Bei Egun Waffe ersteigert aber absolut unzufrieden! Rechte?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 4.583 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Mai 2012 um 12:50) ist von XxPinguxX.

  • Hallo!

    Ich habe bei Egun eine 92f Miami Vernickelt ersteigert, bin aber absolut unzufrieden mit dem Zustand der Waffe. Die Waffe war mit Leichten Gebrauchsspuren deklariert wobei starke Gebrauchsspuren mehr passen würden! Ich habe dem Verkäufer gerade geschrieben und ihn mit ordentlich nachdruck gebeten mir mein Geld zurück zu überweisen. Wenn er es nicht tut, welche Rechte habe ich? Vielen Dank schonmal :)

    P.S. Das habe ich Ihm bisher geschrieben:


    Hallo,

    ich habe heute die Ware erhalten und bin absolut schockiert! Erstens was haben Sie sich dabei gedacht mir eine ungesicherte und DURCHGELADENE Waffe zuzuschicken? Der Allgemeine Zustand der Waffe ist ebenso wenig akzeptabel wie das Gefahrenpotenzial. Leichte Gebrauchsspuren sind LEICHTE evtl. Kratzer auf der Oberfläche nicht aber eine fast komplett abgeschliffene Federführungsstange,Sicherung,Schlittenfanghebel,Zugstange und Magazinauswurfknopf und Stoßboden dazu kommt noch die absolut poröse Oberfläche des Laufes sowie Schmauchspuren auf der gesamten Pistole! Auch die von Ihnen beschriebene Reinigung war sicherlich nur "drüberputzen" aus den gesammelten Haaren die überall klebten konnte ich mir meinen eigenen Hund zusammen basteln! Überweisen Sie mir binnen 24std mein Geld zurück und Sie bekommen Ihre Waffe wieder.


    Hochachtungsvoll

    <Name>

  • Waren bei der Auktion denn keine Bilder dabei ?
    Bei solchen Vorkommnissen hast du ohne Anzeige (was sich ohne Rechtsschutzversicherung nicht lohnt) meistens pech - Ist mir auch schon passiert.


    proLegal

  • Meistens kannst du noch "Vortäuschung falscher Tatsachen" mitanhängen.
    Warten mir mal ab, aber ich denke der wird dir kein Cent freiwillig zurückzahlen - Auf eGun gibt's leider auch jede Menge A** :(


    proLegal

  • Setzte ihn erstmal ein Frist z.B von ca zwei Wochen, danach gebe ihm erstmal eine weitere Woche Zeit und wenn dann immer noch nichts passiert ist, stellst du eine Anzeige wegen Betruges, meißtens dann Lenken die meißten dann doch ein, wenn nicht lässt du sie stehen. Mit etwas Glück hattte der Jenige schonmal eine Vorstrafe oder Bewährung, manch Beamter freut sich über so einen Kanidaten und gebt den Beamten vielleicht schon einen kleinen Grund mal da vorbei zu Fahren. ;^)

    MFG
    Canny

  • Ich frag mich bis heute welcher Penner die Nuancen zwischen "Neu/Neuwertig" und "Gebraucht" durchgesetzt hat. Anscheinend kaufen manche Leute nicht mehr nach den Bildern oder fordern per eMail noch mehr Detailaufnahmen an, sondern schauen nur noch in das Feld "Zustand". Dumm gelaufen, falsch beschriebene Artikel sind ärgerlich. Ich hoffe das beste für dich.

  • Hi, :^)

    Meistens kannst du noch "Vortäuschung falscher Tatsachen" mitanhängen.

    *lol* gibt es denn falsche Tatsachen? ;^) Wenn, dann Betrug. § 263 StGB. Falsche Tatsachen haben damit aber nichts zu tun. Gemeint ist wohl die Täuschungshandlung? ;^)

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Klar, falsche Tatsachen gibt es. Sogar im Wortlaut von § 263:

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Bei der Zustandsbeschreibung ist es ja auch nicht ganz einfach, was leicht gebraucht ist, aber wenn es so ist, wie du es beschreibst, trifft "leicht gebraucht" natürlich nicht zu. Es gibt übrigens in den Verbraucherzentralen auch teils kostenlose Erstberatung, dann braucht man nicht sofort einen Anwalt aufsuchen.

  • Du hast meinen lachenden Smilie gesehen? Der tatsächliche Zustand der Waffe ist eine Tatsache. Durch eine Täuschungshandlung wird eine falsche Tatsache vorgespiegelt, also über den tatsächlichen Zustand der Waffe hinweggetäuscht, was damit die Täuschungshandlung begründet. Das ist mir soweit schon klar. ;^) :rolleyes:


    Aber was ich meinte, okay, geht wohl schon in den philosophischen Bereich: Gibt es denn falsche Tatsachen? :rolleyes: Tatsachen sind Tatsachen. So war es gemeint. War aber schon blöd ausgedrückt von mir. :D *lol*

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Bei solchen Vorkommnissen hast du ohne Anzeige (was sich ohne Rechtsschutzversicherung nicht lohnt) meistens pech - Ist mir auch schon passiert.

    Erstens haben Anzeige und Rechtsschutzversicherung nichts miteinander gemein. Eine Anzeige betrifft das Strafrecht, die Rechtsschutzversicherung betrifft das Zivilrecht.
    Zweitens ist eine Anzeige zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ungeeignet.

    Meistens kannst du noch "Vortäuschung falscher Tatsachen" mitanhängen.

    gibt es denn falsche Tatsachen? Wenn, dann Betrug. § 263 StGB. Falsche Tatsachen haben damit aber nichts zu tun. Gemeint ist wohl die Täuschungshandlung?

    Klar, falsche Tatsachen gibt es. Sogar im Wortlaut von § 263:

    Den Paragraphen bzgl "Vortäuschun falscher Tatsachen" im deutschen Strafrecht zeigt ihr mir mal.
    Wie Sparky schon geschrieben hat, ist es lediglich ein Tatbestandsmerkmal.
    Tatbestandsmerkmale sind aber keine eigenen Straftatbestände.
    Die Täuschungshandlung ist essentielle Voraussetzung für einen Betrug.

    Da es sich um eine zivilrechtliche Forderung handelt, sollte man dem Verkäufer mitteilen, daß man aufgrund falscher Zustandsbeschreibung vom Kaufvertrag zurücktritt.
    Dem Verkäufer eine ausreichende Frist einräumen (1 Woche bis 10 Tage sollten reichen), das ganze am besten per Einschreiben mit Rückschein.
    Den Verkäufer am besten auch noch darauf aufmerksam machen, daß man ansonsten einen Anwalt einschaltet (der kostet ihn dann richtig Geld, wenn man rechtbekommt) und den Vorfall rechtlich überprüfen läßt im Hinblick auf §263 STGB.

    Die mögliche Betrugsanzeige ist immer ein gutes Druckmittel.

    Die Schmauchspuren, sowie die Haare und sonstige Verunreinigungen stellen keinen Vermögensschaden im Sinne von §263 STGB dar, deine Putzmittel mußt du selber zahlen. :D :D :D

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Das Problem bei einer Betrugsanzeige ist immer, dass man dem Verkäufer die Absicht zur Täuschung nachweisen muss. Der Verdacht liegt natürlich immer nahe, wenn der tatsächliche Zustand der Waffe objektiv nicht der beschriebenen Waffe entspricht. Aber es ist nicht einfach die Absicht nachzuweisen. Allzu leicht redet sich der Verkäufer über eigenen Irrtum heraus, oft ist es einfach eine subjektive Frage.

    Generell würde ich bei jedem einigermaßen klaren Fall dazu raten, Anzeige zu erstatten. Ist der Täter ein Ersttäter, dann wird die Sache ziemlich sicher eingestellt. Hat er schon mehrere Delikte dieser Art begangen, ergibt sich für den Staatsanwalt nicht selten ein klareres Bild, aufgrund dessen er eben Delikte dieser Person nicht mehr einstellt, ggf. sogar wegen Gewerbsmäßigem Betrug ermittelt.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Beim Ersteigern über EGun handelt es sich nach meinem Kenntnisstand um einen ganz normalen Kauf.
    Wenn Dir der Käufer eine Eigenschaft zugesichert hat, welche die Kaufsache nicht aufweist, dann kannst Du Gewährleistungsansprüche geltend machen. Gewährleistungsausschluss hin oder her. Ob in Deinem Fall tatsächlich Eigenschaften zugesichert waren, die nicht vorhanden sind, ist immer eine Frage des Einzelfalls uns lässt sich nach meiner Erfahrung hier nicht beantworten. An Deiner Stelle würde ich den Käufer anschreiben, so wie Du es bereits getan hast und genau zu beschreiben, welche Angaben im Auktionstext falsch waren. Wichtig ist, eine Frist zu setzen und zu erklären, ob Du eine Rückabwicklung oder Minderung des Kaufpreises möchtest. Nach Fristablauf würde ich Dir anraten, die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zu übergeben, der Deine Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzt.

    Bei einem angenommenen Kaufpreis von 300,00 EUR würde ein Rechtsstreit ein Risiko von ca. 250 EUR beinhalten - das heisst, wenn Du voll verlieren würdest müsstest Du mit diesen Kosten rechnen.

    Überlege Dir, ob das Risiko es wert ist oder ob Du im schlimmsten Fall Deinem "guten Geld schlechtes hinterherschmeisst".

    Die Strafrechtliche Sache mit Betrug etc. würde ich vergessen an Deiner Stelle.

  • Ich danke schon mal für die vielen Tipps und Rechtslagen ;) Ich werde jetzt erstmal die Reaktion seitens des Verkäufers abwarten und dann werd ich weiter entscheiden. Die Auktion poste ich hier ganz gewiss noch nicht um nicht gleich eine Hetze zu starten.

  • Die verschlissen Teile lassen sich für kleines Geld bei Umarex bestellen. Das Auswechseln ist auch kein Akt. Mit etwas Diplomatie bekommt man vieleicht sogar die Ersatzteile vom Verkäufer erstattet (je nachdem ob und wie krass man schon mit dem Säbel gerasselt hat). Zur Not kannst du die Pistole auch wieder über eGun abstoßen. Sowas würde ich einem Rechtsstreit in jedem Falle vorziehen (kostengünstiger und nervenschonender). Ich habe schon ähnliche Erfahrungen gemacht und mich von der Plattform weitestgehend distanziert. :thumbdown:

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Hi Leute,
    die Frage nach rechtlichen Schritten bezüglich Betrug / "falsche" Tatsachen usw. gerade auf der Plattform Egun (auch Ebay) wurde hier schon mehrfach gestellt. Es kommen auch sofort genaue Anleitungen wie man da vorgehen soll / muss. Ich finde es immer wieder bedauerlich dass hier um Beträge wie 50 oder 100 Euro versucht wird zu betrügen. Aber da draußen iss halt die "Böse Welt" und ich bin bis jetzt noch verschont geblieben mit meinen über 200 Käufen / Verkäufen bei Egun und 480 bei Ebay.
    Subjektiv möchte ich aber feststellen dass man doch recht wenig Handhabe bei solchen Geschichten hat; trotz Rechtschutz, Polizei und Rechtsanwälten. In der Regel wird auch der Aufwand und ein möglicher erneuter Geldverlust als abschreckend bewertet. Für mich und auch andere sicher interessant wäre mal ein Thread mit Berichten wo mal einer erfolgreich gegen solche Machenschaften vorgegangen ist und mit welchen Mitteln. Und wieweit helfen hier z.B. die Verbraucherzentralen? Da wird doch auch viel über Abzocke im Internet berichtet.

    Nachdenkliche Grüße
    Pinkerton

  • Naja, oft falsch bemerkt und wie ich selbst so gut wie immer lesen kann sind diese Schlußbestimmungen man sei Privatverkäufer und übernimmt keine Garantie, Gewährleistung u.d.g.

    Die Handhabe liegt hier ganz klar im Bürgerlichen Gesetzbuch!

    Eure Handhabe ist in erster Linie, und so gehe ich bsplw. vor darin, den Verkäufer die Möglichkeit geben sein Gesicht zu wahren und ihn nicht mit direkten Vorwürfen zu ertrinken, auch wenns schwer fällt es nicht zu tun (eine geladene Waffe ist schon allein ein Ding).

    - Dann Schrittweise gem § 437 BGB Nacherfüllung verlangen (2 Versuche)
    - Wiederum Schriftlich vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des KP (nach den Versuchen)
    - Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen!

    Euer Nacherfüllungsanspruch ist gem § 439 BGB geregelt.

    All das wird allerdings hinfällig wenn man davon ausgehen kann, dass ihr die Mängel vorher kanntet!

    Aus meiner Sicht gibts immer ein Weg und die die dann ganz dreist sind werden eben über einen Anwalt aufgefordert. Blöde ist es natürlich, wenn man Geld investieren soll oder muss, welches man nicht hat, bzw. sozusagen genötigt wird welches vorzuschießen um sein Recht einsetzen zu können.

    In dem Sinne allseits ehrlichen Kauf und dir viel Erfolg mit deinen Ansprüchen

  • Naja, ich finde auch das uneriöse Beschreibungen UNTERSTE SCHUBLADE sind, keine Frage.

    Sowas nachzuweisen wird aber verdammt schwierig.

    ...was will man denn machen wenn der Verkäufer unterstellt das der Käufer eventuelle Beschädigungen zu verantworten hat, und angibt, einwandfreie Ware verschickt zu haben?!?

    Ich persönlich packe nicht jedes Paket in Gegenwart eines "Zeugen" aus. Und selbst dann steht Aussage gegen Aussage wenn der Verkäufer einen hat der ihm bestätigt, dass einwandfreie Ware verschickt wurde.

    Unterm Strich ist eine Durchsetzung seiner Recht in der Praxis sehr viel schwieriger, wie es laut §§-Therio aussieht. Leider.

    Marksman1863
    Der Ausschluss der Sachmängelhaftung ist dem Privatverkäufer sehrwohl möglich. Wenn der Artikel jedoch von der Beschreibung abweicht, hat das nichts mit Sachmängelhaftung zu tun. Das sind zwei völlig verschiedene Bereiche.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Knallebum, Gewährleistungen, gesetzliche Mägelansprüche sind nicht auszuschließen. Ob due Privat oder als "Händler" deine Sachen an den "Mann" bringst.
    Garantien hingegen in ihrer Form ja, solange du privat verkaufst; das jedoch auch nur unter bestimmten Voraussetzungen und sofern sie formuliert werden.

    Bis auf den Schadensersatzanspruch sind alle gesetzlichen
    Mängelansprüche verschuldensunabhängig. Das heißt der Verkäufer haftet
    auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung auch, wenn er den Mangel
    nicht zu vertreten hat. Er haftet somit auch, wenn er den Mangel nicht
    kennt oder er die Sache eines Dritten weiterverkauft.

    Eine Beschränkung der Mängelansprüche ist auch gemäß § 437 BGB grundsätzlich möglich. Hier ist geregelt, dass der Verkäufer nach den
    gesetzlichen Vorschriften haftet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.
    Das heißt, dass die Parteien vom Gesetz abweichende Vereinbarungen
    treffen dürfen.

    Abhängig hiervon ist allerdings das Absprachen getroffen werden können und in welchem Umfng man ein Geschäft betreibt..

    Der Artikel hier ist keinem Sachgrund nach der Beschreibung abgewichen, ausser in seiner Beschaffenheit nach Zustand und Güte (wie beschrieben).

    Verwechsel bitte nicht Garantie mit Gewährleistung, das sind zwei unterschiedliche Dinge.

    ___________
    Unterm Strich bleibt die Art wie man miteinander kommuniziert ausschlaggebend dafür, was man erhält oder weiter Aufbringen muss
    um sein rein subjektives Recht objektiv beurteilt zu wissen.

    Schrei ich den Wald rein verscheuch ich alles Wild, gehe ich bedacht rein ohne gleich das Gewehr auszupacken und loszuballern sehe ich vielleicht das eine oder andere Wild neugierig auf mich zukommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Marksman1863 (22. März 2012 um 22:00)