Ich gebe zu, ich bin verwirrt. Ich habe das gefunden:
http://www.roehm-rg.de/fileadmin/user…chiessen_k5.PDF
Dennoch bleibe ich skeptisch.
Denn es ist ja egal, wozu das nette Teil dienen soll. Sobald es eine Lichtquelle ist, egal ob sichtbar oder im unsichtbaren Bereich, dass als Vorrichtung für eine Waffe ein Ziel beleuchtet, fällt es unter dem Verbot.
Daher bin ich noch nicht von der Legalität in Deutschland überzeugt.