau dieses Teil zu eine schussfähge Waffe machen.


    Das unter der RG-Baureihe angebotene Lasermodul wird unter die Pikantinischiene einer jeder beliebigen Waffe geschraubt, die diese Schiene hat.
    Eine so aufgerüstete SSW kann man auch nicht in einer Disziplin des DSB unterbringen.

    Daher bleibe ich bei meiner Meinung. Das Zusatzteil hat mit dem Artikel des Lichtschießens nichts zu tun und ist in Deutschland ein verbotenes Teil.

    Soll mal wer bei Röhm anfragen, ob normal bestellbar.

    PS: Im Waltherkatalog ist bei der P22 (scharf) auch ein Lasermodul fast gleicher Bauart drin. Allerdings mit dem eindeutigen Hinweis, dass in D. nicht zu erwerben ist.

  • Aaaaahhhhh!!!!

    ich habs gerafft!

    und wie wird das ding dann eigentlich ausgelöst?

    durch ne Platzpatrone wohl kaum

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"