Gibt es eine Ausnahmegenemigung zum schießen mit SSW zu Sylvester mit KWS ?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.253 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Dezember 2011 um 00:49) ist von ALFHA1802.

  • Hallo,

    hatte mal vor längerer zeit ein gespräch mit meinem Waffenhändler der meinte es gäbe da eine möglickeit beim zuständigen Landratsamt eine Ausnahmegenemigung für Sylvester zum schießen mit SSWs zubeantragen. Vorraussetzung ist der KWS !!! Der Spaß soll angeblich 25€ kosten und ist nur für einen bestimmten zeitraum gültig.

    Hat jemand von euch schon mal was von gehört oder ist das völliger quatsch ??? komme aus Sachsen-Anhalt ( MSH )

    Mfg. Harzer

  • Ja so eine Schießgenehmigung kann man wirklich beantragen. Aber ob man die auch bekommt? :D

    Ansonsten bleibt dir wohl nur ein befriedetes Grundstück. In einigen Städten wird wohl gerne mal hart durchgegriffen, wenn die Leute meinen, sie müssten mit SSWs an Silvester auf öffentlichen Straßen rumballern.
    Auf irgendeinem abgelegenen Feld in der Walachei fällt's wohl niemandem auf, aber in der City... :rolleyes:

  • Der KWS erlaubt nur das Führen einer SSW und das schiessen in Notwehr!
    Pyro's dürfen nur auf dem eigenen Grundstück und auf Grundstücken mit erlaubnis des entsprechenden Besitzers abgeschossen werden!
    Ausserdem darf man mit einer SSW das ganze Jahr Pyro's verschiessen!
    Eine Ausnahmegenehmigung braucht man nur wenn man Silvesterfeuerwerk unterm Jahr (Hochzeiten,Runde Geburtstage) abbrennen will!

  • @Christian1984: Du hast wichtige Detail vergessen: auf dem Grundstück nur, wenn sichergestellt werden kann, dass die Pyros das Grundstück nicht verlassen können. Außerdem gelten noch Vorschriften wie Nachtruhe usw. Damit bleibt dann legal nur noch das Schießen tagsüber auf sehr großen Grundstücken :(

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Falls man den KWS hat sollte eigentlich nichts passieren, an Silvester kracht es an allen Ecken und Enden, wenn jetzt noch Beamte herum laufen um alle schießende Leute zu überprüfen, viel Spaß.

    Klar wenn man 18:00 Uhr anfängt und erst 3:46 Uhr das Schießen einstellt, ist die Möglichkeit recht groß angezeigt zu werden.

    Ich für mein Teil mach mir da wenig Sorgen, um 0:00 wird mit einem Glas Sekt angestoßen, meiner Frau einen dicken Kuss aufgedrückt, dann ein par Pyros mit der RG3 und ein paar Magazine mit einer "Großen" und fertig.

    Wenn ich dafür eine Sondergenemigung brauche, hat es keinen Wert mehr.

    Für Feiern unterm Jahr, kann man tatsächlich eine Sondergenemigung für Feuerwerk beantragen, aber an Silvester, ist das Wasser in den Bach getragen.

    Gruß
    Hubert

  • Hubilyn,

    es geht dem TS nicht um "die Möglichkeit bei entdeckt zu werden", sondern um eine Genehmigung zum Schießen außerhalb seines befriedeten Grundstücks.

    Falls man den KWS hat sollte eigentlich nichts passieren, an Silvester kracht es an allen Ecken und Enden, wenn jetzt noch Beamte herum laufen um alle schießende Leute zu überprüfen, viel Spaß.


    Das ist absolut falsch!

    Wer ohne Ausnahmegenehmigung außerhalb des befriedeten Grundstücks schießt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wenn er zudem keinen KWS hat, ist das sogar zusätzlich eine Straftat:

    Zitat

    Schießen in der Öffentlichkeit MIT Kleinem Waffenschein: Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 10.000 EUR)
    Schießen in der Öffentlichkeit OHNE Kleinem Waffenschein: Straftat(!) UND Ordnungswidrigkeit


    Siehe: https://www.co2air.de/wbb3/index.php…conItem&id=2417

    Da braucht im Übrigen kein Beamter "rumzulaufen", es reicht, wenn ein Nachbar dich sieht und die Polizei ruft.

    Leute mit deiner Einstellung sind der Motor für immer weitere Anti-Waffen-Gesetze

    @TS: Irgendjemand hatte hier im Forum berichtet, er bekäme jedes Jahr solch eine Genehmigung für 50 EUR. Diese ist dann für einen sehr kleinen Zeitrahmen und einen bestimmten Ort gültig. Leider finde ich diesen Beitrag nicht mehr wieder.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Hallo

    Leute wie mich sind bestimmt nicht an strengeren Waffengesetzen schuld, ich schieße schon über 20 Jahre vor meiner Haustüre, pünktlich zur selben Zeit, mich zu erwischen wäre einfach.

    Das Problem liegt da drin, die Waffe mit zunehmen auf Veranstaltungen damit rumzulaufen, durch die Stadt und an jeder Ecke rum zu knallen, das eigentliche Silvesterfeuerwerk ist bestimmt nicht das Problem, wenn man sich einigermaßen an die Ordnung hält und das meinte ich auch.

    Und jetzt erzähl mir noch dass Du und jeder, eine Genehmigung einholt und 50Euro bezahlst, dann glaube ich das auch noch.

    Währen alle Leute wie ich, gäbe es ein liberaleres Waffenrecht und es würde weniger passieren und viel weniger darüber diskutiert. :D

    Gruß
    Hubert

    2 Mal editiert, zuletzt von Hubilyn (4. Dezember 2011 um 12:42)

  • Ich wohne in einem Randbezirk von Hamburg, hier ist es ruhig, drumherum gibt es allerdings ein paar Assiviertel. Die fahren hier immer mal wieder durch und nerven Leute die mit SSW schiessen. Allerdings nur so bis vielleicht 22.00 Uhr, dann ham die andere Sorgen. Einmal wurde ich kontrolliert auf dem Rückweg vom Einkaufen, die wollten doch glatt meine Einkaufstüte durchwühlen, nur weil so ein Assi mit VS rumgeballert hat, wundert mich sowieso, immer wieder, die Dinger sind verboten und überall fliegen sie durch die Gegend, ist zwar allgemein ruhiger geworden, aber die Dinger fliegen überall durchdie Gegend.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • nicht unbedingt, siehe Bild.


    Unter "Auflagen und Beschränkungen" eine nicht genau definierte Erlaubnis einzutragen sieht einer Behörde gar nicht ähnlich.

    Ich halte das Foto nach wie vor für eine wenig kreative Photoshop-Arbeit.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Und ich halte es für leichtsinnig zu glauben, dass eine Stadt Regelungen des WaffG außer Kraft setzen kann. Genehmigungen kann es für Dreharbeiten geben und ähnliches, aber ich würde mich sehr genau informieren, wer überhaupt die Kompetenz für den Erlass einer Ausnahme hat. Ansonsten steht man am Ende doch dumm da ...

  • Ansonsten steht man am Ende doch dumm da ...

    Nicht unbedingt. Sollte diese Genehmigung nun doch von behördlicher Seite gegeben worden sein und dennoch nicht statthaft weil nicht gesetzeskonform, ist wohl die erteilende Behörde und als Person, wenn dann überhaupt (naja, Köpfe müssen ja rollen...), der unterzeichnende Mitarbeiter verantwortlich. Jeder Provinzanwalt wird dich da schadenfrei halten können.

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:


  • Unter "Auflagen und Beschränkungen" eine nicht genau definierte Erlaubnis einzutragen sieht einer Behörde gar nicht ähnlich.

    Ich halte das Foto nach wie vor für eine wenig kreative Photoshop-Arbeit.


    Du kannst ja gerne bei mir vorbeikommen und dich von der Echtheit des Dokumentes überzeugen. Es ist nämlich mein KWS.

    MfG Kolibri

  • Ich frage mich, wie du die Erlaubnis bekommen hast.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Soweit ich mich erinnern kann, hat mich der SB gefragt für was die SSW verwendet werden soll. Ich sagte hauptsächlich für Silvester aber auch für SV. Daraufhin hat der SB diese Zeile mit Schreibmaschiene in den KWS eingetragen. Der obere Eintrag war ein bereits vorgefertigter Stempel. Ich vermute, das der SB sich damals noch nicht so genau auskannte. (Es war der KWS Nr. 5 der in unserem Landkreis ausgestellt wurde.)

    MfG Kolibri

  • Dann hast du halt was ganz besonderes! Und das kannst du reuelos geniessen, ich gönne es dir.
    Solltest nur gut drauf aufpassen, ich denke im Falle einer Ersatzausstellung wird das nicht mehr eingetragen.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)