Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.827 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Dezember 2008 um 22:29) ist von Floppyk.

  • Ich gebe zu, ich bin verwirrt. Ich habe das gefunden:
    http://www.roehm-rg.de/fileadmin/user…chiessen_k5.PDF

    Dennoch bleibe ich skeptisch.
    Denn es ist ja egal, wozu das nette Teil dienen soll. Sobald es eine Lichtquelle ist, egal ob sichtbar oder im unsichtbaren Bereich, dass als Vorrichtung für eine Waffe ein Ziel beleuchtet, fällt es unter dem Verbot.

    Daher bin ich noch nicht von der Legalität in Deutschland überzeugt.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Ich gebe zu, ich bin verwirrt. Ich habe das gefunden:
    http://www.roehm-rg.de/fileadmin/user…chiessen_k5.PDF

    Dennoch bleibe ich skeptisch.
    Denn es ist ja egal, wozu das nette Teil dienen soll. Sobald es eine Lichtquelle ist, egal ob sichtbar oder im unsichtbaren Bereich, dass als Vorrichtung für eine Waffe ein Ziel beleuchtet, fällt es unter dem Verbot.

    Daher bin ich noch nicht von der Legalität in Deutschland überzeugt.

    also floppy, ich schreibe es nun zum 2. mal.

    das ding beleuchtet kein ziel, das ist sowas wie eine lichtschranke.
    man zielt mit kimme/korn, reddot oder was auch immer. durch die "lichtschranke", beim abfeuern, wird dann der treffer von der scheibe ermittelt.

  • Dann ist der Begriff Laser-Anbaumodul verwirrend.
    Wenn es natürlich kein Licht - in welcher Form auch immer - aussendet, ist es vom Verbot natürlich nicht betroffen.
    Jedoch dann auch in der Folge nicht alleinig zu gebrauchen, sondern ein Teilkomponente zu einem System.

    So ein Licht-Schieß-System muss die Lichtquelle ja auch nicht an der Waffe sitzen, sondern kann auch "umgedreht" funktionieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (20. Dezember 2008 um 21:35)

  • Es gibt auch solche "Laserpatronen" (Einstecksystem) für scharfe Waffen zur Justage, die projezieren einen Laserstrahl aus dem Lauf, in diesem Augenblick ist die Waffe auch nicht mehr schussfähig, die sind afaik auch frei verkäuflich (wow, die "Laserpistole" ist also doch real :crazy2:).
    Dadurch, daß nur schießen ODER "lasern" möglich ist, vermute ich mal, fällt es nicht mehr unter das Verbot von "Zielbeläuchtungseinrichtungen".
    Und diese "Einsteck-Laser" gibt es schon eine ganze Weile, auch bei bekannten und "seriösen" Waffenhändlern, von denen ich mal nicht ausgehe, daß sie illegales Zubehör verkaufen.

    Deine Bedenken, Floppy, sind verständlich, die Fakten sprechen aber für sich (ich traue einer Firma wie Röhm echt nicht zu, illegales Zeug zu verkaufen bzw als "frei verkäuflich" zu bewerben, wenn´s nicht so ist).

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Dann ist der Begriff Laser-Anbaumodul verwirrend.
    Wenn es natürlich kein Licht - in welcher Form auch immer - aussendet, ist es vom Verbot natürlich nicht betroffen.
    Jedoch dann auch in der Folge nicht alleinig zu gebrauchen, sondern ein Teilkomponente zu einem System.

    genau, das notwendige zubehör sieht man doch auf der seite. alleine ist das ding nicht zu gebrauchen.

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Deine Bedenken, Floppy, sind verständlich, die Fakten sprechen aber für sich (ich traue einer Firma wie Röhm echt nicht zu, illegales Zeug zu verkaufen bzw als "frei verkäuflich" zu bewerben, wenn´s nicht so ist).


    Danke für den Beistand :crazy2:
    Jedoch kann das ja für das nahe Ausland gedacht sein.
    Vergleiche die Wather-Seite, jedoch mit deutlicher Kennzeichnung:
    Link

  • Röhm ist sehr vorsichtig mit möglichen gesetzlichen Problemen, daher habe ich großes Vertrauen, dass das in Ordnung ist. Wäre sicher ganz spaßig, aber "unplugged"-Schießen mit Diabolos und Papierscheiben ist mir immer noch lieber :crazy2:

    Zitat

    Original von pmarinellis
    das ding von walther ist ja auch ein laser.


    ...aber in diesem Fall eindeutig zum Anstrahlen eines Ziel gedacht unter Beibehaltung der Schussfunktion. Ganz böse.

    Einmal editiert, zuletzt von Gummiente (20. Dezember 2008 um 21:54)