Wühlmausfalle im Kal. 16

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 8.557 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Mai 2012 um 12:47) ist von Ritztec.

  • Hallo. Ich habe hier mehrfach gelesen, dass es mal o.g. Apparate z.b. von kieferle im Kal. 16 gab. Ich würde mir gerne so etwas zulegen, finde sie aber nirgends mehr zum Verkauf. Weiss jemand ob und wo es noch diese Apparate zu kaufen gibt?

    Die Sufu hat mir verraten, dass diese apparate eigentlich immernoch frei erhältlich sein dürften..Weiss da jemand mehr zu ?

    "Komm wir essen Opa" - Satzzeichen retten leben!!

    Einmal editiert, zuletzt von neunzehn85 (22. November 2011 um 21:58)

  • Nein, das sucht er nicht. Er sucht die Version für die hier, bei Schneider, fälschlicherweise als EWB-Version verkauften 16-mm-Platzer. Es handelt sich hier nämlich nicht um Platzpatronen für Flinte (16/65) sondern um Kartuschen fürs Selbstschussgerät. Diese sind, ebenso wie das Gerät, frei ab 18! Das hier Angebotene Gerät ist im übrigen für 9mm-Revolvermunition. Ob sich Schneider hier selbst einen Gefallen tut, Viehbetäubungskartuschen, die deutlich höher laboriert sind als die warscheinlich von der PTB geprüften, dazu zu empfehlen, sei dahingestellt.

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Nee, die Wühlmausfalle ist für die gelben Viehbetäubungskartuschen ausgelegt.
    Das steht auch so in der Bedienungsanleitung.

    Aber das mit den Kal. 16 Selbstschussgeräten ist mal wieder so eine tolle sache, eigentlich frei ab 18 Jahren aber weder die Geräte noch die Patronen sind so zu bekommen.

    @ Akula : PTB Nurmmer stimmt, das ist aber eine PTB im Viereck !
    D.h. die sind nach § 7 BeschussG zugelassen ( nicht wie SSW nach § 8 ), genau wie die 4 mm Waffen, Bolzensetzgeräte etc.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Bei egun sind aktuell ein paar Anbieter mit der Kal.12 Kartuschenmunition, die sagen nichts von EWB, nur ab 18 halt. Und die Anbieter kommen nicht aus Österreich.
    Schneider ist auch interessant, im Text steht ist EWB pflichtig, darunter aber ab 18

    Entschuldigt bitte den Exkurs:
    Das mit der PTB im Viereck ist ein sehr spannendes Thema, mit dem ich mich bislang noch gar nicht beschäftigt habe. Die Suchfunktion liefert zahlreiche Beiträge zu diesen Wühlmausfallen, wo das erwähnt wird. Aber eigentlich immer nur als Feststellung, nicht als für mich verständliche Erklärung unserer deutschen Gesetzgebung.

    Dieser Beitrag ist schon ganz gut, wenn ist um die PTB im Kreis geht.
    Wenn ich es richtig zusammen bekomme, hat ein geborener 4mmM20 Revolver eine PTB im Viereck und muß auf die grüne WBK .
    Aber wie ist das jetzt mit Wühlmauskiller, Viehbetäubungsgerät und Rapid Launcher ?

  • Nach § 7 BeschussG zugelassene Sachen sind "Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen"
    Die 4 mm Waffen gehören in den § 7 BeschussG

    Zitat

    Gleiches gilt für Feuerwaffen
    1.
    mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 5 Millimeter Durchmesser und bis zu 15 Millimeter Länge oder mit einem Patronen- oder Kartuschenlager kleiner als 6 Millimeter Durchmesser und kleiner als 7 Millimeter Länge, bei denen dem Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, oder


    Die Zulassung nach § 7 BeschussG hat aber nichts mit den Erwerbsvorschriften zu tun.
    Somit sind die Wühlmausfallen, die Viehbetäubungsgeräte und der Röhm Rapidlauncher frei ab 18 Jahren zu erwerben, die 4 mm Waffen eben nicht.
    Wichtig ist auch das die § 7 BeschussG zugelassenen Gegenstände nicht unter den KWS fallen


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • also wenn du den 16er böller tatsächlich als wühlmausfalle nehmen willst, bezweifle ich das das funktioniert.

    wenn du das ding in nen wühlmausgang stopfst, dann muss die WM erst mal um das gerät rum, an der schnur ziehen und dann gleich wieder nach vorn rennnen damit sie den "fön" auch abkriegt. 8|
    desweiteren dürftest du anschliesen gezwungen sein den krater in mamas rosenbeet wieder zu zuschaufeln :D


    Grüßle Torro

  • Zur Aufklärung:

    Das eine sind "Wühlmaus-Tötungs-Geräte" im Kal. 9mmR, ausgelegt für 9mmR-Spezialmuni; alles legal, PTB-zugelassen, ab 18.

    Das andere sind die u.a. Kieferle-Selbstschuss-Geräte in 9mmR oder .16/40; dienen NICHT zum zerlegen von Wühlmäusen, sondern zum Sichern von Haus&Hof, Gelände etc. wg. dem enormen Lärm zum abschrecken von wer weiss ich was. Ebenfalls PTB-zugelassen und frei ab 18. (...auch wenn manche Händler die .16/40er Knallpatronen nur noch gg. EWB verkaufen, trotzdem noch frei ab 18.)

    Es findet sich aber einiges hier im Forum darüber, wenn ich mich nicht irre... :S Oder siehe meine HP unter "Freie Waffen". ;^)

    Hoffe, ich konnte helfen, Gruss, Patrick.

  • (...auch wenn manche Händler die .16/40er Knallpatronen nur noch gg. EWB verkaufen, trotzdem noch frei ab 18.)


    ...ich frage mich auch wie die Erwerbsberechtigung für diese Kartuschenmunition aussehen soll, wenn das eigentliche "Gerät" nicht in die (grüne) WBK eingetragen ist? Gültiger Jagdschein etwa? Fällt das unter Langwaffenmuni? ?(

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Kommen die Händler selbst schon nicht mehr mit den Gesetzen zurecht, oder wird damit einfach zuviel Schindluder getrieben ?
    Wenn die so Stark sind , gibt es bestimmt son paar ""Experten"" die Die Dinger Delaborieren, und Gott weis was damit machen... :cursing:

    mfg
    4ggi

    Diese Einstellung, immer die Schlappohren hängen zu lassen, muss aufhören.

    Zitat von:
    UWE SEELER

  • Nach Anfrage bei Frankonia über Kal.16/40 erhielt ich folgende Antwort:
    „Alarmpatronen
    Kaliber 16 unterliegen seit dem 15.Novemer 2006 aus rechtlichen Gründen der
    Erwerbsscheinpflicht!"

  • Nach Anfrage bei Frankonia über Kal.16/40 erhielt ich folgende Antwort:
    „Alarmpatronen
    Kaliber 16 unterliegen seit dem 15.Novemer 2006 aus rechtlichen Gründen der
    Erwerbsscheinpflicht!"


    ...das sagen viele; nur habe ich im WaffG noch nicht diese Änderung gefunden. Im Gegenteil; die Kal. 16/40 wurde EXTRA für das EWB-freie Kieferle-Alarmgerät entwickelt. Da dieses PTB-geprüft und frei ab 18 ist, ist diese Muni ebenfalls frei ab 18. So einen Passus gibt es sogar sinngemäss im WaffG; so auch die Aussage eines Büma´s, der auch als Sachverständiger tätig ist, der muss es ja wissen. Den Passus im WaffG muss ich mal suchen wenn ich Zeit habe, dann poste ich ihn hier.

  • Ein User, der mitgelesen hat, aber sich nicht extra anmelden wollte, hat folgenden Praxistipp beizusteuern:

    Zitat

    Guten Morgen, möchte mich nicht extra anmelden. Habe aber einen wichtigen Tip, der die Erfolgsquote der Falle !erheblich! steigert: beim Einstellen der Falle in den Gang die Falle auf zwei querliegende ca 3 cm lange kleine Holzstöckchen oder ähnlich legen. Dadurch liegt der Auslöser dann "frei schwebend" und löst viel empfindlicher aus. Die Regel ist sonst oft ein Zuwühlen des Auslösers. Der Tip darf gern ins Netz gestellt werden.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hallo zusammen,
    ich bin der Max und habe über die Suchfunktion meiner Suchmaschine nach Selbstschussgeräten zu Euch gefunden. Zur Absicherung meines kleinen Ferienrefugiums wollte ich ein Nimrod Böllerselbstschuss Kal 16 einsetzen..., nach einem Probeknall in freier Natur erscheint mir dieser jedoch für Innenräume als etwas überdosiert.

    Für die Freilandsicherung bestens geeignet! Leider verfügt das Gerät über keine Sicherung, weshalb ich es für sehr gefährlich halte.

    Gibt es Geräte in diesem Kaliber mit Sicherung?

    Es grüßt der Max

    Man sollte sich in der Jugend einen Stock schnitzen, an dem man dann im Alter gehen kann!