Beiträge von Rat The Tatat

    @ pupsnase

    Dankeschön ! :^)

    Genau solch eine Antwort hatte ich mir gewünscht - kurz, knapp und auf gesetzliche Regelungen fundiert.

    Vielleicht war es auch mein Fehler, ein konkretes Beispiel anzuführen, was ja dann die ganze Sache so ausarten lassen hat.

    BTW: Ich finde auch, dass einem schnell die in 2.a. formulierte Sache mit "leichtfertig" schnell zum Verhängnis werden kann, da Alkohol ja generell als "enthemmend wirkend" gilt.


    Danke nochmal !

    Hui ui jui...

    Komm´ mal von deinem hohen Ross runter...

    Erst mir unsachgemäßes Vehalten unterstellen und sich dann über die Reaktion wundern. *so what?*

    Abgesehen davon war ich auch nicht nachtragend, sondern habe deine Beiträge auch weiterhin objektiv und sachlich behandelt.

    Und ein Kompliment muss ich dir ja machen:

    Es war eigentlich eine recht anregende, kurzweilige Unterhaltung und man hat auch gemerkt, dass du eine gewisse Ahnung von der Materie hast; und mir hat es gefallen anhand dieses hypothetischen Beispiels mein Rechtswissen zu erweitern.

    Aber im Endeffekt war es sowieso von Anfang an deine Entscheidung, ob du auf meine Posts antwortest oder nicht ;)


    edit: P.S.: So Kinnärz - ich muss dann jetzt zur Arbeit - bis später !

    Okay, bei wiederholtem Lesen meines ersten Posts zu diesem Thema ist mir aufgefallen, dass einiges doch zu undeutlich von mir erklärkt wurde:

    1.) Die "alten Bekannten" kamen mehr oder weniger angelaufen, nachdem sie uns gesehen hatten - die Mädels im Schlepptau (wir waren nur Männers - war ja Herrentag ^^)

    2.) Schlug einer dieser Truppe sofort, nachdem sie vor uns standen seine Bierflsche Mit dem Boden auf den Boden, so dass er den Flaschenhals in der Hand hielt und die entstandenen Zacken drohend auf uns richtete

    (mit den Worten: "Du Penner frisst hier gleich die Flasche, du H**ensohn !" )

    [die von denen ´"mitgebrachten" Mädels drängten sich dazwischen und versuchten beide Parteien auseinander zu halten]

    3.) Bis zum Eintreffen der Polizei war ich der Einzige, der von meiner Waffe wusste, da ich lediglich daran GEDACHT hatte, sie einzusetzen, um meinen Freund zu schützen - gezogen oder gar jemanden damit bedroht habe ich zu keinem Zeitpunkt.

    und 4.) Mag sein, dass auf Grund meiner etwas unklaren Darstellung ein falscher Eindruck erweckt wurde, und ich will Sparky auch sein Wissen in Bezug auf bestimmte Themen nicht absprechen - allerdings scheint er den von mir geschrieben Text nicht richtig gelesen zu haben; darauf bezog sich das mit "Halbwissen". Dennoch ziehe ich meine Aussage auf Grund der von mir eingeräumten Versäumnisse zurück.Und sicher möchte man Antworten erhalten -> sonst kann ich mir die Frage ja gleich klemmen.

    Wenn mir dann allerdings solche Dinge unterstellt werden und es so ausgelegt wird, als würde ich unsachgemäß mit einer Waffe umgehen - sorry, aber auf solche Antworten kann ich dann verzichten....

    P.S.: Und es interssiert auch niemanden, ob irgendwer es nicht gut findet, ob und wann wer eine Waffe führt - entscheindend sind dafür gesetzliche Regelungen und Erlaubnisnachweise (und um diese sollte es eigentlich gehen, nicht um mein angeführtes konkretes Fallbeispiel ;) )

    Gruß

    @ Sparky:

    Da ist mit Sicherheit viel Wahres dran; und natürlich handelt es sich nur um ein hypothetisches Beispiel.

    Allerdings ergeben sich dann doch ein paar Fragen, wenn man diesen Gedanken mal weiter spinnt:

    1.) Angenommen, die Mitbewohner sind informiert und haben ihr "Einverständnis" gegeben [dass ich von meinem eigenem Hausrecht gebrauch machen darf - verkehrte Welt :P ], und es beschwert sich dann aber tatsächlich widererwarten doch jemand bzw. ruft die Polizei: Ist es nicht SEINE Bringschuld, es nachzuweisen, dass besagter Lärm in der Silvesternacht zu den erlaubten Knallzeiten tatsächlich von meinem Balkon kam ?

    Des Weiteren: Wie will er dieser Bringschuld gerecht werden ?

    Mein Balkon z.B. ist ringsum mit Beton als Sichtschutz versehen (wenn ich also günstig stehe, kann das auch niemand sehen oder filmen).

    2.) Wie will selbiger nachweisen, dass es sich tatsächlich um Schüsse und nicht um Silvesterknaller / Böller gehandelt hat, was den ihn so störenden Lärm verursacht hat ?

    3.) Ist man meines Erachtens überhaupt nicht in Erklärungsnot, sollte es tatsächlich vor Gericht gehen und besagte Frage gestellt werden, denn die Antwort ist um so simpler:

    "Herr Richter, weil ich mich schlichtweg an das Gesetz gehalten habe, darum bin ich nicht auf die öffentliche Straße und habe dort mit meiner PTB-Waffe geschossen."

    4.) Bin ich mir nicht mal sicher, ob ich die Polizei ohne dringenden Tatverdacht einer STRAFTAT (was es ja nicht ist, da mein Hausrecht mir das zugesteht) überhaupt herein lassen muss - denn auch das gestattet mir mein Hausrecht, dass ich entscheiden kann, wer über meine Türschwelle tritt und wer nicht.

    So, jetzt bin ich gespannt ;)

    Ja, ich weiß - ich hätte auf Muddi hören sollen und Jura studieren sollen ^^

    Hallo Nijam !

    Endlich mal einer, der nicht die ganze Zeit nörgelt, sondern den Sinn einer SSW verstanden hat ! :thumbup:

    Sparky

    Zitat

    Also warum keine scharfe Waffe, wenn Du Inhaber eines richtigen Waffenscheins bist? Die Situationen,

    Mir scheint, du willst ihn nicht verstehen....

    Warum keine scharfe Waffe ?

    Weil er dann nicht zögern muss, abzudrücken - weil niemand sein Leben verliert (das ist übrigens auch der Grund, warum SSW überhaupt erfunden wurden ;) )

    Und glaub mir - auch wenn es sich nur um eine SSW in deiner Hand handelt - du zögerst trotzdem.

    Und dir schiessen extrem viele Gedanken und Szenarien durch den Kopf.

    Aber im Endeffekt, musst du keine Angst davor haben, dich selbst zu schützen.

    Sparky

    Mir scheint, du hast meinen Text nicht aufmerksam genug oder nicht zu Ende gelesen.

    1.) In diesem Fall handelt es sich um einen sog. "Notstand", da ich nicht direkt selbst, sondern ein dritter in Gefahr war.

    2.) Wie bereits beschrieben war ich nicht "stinkbesoffen", sondern hatte zwei, drei Bier getrunken; und war somit sehr wohl in der Lage, die Situation objektiv zu beurteilen und die Verhältnismäßigkeit der Mittel einzuschätzen (was ja dann auch die Polizei eingesehen hat ;) ).

    3.) Besitze ich meinen KWS bereits seit dem Jahr 2006 und hatte innerhalb dieser 5 Jahre mehrere Kontrollen, bei welchen es nie etwas zu beanstanden gab (BTW: Ich war sogar so ehrlich, und hab -als ich mal zum Tanken nach Polen rüber gefahren bin und mir erst während der Fahrt auffiel, dass man beim Verbringen von Waffen ins europäische Ausland einen sog. "Europäischen Feuerwaffenpass" benötigt- meine Waffe an der Grenze abgegeben, obwohl das wahrscheinlich niemandem aufgefallen wäre)

    4.) Habe ich auch geschrieben, dass ich mein Verhalten seit diesem Vorfall angepasst habe, und meine Waffe, wenn ich Álkohol getrunken habe, entladen im Rucksack TRANSPORTIERE (und das darf ich auch sturzbetrunken)

    und zu guter Letzt:

    5.) Hast du meine eigentliche Frage nach einer gesetzlichen Regelung weder beantwortet, noch angesprochen.

    Aber "danke" - war sehr nett deine auf Halbwissen aufgebaute Meinung zu hören....

    Zitat

    Seien wir erstmal froh das sich überhaupt was am Markt tut

    Da hast du Recht !

    Endlich mal wieder was Innovatives und nicht nur den X-ten Remake eines 1911ers !

    Und vor allen Dingen: Endlich gibt es dann wieder einen (bezahlbaren) Glock-Nachbau bei uns [unter der Voraussetzung, dass dieser Traum tatsächlich wahr wird] ! :thumbup:

    Zitat

    Würde auf jedem Fall empfehlen, das Ding komplett auseinanderzubauen. Auch nicht allzu wild, solltest Dir dazu aber etwas Ruhe und Zeit gönnen.

    ...und wenn du den Zusammenbau dann bewerkstelligt hast, bist du froh, dass er wieder ganz ist - glaub mir ! ;)

    DU SELBST darfst das NICHT, da es sich bei dem Lauf um einen sog. "wesentlichen Teil der Waffe" handelt und damit ist dir das quasi untersagt, selbst derartige Veränderungen vorzunehmen.

    Ein BüMa müsste das theoretisch gesehen dürfen - allerdings darf die Waffe dann in ihrer Eigenschaft (Umbau auf Salut) nicht geändert werden, sonst wird´s WBK-pflichtig.

    Zitat

    Zu Silvester,erst Ballern, dann Waffen weg räumen und erst dann sich selbst einen Ballern


    ^^


    Sicherlich, allein vom gesunden Menschenverstand ist es das richtige Verhalten, sich für eines von beidem zu entscheiden.

    Und prinzipiell ist das beim Führen eines Kraftfahrzeugs ja das Selbe.

    Allerdings gibt es ja eben angesprochene Regelung mit 0,3 Promille (Toleranz nach meinem Wissenstand bis 0,5 Promille auch, wenn es da im Falle eines Unfalls oder Verkehrsbehinderung richtig Ärger geben kann).


    Daher die Frage, ob es eine ähnliche gesetzliche Regelung im Bezug auf Waffen gibt.

    Hatte das schon in der Vergangenheit des Öfteren versucht zu googeln, bin aber nie auf brauchbare Ergebnisse gestoßen, daher bot sich das in diesem Zusammenhang hier sehr gut an. =)

    Ja, da gebe ich euch beiden Recht.

    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wer die Bringschuld hat, nachzuweisen dass der angesprochene Hörschaden tatsächlich am Silvesterabend durch meine SSW ausgelöst wurde. (?)

    ...aber sicherlich, ist ein relativ gutes Verhältnis zu den Nachbaren immer am ratsamsten, um solchen Sachen gleich den Windaus den Segeln zu nehmen ! ;)

    Und, ja: Als ich noch im "Hotel Mama" gewohnt hab, hatten wir auch einen Garten, in welchem ich gelegentlich das ein oder andere Magazin geleert hab (und auch der eine Nachbar, mit welchem wir nie sonderlich dicke waren, hat das toleriert. Er hatte mich nur gebeten, etwas weiter vom Haus wegzugehen, da es sonst so laut schallt) :)

    Hach Kinners - waren das noch Zeiten ^^

    Mir fällt bei dem Thema Silvester und SSW noch etwas ein :


    Wie sieht es eigentlich mit dem reinen Führen der Waffe in der Silvesternacht aus, wenn man unter Alkoholeinfluss steht ?

    Ich meine jetzt nicht "stinkbesoffen", aber man leert ja doch das eine oder andere Glas. Und andere Leute ja auch. Und manche von diesen Anderen können mit ihrem Alkoholkonsum nicht so richtig umgehen und werden unberechtigt aggressiv. Und eben vor diesen Personen möchte ich mich schützen.

    Gibt es dazu ein Gesetz, was das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unter Alkoholeinfluss regelt (wie z.B. bis 0,3 Promille am Steuer legal) ?


    Konkret geht es darum, dass ich vor ein paar Jahren am Herrentag in eine solche Situation geraten bin. Ich glaube es war das Jahr 2007. Ich war mit Freunden unterwegs, trug wie immer meinen Revolver im Holster und wir hatten Bier getrunken. Wir trafen dann auf der Straße "alte Bekannte" von einem Freund von mir, die ebenfalls nicht mehr nüchtern waren und mit meinem Freund "ja noch etwas zu klären hatten". Die Situation war sehr angespannt und spätestens als eine Bierflasche auf dem Boden gehauen wurde, um sie als Waffe umzufunktionieren, dachte ich auch daran, was sich in meinem Holster befindet und dass der Bestand eines "Notstandes" gegeben wäre. Allerdings konnten wir uns darauf einigen, die Polizei zu rufen, damit es nicht weiter eskaliert (den zu diesem Zeitpunkt anwesenden Mädels sei an dieser Stelle nochmals gedankt ;) ). Wir mussten uns durchsuchen lassen und dabei kam dann auch u.a. mein Revolver zum Vorschein. Ich wies die Beamten auf meine Erlaubnis hin - doch diese meinten, unter Alkoholeinfluss ist es generell verboten, eine Waffe zu führen (Zitat:"Du hast doch `nen Waffenschein gemcht - dann musst du das doch wissen!"). Sie zeigten sich dann aber nachsichtig, nachdem auch ein paar Worte zur vorangegangen Situation gesagt wurden. Ich musste die Waffe nur über Nacht abgeben und durfte sie am nächsten Tag, als ich wieder vollkomen nüchtern war, vom Polizeirevier abholen. Seitdem habe ich unter Alkoholeinfluss zwar immer meine Waffe entladen und in den Rucksack gesteckt - interessieren würde mich die REchtslage dennoch !

    Danke schonmal im Voraus ! =)

    Moin !

    Zitat

    Hi, :^) um noch mal auf den Lärm zurück zu kommen. Joachim hat es ja auch schon erwähnt, aber trotzdem noch mal ganz kurz etwas dazu.Nach dem WaffG nicht verboten, aber wie in vielen anderen Bereichen eben auch, gesetzlich separat in anderen Vorschriften geregelt.Und die wohl für uns wichti...


    Hierzu möchte ich mal ein rein hypothetisches Beispiel anführen, wie man meiner Meinung nach auch dem Paragraph 117 OWIG genüge tut, und ein Schießen zum Vergnügungszweck auch im dicht besiedeltem Wohngebiet LEGAL wäre:

    Es ist der 31. Dezember und man begibt sich zu den vorgeschrieben Knallzeiten mit seiner Gaswaffe in seinen Garten bzw. auf seinen Balkon (welcher meines Erachtens den Ansprüchen des Gesetzgebers an ein "eingefriedetes Besitztum" entsprechen sollte).

    Ein Geschoss kann das Grundstück / Balkon nicht verlassen, da schlichtweg nicht vorhanden. In wie Fern man nun der herausrepetierenden Hülse bei einer Pistole Beachtung schenken muss, sei mal dahin gestellt, jedenfalls ist das nicht explizit vom Gesetzgeber verlangt.

    Meines Erachtens dürfte man zu diesen Zeiten beliebig viel schießen, auch wenn es sich nach wie vor um sog. "vermeidbaren Lärm" handelt - allerdings ist dieser zu den Knallzeiten ja gestattet, so dass niemand das SEK rufen kann. ^^

    BTW: Ich bin mir nicht mal sicher, ob die Aussage, dass man den Polizeieinsatz zahlen muss ,richtig ist. Eigentlich müsste -wenn überhaupt- derjenige zur Kasse gebeten werden, der die Polizei (oder in dem Falle ja eig das Ordnungsamt) anrief - zu Schulzeiten wurden wir auch immer von unseren Klassenlehrern belehrt, dass derjenige den Feuerwehreinsatz zahlen muss, der zum "Spaß" den Feueralarm auslöste.


    R3P3R : Es ist eigentlich irrelevant, ob du Knall- oder Gaspatronen geladen hast - sie sind (vorausgesetzt von der selben Marke) gleich laut, da dort in der Knallpatrone, wo sich in der Gaspatrone der Wirkstoff verbirgt, ein Hohlraum ist. Die "Treibladung" ist von der Menge her die Gleiche - allerdings, wenn deine SSW zur Verteidigung dienen soll empfehle ich Gaspatronen, sonst kannst du deinen Widersacher leider nur extra laut erschrecken. ;)


    Grüße

    ...wo wir hier schon beim Thema sind Sportwaffen Schneider und Miami 92 sind :

    Kann es sein, dass die Umarex-Waffen dort immer teurer werden ?

    Ich hatte meine vernickelte Miami ( PTB 773 ) dort Ende 2006 für ca. 145 Euro gekauft.
    Mittlererweile kostet allein schon die brünierte Version fast so viel !
    Den Preis der Vernickelten erwähne ich besser erst gar nicht.... ( 165,95 Euro :crazy2: )

    Die Röhm-Modelle hingegen sind im Preis sehr stabil geblieben...

    Weiß einer vielleicht woran das liegen könnte ?

    EDIT:

    Um mal BTT zu gehen: Die Oberfläche der neuen 93er sieht auf dem Foto wirklich billig aus - als ob die nicht poliert wäre ( so stumpf irgendwie ).
    Ist bestimmt auch wieder ein Aerbeitsschritt, der bei der Produktion eingespart wurde, um Kosten zu sparen....

    Zitat

    Original von Konti
    Öhm, blöde Frage am Rande, wie sieht das aus mit der Größe? Mal angenommen du legst einen Personalausweis vergleichsweise daneben, wäre der dann deckungsgleich mit dem was man auf deinem Bild sieht? Oder erst wenn man deinen KWS an der Stelle faltet, an der der Knick zu sehen ist?
    Ich habe meinen leider noch nicht, weil sich das Amt vieeeeeel Zeit lässt :evil: , interessieren tuts mich aber schon was da so auf meinen Geldbeutel zukommt.

    Haut hin - da wo der Knick ist.

    Ist ungefähr doppelt so groß, wie ein Personalausweis breit ist.

    Ich falte meinen auch immer um meinen Perso.

    Anzuraten ist auch, den KWS in eine Klarsichthülle zu stecken, um ihn vor dem Zerreissen zu schützen.

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Warum macht ihr es nicht so, daß ihr den gewünschten Artikel auf Beobachten nehmt und zum Auktionsende, wenn der Preis noch niedrig genug ist, euer Höchstgebot ( was es euch wert ist ) abgebt.
    Dann haben Preistreiber keine Chance. Auf diese Art bekomme ich die meisten meiner eGun-Ersteigerungen relativ günstig, manchmal sogar zu richtigen Schnäppchenpreisen.

    Frühzeitig ein Höchstgebot abgeben mache ich nur, wenn ich zum Auktionsende nicht online sein kann.

    Das ist eine gute Idee - werde ich in Zukunft wahrscheinlich auch anwenden.

    Leider war bei mir Letztgesagtes der Fall:
    Ich musste ( eigentlich ) zu der Zeit arbeiten, denn ich hatte Spätschicht.
    Dass bei mir auf Arbeit nichts los war und ich früher gehen konnte, wusste ich leider zur Ziet der Abgabe des Gebotes noch nicht.

    Zitat

    Original von Erklärbär
    :bash: Und sich dann wundern das man durchsucht wird.

    Und nein, jeder sicherlich nicht. Ich habe jedenfalls noch keinen geraucht.

    Ja, bloß warum sollte ich lügen ?

    Damit würde ich mich doch erst recht verdächtig machen, oder nicht ?!

    Außerdem hat er mich ja nicht gefragt, wo ich den geraucht habe.
    Vielleicht war es ja auch bei einem Urlaub in Amsterdam ?!

    Zitat

    Original von DunklerWanderer
    @Rat
    Er hat ja brav gefragt, und du hast zugestimmt. Wenn du nein gesagt hättest(eine Bittte darf man auch ablehnen!) wäre es vielleicht anders gelaufen..

    Ja, stimmt, wenn man es so betrachtet...

    Ganz schön gewitzt eigentlich, wenn man so darüber nachdenkt.
    Jemanden, der nichts getan hat, ständig das Gefühl zu geben, er müsse beweisen, dass er "nichts getan" hat - so bekommt man natürlich auch seinen Willen...

    Jetzt kann man natürlich darüber spekulieren, ob die einem bei Verneinung wieder einen Tatverdacht angehängt hätten und dann später hätten doch ins KFZ schauen dürfen, weil ja Gefahr im Verzuge bestand... :new16:

    Im Endeffekt war ja nichts, denn wie gesagt: Ich hab in der Hinsicht ja nichts zu verbergen.
    Nur halt, dass ich mich total ungerecht behandelt gefühlt hatte ( als ob man die ganze Zeit unter konkretem Tatverdacht steht ) .

    Zitat

    Original von Derringer
    Hier einfach zu behaupten, die Polizei dürfe bei einer Polizeikontrolle unter keinen Umständen im Wageninneren Nachschau halten, ist schlicht und ergreifend falsch ! Sie darf es unter bestimmten Umständen sehrwohl, auch ohne einen konkreten Tatverdacht. Das soweit hier nur zur Info, weitere Erklärungen spare ich mir an dieser Stelle, das hatten wir ja schon x-mal. Die jeweiligen Polizeigesetze haben sich seit dieser Zeit nicht verändert.

    Ja, und mit " Gefahr im Verzug " bekommen die sowieso immer, was sie wollen...