Schreckschuss führen

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 9.124 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. April 2012 um 22:47) ist von max_aux.

  • Eine weitere Frage zum Führen habe ich: Darf ich eine SSW Führen wenn ich Alkohol im Blut habe?

    Ich fuhr hin und wieder Taxi und hatte da eine Erfahrung gemacht..


    Also aus der Perspektive eines verantwortungsbewussten Legalwaffenbesitzers: NEIN!!
    Wie es zuvor schon einmal erwähnt passen Alkohol und Waffen nicht zusammen. Wie es der Gesetzgeber im Verhältnis mit der Menge sieht spielt erst einmal keine Rolle. Selbst wenn es nur ein halbes Glas war, der Stress mit dem Frage-Antwort-Spiel mit der Polizei ist es echt nicht wert. Man tut auch anderen Waffenbesitzern mit der negativen PR, die aus eventuellen Vorfällen resultieren kann, keinen Gefallen - Rechtslage schnurtzpiepegal. Wenn man im vorraus weiß das man Alkohol zu sich nimmt, sollte man auf ein Spray zurückgreifen.

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Meine erste Erfahrung mit dem WaffG war,das ich auf ner Grillparty über mein Hobby (druckluft,Co2,Vorderlader,SSW)geredet habe.Monate später klingelts(ja,ist schon 15 Jahre oder so her,da kam noch net bei jedem Furz n SEK)morgens um 6 oder 7Uhr,ich guck in die Mündungen von 4oder 5 Dienstwaffen,die Hütte wird durchsucht,Lupi und Lgs beschlagnahmt-Grund-ein krimineller,der auf der Grillparty war,hat,um sich bessere Karten nach seiner Verhaftung behauptet,er würde jemanden kennen,der die ganze Wohnung voller illegaler Waffen hätte...ich eben.Stand sogar in der Blöd...Natürlich waren alle Waffen frei oder hatten PTB.Nach über einem Jahr bekam ich sie wieder.

    oO krass

  • Wildchild, tja, es gibt bestimmt zig Möglichkeiten von Situationen, in denen sich manch einer nicht mehr so viele Gedanken macht, und sei es Frust wenn jemand sich allene oder benachteiligt fühlt.

    Für mich was das ein kleiner Schock, als er die Jacke zur Seite gelegt hatte!

  • Ich kann solche Momente durchaus verstehen, aber dann sollte man an der persönlichen Eignung zum Führen einer Waffe zweifeln.

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Naja; was kann passieren? Sie könnte echt sein - ich könnte auch eine führen - man könnte eine wilde Schießerei vollführen - einer könnte sterben, weil der andere keine SSW Waffe führt.. da gibt es besitimmt sehr viele Möglichkeiten.

    Worauf ich raus wollte war die Tatsache, dass sich keiner für bestimmte Situation im Vorfeld absichern kann, und sei es das eigene Verhalten was bislang so korrekt war.
    Allerding glaube ich, dass es sehr viele "Großstadtcowboys" gibt!

    So dann.

  • .jep das gute alte pfefferspray :)

    Wenn man eine SW bei sich führt dann sollte man auch damit rechnen sie zu benutzen @ Marksman
    Wen du keine bei dir führst geh dem stress aus dem Weg dann gibts auch keine schiesserei bzw der Gefahr ausm weg gehen, ich denke nicht das einer grundlos rumballert.
    Zu so einer situation gehören immerhin zwei leute

    Einmal editiert, zuletzt von ceza-ffm (21. April 2012 um 19:28)

  • Wenn man eine SW bei sich führt dann sollte man auch damit rechnen sie zu benutzen @ Marksman
    Wen du keine bei dir führst geh dem stress aus dem Weg dann gibts auch keine schiesserei bzw der Gefahr ausm weg gehen, ich denke nicht das einer grundlos rumballert.
    Zu so einer situation gehören immerhin zwei leute

    Etwas widersprüchlich was du da schreibst. Zumal du sie wohl benutzen würdest (auch damit rechnen sie zu benutzen).

    Meiner Meinung nach ist unser Gesetz in mancher Hinsicht zu unklar und in anderer zu lose gestrickt.

    Howdy.

  • Oder eben das Messer,als letzte,evtl(das eigene Leben)rettende Option.Aber damit sind wir ja schon wieder vielzuweit im misszuverstehenden Raum.Fakt ist nunmal,das der Gesetzgeber seinen Bürgern keine adäquate Mittel zur hand geben will,weil er Angst vorm eigenen Volk hat,die ja angebich die Regierung sind...Wiedersprüche,wohin man schaut...ok,es wäre an der Zeit,das uns der Gesetzgeber einigermassen wirkungksvolle Mittel gibt,die Gummiballgeschosse wie in F oder diversen anderen Ländern zu legalisieren,wäre schonmal n Riesenschritt,mit nen Reinen führungszeugnis und Waffensachkunde sollte sowas nach regestrierung frei ab ?sein....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • @Marksmann1836

    Hoffentlich hab ich dich jetzt nicht total falsch verstanden. Du kannst technisch eine SSW zur SV benutzen wenn du was getrunken hast. Aber selbst unter dem Aspekt einer legitimen Selbstverteidigung musst du dich später unter Umständen für das Führen einer Waffe im alkoholisierten Zustand rechtfertigen - ist aber viel zu stressig. Wie du schon richtig angemerkt hast, ist unsere Rechtssprechung da sehr "eindeutig". Desshalb sollte man entweder auf die Waffe oder auf den Alkohol verzichten. Beides geht einfach nicht.

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Immer diese lächerlichen Threads, wo sich die ganzen Paragraphenreiter austoben...

    Nochmal zur Klarstellung:

    " Dieser (kleine) Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen".

    Das ist die einzige Beschränkung, die es gibt.

    Eine SSW im Handschuhfach eines Kfz zu "führen" ist selbstverständlich legal. Wer die SSW im Handschuhfach oder sonstwo im Auto liegenläßt, wenn er dieses verlassen hat, kriegt deswegen allein schon deswegen kein Problem, weil das keine Sau mitbekommt oder interessiert. Ich bin mir nichtmal sicher, ob das technisch gesehen verboten wäre, lt. Aussagen einiger rechtlich bewanderter User hier scheint das der Fall zu sein. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, unter welchen Umständen daraus ein Problem entstehen sollte. Wieder mal das alte Dilemma dieses Forums: Paragraphenreiterei versus gesunder Menschenverstand. Dann liegt das Ding halt im Handschuhfach - NA UND??? WENN einer das Auto aufbricht und die SSW klaut: Dann ist sie eben WEG, genau wie das Autoradio oder sonstige Wertgegenstände.

    Aber halt, ich vergaß: Natürlich ist davon auszugehen, daß der Dieb später von der eigens gebildeten 12-köpfigen Soko "Autoaufbruch 12.1. 2012 14:30 Uhr Bahnhofstraße" geschnappt wird und freimütig erklärt, daß er bei seinem Beutezug unter anderem eine Gasplempe aus dem Handschuhfach gezogen hat. Daraufhin wird - natürlich - mindestens ein Beamter dieser Soko, der mit diesen Sinnlosigkeiten des Waffenrechts - natürlich - so gut vertraut ist, daß er sofort weiß, aha, der Besitzer der SSW und durch den Autoaufbruch Geschädigte hat hier grob fahrlässig eine extrem wichtige Vorschrift des Schreckschußwaffenrechts verletzt, das arme Opfer festnehmen lassen, so daß dieses vor Gericht angeklagt wird, wobei er vom Vorsitzenden trotz Besitzes eines KWS sofort zu einer hohen Geldstrafe und dem dauerhaften Verlust des KWS verurteilt wird - wegen illegalem Lagerns einer SSW außerhalb eines verschlossenen Behältnisses in einem verschlossenen Kfz.

    Oder wie stellt ihr weltfremden Waffenrechts-Freaks euch die Realität vor? Ich behaupte, daß jeden Tag tausende SSW in Deutschland in parkenden Autos im Handschuhfach liegen und noch nie jemand deswegen Probleme mit der Justiz bekommen hat. Nicht einer.

    Pikant ist hierbei auch, daß man SCHRECKSCHUSS-Waffen unter keinen Umständen (zuhause oder sonstwo) in einem verschlossenen Behältnis lagern muß, auch wenn das in manchen Städten böswillige/uninformierte/dämliche Sachbearbeiter beim KWS-Antrag behaupten. Die Dinger kann man sich auch an die Wand hängen, interessiert keine Sau. Das nur am Rande. Es ist ja auch nichts Neues, daß hier einige die Kurve von ihren scharfen Waffen, deretwegen sie ihr Leben lang in panischer Angst vor den Behörden leben (der Verlust der Zuverlässigkeit und somit ihrer Waffen liegt für diese Leute ständig wie ein drohender Schatten über ihnen), zu den weit weniger regulierten SSW nicht schaffen.

    Und ja, man darf auch sternhagelvoll eine SSW führen, wenn man einen KWS hat. Gebrauch von diesem - durchaus zweifelhaften - Recht zu machen, liegt in der persönlichen freien Verantwortung des Einzelnen. Wer sich tatsächlich mit einer Waffe verteidigt, muß immer - egal unter welchen Umständen das geschieht - mit der Beschlagnahme der Waffe und - je nach der Schwere des eventuell angerichteten körperlichen Schadens beim Angreifer - mit einem Verfahren zur Feststellung, ob ein Notwehrexzeß vorlag, rechnen. Das ist auch richtig so. Wenn man einen KWS hatte und es mit der Notwehr nicht übertrieben hat, bekommt man die SSW danach sogar wieder und wird selbstverständlich auch nicht belangt. Klar gibt es Szenarien, wo einem eventuell die Tatsache, daß man alkoholisiert war, bei so einem Gerichtsverfahren zum Nachteil gereicht. Allerdings sollte man vielleicht daran denken, daß man ohne SSW vielleicht gar nicht mehr vor Gericht stehen würde, weil man sich nicht verteidigen konnte. Wenn man erstmal so ein Ding ziehen mußte, dann darf man auch keine Angst vor den Konsequenzen haben, man wehrt sich schließlich. Alle Übervorsichtigen, die das Gesetz und die Justiz als grundsätzlich ungerechten und böswilligen Feind eines jeden Waffenbesitzers sehen, dürfen sich in letzter Konsequenz dann gerne zusammenschlagen/abstechen/ausrauben usw. lassen. Viel Vergnügen.

    Gerade Betrunkene gelten einigen miesen Gesellen als leichte Opfer, d.h. wenn man um 3 Uhr morgens angetrunken aus einer Kneipe oder Disko geht, die sich eventuell auch noch in einer etwas abgelegenen Straße befindet und man einen längeren Fußweg vor sich hat, weil keine Busse mehr fahren oder man sich das Taxi nicht leisten will, dann ist das für mich eine klassische Situation, wo ich eine SSW führen würde. In meiner Studentenzeit war ich mehrmals in Situationen, wo ich gerne eine SSW - und sei es nur zur Beruhigung - dabeigehabt hätte. Konkret wurde mir einmal sogar klipp und klar ins Gesicht gesagt, daß man mir draußen auflauern würde, sobald ich das Lokal verlasse. Am Ende war dann nichts, aber das Gefahrenpotential ist da um Einiges höher, als am hellichten Tag. Wer beim Einkaufen im Supermarkt mit SSW rumrennt, ist für mich ein größerer, weil weltfremder, Idiot, als jemand, der nach durchzechter Nacht besoffen mit SSW durch die dunkle Stadt nach Hause geht. Zumal das das Gesetz ausdrücklich erlaubt.

    Ich appeliere zum Abschluß an alle WBK-Besitzer (vielleicht sind ja auch welche mit "echtem" Waffenschein darunter): Wir wissen alle, daß für euch schärfere Regeln gelten und daß ihr generell viel vorsichtiger seid, aber versteht doch bitte, daß eure Dogmen für SSW und andere Waffen mit niedrigem Gefährdungspotential (verglichen mit scharfen Waffen) einfach nicht gelten. Alkohol und Waffen passen nicht zusammen - klint gut, ist aber so kompromisslos für SSW-Besitzer unsinnig und geht einfach an der Realität vorbei. Wir leben in einem Land, wo man nicht jeden Tag überall mit Knarre hinrennen muß. Auch wenn immer wieder irgendwelche Horrormeldungen in der BILD stehen oder Aktenzeichen XY den Eindruck erweckt, hier würden Horden osteuropäischer Gewaltverbrecher jeden Tag Hunderte Leute abschlachten - Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Es gibt nur wenige Situationen, wo man eventuell an die eigene Verteidigung denken muß - und dazu gehört eben auch der Fall, daß man besoffen alleine nach Hause gehen muß. Auch wenn einige hier so uralt sind, daß das nicht mehr zu ihrer kleinbürgerlichen Lebenswirklichkeit gehört, ist es dennoch wahr.


    Gruß,

    harhuettne

    It's the same old tune, fiddle and guitar
    Where do we take it from here?
    Rhinestone suits and new shiny guns
    We've been that same way for years

  • harhuettne

    Ich glaube du unterschätzt SSW in ihrer Gefährlichkeit. Man sollte sie auf jeden Fall wie eine "scharfe" handhaben.

    Das Führen in einer Disko und unter Alkoholeinfluss ist auch etwas was absolut nicht anzuraten ist. Wenn man sich unbedingt "sicher" betrinken will kann man das zu Hause tun.

    Es kann durchaus hilfreich sein eine SSW auf dem Weg zum Supermarkt oder zum Bäcker um die Ecke zu führen - schau dir doch mal an WO die Leute überfallen werden.

    Und "Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt"... das war mal. Die aktuelle Sicherheitslage ist katastrophal. Man denkt ja mittlerweile immerhin darüber nach, die Grenzen wieder zu schließen. Das ist ein längst überfälliger Schritt.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Man findet sehr viele Urteile zum Thema Waffenbesitz und Alkohol.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zuverlässigkeit sehr schnell flöten geht. Es reichen schon Schüsse in die Luft aber auch Trunkenheitsfahrten (ohne Zusammenhang mit Waffen) sorgen regelmäßig dafür, dass Erwerbsberechtigungen samt Waffen weg sind. Dies bezieht sich aber nur auf scharfe Waffen, jedoch gilt für SSW der gleiche Zuverlässigkeitsbegriff. Bei SSW kann bereits der "Griff zur SSW" im Rahmen einer zivilen Personenkontrolle nach dem Prollen mit der Waffe eine Unzuverlässigkeit indizieren (wobei sich der Betroffene im besagtem Fall noch zahlreiche andere Klöpper geleistet hat). Gegen 1-2 Bier ist nichts einzuwenden, sobald aber eine berauschende Wirkung eintritt, sollte vom Waffenführen Abstand genommen werden. Ich persönlich würde in Analogie zu den Promillegrenzen im Straßenverkehr einen Wert bis 0,3 Promille für relativ unproblematisch halten, von 0,3 - 0,5 Promille bedenklich, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen auftreten (torkeln, lallen, etc.) und ab 0,5 Promille ein Indiz zur Unzuverlässigkeit annehmen, insb. wenn dazu noch weitere Faktoren kommen. Ein solcher Faktor kann zum Beispiel sein, dass der Betroffene zwar 0,7 Promille hat, davon aber eben keine Ausfallerscheinungen hat. Denn dies deutet auf eine Alkoholgewöhnung, die ohne Weiteres zur Unzuverlässigkeit führt (dies führt letztlich natürlich in eine Zwickmühle = sobald "der Stoff wirkt", hat man bei/nach einer Kontrolle ein Problem).

  • Abgesehen vom rechtlichen Aspekt, der ja scheinbar nicht wirklich eindeutig ist, würde ich persönlich mal sagen, daß Ausfallerscheinungen nicht unbedingt förderlich für den erfolgreichen Einsatz eines Verteidigungsmittels sind ;)

    Also ich versteh echt nicht warum man sich da nicht zusammenreissen kann.

    Wenn ich weiß, daß ich nachher noch fahren muss, dann kann ich mich doch auch zurückhalten und trink nix.
    Warum ist das dann so schwer wenn man wegen etwas Anderem nix trinkt?

    Wie schon gesagt, die beste Verteidigungswaffe nützt nicht viel wenn man seine Hände nicht mehr richtig koordinieren kann.
    Ich weiß, viele werden jetzt sagen, "das ist bei mir nicht so", aber Alkohol beeinträchtigt unter Umständen auch unter 0,5% Promille die Reaktionsfähigkeit und das kann entscheidend sein.

    Natürlich gilt hier auch wieder der Grundsatz, daß es besser ist was zur Verteidigung dabei zu haben als ganz nackig dazustehen, aber man sollte sich klar sein, daß man das betreffende Gerät betrunken (oder auch angetrunken) nicht so effektiv nutzen kann wie nüchtern.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Natürlich gilt hier auch wieder der Grundsatz, daß es besser ist was zur Verteidigung dabei zu haben als ganz nackig dazustehen, aber man sollte sich klar sein, daß man das betreffende Gerät betrunken (oder auch angetrunken) nicht so effektiv nutzen kann wie nüchtern.

    Sofern man SV ordentlich trainiert kann man auch noch mit 1.5 Promille einen Finger krümmen, sonderlich komplex ist dieser Bewegungsvorgang nicht. Ziel ist es dabei nicht auf 25 Meter einen Kronkorken zu treffen, sondern rasch ziehen und einfach abdrücken. Das sollte man auch im Schlaf beherrschen.

    Ich sehe auch Waffen und Alkohol sehr kritisch an, da die persönliche Hemmschwell im Suff mit der Waffe zu spielen, posen oder sogar verfrüht zur SV einzusetzen, rapide sinkt. Unfälle oder andere ungewollte Situationen sind da sehr schnell möglich. Nein, das ist kein theoretisches Gebrabbel, dass sind Erfahrungen über die Jahre.

  • Hm, also ich denke schon, daß da mehr dazu gehört als nur den Finger krumm zu machen.

    Dann könnte man auch sagen, daß man mit 1,5 Promille noch fahren kann. So kompliziert sind die Abläufe da auch nicht ;)

    Es geht ja um die Reaktionszeit und die Koordination von Bewegungen. Und da Alkohol nun mal eine Gift ist, kann man davon ausgehen, daß es immer wirkt :)

    In deinem Beispiel mit den 1,5 Promille wird mit ziemlicher Sicherheit auch die Wahrnehmung beeinträchtigt.
    Und das dürfte bei der Handhabung einer waffe doch etwas störend sein :)


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Wir können das in einem Feldversuch gerne mal testen, wenn du möchtest.

    Natürlich wird der absolute Antialkoholiker bei 1,5 Promille (pardon) kotzend am nächsten Baum hängen und kaum in der Lage sein, seinen Vornamen korrekt auszusprechen, diesen Personentyp nehmen wir mal aber mal nicht als Extrembeispiel.

    Autofahren ist ein wesentlich komplexerer Vorgang als eine Waffe zu ziehen und abzudrücken.

  • Ja nö, es geht mir eigentlich gar nicht so sehr um den eigentlichen Zieh.Schieß-Ablauf, sondern um das Drumherum. Erst mal die Situation einzuschätzen kann bei einem alkoholisierten Menschen schon mal daneben gehen und dann wird evtl. geschossen wo es gar nicht erforderlich wäre.

    Wenn ich mir manchmal ansehe wie ein Streit unter alkoholisierten Menschen jüngeren Alters entsteht und auch manchmal eskaliert, dann fürchte ich, daß das ihrer Gesundheit sehr schaden würde, wenn einer oder beide versuchen würden sich gegenseitig mit Pfefferpatronen zu würzen XD

    Ich bleib dabei, genauso wie wenn man fahren muss, sollte man auch auf Alkohol verzichten wenn man einen gefährlichen Gegenstand zur Verteidigung dabei hat. Schon allein aus taktischen Gründen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ihr habt es ja schon angesprochen, die Hemmschwelle, und die wird sinken.

    Mir ist damals der Hintern auf Grundeis gegangen, denn ich hätte nicht damit gerechnet. Der Typ hatte nicht mal was gesagt, einfach neben die Scheibe gestellt und die Jacke zurückgeschlagen: Wer soll da sehen, ob dass das keine scharfe Waffe ist?

    Es ist und bleibt in meinen Augen ein Unding, Schußwaffen jeglicher Art in der Öffentlichkeit, gleich wo, mit sich zu führen.

    Auch nicht jeder Polizist reagiert gefasst und kontrolliert, wenn er sich die Frage stellt: Was sehe ich, was tue ich.

    Füllen tun solche Situationen dann noch jegliche Rahmenbedingungen die so unterschiedlich und tagesabhängig sind, wie der Vergleich zwischen einer Linie und einer geklöppelten Tischdecke.

  • Erst mal die Situation einzuschätzen kann bei einem alkoholisierten Menschen schon mal daneben gehen und dann wird evtl. geschossen wo es gar nicht erforderlich wäre.

    Ja logisch, das stand ja nicht zur Debatte, das habe ich ja auch selbst erwähnt.

    Ich bezog mich mit meinen Ausführungen auf diese Aussagen:


    Wie schon gesagt, die beste Verteidigungswaffe nützt nicht viel wenn man seine Hände nicht mehr richtig koordinieren kann.


    und

    aber man sollte sich klar sein, daß man das betreffende Gerät betrunken (oder auch angetrunken) nicht so effektiv nutzen kann wie nüchtern.