Jagdscheininhaber: regelmäßiges Schießtraining vorgeschrieben?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.755 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. September 2011 um 09:56) ist von MountainGun45LC.

  • Hallo zusammen,

    bei uns im Schützenverein (Großkaliberschützen, aber davon keiner ein Jäger) wurde kürzlich behauptet, auch Jäger, die lediglich ihren Jahresjagdschein regelmäßig verlängern ließen, müßte nachweisen, daß sie mindestens 18-mal im Jahr trainiert hätten. Habe ich so noch nie gehört. Auch ein Bekannter mit Jagdschein, der schon bestimmt 20 Jahre nicht mehr mit auf die Jagd gegangen ist, hat mir nie was von einer Trainingsvorschrift erzählt.

    Ist das jetzt was ganz neues, oder ist das nur in bestimmten Bundesländern vorgeschrieben?

    Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.

    Gruß

    Jürgen

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Es ist halt so dass du in dem ersten Jahr des Verbandes 18 Trainingseinheiten nachweisen musst. Danach ist es meines Wissens so, dass du trotzdem noch schießen gehen muss. Mir wurde gesagt dass nach 6 Jahren, nach erhalt der WBK kein regelmäßiges Schießen mehr notwendig ist. Was "regelmäßiges" schießen genau ist, weiß ich nicht.

    Aber ob das stimmt kann ich dir leider nicht sagen.

  • ...ist zwar auch für Jagdscheininhaber empfehlenswert (nebenbei kann's ja auch noch Spaß machen) - aber vorgeschrieben und durch z.B. Eintragungen in ein Schießbuch nachzuweisen wie bei Sportschützen ist das nicht.

    Gruß,

    Kissenkaiser

    Ich sammle, also bin ich... ;)

  • Und ich dachte man muß den Sachbearbeiter jährlich 18 Wildsäue auf den Schreibtisch stapeln :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Das ist Quark. Das regelmäßige Training bzw. die Pflichtmitgliedschaft in einem Schützenverein gilt nur für Sportschützen - siehe § 14 WaffG.
    Der Jäger absolviert seine Prüfung, schließt eine Jägerhaftpflichtversicherung ab und lässt sich seinen Jagdschein ausstellen - fertig. Der Jäger betrifft alleinig § 13 WaffG. Er hat mit Vereinen und Pflichtterminen irgendwelcher Art nichts zu tun. Er muss auch keine Jagd oder gar Jagdpacht nachweisen. Die ersten 3 Jahre nach der Prüfung ist der Jäger sowiso nicht pachtfähig (gesetzliche Auflage). Es muss auch kein Pflichtmitglied im Hegering oder anderen Jagdverbänden sein.
    Die einzigen regionalen Regelungen bezüglich der Jagdprüfung und der Jagd sind unterschiedliche Anforderungen an die Jägerprüfungen und die von Land zu Land unterschiedlichen und dem Bundesjagdgesetz zusätzlich geltenden Länderjagdgesetzen. Daher ergeben sich von Land zu Land auch geringfügig andere Regelungen und Jagdzeiten.
    Übrigens - auch der anerkannte Waffensammler mit seiner roten WBK unterliegt keinerlei Pflichten. Weder im Schießtraining noch in Mitgliedschaften irgendwelcher Vereine.
    Irgendwer meint dann bestimmt noch, dass die alte Witwe eines Jägers mit den geerbeten und auf Erben-WBK übertragenen Waffen regelmäßig trainieren muss, um die Waffen zu behalten.

    Also deutlich:
    Der Sportschütze erwirbt seine Waffen über den § 14 WaffG:
    § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
    ...
    (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
    1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
    2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
    ...

    Der Jäger hat damit nichts zu tun, denn er erwirbt seine Waffen über den § 13:
    § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
    (1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn
    1.glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und
    2.die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).
    ...

    Für die es nicht wissen und weil immer die Rede von einem "gültigen" Jagdschein ist - alle Jagdscheine sind grundsätzlich befristet. So kann man den JS als Tagesjagdschein (14-tägige), als Jahres- und 3-Jahresjagdschein lösen. Das wird als Gültigkeistvermerk (natürlich gegen Gebühr) eingetragen. So kann der JS auch ablaufen. Allerdings bleibt das Jägerzeugnis des Jägers unbegrenzt gültig und er kann jederzeit unter Vorlage einer gültigen Versicherungspolice den JS neu verlängern lassen. Allerdings fragt die Behörde nach Ablauf der Gültigkeit und nach längerer Wartezeit ab, wenn der Jäger Waffen eingetragen hat. Diese sind ja auch an das Bedürfnis des Jägers gekoppelt. Dieses Bedürfnis verfällt durch den Ablauf der Gültigkeit des JS.

  • Hier bei mir im Kreis ist es so, das man als Jäger nur noch auf Drückjagden vom Staat eingeladen wird, wenn man nachweislich auf den laufenden Keiler trainiert hat. Ansonsten wurde eigentlich schon alles gesagt...


    Das ist was anderes und kann durchaus aus Sicherheitsgründen seine Sinn machen.
    Denn bei der Drückjagd wird auf flüchtendes Wild geschossen, was nicht so ganz einfach ist. Angeblich soll die Drückjagd auch die Jagd mit den meisten Unfällen sein.

    Ich gehe sogar noch weiter und würde ein einmaliger Pflichtbesuch in Verbindung mit Pflichtschießen von Büchse und Flinte für Jäger zum Erhalt des JS fordern. Dieses aus zwei guten Gründen:
    1. Das würde die Jäger filtern, die aus gesundheitlichen Gründen die Jagd gar nicht ausüben könnten. Es gibt viele alte Säcke, die haben eine Pacht und lösen den JS nur noch pro Forma. Das blockiert Reviere für jüngere Jäger, die ein Revier suchen.
    2. Zudem kommt dem Schießstandbetreiber etwas Geld zu. Nicht umsonst sind die Schießstände rar und oft im schlechten Zustand. Es ist einfach kein Geld vorhanden. Müsste nun der Jäger jedes Jahr 5 € für für einen Standbesuch opfern müssen, tut ihm das sicherlich nicht weh, hilft aber in der Summe dem Standbetreiber enorm. Oder es wird im Rahmen einer Hegeringsveranstaltung gemacht, was diesem wieder hilft.

  • Und ich dachte man muß den Sachbearbeiter jährlich 18 Wildsäue auf den Schreibtisch stapeln :)

    Das ist tatsächlich nötig.

    Allerdings küchenfertig, und bitte eine gute Mischung aus Feder- Schalen- und Niederwild.

    Kannst du dann bei mir abgeben, dann schreib ich dir den Wisch für die Behörden :D

    A real man doesn't own a gun - he owns five or more!

  • Ich gehe sogar noch weiter und würde ein einmaliger Pflichtbesuch in Verbindung mit Pflichtschießen von Büchse und Flinte für Jäger zum Erhalt des JS fordern.

    Klaus, oh Klaus!
    Das Ganze natürlich gesetzlich festgelegt, mit Paragraphen manifestieren, nach guter alter deutscher Sitte.
    Wir wollen weg von den Vorschriften und Du haust noch eine drauf, Danke!

    Verstehe aber, was Du meinst und ... es ist RICHTIG!
    Warum nicht so wie in Schweden?
    Einen Tag vor der Jagd machen die Jäger einen Schiesstest im Wald, man sucht sich was Geeignetes ... und los geht´s.
    Ist gleichzeitig auch ein Anschusstest, falls das Gewehr mal gefallen war, oder länger nicht im Gebrauch.

    Wer da nicht trifft, da gibt´s keine Gnade, der darf erstmal üben, bevor´s zur Jagd geht.
    Das funktioniert perfekt!
    Ohne Gesetz und OHNE §§§§§§

    Warum sollte das in D nicht gehen und ... die schwedischen Jäger sind exzellente Schützen.
    (Da würde sich keiner vor den Anderen blamieren wollen.)

    Frdl. Gruß, Alex!

  • Ich gehe sogar noch weiter und würde ein einmaliger Pflichtbesuch in Verbindung mit Pflichtschießen von Büchse und Flinte für Jäger zum Erhalt des JS fordern.

    Ich nicht. In Deutschland ist schon fast jede Kleinigkeit reguliert, da muss man nicht noch mehr Verordnungen schaffen. Z.B. hat ein Jaeger auch die Moeglichkeit zum An- und Einschiessen in seinem Revier und kann das so ausgiebig wie er fuer noetig haelt machen. Warum muss er dann auf den Stand? Wenn man nicht schiessen kann, dann reicht 1x im Jahr nicht aus, um sich mit neuen Waffen vertraut zu machen und selbst fuer das Ausklabueseln einer neuen Ladung braucht man oft 2 Standbesuche.

    Im Grunde genommen schafft man wieder nur eine zusaetzliche Buerokratie. Haben wir nicht genug?


    Zitat

    1. Das würde die Jäger filtern, die aus gesundheitlichen Gründen die Jagd gar nicht ausüben könnten. Es gibt viele alte Säcke, die haben eine Pacht und lösen den JS nur noch pro Forma. Das blockiert Reviere für jüngere Jäger, die ein Revier suchen.

    Naja, was Du vorschlaegst wird die grundsaetzlichen Probleme des Reviersystemes nicht loesen. Es gibt immer noch einen Abschussplan, der fuer jedes Revier erfuellt werden muss und wenn sich der Paechter dank seiner eignen Gesundheit nicht daran halten kann, dann wird er mit der zustaendigen Behoerde Probleme bekommen. Von den Zahlungen fuer Wildschaeden, die bei nicht ausreichender Bejagung ebenfalls ausufern koennen, will ich gar nicht reden.

    Im Endeffekt ist so ein alter Sack, der die Jagdpacht zahlt und das Risiko fuer die Wildschaeden traegt als Paechter doch gar nicht so verkehrt - er muss naemlich frueher oder spaeter einen Haufen Begehungsscheine ausstellen um die Revierarbeiten erledigt zu bekommen und das bedeutet nun mal "Spielen ohne Risiko".

    Floppyk, Dein Vorschlag wuerde bei der derzeitigen deutschen Buerokratie bedeuten, das die aelteren Jaeger frueher oder spaeter ein paar Gesundheitszeugnisse bringen muessen oder gleich entwaffnet werden. Fuer mich ein inakzeptabler Vorgang! Wenn Du auch juengeren Scheininhabern die Jagd ermoeglichen willst und denkst, das geht aufgrund des Reviersystemes nicht, dann waere es ein besserer Ansatz, das feudale Reviersystem abzuschaffen und ein Lizenzsystem wie in den skandinavischen Laendern zu etablieren.


    Zitat

    2. Zudem kommt dem Schießstandbetreiber etwas Geld zu. Nicht umsonst sind die Schießstände rar und oft im schlechten Zustand. Es ist einfach kein Geld vorhanden. Müsste nun der Jäger jedes Jahr 5 € für für einen Standbesuch opfern müssen, tut ihm das sicherlich nicht weh, hilft aber in der Summe dem Standbetreiber enorm. Oder es wird im Rahmen einer Hegeringsveranstaltung gemacht, was diesem wieder hilft.


    Das ist ein grundsaetzliches Problem der Standbetreiber das auf der mangelnden Akzeptanz, horrenden Auflagen und der schlechten Lage der Stande basiert. Kundschaft "durch Zwang" zu gewinnen wuerde ich eher als Geschaeftsmodell von waffenbesitzfeindlichen Firmen wie Analix sehen. Als richtigen Ansatz fuer die langfristige Erhaltung von Schiesstaenden waere eher eine deutlich ausgepraegtere Verbreitung des Schiessportes in Zusammenhang mit Breitensportfoerderung zu sehen, vielleicht in Verbindung mit Leihwaffen und Jedermannschiessen. Wenn statt 2 Jaegersleut taeglich 10 von denen kommen und dazu 30 Sportschuetzen kann sich der Stand auf Dauer tragen. Eine einzelne Veranstaltung im Jahr (wobei nicht alle Jaeger im Hegering organisiert sein muessen) wird wohl keine konsequente Loesung sein.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Hab mir jetzt nicht die Mühe angetan alles zu lesen aber bei uns in Ö 21 von 27 Pflicht jedes Jahr

  • Genau, ruhig noch mehr Regeln und Gesetze fordern..

    Ich gehe sogar noch weiter und würde ein einmaliger Pflichtbesuch in Verbindung mit Pflichtschießen von Büchse und Flinte für Jäger zum Erhalt des JS fordern.

    Es gibt viele alte Säcke, die haben eine Pacht und lösen den JS nur noch pro Forma.


    schaden kann das ja nie, nur immer dran denken wir sind auch irgendwann die "alten Säcke" ?!

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Ich würde sogar noch etwas weiter gehen und den weiteren Erhalt des Jagdscheines von der Fähigkeit der Treffsicherheit abhängig machen,
    z.B. mit einer jährlich zu absolvierenden Schießprüfung.
    Das würde offenlegen ob jemand überhaupt noch zur Jagd befähigt ist oder nicht.
    Wenn jemand nicht in der Lage ist das Wild sicher zu erlegen sollte dieser auch keinen Jagdschein mehr haben dürfen.
    Es ist doch sicher nicht Waidgerecht wenn "halbblinde" Jäger auf Tiere schießen und diese weil nicht sauber getroffen, krankgeschossen elendig verrecken.
    Im Prinzip das gleiche wie beim Autofahren. Ist man nicht mehr imstande ein Fahrzeug sicher zu führen hat sichs mit dem Führerschein auch erledigt.

    2 Mal editiert, zuletzt von derschlaueded (2. September 2011 um 23:36)

  • Ein Fehlschuss beim Wild rührt weniger von mangelnden Schießkünste des Jägers, sondern weil das Wild sich gerade im Schuss bewegt hat. Das insbesondere bei einer Drückjagd.
    Denn ein Blattschuss auf 100 m ist keine große Herausforderung, solange das Wild still und richtig steht.

  • Ein Fehlschuss beim Wild rührt weniger von mangelnden Schießkünste des Jägers, sondern weil das Wild sich gerade im Schuss bewegt hat. Das insbesondere bei einer Drückjagd.

    [IRONIE]
    Das ist ja wohl eher eine Schutzbehauptung als eine erwiesene Tatsache!
    100% der Jagdwaffenbesitzer und vielleicht gleichzeitig Jäger erlegen (Anm. d. R: gestrichen wegen zu harmloser Wirkung auf den unbedarften und unwissenden Konsumenten der Nachricht)TÖTEN  (Anm. d. R: herausheben der Botschaft! - Mörder am Werk - böse!) fast 100% der anvisierten Opfer! Das ist nicht länger hinzunehmen im Interesse der Bevölkerung! :eeeevil:
    Willst du dich oder andere schützen vor Verfolgung durch das "Aktionsbündnis Wildtiere" oder so was in der Art? :n23::?:
    [/IRONIE]

    PS: Ich hau mich weg - das Unwort jeden Jahres sollte heissen "AKTIONSBÜNDNIS"! :new11:

  • Ein Fehlschuss beim Wild rührt weniger von mangelnden Schießkünste des Jägers, sondern weil das Wild sich gerade im Schuss bewegt hat. Das insbesondere bei einer Drückjagd.
    Denn ein Blattschuss auf 100 m ist keine große Herausforderung, solange das Wild still und richtig steht.


    Sicher macht das bewegen des Wildes das Treffen um einiges schwerer, keine Frage.
    Ich wage trotzdem zu behaupten daß einige (vieleicht sogar viele) Jäger Probleme mit dem Treffen haben, reicht manchen doch eine 20er Packung Munition eine sehr lange Zeit.
    Wieso ist das so ?
    Halten sich diejenigen für solch Superschützen die es nicht nötig haben etwas zu trainieren ? Oder einfach Arroganz ?
    Ich konnte selbst schon mehrfach auf dem Schießstand die "Schießkünste" einiger Jäger bewundern. Da kamen aufgelegt auf 100 mtr. Streukreise groß wie ein DIN A4 Blatt heraus. Als einmal mein Vereinskollege dann fragte ob er mal mit deren Gewehr schießen dürfe und der Streukreis daraufhin wenigstens auf Bierdeckelgröße schrumpfte wurde man ganz still, packte ein und verschwand.
    Ich vermute es ist manchmal einfach Angst sich zu blamieren.

  • Z.B. hat ein Jaeger auch die Moeglichkeit zum An- und Einschiessen in seinem Revier und kann das so ausgiebig wie er fuer noetig haelt machen. Warum muss er dann auf den Stand?

    Weil ein Sportschütze, der aus Altersgründen/gesundheitlich nicht mehr schießen, exakter: nicht mehr treffen kann, eben nur Fahrkarten in die Scheibe schießt. Ein Jäger, der zu alt ist, um mit einer Jagdwaffe sicher umzugehen, schießt aber nicht auf Papierscheiben. Und wenn er es selbst nicht merkt, dass sein Waffenumgang für Tier und Jagdkollegen zum Risiko wird, wird er auch nicht trainieren gehen. Diese falsche Rücksichtnahme, denen weiter ohne Check den JS zu geben ist nun mal gefährlicher. (Das gilt auch für 89jährige Autofahrer, die dem angestiegenen Verkehr nicht mehr gewachsen sind und die dann als Falschfahrer im Radio landen - mein Vater war mit 84 ein solches Risiko, wir haben ihm dann als Familie das Fahren untersagt, erst später hat er es eingesehen und uns gedankt).


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...