Braucht ein 40mm Granatwerfer ein "F"?

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 6.401 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. April 2012 um 16:15) ist von Rancon.

  • Pupsnase.
    Und wie weit, und VORALLEM wie GEZIELT fliegt ein Diabolo, wenn man das mit einer LEP Partone macht?!
    Eben.
    Weil das Ding nen Lauf braucht.
    Und der ist bei der Granate drin. Somit ist SIE eigentlich die Waffe, die das :F: benötigt,
    Der Granatwerfer hat auf Schussbild, Schussleistung oder sonst was keinerlei Einfluss.

  • Wenn du aber eine 6mm Kugel in einen 40mm Granatwerfer legst, erhälst du keine Geschossgeschwindigkeit.


    Wenn ich einen 4,5mm Diabolo in mein Matchgewehr stecke, aber die Druckluftkartusche nicht einschraube, kann ich soviel abdrücken wie ich will, da kommt nix raus. Rausrollen tut der auch nicht, der läuft zu stramm. Ich glaube eher das deine Vergleiche hinken, wie der mit der LEP-Patrone. Und wenn ich mit dem Granatwerfer samt Granate mir Murmeln drin über einen Chrony schiesse kommt "0" Mündungsgeschwindigkeit dabei raus oder was? Dann wunderts mich aber wie etwas mit Null Geschwindigkeit fliegen kann.. Dafür sind die Kügelchen doch recht flott!

    Es ist Fakt das das Ding ein F braucht und mein Vergleich mit der Schrotflinte ist absolut richtig. Ob einem das nun in den Kram passt oder nicht.

  • Der Granatwerfer hat auf Schussbild, Schussleistung oder sonst was keinerlei Einfluss


    Nach deiner Definition hätte auch der der Lauf einer Schrotflinte keinen Einfluss.
    Das stimmt aber auch nicht.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Jack ONeill, du hast jezt Befürworter und Gegner deiner Theorie. Und eine rechtsverbindliche Auskunft gibt die ohnehin keiner. Wenn du jetzt davon überzeugt bist, dass der M320 kein F braucht, dann kauf ihn dir doch, wo ist das Problem? Im Zweifelsfall sagt dir dann schon die Staatsanwaltschaft, ob das auch alles so korrekt war. Und wenn du dir unsicher bist, das lass es doch einfach. Selbst wenn hier hundert Leute sagen, "mach dir keine Sorgen", wenn der Richter sagt, "das war falsch", dann haftest du.

  • Hi, :^)

    vielleicht sollte man sich zuerst mal bewusst machen, dass das Waffengesetz erlassen wurde, als noch kein Mensch an Softairs dachte. Deshalb kommt es ja immer wieder zu den seltsamsten Konstrukten. ;^)

    Eine Granate wird in einem echten Granatwerfer aus einem Rohr verfeuert, dass das Geschoss hinreichend genau verschießen kann.

    Jetzt bauen mittlerweile einige Firmen Airsoft-Granatwerfer. Für die Beurteilung, ob das Gerät ein "F im Fünfeck" braucht, müssen wir uns doch nur eine Frage stellen. Kommt vorne aus dem Rohr des Airsoftgranatwerfers etwas heraus, dass die Frage nach der Energie desselben aufkommen lassen könnte? :?:

    Ja, es kommt aus dem Rohr etwas heraus, nämlich viele kleine Kügelchen, deren Flugrichtung auch durch das Rohr des Granatwerfers bestimmt wird, auch wenn das Auslösen der Kügelchen schon mit der Granate selbst möglich wäre. Und damit die Airsoft-Granatwerfer noch zu den freien Waffen gehören können, muss natürlich auch die Energie, die in Form der Kügelchen vorne herauskommt, definiert werden. Für mich zumindest, braucht solch ein Granatwerfer eine Kennzeichnung, nämlich das F im Fünfeck.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das Thema gabs zu genüge im 6mm Forum, braucht ein F, da es die Abschussvorrichtung für die Granaten ist.

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Fehlt nur noch daß hier einer kommt und fragt ob er einen Granatwerfer führen darf ! :D

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Ein Granatwerfer hat allerdings keinen Lauf, nur einen Laufmantel.

    Eine Schleuder oder einen Compoundbogen darf doch auch führen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Auch das Rohr beim Granatwerfer gilt als Lauf :)

    Genauso wie der Lauf einer Schrotflinte. Wieviel Führung der Lauf dem Geschoss geben muss ist gesetzlich nicht geregelt, zumindest finde ich nirgendwo wo es in Zehntel oder Hundertstel angegeben wäre :D

  • Und der Lauf des fraglichen Granatwerfers gibt des BBs keinerlei Führung, geschweige denn Abdichtung.
    Damit fällt er aus der Laufdefinition im WaffG raus.

    Aber Softairs sind m.E. sowieso waffenrechtlich sehr merkwürdig.
    Eine Gassoftair braucht ein :F:, ob wohl das energierelevante Ventil nicht in ihr ist, sondern nur im Magazin.
    Die restlichen Teile sind für die :F:-Einstufung völlig unerheblich.

    Und damit sind wir wieder beim Granatwerfer.
    Er beeinhaltet auch nicht die erzeugende Einheit, zusätzlich nicht Lager und Lauf, die sind in der Granate.


    Stefan

  • Genau, der Granatwerfer ist nur die Halterung für die eigentliche "Waffe". Und das ist in dem Fall die "Granate" selbst. Die enthält die Läufe, den Tank fürs Gas, die Geschosse und einen Auslösemechanismus. Die funktioniert auch ohne den Werfer selbst. Der Werfer ist in dem Fall sozusagen nur fürs Handling und die Optik da. Dessen Lauf ist nichts anderes als ein Laufmantel, also ohne jegliche Eigenschaft eines Laufes.

    Deswegen ist der Werfer nicht mit dem :F: versehen, sondern die "Granaten" tragen eines.

    Zitat

    Auch das Rohr beim Granatwerfer gilt als Lauf :)

    Eines regulären Granatwerfers, aber nicht bei der Softair-Version.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • einen Auslösemechanismus

    Nö, der Abzug ist am Werfer.

    Die funktioniert auch ohne den Werfer selbst.

    Wie gesagt, das tut eine LEP Patrone auch.

    Und zu dem Thema der Lauf eines Werfer wäre kein Lauf.
    Sicher werden die einzelnen Airsoftkugel dort geführt, ähnlich einer Schrotflinte.
    Ich weiß ja nicht wer auf die Idee gekommen ist das der Energie erzeugende Teil / der Energiespeicher mit der Waffe verbunden sein müsste.
    Das WaffG sagt da etwas anderes :

    Zitat

    bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;

    D.h. das WaffG geht davon aus das die Antriebsvorrichtung nicht fest mit der Waffe verbunden sein muss.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Deswegen ist der Werfer nicht mit dem versehen, sondern die "Granaten" tragen eines.

    Werfer sind mit einem gekennzeichnet. In einem anderen Forum hat sich mal einer die Mühe gemacht, durch die Instanzen zu telefonieren. Im Grunde hat keine Stelle wirklich Ahnung, so ist es eine Empfehlung an die Händler es aufzubringen. Solange kein Gerichtsurteil dazu fällt, bleibt es eine Grauzone, aus der ich mich nicht ohne Not heraus wagen würde. Der Polizist wird das Ding garantiert einziehen, wenn es kein trägt, der Staatsanwalt wird dich garantiert anklagen, und was der Richter dann macht, ist reine Glückssache.

    God made Men, Sam Colt made them equal.

  • pennyP: Genauso

    Aber wie schon gesagt, wer immer fest davon überzeugt ist, dass der Granatwerfer kein F braucht, der soll sich doch einen importieren und fertig. Ich weiß nicht wie die Rechtslage dort ist und ich will es auch nicht wissen. Ich tue einfach das was als die Sichere Variante gilt: In deutschen Shops kaufen. Wer was anderes meint, tut es halt. Aber als Arbeitnehmer möchte ich kein polizeiliches Führungszeugnis mit einem Verstoß gegen das WaffG drin haben. Denn es gibt fünf Meinungen: Die eigene, die der Behörden, die des Rechtsanwaltes, die des Gesetzgebers und die des Richters. Aber nur die Meinung des Richters zählt. Und wenn hier alle einer Meinung sind, der Granatwerfer ist keine Waffe nach WaffG und der Richter sagt doch, dann hat der Käufer hält Pech gehabt.

    Lange Rede kurzer Sinn: Ich kaufe im Inland und wo die anderen kaufen ist mir egal. Aber kommt mir hinterher ja nicht mit "mimimi"

  • >>1.
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1
    Druckluft-,
    Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
    Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie
    von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach..<<

    Ich denke hierbei ist das Gesetz doch recht eindeutig; denn es ist unerheblich welche Art der Geschosse für diese Waffe Verwendung finden, sofern sie den Tatbestand des Antriebes erfüllen; hier die kalten Treibgase, unerheblich welcher Art um Geschosse es sich handelt.

  • Aber der Lauf des Werfers hat keinerlei Geschossführung, die BBs berühren ihn nicht mal.
    Also kann der Werfer keine Schusswaffe sein, eben weil sein Rohr kein Lauf i.S.d.Waffg ist.


    Und um mal wieder auf den mehr als fragwürdigenVergleich mit einer Schrotflinte zu kommen:
    Erstens ist da nichts mit kalten Gasen.
    Zweitens führt der Lauf sehr wohl die Geschosse, auch wenn die in einem Becher sind.
    Das ist übrigens erst seit ein paar Jahrzehnten und auch nicht immer der Fall, früher haben sie ihn immer berührt.


    Stefan

  • Aber der Lauf des Werfers hat keinerlei Geschossführung, die BBs berühren ihn nicht mal.

    Macht denn der Gesetzgeber hier irgendeine Differenzierung in der Regelung erlaubnisfreier Waffen? Ich lese keinen. (oder habe ihn überlesen?)

    _________

    Jack O Neill, es gibt sicherlich einen Grund, warum die Händler hier in De einen Launcher "frei ab 18" verkaufen.
    Ich sehe ihn im Gesetz begründet, dass klar keine Unterschiede hierbei nennt: Ist "einfach" eine erlaubnisfreie Waffe mit Kennzeichnung.

    Wenn du eine Einzelzusage erhalten möchtest, dann bleibt dir nur wie pennyP schon aufgezeigt hat eine Zusage seitens einer zuständigen Behörde, schriftlich dann aber; das ist verhältnismäßig sicher, zumindest als Indiz für deine Sorgfaltspflicht.

    Viel Erfolg bei deinem Vorhaben.

    Einmal editiert, zuletzt von Marksman1863 (16. April 2012 um 21:09) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Was man natürlich machen könnte, ist beim zuständigen Zollamt vorab nachfragen, wie die zu einem Import eines Launchers stehen.

    God made Men, Sam Colt made them equal.

  • Erstens ist da nichts mit kalten Gasen


    Wo im WaffG wird bei der Definition eines Laufes zwischen heißen und kalten Gasen unterschieden ?
    Nirgendwo.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/