Immer diese lächerlichen Threads, wo sich die ganzen Paragraphenreiter austoben...
Nochmal zur Klarstellung:
" Dieser (kleine) Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen".
Das ist die einzige Beschränkung, die es gibt.
Eine SSW im Handschuhfach eines Kfz zu "führen" ist selbstverständlich legal. Wer die SSW im Handschuhfach oder sonstwo im Auto liegenläßt, wenn er dieses verlassen hat, kriegt deswegen allein schon deswegen kein Problem, weil das keine Sau mitbekommt oder interessiert. Ich bin mir nichtmal sicher, ob das technisch gesehen verboten wäre, lt. Aussagen einiger rechtlich bewanderter User hier scheint das der Fall zu sein. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, unter welchen Umständen daraus ein Problem entstehen sollte. Wieder mal das alte Dilemma dieses Forums: Paragraphenreiterei versus gesunder Menschenverstand. Dann liegt das Ding halt im Handschuhfach - NA UND??? WENN einer das Auto aufbricht und die SSW klaut: Dann ist sie eben WEG, genau wie das Autoradio oder sonstige Wertgegenstände.
Aber halt, ich vergaß: Natürlich ist davon auszugehen, daß der Dieb später von der eigens gebildeten 12-köpfigen Soko "Autoaufbruch 12.1. 2012 14:30 Uhr Bahnhofstraße" geschnappt wird und freimütig erklärt, daß er bei seinem Beutezug unter anderem eine Gasplempe aus dem Handschuhfach gezogen hat. Daraufhin wird - natürlich - mindestens ein Beamter dieser Soko, der mit diesen Sinnlosigkeiten des Waffenrechts - natürlich - so gut vertraut ist, daß er sofort weiß, aha, der Besitzer der SSW und durch den Autoaufbruch Geschädigte hat hier grob fahrlässig eine extrem wichtige Vorschrift des Schreckschußwaffenrechts verletzt, das arme Opfer festnehmen lassen, so daß dieses vor Gericht angeklagt wird, wobei er vom Vorsitzenden trotz Besitzes eines KWS sofort zu einer hohen Geldstrafe und dem dauerhaften Verlust des KWS verurteilt wird - wegen illegalem Lagerns einer SSW außerhalb eines verschlossenen Behältnisses in einem verschlossenen Kfz.
Oder wie stellt ihr weltfremden Waffenrechts-Freaks euch die Realität vor? Ich behaupte, daß jeden Tag tausende SSW in Deutschland in parkenden Autos im Handschuhfach liegen und noch nie jemand deswegen Probleme mit der Justiz bekommen hat. Nicht einer.
Pikant ist hierbei auch, daß man SCHRECKSCHUSS-Waffen unter keinen Umständen (zuhause oder sonstwo) in einem verschlossenen Behältnis lagern muß, auch wenn das in manchen Städten böswillige/uninformierte/dämliche Sachbearbeiter beim KWS-Antrag behaupten. Die Dinger kann man sich auch an die Wand hängen, interessiert keine Sau. Das nur am Rande. Es ist ja auch nichts Neues, daß hier einige die Kurve von ihren scharfen Waffen, deretwegen sie ihr Leben lang in panischer Angst vor den Behörden leben (der Verlust der Zuverlässigkeit und somit ihrer Waffen liegt für diese Leute ständig wie ein drohender Schatten über ihnen), zu den weit weniger regulierten SSW nicht schaffen.
Und ja, man darf auch sternhagelvoll eine SSW führen, wenn man einen KWS hat. Gebrauch von diesem - durchaus zweifelhaften - Recht zu machen, liegt in der persönlichen freien Verantwortung des Einzelnen. Wer sich tatsächlich mit einer Waffe verteidigt, muß immer - egal unter welchen Umständen das geschieht - mit der Beschlagnahme der Waffe und - je nach der Schwere des eventuell angerichteten körperlichen Schadens beim Angreifer - mit einem Verfahren zur Feststellung, ob ein Notwehrexzeß vorlag, rechnen. Das ist auch richtig so. Wenn man einen KWS hatte und es mit der Notwehr nicht übertrieben hat, bekommt man die SSW danach sogar wieder und wird selbstverständlich auch nicht belangt. Klar gibt es Szenarien, wo einem eventuell die Tatsache, daß man alkoholisiert war, bei so einem Gerichtsverfahren zum Nachteil gereicht. Allerdings sollte man vielleicht daran denken, daß man ohne SSW vielleicht gar nicht mehr vor Gericht stehen würde, weil man sich nicht verteidigen konnte. Wenn man erstmal so ein Ding ziehen mußte, dann darf man auch keine Angst vor den Konsequenzen haben, man wehrt sich schließlich. Alle Übervorsichtigen, die das Gesetz und die Justiz als grundsätzlich ungerechten und böswilligen Feind eines jeden Waffenbesitzers sehen, dürfen sich in letzter Konsequenz dann gerne zusammenschlagen/abstechen/ausrauben usw. lassen. Viel Vergnügen.
Gerade Betrunkene gelten einigen miesen Gesellen als leichte Opfer, d.h. wenn man um 3 Uhr morgens angetrunken aus einer Kneipe oder Disko geht, die sich eventuell auch noch in einer etwas abgelegenen Straße befindet und man einen längeren Fußweg vor sich hat, weil keine Busse mehr fahren oder man sich das Taxi nicht leisten will, dann ist das für mich eine klassische Situation, wo ich eine SSW führen würde. In meiner Studentenzeit war ich mehrmals in Situationen, wo ich gerne eine SSW - und sei es nur zur Beruhigung - dabeigehabt hätte. Konkret wurde mir einmal sogar klipp und klar ins Gesicht gesagt, daß man mir draußen auflauern würde, sobald ich das Lokal verlasse. Am Ende war dann nichts, aber das Gefahrenpotential ist da um Einiges höher, als am hellichten Tag. Wer beim Einkaufen im Supermarkt mit SSW rumrennt, ist für mich ein größerer, weil weltfremder, Idiot, als jemand, der nach durchzechter Nacht besoffen mit SSW durch die dunkle Stadt nach Hause geht. Zumal das das Gesetz ausdrücklich erlaubt.
Ich appeliere zum Abschluß an alle WBK-Besitzer (vielleicht sind ja auch welche mit "echtem" Waffenschein darunter): Wir wissen alle, daß für euch schärfere Regeln gelten und daß ihr generell viel vorsichtiger seid, aber versteht doch bitte, daß eure Dogmen für SSW und andere Waffen mit niedrigem Gefährdungspotential (verglichen mit scharfen Waffen) einfach nicht gelten. Alkohol und Waffen passen nicht zusammen - klint gut, ist aber so kompromisslos für SSW-Besitzer unsinnig und geht einfach an der Realität vorbei. Wir leben in einem Land, wo man nicht jeden Tag überall mit Knarre hinrennen muß. Auch wenn immer wieder irgendwelche Horrormeldungen in der BILD stehen oder Aktenzeichen XY den Eindruck erweckt, hier würden Horden osteuropäischer Gewaltverbrecher jeden Tag Hunderte Leute abschlachten - Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Es gibt nur wenige Situationen, wo man eventuell an die eigene Verteidigung denken muß - und dazu gehört eben auch der Fall, daß man besoffen alleine nach Hause gehen muß. Auch wenn einige hier so uralt sind, daß das nicht mehr zu ihrer kleinbürgerlichen Lebenswirklichkeit gehört, ist es dennoch wahr.
Gruß,
harhuettne