Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.751 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Mai 2012 um 07:58) ist von EvilMax.

  • Gut....so ne Story ist auch für Zeitungen ein gefundenes Fressen.

    Lässt sich köstlich verkaufen....vorallem der Hinweis im Shop gibts legales zu kaufen...GREIFEN sie zu! *räusper

    Verkaufsgrüsse zum Somnntag....

    :D

  • Find ich O.k.,warum sollten für Promis und Geldsäcke andere Gesetze gelten als für Otto Normal?Soll das Gesetz in aller Härte zuschlagen und zeigen,was es kann-auch wenns kaum nen kriminellen erschreckt....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland! -.-

    Wie wärs denn, wenn wir ein generelles Verbot von jedwedem Schmuckring fordern? Schließlich haben an jedem Finger getragene Ringe den gleichen Effekt, wie dieser Handtaschenverschluss!

    Ich kann zwar nachvollziehen (NICHT verstehen), weshalb Schlagringe in diesem ach so schönen Land verboten sind, aber jetzt auch noch Handtaschen als "verbotene Gegenstände" zu verteufeln geht echt zu weit!

    :n1: -Guns are made for loving them!- :n1:

  • Zeigt nur wieder das absurde (Verbots-)Gesetze auch absurde Situationen hervorrufen können. :new16:

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • moin .

    ja das nennt man pech gehabt.

    mode ist ja oft genauso blödsinnig wie manche Gesetze.

    Wobei ich ein verbot dieses Schlagrings mit Tasche verstehen würde. gleiches Verbot für alle. Da kann man bei ner schnicki schnackidame keine Ausnahmen machen..

    gruß rabe

  • Nach meinem Verständnis der Schlagringdefinition ist die Schlagringeigenschaft bei der Tasche NICHT gegeben und das Verfahren wird vermutlich eingestellt und wir finden demnächst einen Feststellungsbescheid zu einer "Schlagringtasche" auf der BKA-Seite.

    Damit ein Gegenstand die Eigenschaft eines Schlagrings erfüllt, muss ein Teil der Schlagrings geeignet sein um beim Schlag ein Abstützen in der Handfläche zu ermöglichen.
    Und da an dem Schlagringförmigen Griff eine große Tasche dranhängt, ist diese Funktion nicht gegeben.

    Es gibt auch sog. "Vierfingerringe" bekannt von einigen "Gangster-Rappern". Diese sind ebenfalls keine Schlagringe aus eben genanntem Grund.

    Ich bin überzeugt diese Taschen werden ebenfalls NICHT offiziell als Schlagring eingestuft.
    Das wird aber wie gesagt das BKA in naher Zukunft zu klären haben.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • es schreien doch immer alle nach schärferen waffengesetzten (mal diejenigen ausgenommen die sich damit beschäftige und ahnung haben).
    jetzt werden diese umgesetzt und dann wird wieder gemeckert. ich find das handeln des zolls erstmal konsequent. wenn festgestellt wird,
    dass es doch keine waffe ist, ist ja alles in butter.
    so kann aber auch mal jeder bürger sehen wie man in deutschland eingeschränkt wird. und ganz ehrlich, man könnte auch etwas mitdenken und
    sowas nicht mit an den flughafen schleppen...

  • Hi, :^)

    die Frage wird doch sein, wie leicht sich dieser Griff von der Tasche abbrechen oder entfernen lässt. Die ganze Tasche wird auch vom BKA nicht als Schlagring gewertet werden. Sollte sich der Griff evtl. noch scharfkantig abbrechen lassen, dann könnte ich mir eine entsprechende Argumentation vorstellen.

    Es gab doch schon mal so eine abstruse Geschichte, als auf einer Tasche oder Tüte eine Waffe abgedruckt war und damit im Flughafenbereich jemand Ärger bekam? :wogaga:

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hi, :^)
    Sollte sich der Griff evtl. noch scharfkantig abbrechen lassen, dann könnte ich mir eine entsprechende Argumentation vorstellen.

    Nur dann befindet sich der scharfkantige Bereich in der Handinnenfläche ;^)
    Eine Abstützung ist somit nicht möglich.

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Naja, so wie ich das sehe, haben wir hier eine Handtasche mit einem ungewöhnlichen Griff - nämlich mit Grifflöchern für vier Finger.

    Ob es sich dabei um einen Schlagring handelt, das kann man in 5 Minuten überlegen. Besteht das Material aus Metall? Kann die Einheit so entfernt werden, dass man es auch als Schlagring einsetzen kann? Wohl kaum, denn dazu wäre erhebliche Nachbearbeitung nötig. Und seien wir mal ehrlich ... dann ist jedes Stück Blech ein Schlagring, weil man ja mit einem Dremel vier Löcher reinmachen kann und so.

    Ich erwarte eine schnelle Einstellung

    Natürlich im Artikel wieder ungenau ausdrückt. Wenn es sich um einen Schlagring handelt, ist es illegal. Wenn es sich um einen Gegenstand handelt, der optisch eine gewisse Ähnlichkeit mit einem Schlagring aufweist, dann nicht.

  • Es entspricht halt nicht der üblichen Art einen Schlagring zu halten, aber man könnte das abgebrochene pseudo Schlagringteil schon so halten, dass die Ringseite in der Handfläche wäre. Das würde schon gehen. So weit würde sich die Hand schon anpassen. Ist natürlich nicht ganz so komfortabel wie ein herkömmlicher Schlagring.

    Wollte damit ja eh nur aufzeigen, wie man eine Verbotseigenschaft begründen könnte, wenn man denn möchte. :rolleyes:

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Nur so merkt der Otto-Normalbürger dass der Bannstrahl des Waffengesetzes auch ihn treffen kann....dann fallen Rufe nach Verschärfungen auf nicht mehr ganz so fruchtbaren Boden. Sozusagen Lernen durch Schmerzen wie es beim Bund hieß.

    So Aussagen wie "Waffengesetz betrifft mich nicht, habe ja keine Waffe" gelten da halt nicht. Im Waffengesetz steht halt mittlerweile auch viel Kram drin der nicht nur Schusswaffen betrifft....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Tja - ist es nun eine Handtasche oder ein Schlagring?? Weil - die Schlagringe sind m.E. verbotene Gegenstände nach WaffG, da hilft selbst ein unbeschränkter Waffenschein nichts... :P :D

    So Aussagen wie "Waffengesetz betrifft mich nicht, habe ja keine Waffe" gelten da halt nicht. Im Waffengesetz steht halt mittlerweile auch viel Kram drin der nicht nur Schusswaffen betrifft....

    So einen Spruch hab ich auch mal von einem Nachbarn gehört - es ging um sein Einhandmesser...

    Gerichtsverhandlung folgt noch in diesem Jahr... :D :D :D

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Wie ?
    Gerichtsverhandlung wegen einer Ordnungswidrigkeit ?
    Wollte er das Bußgeld nicht bezahlen ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Keine Ahnung, ich wohn seit nem Jahr nicht mehr da. hab nur von einer Nachbarin erfahren, daß er erst Zoff mit der Staatsmacht hatte wegen dem Messer. Ob das Verfahren jetzt wegen dem Messer ist oder wegen was anderem, da hab ich keinen Plan. War halt nur so, daß er immer gedacht hat, das Waffengesetz kümmere ihn nicht... ;^) Dabei hab ich ihm damals noch den Tip gegeben, den Öffner abzuschrauben, so wie ich es bei meinen Einhändern auch gemacht habe... Ja - wer nicht hören will, der zahlt am Ende... :D

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
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  • Stimmt, ich habe auch mal mit jemanden gesprochen, der einen kannte, dessen Bruder mit dem Kumpel von einem Trainiert hat, dessen Schwager ein Ufo gesehen hat. :D

    Mal ehrlich wollen wir auf das Niveau bestimmter Printmedien verfallen ?


    Joachim

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  • Nö, aber eine gewisse Schadenfreude schwingt bei mir schon mit...da merkt der Normalbürger auch mal das die ständigen Verschärfungen des Waffengesetzes auch ihn treffen können und nicht nur die ach so bösen Waffenbesitzer. Und dann fallen sowohl die Hetzkampagnen der Medien als auch die Verschärfungsaufrufe aus gewissen politischen Kreisen auf nicht mehr ganz so fruchtbaren Boden.

    Und ich habe da noch das Geschwätz im Ohr das man mit dem Verbot des Führens von Einhandmessern nicht den normalen Bürger sondern nur kriminelle Elemente treffen will...um denen aufgrund dieser rechtlicher Handhabe die Messer abnehmen zu können. Das damals der Ausschuss von gewissen Leuten massiv belogen wurde, das lasse ich mal außen vor.
    So wie ich das sehe wird mehr der 08/15-Bürger zum Opfer dieses Paragraphen. Und nicht nur die, ich kann mich noch entsinnen wie eine Landespolizei sämtlichen Soldaten die in Uniform auf Heimfahrt waren die Taschenmesser abgenommen haben, die neuen Taschenmesser der Bundeswehr von Victorinox sind mit einer Hand zu öffnen mittels einem Bügel. Kann man also nicht mal abschrauben.

    Zur Uniform gehört übrigens auch das Messer, ebenso wie die Verbandspäckchen usw. also haben die Soldaten korrekt gehandelt. Die Messer wurden aber trotzdem eingezogen und Anzeigen geschrieben. Da gilt dann der Passus im Truppenausweis (vormals Wehrpass) von wegen "ist berechtigt Waffen zu führen" auch nicht, denn dahinter steht noch "insofern er dienstlich tätig ist". Und genau auf den Passus hat man sich bezogen.

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    Einmal editiert, zuletzt von germi (14. Mai 2012 um 20:21)