Eine Saufeder ist von ihrer Bestimmung her dazu geschaffen worden, annehmendes Wild durch Auflaufen lassen oder durch Stich hinters Blatt schnell abzufangen.
wenn dieser satz stimmt, dann ist die saufeder keine waffe im sinne des waffengesetzes, weil demnach nur waffe ist wenn es die abwehrfähigkeit eines menschen herabsetzen soll, das könnte man zwar mit einer saufeder, ist aber nicht ihre bestimmung! ich sehe das ehnlich einem hammer, seine bestimmung ist es in der regel auch nicht die abwehrfähigkeit eines menschen zu beeinträchtigen, obwohl er dazu in der lage ist und da er auch nicht explizit benannt ist fallen hämmer in der regel nicht unter das waffengesetz oder gleichgestellte gegenstände. man könnte sagen die saufeder ist dem hammer gleichgestellt.
das ist aber nur meine persöhnliche meinung und diskusionsbeitrag und weder rechtsbelehrung noch aufforderung!
eine saufeder ist eine lanze und kein messer, laut wikipedia, ob ein gericht aus einer lanze ein messer macht kann ich nicht sagen, auch ist mir nicht klar welche strafrechtlichen konsquenzen das bei sich tragen einer saufeder ausserhalb des waffengesetzes haben könnte?