@ Sparky:
Da ist mit Sicherheit viel Wahres dran; und natürlich handelt es sich nur um ein hypothetisches Beispiel.
Allerdings ergeben sich dann doch ein paar Fragen, wenn man diesen Gedanken mal weiter spinnt:
1.) Angenommen, die Mitbewohner sind informiert und haben ihr "Einverständnis" gegeben [dass ich von meinem eigenem Hausrecht gebrauch machen darf - verkehrte Welt ], und es beschwert sich dann aber tatsächlich widererwarten doch jemand bzw. ruft die Polizei: Ist es nicht SEINE Bringschuld, es nachzuweisen, dass besagter Lärm in der Silvesternacht zu den erlaubten Knallzeiten tatsächlich von meinem Balkon kam ?
Des Weiteren: Wie will er dieser Bringschuld gerecht werden ?
Mein Balkon z.B. ist ringsum mit Beton als Sichtschutz versehen (wenn ich also günstig stehe, kann das auch niemand sehen oder filmen).
2.) Wie will selbiger nachweisen, dass es sich tatsächlich um Schüsse und nicht um Silvesterknaller / Böller gehandelt hat, was den ihn so störenden Lärm verursacht hat ?
3.) Ist man meines Erachtens überhaupt nicht in Erklärungsnot, sollte es tatsächlich vor Gericht gehen und besagte Frage gestellt werden, denn die Antwort ist um so simpler:
"Herr Richter, weil ich mich schlichtweg an das Gesetz gehalten habe, darum bin ich nicht auf die öffentliche Straße und habe dort mit meiner PTB-Waffe geschossen."
4.) Bin ich mir nicht mal sicher, ob ich die Polizei ohne dringenden Tatverdacht einer STRAFTAT (was es ja nicht ist, da mein Hausrecht mir das zugesteht) überhaupt herein lassen muss - denn auch das gestattet mir mein Hausrecht, dass ich entscheiden kann, wer über meine Türschwelle tritt und wer nicht.
So, jetzt bin ich gespannt
Ja, ich weiß - ich hätte auf Muddi hören sollen und Jura studieren sollen