meine neue saufeder

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 6.721 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Mai 2012 um 12:28) ist von LEP FAN.

  • Eine Saufeder ist von ihrer Bestimmung her dazu geschaffen worden, annehmendes Wild durch Auflaufen lassen oder durch Stich hinters Blatt schnell abzufangen.

    wenn dieser satz stimmt, dann ist die saufeder keine waffe im sinne des waffengesetzes, weil demnach nur waffe ist wenn es die abwehrfähigkeit eines menschen herabsetzen soll, das könnte man zwar mit einer saufeder, ist aber nicht ihre bestimmung! ich sehe das ehnlich einem hammer, seine bestimmung ist es in der regel auch nicht die abwehrfähigkeit eines menschen zu beeinträchtigen, obwohl er dazu in der lage ist und da er auch nicht explizit benannt ist fallen hämmer in der regel nicht unter das waffengesetz oder gleichgestellte gegenstände. man könnte sagen die saufeder ist dem hammer gleichgestellt.
    das ist aber nur meine persöhnliche meinung und diskusionsbeitrag und weder rechtsbelehrung noch aufforderung!
    eine saufeder ist eine lanze und kein messer, laut wikipedia, ob ein gericht aus einer lanze ein messer macht kann ich nicht sagen, auch ist mir nicht klar welche strafrechtlichen konsquenzen das bei sich tragen einer saufeder ausserhalb des waffengesetzes haben könnte?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Wenn man deiner Aulegung folgt währe ein Jagtgewehr ja auch keine Waffe. Bestimmungsmasse Verwendung währe da ja z.B das umnieten eine Rehes.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • ein jagtgewehr ist eine schusswaffe und demnach waffe im sinne des waffengesetz unabhängig zu welchem zweck. eine schusswaffe ist immer eine waffe und findet sogar als spielzeug erwehnung als solche.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Führen von Hirschfängern, Jagdmessern etc. durch Jagdscheininhaber.


    Seit 01.04.2008 gilt das Messer deren Klinge mit einer Hand geöffnet werden können, sog. Einhandmesser, unabhängig von deren Klingenlänge nicht mehr ohne sog. sozial adäquaten Zweck zugriffbereit geführt werden dürfen. Diese Messer müssen, ebenso wie Messer mit feststehenden Klingen über 12cm Gesamtlänge, z.B. in einem verschlossenen Behältnis befördert werfen. Hierunter fallen auch Hirschfänger, Waidblatt, Saufeder oder andere Blankwaffen mit mehr als 12cm Klingenlänge, die zur Jagd genutzt werden.

    Jagdausübung gilt als sozial adäquater Zweck, somit darf während der Jagd sowie auf dem Weg zur Jagd bzw. dem Schüsseltreiben die Blankwaffe zugriffbereit geführt werden. Jedoch ist zu beachten auch diese Blankwaffen nach Beendigung der Jagd wieder sicher zu verwahren und nicht im Kfz zu belassen.

    Autor: Mario Burg, VdW-Sachverständiger


    Ich glaube das erklärt jetzt ob und wer die Saufeder führen darf!


    Ich bin Jäger und dürfte eine Saufeder besitzen und während der Jagd führen! Von Spazieren oder Angeln gehen steht dort nichts! Quelle:http://www.vdw-duesseldorf.de/jagd.php?..


    gruss


    Thomas

  • ich will jetzt nicht als klugscheisser dastehen, aber kann es sein das der autor hier fälschlicher oder oberflächlicher weise messer, blankwaffe, stangenwaffe ja kaltewaffen mit messer in ein behältniss wirft, ich weiß es nicht, und ich weiß auch nicht wie gerichte darüber entscheiden, wikipedia unterscheidet da aber sehr genau und das waffengesetz geht hier nur von messer aus.
    wikipedia
    Eine Blankwaffe, auch blanke Waffe, ist eine Handwaffe aus Metall, die ihre „Antriebskraft“ aus dem direkten Einsatz von Muskelenergie bezieht.

    Blankwaffen sind eine Untermenge der Trutzwaffen, also Waffen zur Schädigung des Feindes (im Unterschied zu Schutzwaffen wie dem Schild).[1] Zu den Blankwaffen zählen alle Klingenwaffen aus Metall. Ist die Klinge an einer langen Stange (Schaft) befestigt, spricht man von Stangenwaffen. Zur Jagd verwendete Klingenwaffen werden üblicherweise kalte Waffen genannt.

    auch hier ist die schädigung eines feindes, also nicht tieres ein zentraler und wie ich finde logischer punkt. ist aber nur eine überlegung von mir und es liegt mir fern dem sachverständigen herrn burg hier schlampigkeit vorzuwerfen.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Es geht rein um die Länge und Art der Schneide. Ob der Griff ein langer Stock oder eine Perlmutgriffschale ist, ist dabei egal.

    Weiterhin finde ich es bedenklich sich auf Diskussionen im Forum zu berufen. Ich würde bei der örtlichen Ordnungsmacht vorsprechen, evtl. mit dem Jagdpächter bzw. dem Förster. Ich finde die Beweggründe zweifelhaft und die "Erklärung" wäre für mich keine.

  • tomba ich denke manche Leute hier sind sehr beratungsresistent. Lass Baumstamm bei mir durch das Revier laufen mit seiner Saufeder. Dann mach ich Ihn mit der Exekutive aus BaWü bekannt. Und glaube mir, die sind was das angeht sehr intressiert. Und dann lass ich Baumstamm den Beamten erklären warum seine Saufeder keine Waffe ist sondern ein Werkzeug. Das würde ich dann am liebsten filmen, denn das was er dann zu hören bekommt wird Ihm so ganz und garnicht gefallen. Und eines weiss ich genau, die kennen aus eigener erfahrung das Waffengesetz inzwischen besser als mancher den Inhalt seiner Hosentasche.
    Vielleicht müssen manche Menschen einfach Lehrgeld bezahlen. Das ist halt so.
    Allein schon die Tatsache das die Klinge 1. beidseitig geschliffen und 2. über 12cm Klingenlänge hat eliminiert die möglichkeit des Führens. Und wie du schon schriebst erfüllt sie alle Merkmale einer Stosswaffe.
    Aber manche werden nicht mal durch Schaden klug.
    Gruss
    Andreas

  • brutus, hier bei uns in hessen wissen die noch nicht mal den unterschied zwischen steinschleuder und waffe oder stahlkugel und munition, da komm ich doch gern dich besuchen und freue mich auf den austausch mit kompetenten staatsdienern! dem filmen stimme ich natürlich zu und auch dem bier mit dir.
    nochmal, sollte eine lanze ein messer sein, so habt ihr recht das die klingenlänge und der beidseitige schliff das verbotsmerkmal sind. sollte aber eine lanze eine lanze und kein messer sein so gelten die verbotsmerkmale eines messer meiner meinung nach nicht umbedingt für etwas was kein messer ist!
    die verbotsmerkmale eines wurfsterns gelten ja auch nicht für ein sägeblatt obwohl beides sehr ehnlich ist!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • baumstamm lies mal was du selber geschrieben hast:

    Blankwaffen sind eine Untermenge der Trutzwaffen, also Waffen zur Schädigung des Feindes (im Unterschied zu Schutzwaffen wie dem Schild).[1] Zu den Blankwaffen zählen alle Klingenwaffen aus Metall. Ist die Klinge an einer langen Stange (Schaft) befestigt, spricht man von Stangenwaffen. Zur Jagd verwendete Klingenwaffen werden üblicherweise kalte Waffen genannt.


    allein dieser Absatz reicht aus um deine behauptung adabsurdum zu führen. Denn ob Mensch oder Tier spielt indem Falle keinerlei Rolle. Und die Saufeder ist wie du ganz richtig aus Wikipedia zitiert hast eine kalte Waffe. Denn sonst könnt ich ja auch sagen das Jagdgewehr ist 1. mein Handwerkszeug, und zweitens ein Reh oder Raubwildtöter. Aber doch keine Schusswaffe. Die bezeichnung waffe gilt doch nicht nur auf gegenstände die explizit gegen Menschen gerichtet werden können.
    gruss
    Andreas

  • im sinne des waffengesetzes schon, ist ja extra so am anfang definiert:
    "die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder

    Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen"
    ist eine waffe dem wesen nach bestimmt die abwehrfähigkeit eines tieres herab zu setzen, ist es keine waffe im sinne des waffengesetz, sonst müsste es heissen:
    "die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen UND/ODER TIER zu beseitigen oder herabzusetzen"
    es sei denn es ist eine schusswaffe, die ist immer waffe im sinne des waffengesetz egal ob für jagd sport oder spiel .
    wenn alles waffe ist was dazu geeignet wäre, bräuchte man die begriffsbestimmung nicht und könnte noch nicht mal mit einem hammer ohne verschlossenes behältnis rumlaufen!
    was wirklich gegen ein führen sprechen würde wäre die einstufung als messer!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • baumstamm ich gebs auf, mach einfach die Feuerprobe wenn du dir so sicher bist und renn mit deiner Saufeder durch die gegend, am besten in reichweite des Polizeireviers und erklär dann den Herren warum deine Saufeder nach Wikipedia sogar eine kalte Waffe ist, aber in deinen Augen da ja nur gegen Sauen anwendbar ein Werkzeug ist. Halte uns bitte auf dem laufenden. Bin sehr gespannt was der Staatsanwalt und Richter dazu zu sagen hat.
    Denn deiner Aussag nach dürft ja dann auch ein Saufänger oder Hirschfänger dann Werkzeug sein oder dann doch nicht weil es messerähnlich ist? hmm Klinge haben die auch aber als Messer würde ich einen grossen Hirschfänger aber auch nicht sehen. Denn irgendwie ist es für ein Messer zu gross grübel.
    So Sarkasmus aus: Mach was du nicht lassen kannst, aber bitte halte uns auf dem laufenden wie es ausgegangen ist. Könnte ja sein das wir Jäger ich im speziellen komplett vernagelt bin und das führen einer Saufeder ohne Berechtigung/Brauchtumspflege etc. erlaubt ist. Bitte um Nachricht wie es dir erging.
    Gruss
    Andreas

  • brutus, es gibt doch diesen spruch: auf hoher see und vor gericht........(leider weiss ich nicht wie es weiter ging.....) aber ich persöhnlich fühl mich auf hoher see wohler!
    für mich sind sau und hirschfänger auch keine waffen, aber ein ungebildeter gesetzeshüter kann sie vielleicht nicht von einem ordinären dolch oder messer unterscheiden. eine saufeder ist aber leicht zu erkennen!
    ich bin mir meiner aussagen nicht so sicher das ich es ausprobieren werde, noch das ich es irgend jemand raten würde, vielmehr sehe ich sie eher als spassige denkansätze, die für mich aber durchaus sinn ergeben.
    :n12:

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    Einmal editiert, zuletzt von baumstamm (11. Mai 2012 um 20:57)

  • baumstamm für mich persönlich, sind das keine Denkansätze. Ohne dich beleidigen zu wollen. Denn wenn ich einen Speer führe, der ganz genauso aussieht wie deine Saufeder, ist das ein verstoss gegen das Führverbot. Geb ich dem Kind den Namen Saufeder ist alles im grünen bereich? Ich denke eher nicht. Und Denkansatz impliziert das gedacht wird. Du widersprichst dir mit deinen Aussagen selber. In einem Moment ist deine Saufeder nach Wiki eine kalte Waffe im nächsten weil nur gegen sauen gedacht und nicht gegen Menschen nur ein Werkzeug. Habe mir mal die Mühe gemacht und einen befreundeten Polizeivollzugsbeamten von der Bundespolizei interviewed dahingehend. Der hat gemeint, er würde im Dienst so vorgehen, Waffe beschlagnahmen, anzeige schreiben wegen führen einer dem Führverbot obliegenden Hieb oder Stichwaffe, und die ganze sache dann dem Staatsanwalt übergeben. Was der dann draus macht, ist Ihm in erster linie egal denn das muss der jeweilige Staatsanwalt entscheiden. Kann sein das ding wird gegen eine Bussgeldzahlung eingestellt, oder wegen mangels öffentlichem Intresse. Was er aber der Meinung war, wird nicht geschehen zumindest letzteres nicht. Denn allein schon im Sinn der Gewaltprävenzion kann ein derartiges verhalten nicht tolleriert werden.
    Wie gesagt das waren die Worte eines Bundesbeamten. Aber eines war er sich sicher die Saufeder wirst du nicht wider zurückbekommen. Wie gesagt mein bekannter und ich haben auch recht lebhafte Diskussionen weil wir auch im bezug auf das Waffenrecht nicht immer einer Meinung sind, allerdings ein Freund von mir ist auch Anwalt und Jäger und der hat uns und mir im besonderen, auch schon so manch laxe auslegung des Waffengesetzes meinerseits aufgezeigt und mir meine Irrtümer erklärt. Allerdings muss man das dann auch akzeptieren. Auch wenns schwerfällt. Waffengesetz ist nicht interprätierfähig oder Diskussionsache, Wortlaut des Anwaltes: Da die Saufeder ihrer Bauart, und auch dem Gebrauch nach: die Angriffs und Verteidigungsfähigkeit sowohl eines Menschen wie auch eines Tieres herabsetzen oder gänzlich aufheben kann, obliegt diese dem Führverbot denn weder die Bauart noch die Bedienung der Saufeder schliesst eine verwendung gegen Menschen aus. Und somit ist sie einer Schusswaffe was das Führen angeht gleich gestellt. Denn ob du die Saufeder einer Sau hinters Blatt stichst oder einem Menschen in den Oberkörper der Effekt ist bei beiden Spezies gleich.
    Und nun schwamm drüber Trinken wir uns einen und gut ist. :n12: Und noch eines Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand wenn ich richtig orientiert bin, mag das aber nicht beschreien.
    Hoffe konnte dir damit helfen.
    Gruss
    Andreas

    2 Mal editiert, zuletzt von Brutus1203 (11. Mai 2012 um 21:29) aus folgendem Grund: Rechtschreibung ist manchal nicht ganz einfach :-)

  • denkansätze sind es natürlich nur wenn man sich die mühe macht darüber nachzudenken und nicht vorgefasste meinungen wiederholt!,
    zb. ein pfefferspray ist ein chemischer kampfstoff und unterliegt dem führverbot, schreibt jemand tierabwehrspray drauf, dann nicht mehr! ist da mehr gedacht worden?
    ein speer ist leicht von einer saufeder zu unterscheiden, ein speer hat nicht diese parierstange die es nur bei der saufeder gibt!
    eine saufeder ist meinetwegen eine kalte waffe, selbst als blankwaffe oder jagtwaffe würde ich sie bezeichnen aber eben nicht als waffe im sinne des waffengesetzes weil da ganz klar steht:
    "die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen" und nicht " sowohl eines Menschen wie auch eines Tieres herabsetzen kann oder könnte...."
    was deinen anwalt betrifft, wäre mein freundschaftlicher rat, such dir einen anderen wenn du jemals probleme mit dem waffengesetz haben solltest oder lass dir mal von ihm erklären wie er
    §1,b) die, ohne dazu bestimmt zu

    sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder

    Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von

    Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

    sieht, das passt nämlich genau auf saufeder und hammer ja sogar steinschleuder ect.. sein " sowohl eines Menschen wie auch eines Tieres herabsetzen" ist eine gewagte interpretation und ich kann sie nicht im waffengesetz gesetz finden und es wiederspricht meiner meinung sogar §1b!
    mach dir auch keine hoffnung das die vollzugsbeamten bei euch besser bescheid wissen als bei uns, weil das vorgehen das gleiche ist. der würde dann auch steinschleuder, hammer, schraubenzieher usw im sinne der gewaltprävention einziehen. das heisst aber noch lange nicht das steinschleuder, hammer oder saufeder waffen im sinne des waffengesetz sind. er macht das nur machen weil er genau weiss das er sich für seine unfähigkeit und unwissen nicht verantworten muß. ich hatte diesen fall schon! astgabelschleuder und stahlkugeln, anzeige wegen unerlaubten besitz oder nutzung illegaler waffen und illegaler mun, wurde natürlich eingestellt, ist aber dem freund und helfer egal, er muß sich weder öffentlich entschuldigen noch für den durch ihn entstandenen schaden aufkommen!
    noch ein denkansatz meinerseits: wenn das waffengesetz nicht interpretierfähig ist, dürfte es ja keine rechtsstreitigkeiten vor gericht darüber geben und jeder müßte einer meinung darüber sein!
    aber jetzt wirklich peace!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • baumstamm weisst was du hast Recht ich meine Ruhe. Und wie gesagt wenn du dir da so sicher wärest, dann könntest ja die Feuerprobe machen. Ich halte mich an das was gesagt wird von meinem Freund der selber Jäger und Anwalt ist. Aber wie gesagt du hast Recht. Aber ich seh beim besten willen an deiner Saufeder keine Parierstange sorry ausserdem könnte man dann wider sagen welche Waffe willst du denn mit der Parierstange parieren? aber anyway.
    Gruss
    Andreas

  • Man muss Baumstamm auch irgendwo Recht geben-ich vermute mal,das WaffG ist eines der gummiartigsten Gesetze,die es in der Geschichte gibt-und immer hat derjenige Recht,im Sinne von"Ich will das so",der grad an der Macht ist.Siegerjustiz sozusagen.Was Recht ist oder nicht-wer kann das schon so genau definieren?Ich hab n Notwehrrecht-toll-aber keiner kann einem im Einzelfall genau sagen,was man darf oder auch nicht.Alles Auslegungen einzelner Personen,namentlich Staatsanwälte oder Richter.Aber niemand ist unfehlbar-der nächste siehts schon wieder ganz anders.Ich wäre dafür,den Thread zu beenden,er ist sinnlos-trotz des wunderschönen Saufängers,den man privat gewiss nicht führen darf.Meiner unbedeutenden(genauso unbedeutend wie der aller anderen-entscheiden tut der Richter)Meinung nach.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Mr Baumstamm dreht sich das WaffG nach seiner Sichtweise hin. Ich befürchte nur, dass gerade das WaffG in seine Auslegung nicht genug dehnfähig ist, zudem möglicherweise noch das BundesjagdG auch eine Rolle im Falle des Falles spielen könnte.
    Wie auch immer, ich sehe diese Bastelei wie auch das private Führen einei Saufeder als sehr kritisch, Waffe oder Werkzeug hin oder her. Das scheint mir nicht wesentlich.

    Ich habe genug gesagt und entferne mich nun hier.

  • Ich glaub, das Stämmchen mit dem Gallierbäuchlein wollte nur ein bisschen provozieren mit den lustigen Fotobasteleien. Auf das Spielzeug kann man höchstens ein Meerschweinchen auflaufen lassen. Aber lustig ist es allemal wie die Hobbygesetzeshüter nach Genugtuung drängen. Baumstamm, ich fahre bald zum Serengetipark. baust du mir eine teleskopierbare Version, die in meinen Golf passt? Dann kann ich ein mies gelauntes Nashorn aus dem Seitenfenster wirkungsvoll abfangen. Aber nur wenn es aus Ehrfurcht vor dem kleinen Geweihknubbel dann auch stehenbleibt.

    Mir hat's gefallen und weitere 10Minuten meiner Nachtschicht bereichert.

  • Also, gefallen hat mir die Diskussion ehrlich gesagt auch. Allerdings bin ich mir im Zweifel ob den Buchstaben des Gesetzes nach das Teil nun geführt werden darf oder nicht.
    Und vmtl. (oder sogar ganz sicher) haben Exekutivbeamte auch diese Zweifel und handeln zur sicheren Seite - sprich das Ding ist erstmal weg...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Mal ne Zwischenfrage, ist das ohne Parierstange überhaupt als Saufeder zu bezeichnen? Ohne irgendwie in die Diskussion einzugreifen sieht das für mich wie ne Speerspitze aus. Saufedern haben Parierstangen die fester Bestandteil der Struktur sind, oder lieg ich da falsch?