Schreckschuss führen

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 9.144 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. April 2012 um 22:47) ist von max_aux.

  • Durch Alkohol schränkt man seine eigene Verteidigungsfähigkeit stärker ein, als es der Gesetzgeber durch ein WaffG jemals könnte. Die Aufmerksamkeit sinkt, sodass Gefahren zu spät erkannt werden - und die verminderte Reaktionszeit bewirkt zusätzlich, dass man sich dann auch nur noch eingeschränkt wehren kann. Die Einschränkung des Urteilsvermögens (gepaart mit der gesenkten Aufmerksamkeit) sorgt zusätzlich dafür, dass eine zu spät erkannte Situation vielleicht auch noch völlig falsch eingeschätzt wird.

    Alkohol + Waffe (jeder Art) = schlechte Idee.

  • Meine erste Erfahrung mit dem WaffG war,das ich auf ner Grillparty über mein Hobby (druckluft,Co2,Vorderlader,SSW)geredet habe.Monate später klingelts(ja,ist schon 15 Jahre oder so her,da kam noch net bei jedem Furz n SEK)morgens um 6 oder 7Uhr,ich guck in die Mündungen von 4oder 5 Dienstwaffen,die Hütte wird durchsucht,[...]


    Darf ich fragen, wie in der Realität eine Wohnungsdurchsuchung abläuft? So wie im TV, d.h. der Inhalt sämtlicher Schränke und Schubladen fliegt auf den Boden oder läuft das etwas geordneter ab?

    Zum Thema.

    Wenn man schon Party und Alkohol und Selbstschutz kombinieren will/muss, dann würde ich in solchen Fällen auf eine Dose Reizgas oder die Pixeon Jet Protector bzw. die kleinere Variante vertrauen. Sind nach meinem Verständnis waffenrechtlich wesentlich unkritischer zu führen und im Fall einer Polizeikontrolle sicherlich auch weniger problematisch (zumindest die kleine Variante)

    Gruß

    Thorsten


  • ja und nein... Du siehst die Sache aus dem praktischen Blickwinkel, was ja durchaus seine Berechtigung hat und vmtl. auch zu großen Teilen der Realität entspricht. Nur oft ist es ja so, dass wenn's mal sch**** läuft, dann halt ordentlich.
    Wenn dein Autoradio- und SSW-Dieb den nächsten Laden damit überfällt... total überspitzt, Wahrscheinlichkeit gleich null, aber ...wie gesagt :(

    Ich denke der Ansatz in Anlehnung an die Promillegrenze im Straßenverkehr ist vernünftig. Vermutlich wird komplett nüchtern am besten sein. So wie man unsere Gericht wahrnimmt, legt man ja eh immer alles zum Nachteil des Opfers aus... da stehst Du gerne schnell auf der Täterseite... da wird eine - wenn auch nur leichte - Trunkenheit nicht hilfreich sein. Zumal an deutschen Waffenbesitzer vmtl. höhere Anforderungen als an einen deutschen Kraftfahrzeugführer gestellt werden.

    Und volltrunken wirst Du weder Situationen richtig einschätzen können noch in der Lage sein - was unter "normalen" Umständen völlig zu Recht als Blödsinn abgehandelt wird - Deine Waffe bei Dir zu behalten. Die Chance, dass Dir die Waffe abgenommen und gegen Dich gerichtet wird ist (quasi nüchtern gesehen ;^) ) minimal, wenn Dir die bösen Buben aber Deine letzten Cents aus der Hose abzwacken wollen, Du nach 10 Bier nicht mehr fähig bist schnell genug zu reagieren... da möchte ich für den Ausgang der Notwehr-Situation nicht garantieren...
    Aus diesem Grund denke ich, dass man bei einem Führen im sternhagelvollen Zustand durchaus nicht mehr von einer Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts ausgehen kann. Wenn Du so voll bist, dass Du nicht mehr geradeaus laufen kannst, hast Du mir einer Waffe auf der Straße nix mehr zu suchen, dann ist das Taxi (das Dich vorbei an allen Problemvierteln und -ecken fährt) eh Dein bester Freund :^)

    Ich teile zwar durchaus auch die Auffassung "bether to be judged by twelve than carried by six", aber man kann doch bei der allgemeinen und speziell derzeitigen Kritik am Waffenbesitz auch nicht ernsthafterweise in einem öffentlichen Forum zur "Kraft-souveräner-Willkür"-Auslegung des deutschen Waffenrechts aufrufen. Dass das immer in der Verantwortung des Einzelnen liegt, da gebe ich Dir recht, aber man muss doch gerade als Waffenbesitzer auch immer den Bumerang sehen, der dann auf die ganze Waffenbesitzer-Gesellschaft zurückkommt.

    Ich denke nicht, dass das die Debatte um Waffenbesitz - sei es um den Weg Richtung Verschärfung, status quo oder gar Liberalisierung - hilfreich unterstützt. Nicht alles was in diesen Gesetzestexten steht, ist unbedingt sinnvoll, aber schließlich geschriebenes Recht.

    Sorry... verbessert mich, wenn ich völlig falsch liege, man lernt nicht aus 8)