Ähm, Garantie ist eine freiwillige Sonderleistung.
Eine Garantie braucht nicht ausgeschlossen werden..
Eine Gewährleistung kann bei privaten Verkäufen sehr wohl ausgeschlossen werden.
Nichts desto trotz muss die Sache natürlich so wie beschrieben sein.
Joachim
Edit : Wer es sich etwas genauer durchlesen möchte > Klick
ZitatWie bereits erwähnt, ist ein Garantieversprechen eine freiwillige, zusätzliche Zusage über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus. Eine „Garantie“ muss man daher auch nicht ausschließen, wenn man sie erst gar nicht anbietet.
ZitatGrundsätzlich lässt sich ein wirksamer Gewährleistungsausschluss verhältnismäßig einfach bewerkstelligen. Für den privaten Verkäufer reicht sinngemäß folgende Formulierung aus: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“.