Baumarkt Waffenschrank

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 14.711 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2012 um 12:42) ist von det23.

  • Ähem... also ein Waffenschrank der Hausbrandsicher ist, dürfte das an dieser Sache weniger Wichtige sein, meine ich. Auch wenn es für sich gesehen stimmt, geht es doch eher darum möglichst viele Waffen günstig und vor allen Dingen rechtskonform aufzubewahren.
    Und wenn die Bude am Fackeln ist, würde ich erstmal andere Sachen versuchen zu retten, die wesentlich schneller brennen als eine Waffe.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • tesro 70

    Das wußte ich nicht. In meinem Bekanntenkreis weiß ich nur von einem Schützen, dem das Amt Probleme gemacht hat, weil der A Schrank nicht festgeschraubt war. Er befand sich nur eine Langwaffe darin, aber sie wollten das Ding festgeschraubt sehen. Daß das theoretisch nicht so hätte sein müssen war mir nicht bekannt, gut zu wissen ;)

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Es gibt keine Verpflichtug den Schrank festzuschrauben. Unverdübelte und unter 200 Kg wiegende Tresore veringert sich die max Anzahl der zu lagerden KW auf 5.
    Und auch logisch, dass Brandschutzklassen nochmals geregelt sind. Dennoch hat der Inhalt bessere Chancen in einen doppelwandig aufgefüllten Schrank.

  • Widerstandsklasse I ist zwar die sicherste Variante, aber für Leute, die in naher Zukunft umziehen ist es nicht so optimal.
    Deswegen halte ich in solchen Fällen die Sicherheitstufen S1 und S2 als brauchbare Alternative.
    Wer will schon einen über 200 kg Schrank durch die Gegend schleppen ;^)

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Also mich würde es im Zweifelsfall auch mal interessieren, ob meiner Probleme machen würde...
    Ist auch einer aus dem Baumarkt.
    Ein Burg-Wächter W7 A/B und entspricht den Anforderungen des VDMA Einheitsblattes 24992 Ausgabe 1995
    Sicherheitsstufe A (Tresor), Sicherheitsstufe B (Einsatztresor)
    QM-Zertifizierung des Herstellers EN ISO 9001:2008
    Kurzbezeichnung der akkreditierten Zertifizierungsstelle: DNV
    Zertifikat-Nr.: 26832-2008-AQ-GER-TGA
    Baujahr: 2010/2011

    Die Tatsache das manche Behörden den ev. nicht mehr anerkennen, beunruhigt mich. Zur Aufbewahrung von Munition oder freien Waffen gäbe es billigeres und eine Neuanschaffung stände dann auch ins Haus.... :cursing:

    Im Zweifelsfall würde ich mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen und versuchen von dem eine Bescheinigung beizubringen, das er gültigen Vorschriften entspricht. Keine Ahnung ob das klappt und anerkannt wird....

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • ......daß NRW das auch so handhabe, und zwar seit 01.01.2011


    Das war Düren und nicht NRW-weit. Das Merkblatt ist mittlerweile wieder zurückgezogen. Link

    Könnte man überprüfen, wenn der Internetauftritt http://www.polizei-nrw.de/ , an dem die lokalen Polizeibehörden hängen, voll funktionstüchtig wäre.
    Bei einer unangekündigten Aufbewahrungskontrolle durch Hacker wurden Mängel offenbar, durch die die Daten abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können. ^^

    Daher erfolgte eine vorübergehende Einziehung und Überstellung in die "Offline"-Asservatenkammer.

    Ist zwar schon 1,5 J. alt, aber schon die Geburt der WaffVwV hat länger gedauert als manche Ehe.
    Übergangslösung und Biometrie

    Beim Biometriekram ist mir immer noch nix Zertifiziertes bekannt. Burgwächter hat das als Zusatz-Feature, wer nur biometrisch verschließt, verliert aber die Sicherheitsstufe.

    Andreas

  • Das war Düren und nicht NRW-weit. Das Merkblatt ist mittlerweile wieder zurückgezogen.

    Wie ich schrieb, war es eins der Dokumente, die mir wieder unterkamen. Da gabs noch ein paar andere.


    Wenn du genau liest, was zurückgezogen wurde, dann siehst du, dass das Vorgängerdokument zurückgezogen wurde (der Gebrauchtkauf ist in diesem nicht erwähnt).

    Und die Meinung der Anwältin sehe ich etwas wacklig, da mir kein Verfahren in Bremen (die machen das schon ein Jahr länger so) bekannt ist, in dem ein Waffenbesitzer das erfolgreich durch gestritten hätte.

    Wie schon gesagt, Es gibt keine Überwachung mehr, daß das eingehalten wird und es gibt da schon richtige Konservendöschen, die als A/B-Schrank angeboten werden ... .

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Ich würde mich erstmal fragen, was will ich genau darin lagern und was könnte da langfristig noch dazu kommen. Danach beantwortet sich dann auch die Frage mit der Aufstellung im unbewohnten Nebengebäude.

    Ansonsten sollte man neben der Einhaltung des WaffG auch gesunden Menschenverstand walten lassen. Klar ist es aktuell Gesetzeskonform, sich einen 80 Euro B-Würfel mit 32kg Eigengewicht lose in den Flur zu legen und darin 5 GK-Kurzwaffen zu stecken. Wenn dieser Würfel dann aber abhanden kommt, nutzt einem der Nachweis der Einhaltung des WaffG herzlich wenig, da mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Amt und bei Klage auch der Richter eine grobe Fahrlässigkeit und damit die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit sehen. Klar habe ich den Fall hier etwas überspitzt formuliert. Aber diejenigen, die einen 140kg schweren Billigst-A/B-Schrank aus den Baumarkt einfach so im Kellergang stehen haben, sollten sich mal über Schwerlastanker gedanken machen. Für Diebe ist auch ein 200kg-Tresor eine leichte Übung.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Gewagte These.

    Das bedeutet also, wenn man sich ans Gesetz hält ist man der Mops, weil man nicht von sich aus noch die aktuellen Bestimmung verschärft hat.

    Weshalb dann also überhaupt diese Gesetze wenn sie eh nichts wert sind nach dieser Auslegung? Halte ich für sehr fragwürdig.

  • Jochen: Das ist keine gewagte These, sondern leidige Erfahrung. Der Volksmund sagt nicht umsonst: "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand". Richter sind in Ihrer Entscheidung frei und gerade in der Justiz sitzen eine Menge Alt-68er, die nicht umbedingt das Waffengesetz immer zu Gunsten des Angeklagten auslegen. Der eigene Verstand sollte einem eigentlich klarmachen, dass ein B-Würfelchen mit 5 GK-Kurzwaffen (Gesamtgewicht 35kg) nicht umbedingt offen für jeden Gast sichtbar lose im Flur rumliegen sollte, nur weil das die gesetzlich geforderzte Minimallösung ist, um mal bei meinem überzogenen Beispiel zu bleiben. Und es hat absolut nichts mit vorauseilenden Gehorsam zu tun, wenn man sich beim Baumarkt neben dem Tresor noch zwei Lastanker mit in den Einkaufswagen wirft. Die Löcher dafür sind in den Tresoren vorhanden und Löcher in eine Wand bohren sollte jeder wohl hinbekommen.

    Am Ende ist das in fast allen gesetzlichen Bereichen so mit der Auslegung. Wenn Du mit Deinem Auto unterwegs bist, erzwingst Du ja auch nicht immer Dein Recht im Strassenverkehr ohne Rücksicht auf Verluste.Denn auch dort kann man mal schnell der Dumme sein und eine Teilschuld bekommen - auch wenn man nicht der Unfallverursacher war und sich an alle Vorschriften gehalten hat.

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  • Ich weiß nicht woher immer der Drang kommt bestehende Vorschriften übererfüllen zu wollen.
    Wenn der Tresor an der Wand festgedübelt ist, komm bestimmt der Nächte und zweifelt die Tragfähigkeit des Mauerwerks an.
    Nach der These dürfte man Waffen ausschließlich in Klasse 6 Tresoren lagern, bei allen Klassen darunter hat man ja nicht das Möglichste für die Sicherheit getan.

  • n meinem Bekanntenkreis weiß ich nur von einem Schützen, dem das Amt Probleme gemacht hat, weil der A Schrank nicht festgeschraubt war. Er befand sich nur eine Langwaffe darin, aber sie wollten das Ding festgeschraubt sehen. Daß das theoretisch nicht so hätte sein müssen war mir nicht bekannt, gut zu wissen ;)

    das hat mir der münchner sachbearbeiter auch gesagt...es "sollte" befestigt sein...von muß hat er aber nicht gerdet..ich denke so ist es der behörde lieber.....mir persönlich auch wenn ich ehrlich bin....soein 30 kg teil kann ein einbrecher ohne probleme mitnehmen und daheim aumachen...

  • Zitat

    Aber diejenigen, die einen 140kg schweren Billigst-A/B-Schrank aus den Baumarkt einfach so im Kellergang stehen haben, sollten sich mal über Schwerlastanker gedanken machen. Für Diebe ist auch ein 200kg-Tresor eine leichte Übung.

    Sicherlich...den nehmen die auf dem Fahrrad-Gepäckträger mit. Nachdem das Ding (weil Keller) x Stufen hochgewuppt wurde. Dafür lassen sie Compi, Laptop, LED-TV und sonstige schnell mitnehm- und verstaubare Dinge liegen.

    Ich glaube eher nicht...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Sicherlich...den nehmen die auf dem Fahrrad-Gepäckträger mit. Nachdem das Ding (weil Keller) x Stufen hochgewuppt wurde. Dafür lassen sie Compi, Laptop, LED-TV und sonstige schnell mitnehm- und verstaubare Dinge liegen.

    Nachdem ja in BW ein Schützenhaus aufs übelste aufgemacht wurde, solltest du dir folgendes vor Augen führen ... :

    - Objekte werden in der Regel vorher ausgespäht. Auch (oder gerade dann) wenn Schießbetrieb ist.
    - Die sehen dich mit 2 großen Koffern zum Schießen gehen und dann auch wieder fahren.
    - Die spähen dich aus, halten dich für das leichtere Opfer.
    - Da du ein ordentlicher Mensch bist, sehen sie, wo du hingehst im Haus (abends, sehen, wo das Licht angeht), und nehmen an, da sind die Waffen aufbewahrt.
    - Kommen 5 Mann im VW-Bus. Rein ins Haus, ab dahin, wo immer Licht war, einer sichert nach innen, einer nach außen, drei tragen den Schrank weg.
    - Alle nochmal rein und Fernseher, etc. eingepackt

    Durchaus möglich.

    Oder du unterhältst dich am Stammtisch über deinen neuen HA und am Nebentisch sitzt einer, der lange Ohren macht.

    Oder, und das macht mir am meisten Angst:
    Die zentrale Waffendatei wird geknackt. Wie ich unsere Behörden kenne speichern sie dort auch deine Aufbewahrung (Fotos, Rechnung vom Waffenschrank, ...).
    Das ist die Einkaufsliste für Interessenten ... .

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  • Möglich ist das natürlich schon. Aber ich halte es für wenig wahrscheinlich. Dann schon eher - wie von dir erwähnt - ein unbewohntes Objekt, wo man sich mehr Zeit lassen kann. Und wo genau ausgekundschaftet wurde, was es zu holen gibt. Geht ja prima an jedem "Tag der offenen Tür", den viele Vereine einmal jährlich machen. Da fallen neue (und neugierige) Gesichter nicht auf.
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    Weißt du was? Je mehr ich drüber nachdenke....ich werde meinen doch lieber verankern (auch wenn noch nix WBK-pflichtiges drin ist). Gleich morgen. Man kann nie wissen. Safety first...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)


  • Durchaus möglich.

    Möglich, ja... wahrscheinlich aber eher nicht.

    Deine Beschreibung trifft auf Profis zu. Diese interessieren sich aber nur eher selten für Sportwaffen. Im Illegalen Waffenmarkt bringt eine gut geeignete Waffe nur einen Bruchteil dessen was sie in Deutschland beim Waffenhändler kostet. Das wir oft übersehen. Jeder Polizist kann dir bestätigen, bei JEDEM Drogendealer kannst Du für hundert Euro eine Makarov bestellen, Lieferung nach 1-2 Tagen, frisch aus dem Kosovo oder den diversen Ostblockländern wo als Jagdschein eine 20 Euro-Note anerkannt wird. Darum nennt man das "organisiertes Verbrechen".

    Was meinst Du dann, was eine KK-Sportpistole auf dem Illegalen Markt bringt? Auch eine GK-Sportpistole dürfte nicht unbedingt die Traumwaffe der Unterwelt sein. Da bringen 1000g Single-Action Only Abzug, Micrometervisierung und Rückstoßdämpfung eher eine Preisreduktion als eine Preisexplosion. Das ist der (einzige) Grund warum Schützenvereine nicht reihenweise aufgebrochen werden. Da gehen nur irgendwelche Junkies bei die sich dann hinterher wundern das eine 2500€ SIG beim Dealer nur 5 Gramm wert ist.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Jeder Polizist kann dir bestätigen, bei JEDEM Drogendealer kannst Du für hundert Euro eine Makarov bestellen, Lieferung nach 1-2 Tagen, frisch aus dem Kosovo oder den diversen Ostblockländern

    Die 100-Euro Zeiten sind längst vorbei (zumindest, wenn mehr wie ein Magazin Munition dabei sein soll) ... . Außerdem gehst du dabei immer das Risiko ein, eine nicht saubere Waffe zu bekommen. Das ist nämlich das Hauptgeschäft der OK, bestimmte Waffen für bestimmte Straftaten bereitzustellen, zurückzunehmen, und, wenn der nächste Käufer Glück hat, bestimmte Teile zu erneuern.
    Also zumindest ich kann dir nicht bestätigen, dass du bei jedem Dealer sowas für 100€ bestellen kannst.

    Außerdem: wer spricht von speziellen Sportwaffen? Ich kenne DSB-Vereine, da liegen im Tresor X-Six, DE .44, 686er, ... . Schießanlagen, die IPSC Trainings und LW-Schießen >100m anbieten will ich gar net erst erwähnen ... .

    Und dann schau dir mal, was LWB's im Schrank haben, außer der Spopi in .32 und.22 ... .
    Da liegt im Waffenschrank mehr Geld, als in der Garage steht ... .

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  • Ich grabe mal dieses Thema wieder aus.
    Wie bereits erwähnt, wurde die VDMA 24992 ab 2004 zurückgezogen. Laut Wikipedia: "Die Schränke der Sicherheitsstufen A und B tragen keine der vorgenannten Plaketten, sondern nur eine des jeweiligen Herstellers; leider gibt es auch Behältnisse mit gefälschten Kennzeichnungen am Markt. Stahlschränke nach Stufe A und B werden weiterhin beworben und verkauft, z.B. als Wand- und Möbeltresor sowie als Waffenschrank."

    Das heißt für mich, dass bei den aktuell verkauften Waffenschränken mit einer VDMA 24992 und EN14450 Zulassung offiziell nur die EN14450 Norm gilt. Manche sind auch nur mit der EN14450 Beschilderung versehen.
    Wie sieht es aus wenn man der Behörde einen Tresor vorlegt, der nur eine EN14450 Zulassung hat?
    Steht ja so nicht im Waffengesetz, entspricht aber der alten VDMA 24992.

    Konkret: Hat man mit einem Tresor des Sicherheitsstufe S2 aussicht auf Erfolg bei der Beantragung der grünen WBK?

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Das kommt alles auf den SB an.

    Einer mit Sachverstand wird sagen "passt", es wird aber genauso Pfeifen geben, die sagen "nö is nicht".

    Dasselbe wie mit der aberkannten VDMA 24992. Dem einen genügt ein Tresor nach dieser Norm, auch wenn sie schon lange abgelaufen ist, der andere macht halt rum...

    Einfach beim SB nachfragen und gut, hier kann dir das niemand 100% beantworten.