SSW im Hosenbund tragen

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 8.082 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2011 um 16:04) ist von Stony.

  • Mal im ernst. Wenn ich in einen Waffenladen gehe und mir dort eine SSW samt Munition kaufe, dann landen beide Pappkartons in einer Plastiktüte und werden innerhalb dieser Tüte "getrennt" nach Hause transportiert.

    Hat schon mal jemand was von einer Anzeige gegen Postboten gehört, weil diese eine SSW mit Munition ausliefern?

  • @ olliffm

    Dann müssen sich die Bedingungen für den KWS ganz ordentlich geändert haben. In meinem KWS ist weder die Anzahl der Waffe, noch die Trageweise vorgegeben.


    Hallo Fuxe,

    .da hat sich nichts geändert ! Die Durchführungsverordnungen der Bundesländer sind unterschiedlich. Für Bayern ( meine Erfahrung):

    - GK auf WBK 3 Waffen

    - WS nur eine davon !

    - KWS keine Einschränkung der Anzahl, nur mündlicher Hinweis auf verdecktes Tragen, mit einem breiten Lächeln !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Mal im ernst. Wenn ich in einen Waffenladen gehe und mir dort eine SSW samt Munition kaufe, dann landen beide Pappkartons in einer Plastiktüte und werden innerhalb dieser Tüte "getrennt" nach Hause transportiert.

    Hat schon mal jemand was von einer Anzeige gegen Postboten gehört, weil diese eine SSW mit Munition ausliefern?

    Was du im einzelnen machst ist dein Problem. Du könntest ja auch mit 120 durch die Ortschaft brettern. Solange du nicht erwischt wirst ist ja alles im grünen Bereich. :crazy3:

    Das ist nur ein Beispiel und soll keine Aufforderung zu einer Straftat sein! Beides ist und bleibt verboten.

    Pakete sind in der Regel auch verschlossene Behältnisse. Nach den AGB der Post müssen Waffen und Waffenteile deklariert werden. Wenn nicht haftet die Post auch nicht.

    Die Deutsche Post ist von der Haftung gemäß Absatz 1 befreit, soweit der Schaden auf
    Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie
    nicht abwenden konnte (z.B. Streik, höhere Gewalt, Beschlagnahme). Entsprechendes gilt
    für Schäden, die auf ein schuldhaftes oder nachlässiges Verhalten des Absenders, einen
    Verstoß gegen die Obliegenheiten gemäß Abschnitt 3, die Beschaffenheit des Inhalts oder
    einen sonstigen gesetzlichen, insbesondere einen im Weltpostvertrag bestimmten Haftungsausschluss
    zurückzuführen sind. Die Deutsche Post haftet nicht für ausgeschlossene Pakete
    gemäß Abschnitt 2 Abs. 2.

    MfG Kolibri

  • Was du im einzelnen machst ist dein Problem. Du könntest ja auch mit 120 durch die Ortschaft brettern. Solange du nicht erwischt wirst ist ja alles im grünen Bereich. :crazy3:

    Das ist nur ein Beispiel und soll keine Aufforderung zu einer Straftat sein! Beides ist und bleibt verboten.

    Immer langsam. Ich habe einen KWS. ABer auch ohne wäre ich mir recht sicher, dass es bei einer zufälligen Personenkontrolle (die ich persönlich noch NIE erlebt habe) nicht zu einer ANzeige kommen würde bzw. wenn doch, dass diese fallen gelassen würde. "Getrennt" und "nicht zugriffsbereit" - Auslegungssache ist das.

    Und ich fahre übrigens auch nicht zu schnell. ;)

  • Wir kommen vom Hundertsten ins Tausendste... :whistling:

    Ich glaube die Fragen des Threadstarters wurden recht umfassend beantwortet.

  • Es ist wie immer, einer schmeisst was rein und alle diskutieren wie mans dann machen sollte, aber keiner hinterfragt das Ganze.


    Zitat von Lachgetriebe

    Ohne KWS darf man sie nur "nicht zugriffsbereit" in einem Abgeschlossenen Behältnis getrennt von der Munition Transportieren. So wurde es mir beim Amt gesagt.

    Das Fettgedruckte war richtig, der Rest falsch!

    Zitat von pak9

    Auch "ungeladen" ist Fuehren. Du musst sie in einem verschlossenen Behaeltnis, getrennt von der Munition, transportieren.

    Erster Satz richtig, der Rest falsch!

    Zitat von pak9

    Ein unverschlossener Koffer reicht nicht! Ein verschlossenes Behaeltnis ist angesagt!

    Falsch!

    Zitat von Kolibri

    Wenn du Pech hast und wirst nach dem SSW-Kauf ohne KWS und abschließbares Behältnis von den Staatsdienern erwischt bist du das Teil vorerst gleich wieder los und bekommst noch eine saftige Geldstrafe.

    Falsch!

    Zitat von TigerII

    Mein BümA macht mir immer Kabelbinder oder ne Schnurr mit Knoten um den Koffer^^ Verschloßen ist Verschloßen egal wie meint er.

    Fast richtig! Wenn ers durch die Schloßösen oder um einen geteilten Griff macht, dann richtig.

    Zitat von TigerII

    Ja er meint die 300m zum Auto sind kein Ding wenn man die so dann Transportiert. Scheint aber Gang und gebe bei dem zu seien. Bin net der einzige Kunde da der so weg geschickt wird. Mit LG´s schickt er mich immer direkt mit Pappkarton vor die Tür obwohl ich die immer vorher ine Waffentasche umpacken will. Aber keine Ahnung ob das bei LG´s anders ist.

    Entfernung ist kein Argument. Mit Pappkarton: Richtig! (wenn du es aus dem Pappkarton net mit 1-2 Handgriffen rauskriegst, am besten ein Streifen Klebeband rum)

    Zitat von HWJunkie

    Mein lokaler Büma packt Langwaffen, wenn keine abschließbare Tasche dabei ist, auch nur in Schläuche, knotet sie zu und macht noch ein Tape drum

    Richtig!

    Zitat von Lachgetriebe

    Ob die Munition abgeschlossen werden muss weiß ich nicht, ich weiß nur dass die Waffe abgeschlossen und getrennt von der Muni transportiert werden darf

    Falsch!

    Wenn sie im Karton / Plastikbox gekauft wurden: Ordentlich Klebeband drumrum.

    Richtig!


    Was verlangt das Gesetz?
    Das Gesetz verlangt das die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schußbereit sein darf.

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Unter zugriffsbereit versteht man, wenn die Waffe mit bis zu 3 Handgriffen innerhalb 3 Sekunden in Anschlag gebracht werden kann.
    Ein Abzugsschloß zählt hier nicht, da man die Waffe auch in Anschlag bringen kann.
    Auch der Ladezustand ist in dem Augenblick irrelevant.

    Wenn sich Munition oder ein Geschoß im Patronen-, Katuschen- oder Geschoßlager oder sich im eingelegten Magazin befindet, so gilt die Waffe als schußbereit, egal ob gespannt oder nicht.

    Was heißt das für den Transporteur?

    Nicht ausreichend:
    - Rucksack mit nicht gesichertem Reißverschluß.
    - ungesichertes Handschuhfach
    - Kofferraum mit Zugriffsmöglichkeit vom Innenraum (z.B. Kombi. Van).
    ...

    Ausreichend:
    - Koffer mit Sicherung (z.B. Schoß am Verschluß, Schloß in der Öse, Kabelbinder in der Öse, Kabelbinder um geteilte Griffe, ...)
    - Rucksack mit SIcherung am Reißverschluß (reicht auch der Kabelbinder)
    - abgeschloßener Kofferraum, wenn keine Zugriffsmöglichkeit aus dem Innenraum.
    - abgeschloßenes Handschuhfach
    ...

    Und natürlich: nicht schußbereit. Munition darf aber im gleichen Behältnis transportiert werden
    Dies gilt für freie Waffen, wie auch für erlaubnispflichtige Waffen.

    Natürlich ist ein Schloß immer die sicherste, Diskussionen vermeidende Lösung.

    Noch eine Bemerkung zum Handschuhfach oder Kofferraum ohne zusätzliche Maßnahmen:
    Nur praktikabel, wenn das Reinlegen und die Wiederentnahme auf umfriedeten Besitztum passiert und der Besitzer das erlaubt. Z.B.: eigenes Grundstück Waffe rein, auf Grundstück vom Bruder Waffe raus (nur bei freien Waffen, bei Erlaubnispflichtigen müsste der Transport mit dem Bedürfnis zusammenhängen). Ein Parkplatz vor dem Haus und Grundstück reicht nicht (öffentlicher Bereich: da wäre es dann führen (außer in gesichertem Behältnis))

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

    Einmal editiert, zuletzt von tesro70 (28. Dezember 2011 um 02:45)

  • Es ist schon so das im Gesetz nicht geschrieben steht
    das mann die Waffe getrennt von der Munition transportieren
    muss und trotzdem wird bei der Sachkundeausbildung den Teilnehmern
    dazu geraten Waffe und Munition getrennt zu transportieren.
    Das hat den einfachen Grund:
    Sollte die Waffe abhanden kommen ist wenigstens nicht gleich
    die passende Munition dabei.
    Das macht doch auch Sinn oder nicht?

    AGB:
    1. Da der Autor dieses Schrifstückes Künstler ist fallen alle ortographischen Fehler unter die Künstlerfreiheit.
    2. Betreffend der Grammatik - siehe 1.

  • @Los Diabolos:

    Du hast es schon geschrieben: Es wird geraten ... .
    Ist aber lt. WaffG nicht notwendig.

    Zwischen 'Du darfst nicht ...' und 'Du solltest nicht ...' ist ein Unterschied.

    Und wenn du dur ansiehst was Transport bei EWB-Waffen bedeutet, ist die Chance, daß die Waffe abhanden kommt (außer durch Fremdeinwirkung Dritter (denke, daß die auch nicht davor zurückschrecken dir deinen Mun-Koffer auch abzunehmen)), wenn du dich dran hältst, sehr klein.

    Wie gesagt, 'Wenn ich', 'Wär ich', 'Hätt ich'.
    Das Einzige auf das ich mich hier berufe ist das WaffG. Keine Pflicht des getrennten Transports. Erlaubt ist es natürlich.


    Jagun:
    Kartuschenmunition ist Munition im Sinne das WaffG. Was bedeutet, daß die gleichen Vorschriften wie für MES-pflichtige Munition gelten.
    Und beim Transport gibt es auch keine Unterschiede.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin


  • @ tesro70

    Also ich weis nicht wo du dein Wissen her hast. Ich habe bisher überall nur eine Definition einer nicht zugriffsbereiten Waffe gefunden und die muß sich in einem verschlossenen Behältniss befinden - sonst Straftat.

    Hier mal die Definition von muzzle.de als Beispiel:


    "Definition „nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit“:

    Eine Waffe ist zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar (also mit wenigen Handgriffen) in den Anschlag gebracht werden kann. Als schussbereit gilt eine Waffe dann, wenn sich eine Patrone darin befindet, egal wo diese Patrone ist (Magazin, Patronenlager).

    Es ist Pflicht eine Waffe entladen und gesichert in einem verschlossenen (abgeschlossenen) Behältnis, räumlich getrennt von der Munition, zu befördern. (Bis 1.4.2008 galt ein geschlossenes Behältnis - also ohne Schloss- als ausreichend.) "

    MfG Kolibri

  • Leute, es gibt kein Tatbestand " Führen von Munition". Wenn jemand mit einer Erlaubnis eine Schusswaffe führen darf, dann darf er das auch vollumfänglich mit geladener und somit schussbereiter Waffe tun. Denn sonst macht ein WS keinen Sinn.
    Weiterhin gibt es keine Vorschrift, dass sich keine Munition im Transportbehältnis befinden darf. Es findet sich lediglich der Abasatz, dass eine Schusswaffen zum Transport nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit sein darf. Sie ist dann schussbereit, wenn sich in der Waffe Munition oder Geschosse befinden und unabhängig davon, ob sie gespannt ist ( sinngemäß ). Um aber eine mögliche Diskussionen am Straßenrand bei einer Verkehrskontrolle zu vermeiden, empfielt es sich, nicht gerade ein geladenes Magazin direkt neben der Waffe im Futteral zu haben. Es ist üblich, die Munition in eine Seitentasche zu stecken.
    Das mit dem abgeschlossenen Koffer ist eine der Möglichkeiten, eine Waffe eben nicht zugriffsbereit zu halten. Die nun gültige WaffVwV stellt auch klar, dass ein verschlossener und vom Innenraum nicht zugänglicher Kofferraum auch ein Transport im Sinne einer Nicht- Zugriffbereitschaft darstellt. Es gilt dabei die 3 Handgriffsregel ( Bitte genauen Wortlaut nachlesen, ich habe die WaffVwV hier nicht zur Hand!)
    Es ist aber auch falsch, dass es im Sinne des Führens von freier und erlaubnispflichtiger Munition keinen Unterschied gibt. Für letzteres muss der Besitzer eine Erlaubnis auch mitführen.
    Nachtrag: Da es kein Führen von Munition gibt und sich Bedürfnisse immer nur auf die Schusswaffe bezieht, dürfte man Munition auch beliebig herumtragen. Das aber unter Beachtung des obigen Satzes. Dennoch ist das eine Gratwamderung, weil man seine Zuverlässigkeit dennoch verlieren kann, wenn man Sorgfaltspflichten verletzt. Dieses gilt bekanntlich für Waffen genauso wie für Munition. Daher unbesonnenes loses herumschleppen nicht zu empfehlen.

    BTW: es gibt auch andere Erlaubnisse zum Führen von Schusswaffen. Der große WS wird fast immer, der kleine WS manchmal mit Auflagen versehen. Das steht im Ermessen der Behörde.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (28. Dezember 2011 um 10:08)

  • Ohjeohje

    Was hier für Kuriositäten auftauchen ist schon der Wahnsinn

    tesro70
    Woher hast Du bitte dein Wissen ? Lies Dir bitte nochmal GENAU das Waffengesetz und die nun gültige Verwaltungsvorschrift dazu durch, da steht genau wie eine Waffe Transportiert werden muss, Eagl ob eine SSW oder eine Luftpistole.

    Transport im VERSCHLOSSENEN Behältnis. ehemals hies es geschlossen . Sprich, nach der letzten Änderung des Waffengesetzeus wurde aus einem geschlossenen ein verschlossenes Behältnis. Das bitte nicht verwechseln.
    Gruß
    Thomas

  • So ist es. Früher war der Wortlaut geschlossen. Das ist in verschlossen geändert worden. Damit ist eine zusätzliche Sicherung gegen den schnellen Zugeriff gemeint, das z.B. ein Schloss am Koffer sein kann. Da aber keinerlei Anforderungen an dem Verschluss gestellt sind, darf es auch ein Kabelbinder sein. Das ist nun auch so in der WaffVwV beschrieben. Es geht nicht um Sicherheit im Sinne einer Wegmahme, sondern um die Vehinderung eines schnellen Zugriffes um schnell und unvorgesehen ein Drohpotential aufbauen zu können.
    Meises Wissens ist dem Handel vom VDB empfohlen worden, genau so beim Verkauf einer Waffe zu verfahren. Also beim üblichen Kunststoffkoffer Kabelbinder um den Griff. Andere Behältnisse sinngemäß.

  • Andere Behältnisse sinngemäß.

    Klebeband um den Karton. Verschlossen hat also nichts mit Schloss und Schlüssel oder Zahlenschloß zu tun. Das wird hier nur immer fälschlicherweise angenommen. Es ist aber so gesehen die einfachste Möglichkeit einen Koffer vor unbefugtem Öffnen zu schützen.

  • Was für ein Aufwand, für eine Waffe, die eigentlich keine ist, und nie eine war,
    sondern aus reiner Bürokraten Willkür erst zu einer gemacht wurde,
    und das nur weil so ein Paar Sesselpupser sich ein Denkmal setzen müssen,
    oder später ihren Enkeln sagen können """Den Sch.... hat Opa verzapft"""
    und um Ihren Beamten Posten, als unabkömmlich zu manifestieren.

    Heidi

  • Hallo Paramags
    So wie Du es Schreibst ist es!!!!
    Verschlossen und nichts anderes.
    Sonst ist die Zuverlässigkeit weg.

  • Nur mal so am Rande:

    Was hat bitte diese ganze Disskusion über den Transport von Waffen von A nach B mit der Frage des Themenstarters zu tun? ?( Die Frage war:"Darf man mit KWS die SSW im Hosenbund führen?".

    \m/ :new14: \m/