Schreckschuss Info ?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 5.642 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2011 um 10:57) ist von Berlin42.

  • @ pressure klar macht man das nicht aber laut gesetz ist das nirgends untersagt. also erst richtig lesen was ich schreibe.


    ich weiss ja nicht was du nicht richtig gelesen hast, oder falsch verstanden evtl. ?

    hab nur gefragt welcher normale mensch mit seiner ssw offensichtlich rum rennt, so das sie jeder sehen kann :D

    das es nicht verboten ist war mir bewusst! aber "wir" sind hier ja nicht im wilden westen oder? :johnwoo:

  • Dann ein Nachbar die Polizei ruft weil es im Nachbargarten dauernt verflucht laut knallt und da wohl jemand rumballert - passiert was ? Bekommt man rechtliche Probleme weil man ggf. einen Polizeieinsatz verursacht hat ?
    Normalerweise hätte man ja nichts unrechtes getan (Ruhezeiten Einhaltend etc.).


    Die Bandbreite was passieren kann ist extrem groß.
    Das geht von einem Besuch eines Polizisten der örtlichen Polizeistation, mit der bitte auf zu hören und endet bei einem Besuch der SEK inkl zerstörter Türen und beschlagnahmter Waffe.
    Was mit einer beschlagnahmten Waffen passiert unterliegt dann einer ebenso großen Bandbreite.

    Abgesehen davon kannst Du eine Anzeige wegen ruhestörenden Lärm bekommen.

    Zurück zu Thema :
    Ich fände es schön wenn nur die tatsächlichen Gesetzlichen Auflagen geschrieben würden, ohne persönliche Verfälschung.

    Und das Gesetz sagt mit einem KWS darf jede SSW, die ein PTB Zeichen im Kreis trägt, in der Öffentlichkeit geführt werden.
    Dazu müssen dann noch § 38 und § 42 WaffG beachtet werden.

    Das schießen ist nach § 12 WaffG erlaubt durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum.
    Dazu kommen dann noch ein paar § des BGB wegen der Ruhestörung und § 117 OWiG

    Das WaffG kennt zwar den Unterschied zwischen Schreckschusswaffen und Reizstoffwaffen aber praktisch ist dort kein unterschied.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Und zwar: Wenn ich mit meiner SSW auf einem Grundstück (eigenes, bzw. der Familie) das in einer Siedlung


    Vieleicht noch den Rasenmäher daneben stellen der ein paar "Fehlzündungen" :whistling: hat.

    Da hat man gleich eine gute Ausrede für den Krach :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

    Einmal editiert, zuletzt von LEP FAN (27. August 2011 um 16:28)

  • Das Wayne bezog sich nicht auf eure Posts.
    Ich hatte etwas geschrieben was ich aber gelöscht habe und dann mit wayne ersetzt habe.

    Ich wünsche den ländlichen Leuten viel spass beim schiessen.

    Hier in der stadt ist das alles etwas anders, auch mit eigenem Grundstück.
    Da Kann ich nicht stehen und herrumballern.

    Ausser wenn ich mein Grundstück weiss ich wo habe.
    Mit ner Hecke drum oderso.

    Es ist wie ihr sagt "erlaubt" ist ja auch völlig richtig.
    Aber ich währe immer vorsichtig.


    Skullhunter hats ja schön Beschrieben denn es sind halt immer Leute/Kinder/Ältere irgendwie da im Umfeld.

    Wenn ich irgendwas testen wollte usw bin ich Abends kurz in Wald , Abends 19-20 Uhr und da ist wirklich keiner.
    Denn hab ich paar murmeln geschossen und wieder los.

    Zwecks Munition Test's usw.

    Keine lust auf Ärger , nur weil ich mal was testen will / muss.
    Es ist natürlich verboten I Know!

    Muss ja jeder selber wissen aber, irgendwie muss man ja mal was testen.
    Und ab 18 muss ja jeder selber überlegen was er macht und wie. ;)

    @ Pmarinellis
    Wollte nochmal sagen du hast natürlich recht, da ich in der Stadt wohne ist das für mich kein Thema und ich habs glatt vergessen mit der Zeit ist halt so drin das es nicht erlaubt ist.
    Ein Gründstück haben hier nicht viele in Berlin und schon gar nicht alleinstehend, wo man ballern könnte.
    Bei mir jedenfalls.
    Aber danke fürs darauf hinweisen. ;^)

    3 Mal editiert, zuletzt von hunterweapons (27. August 2011 um 13:28)


  • Normalerweise hätte man ja nichts unrechtes getan (Ruhezeiten Einhaltend etc.).

    Rechtlich völlig einwandfrei ist das schießen so leider auch nicht. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verbietet jeden vermeidbaren Lärm, und das zu jeder Uhrzeit. Und nachdem dann das SEK deinen Hund erschossen, dich auf dem Bauch liegend gefesselt und deine gesamte Bude auf den Kopf gestellt und den PC beschlagnahmt hat, wird zumindest das als Grund herangezogen dass du den Einsatz zahlen darfs.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • eigentlich an beidem, sehr kurz und knapp gesagt, Knallpatronen mit mehr Pulver drin sind lauter, und je kürzer der Lauf einer Waffe ist desto lauter ist sie.


    sprich wenn ich mir einen revolver mit kurzem lauf kaufe ist das das lauteste was ich bekommen kann ?

  • Das kann man so sagen, wobei der Noris Derringer oder die Record 15/9mm auch sehr laut sind.
    Pistole 9mm: Record 15-9

    Ein kurzer möglichst wenig verbauter Lauf ist am lautesten, wobei das lauteste was ich bis jetzt gehört habe (und heute noch frei verkäuflich ist) ist das hier:
    Selbstschussgerät 9mm: Kieferle M1
    gut ist zum führen völlig ungeeignet (und verboten), aber zum Krach machen wirklich laut.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Rechtlich völlig einwandfrei ist das schießen so leider auch nicht. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verbietet jeden vermeidbaren Lärm, und das zu jeder Uhrzeit. Und nachdem dann das SEK deinen Hund erschossen, dich auf dem Bauch liegend gefesselt und deine gesamte Bude auf den Kopf gestellt und den PC beschlagnahmt hat, wird zumindest das als Grund herangezogen dass du den Einsatz zahlen darfs.

    Bleibt doch mal auf dem Teppich... :rolleyes:

    It's the same old tune, fiddle and guitar
    Where do we take it from here?
    Rhinestone suits and new shiny guns
    We've been that same way for years

  • Ich schätze dieses Forum ja sehr wegen seiner Hilfsbereitschaft und allgemeinem regen Interesse, aber, sorry, irgendwie sollten wir alle mal kurz innehalten und uns fragen ob es sinnvoll ist, dem Threadstarter weiterhin Antworten zu geben, wenn er sich anhand seiner wenig qualifizierten Beiträge nicht gerade als verantwortungsbewusster und geeigneter (zukünftiger) Waffenbesitzer darstellt... ?!

    Meine Meinung... :huh:

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

  • irgendwie sollten wir alle mal kurz innehalten und uns fragen ob es sinnvoll ist, dem Threadstarter weiterhin Antworten zu geben, wenn er sich anhand seiner wenig qualifizierten Beiträge nicht gerade als verantwortungsbewusster und geeigneter (zukünftiger) Waffenbesitzer darstellt... ?!

    Ich finde seine Beiträge auch nicht besonders qualifiziert, aber was soll man auch von jemanden erwarten der sich für ein neues Hobby interessiert, das er alles schon weiß ?!
    Nein ich erwarte da schon mal die ein oder andere "blöde Frage" oder Unwissenheit, deshalb fragt er ja hier. Im übrigen kann ich an seinen Beiträgen bis jetzt nichts schlimmes finden.
    (nur weil er zwischendurch mal nach einer RAM gefragt hat !? )

    Ich finde aber auch wir sollten hier (mal wieder) ein bisschen von der "Vorverurteilung" abrücken und nicht jedem immer gleich das schlimmste unterstellen.
    So lange ich vernünftig gefragt werde, werde ich auch weiterhin versuchen vernünftige Antworten zu geben (und ich hoffe viele andere auch), denn das macht dieses Forum aus.

    Und das ist meine Meinung dazu !!

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (28. August 2011 um 15:45)

  • [...] darf ich dann mit einer schreckschuss pistole durch die stadt laufen also im holster oder in der hosentasche ? [...] wenigstens einbisschen echt aussieht und nicht irgendso ein plastik müll. [...]

    Könnt ihr mir ein paar sachen über RAM waffen erklären also so wie ich das verstanden hab darf man damit gummigeschosse abschiessen stimmt das ?

    sprich wenn ich mir einen revolver mit kurzem lauf kaufe ist das das lauteste was ich bekommen kann ?

    Sicherlich gab's schon fragwürdigere Beiträge und Fragen, aber trotzdem weiß ich nicht, was ich von oben genanntem halten soll...? Vielleicht könnte uns der Threadstarter mal aufklären wieso er eine SSW erwerben will?

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

  • Gut der TS hat ja jetzt die Möglichkeit etwas dazu zusagen, nur was mir bei "sowas" immer missfällt ist, warum muss er uns erklären WARUM er eine SSW will.
    Wer sind wir denn das man uns erklären muss wozu ich die eine oder andere Waffe haben will, ich finde es geht uns nichts an.

    Meine Vermutung geht schon dahin das er etwas sucht womit er im SV Fall sich und evtl. seine Familie/Wohnung/Haus usw. verteidigen kann, deshalb vielleicht die Frage nach einer möglichst lauten SSW oder einer RAM, falls es denn so in etwa ist, ist für mich daran nichts verwerfliches.

    Nur was durch solch einen "Einwand" wie von dir geschrieben passiert..ist das der Thread abdriftet und für viele nicht mehr besonders lesenswert ist, weil er mit dem eigentlichen Thema/Frage nichts mehr zu tun hat.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (28. August 2011 um 16:11)

  • Auch ich bitte darum, nicht immer gleich das Schlimmste anzunehmen und eben auch Anfängern nicht gleich einen nicht verantwortungsvollen Umgang zu unterstellen.

    Ich glaube, dass es hier viele User gibt, die einen KWS haben und warum? Um ihre SSW spazierenzuführen. Fragt da irgendjemand dauernd nach den Motiven? Und wenn die Frage nach der "lautesten" Lösung nicht gestattet wäre, warum reicht den KWS-Besitzern dann nicht gleich ein Knallapparat, der um Gottes willen ja nicht wie eine scharfe Waffe aussieht?

    Aus den Fragen schließe zumindest ich, dass er sich mit der SSW irgendwie im Notfall verteidigen will: sie soll echt aussehen und nicht nach Plastik, soll laut sein, und auch die Frage nach RAM als Alternative ist völlig okay (ist keine Alternative, da analog zu Luftpistolen eine Schusswaffe - aber das weiß man als Einsteiger nicht). Solange IHR nicht eure Motive in die Signatur packt, damit sie jeder sofort lesen kann, solange muss auch niemand anders hier die Hosen runterlasen. Ob man ihm dann antwortet oder gleich das Schlimmste vermutet, das muss jeder für sich selbst entscheiden.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Gut der TS hat ja jetzt die Möglichkeit etwas dazu zusagen, nur was mir bei "sowas" immer missfällt ist, warum muss er uns erklären WARUM er eine SSW will.

    Die Frage nach dem "Warum" macht dann Sinn, wenn es um Modellempfehlungen geht. Dem Sammler von originalgetreuen Nachbauten wird man ein anderes Modell empfehlen als dem Silvesterschützen oder dem Holsterträger. Deshalb ist es schon angebracht, den SSW-Einsteiger nach dem Einsatzzweck zu fragen. Allerdings sollte die Frage dann auch direkt und unmissverständlich gestellt werden.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Hi, :^)

    um noch mal auf den Lärm zurück zu kommen. Joachim hat es ja auch schon erwähnt, aber trotzdem noch mal ganz kurz etwas dazu.

    Nach dem WaffG nicht verboten, aber wie in vielen anderen Bereichen eben auch, gesetzlich separat in anderen Vorschriften geregelt.

    Und die wohl für uns wichtigste Vorschrift für das Schiessen mit SSW, was den Lärm angeht, ist § 117OWiG.


    § 117
    Unzulässiger Lärm

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


    Jedes Schiessen mit einer SSW, ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe, wie Notwehr, Notstand, Schüsse zur Alarmierung..., fällt unter diese Vorschrift, wenn sich jemand belästigt fühlt.
    Die Ahndungsmöglichkeit des Abs. (2) ist nach unten offen. Also bitte nicht so lesen, als würde bei Zuwiderhandlung mit einer SSW eine so hohe Strafe verhängt.


    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Moin !

    Zitat

    Hi, :^) um noch mal auf den Lärm zurück zu kommen. Joachim hat es ja auch schon erwähnt, aber trotzdem noch mal ganz kurz etwas dazu.Nach dem WaffG nicht verboten, aber wie in vielen anderen Bereichen eben auch, gesetzlich separat in anderen Vorschriften geregelt.Und die wohl für uns wichti...


    Hierzu möchte ich mal ein rein hypothetisches Beispiel anführen, wie man meiner Meinung nach auch dem Paragraph 117 OWIG genüge tut, und ein Schießen zum Vergnügungszweck auch im dicht besiedeltem Wohngebiet LEGAL wäre:

    Es ist der 31. Dezember und man begibt sich zu den vorgeschrieben Knallzeiten mit seiner Gaswaffe in seinen Garten bzw. auf seinen Balkon (welcher meines Erachtens den Ansprüchen des Gesetzgebers an ein "eingefriedetes Besitztum" entsprechen sollte).

    Ein Geschoss kann das Grundstück / Balkon nicht verlassen, da schlichtweg nicht vorhanden. In wie Fern man nun der herausrepetierenden Hülse bei einer Pistole Beachtung schenken muss, sei mal dahin gestellt, jedenfalls ist das nicht explizit vom Gesetzgeber verlangt.

    Meines Erachtens dürfte man zu diesen Zeiten beliebig viel schießen, auch wenn es sich nach wie vor um sog. "vermeidbaren Lärm" handelt - allerdings ist dieser zu den Knallzeiten ja gestattet, so dass niemand das SEK rufen kann. ^^

    BTW: Ich bin mir nicht mal sicher, ob die Aussage, dass man den Polizeieinsatz zahlen muss ,richtig ist. Eigentlich müsste -wenn überhaupt- derjenige zur Kasse gebeten werden, der die Polizei (oder in dem Falle ja eig das Ordnungsamt) anrief - zu Schulzeiten wurden wir auch immer von unseren Klassenlehrern belehrt, dass derjenige den Feuerwehreinsatz zahlen muss, der zum "Spaß" den Feueralarm auslöste.


    R3P3R : Es ist eigentlich irrelevant, ob du Knall- oder Gaspatronen geladen hast - sie sind (vorausgesetzt von der selben Marke) gleich laut, da dort in der Knallpatrone, wo sich in der Gaspatrone der Wirkstoff verbirgt, ein Hohlraum ist. Die "Treibladung" ist von der Menge her die Gleiche - allerdings, wenn deine SSW zur Verteidigung dienen soll empfehle ich Gaspatronen, sonst kannst du deinen Widersacher leider nur extra laut erschrecken. ;)


    Grüße

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )

  • Wenn man ein eigenes Häusle hat und sich mit seinen Nachbarn gut versteht dann machen auch ein paar Testschüsse unter dem Jahr nichts.
    Allerdings sollte man aufpassen wenn man in einem großen Wohnbau mit Balkon wohnt. (hoffe ich habe dein Beispiel richtig gedeutet?)

    Die Abstände zu den anderen Wohnungen sind nicht gerade groß und Schreckschusswaffen nicht wirklich leise.

    Wenn man jetzt auf seinem Balkon steht und freudig zu den Knallzeiten ein Magazin nach dem anderen abfeuert während in der Wohnung über einem z.B. eine alleinerziehende Mutti mit Baby wohnt kann es IMHO sehr wohl zu einem Besuch von Wachtmeister unfreundlich kommen..... alles weitere liegt dann bei ihm.

    Denn dort könnte einfach das kleine Zwischenstück greifen welches besagt :

    ...Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

    Somit müsste nur jemand Angst um sein gutes Gehör haben und es reicht um dir daraus einen Strick zu drehen.

    Trotz Knallzeiten ist die beste Versicherung gegen eine Anzeige im Rahmen des OWIG meiner Meinung nach ein gutes Verhältnis zu den eigenen Nachbarn. Wer zwischendurch mal ein Bierchen über den Zaun reicht darf auch mal zwischendurch richitg unzulässig die Sau rauslassen ;^)

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25911 Wörter. (:)

    ,,Arm yourself because no-one else here will save you"

    Rules for a Gunfight :
    1. Bring a Gun. Preferably
    , bring at least two Guns.
    2. Bring all of you friends who have Guns.

  • Verursacht deine SSW bei einem anderen einen Gehörschaden , reicht das sogar aus um dich zu verklagen , in sofern halte auch ich diesen Standort für ehr ungeeignet.

  • Ja, da gebe ich euch beiden Recht.

    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wer die Bringschuld hat, nachzuweisen dass der angesprochene Hörschaden tatsächlich am Silvesterabend durch meine SSW ausgelöst wurde. (?)

    ...aber sicherlich, ist ein relativ gutes Verhältnis zu den Nachbaren immer am ratsamsten, um solchen Sachen gleich den Windaus den Segeln zu nehmen ! ;)

    Und, ja: Als ich noch im "Hotel Mama" gewohnt hab, hatten wir auch einen Garten, in welchem ich gelegentlich das ein oder andere Magazin geleert hab (und auch der eine Nachbar, mit welchem wir nie sonderlich dicke waren, hat das toleriert. Er hatte mich nur gebeten, etwas weiter vom Haus wegzugehen, da es sonst so laut schallt) :)

    Hach Kinners - waren das noch Zeiten ^^

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )