BüMa prägt F in 1967er HW35

Es gibt 74 Antworten in diesem Thema, welches 10.706 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Mai 2023 um 11:02) ist von Katzechrisu.

  • ......Es ist nun mal so: ein vor 1970 in den Handel gebrachtes (oder in DDR vor 1990) starkes LG ist auch ohne :F: frei - ....


    Da gibts es nichts dagegen zu sagen.

    ........wird es aber überarbeitet, darf es ohne WBK eben keine stärkere Feder als eine mit 7,5 Joule bekommen. Das wäre genauso, als wolle man ein defektes Bild von 1750 mit moderner Acrylfarbe aufpimpen und dann wieder als alt vermarkten.

    Du hast jedenfalls keinen Anspruch auf den Einbau einer starken Feder moderner Bauart, wenn du keine WBK dafür vorweisen kannst. ....


    Hier lege ich ein Veto ein. Wenn das LG vor 1970 12 Joule Leistung hatte, dann darf auch eine moderne Druckfeder eingebaut werden. Einzige Voraussetzung: Die 12 Joule dürfen nicht überschritten werden. Wird aber eine Druckfeder >12 Joule eingebaut, wird das LG WBK-pflichtig.

    Nachteil der 12-Joule-Version: Ich darf nur auf einem zugelassenen Schiesstand damit schießen.

    Ich habe selbst bei Diana angerufen, um wegen einer passenden Druckfeder für meine vor 1970-Diana nachzufragen: Wir haben drei Federn zur Auswahl: 7,5 Joule, eine neue passende 12 Joule Feder, da die alte Druckfeder nicht mehr lieferbar ist und eine 16 Joule Feder. Die 7,5 oder die 12 Joule Feder können Sie ohne Problem einbauen.

    Gruß
    Roland

  • wie kommst du ausgerechnet auf 12 joule? findet sich diese grenze irgendwo im gesetz?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Ich nehme an das war ein Beispiel, welches er anhand eines Diana-Modelles welches er selbst besitzt gewählt hat.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • wie kommst du ausgerechnet auf 12 joule? findet sich diese grenze irgendwo im gesetz?


    Nein findet sich nicht!Diana dürfte auch eine 50J Feder einbauen wenn dieses Gewehr damals so aus dem Werk gekommen wär!Da dieses Model aber nur 12J hatte darf auch nur eine 12J Feder wieder rein ;)
    Bei einem anderen Gewehr was mal 15J hatte darf eine 15J Feder wieder rein!Ein Mofa darf man ja auch nicht friesieren ohne das man nachher zum TÜV muss um es abnehmen zu lassen!

  • soo... bin wieder da...
    und hab auf der Fahrt auch noch ein paar Telefonanrufe erledigt

    erste Erkenntnis
    7,3 J => ergo hat mich der BüMa schön angelogen mit der Behauptung, die Export-Feder eingebaut zu haben
    Damit hat er die Leistung von 12,8 J auf 7,3 J reduziert.

    Ich hab nochmal mit dem Beschussamt in Ulm telefoniert.
    Das F, welches vom BüMa aufgebracht wurde (Schlagbuchstabe F und ein 5-eck darum geritzt) ist ungültig... genausogut hätte er "Anton" draufschreiben können oder nen Filzstift nehmen können.

    Mit den Erkenntnissen hab ich dann nochmal beim Ordnungsamt angerufen.
    Der Kollege dort hat sich bestätigt gefühlt
    => BüMa darf bei der Reparatur/Restauration auch gleichwertige (originale) Teile verbauen, wenn diese nicht der Leistungssteigerung (über die originale Leistung) dienen.
    Über 7,5 J darf das Gewehr dann aber haben

    Von Weihrauch gibt es ja zum Glück nur die 7,5 J und die "Export-Feder"
    Er meinte aber auch, dass sowohl einige seiner Kollegen, als auch der Großteil der ihm bekannten BüMa davon nichts wissen... und lieber übervorsichtig sind

    Übervorsichtig hin oder her... er darf das nicht ohne meine Zustimmung machen

    Der Herr vom Ordnungsamt hat mir aber angeboten, den BüMa selbst anzurufen, um ihn über die Gegebenheiten zu informieren.

    Hoffentlich lässt sich durch die angesammelte Informationsmenge der BüMa von seinem (mittlerweile nachgewiesen falschem) Standpunkt wegbewegen
    Weil wenn er stur bleibt dann sehe ich hier wenig Möglichkeiten, ohne "Rechtsbeistand" erfolgreich zu sein

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • 13:30 kann ich vorbei kommen zum messen...
    schaun wir mal was da bei raus kommt

    ´Ne Enttäuschung Deinerseits, leider!
    Wetten?

    Sollte ich recht haben, würde ich auf Entfernen des :F: bestehen incl. Neubrünierung Deiner 35er HW.
    ABER, da liegt Ärger in der Luft.

    Ich drück´schon mal die Daumen, toi, toi, toi!

    Frdl. Gruß!


    Edit:
    War zu langsam! :huh:

  • Wie will man da da selbstgebastelte F wieder weg bekommen?

    Geht sowas spurloß?

    Oder muß da der Lauf ausgetauscht werden den es ja mit und ohne F bei Weihrauch gibt?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!


  • Nein findet sich nicht!Diana dürfte auch eine 50J Feder einbauen wenn dieses Gewehr damals so aus dem Werk gekommen wär!Da dieses Model aber nur 12J hatte darf auch nur eine 12J Feder wieder rein ;)
    Bei einem anderen Gewehr was mal 15J hatte darf eine 15J Feder wieder rein!Ein Mofa darf man ja auch nicht friesieren ohne das man nachher zum TÜV muss um es abnehmen zu lassen!

    ich versuch ja schon seit geraumer zeit hinter die geheimnisse der vor f aera lg zu kommen.
    ich kann im gesetz garnichts über die leistung von vor f waffen finden, auch nicht das man keine stärkere feder reinbauen darf! das kann damit zusammenhängen das die leistung damals nicht reglementiert und somit nicht geprüft wurde! bei den herstellern fanden sich damals manchmal angaben wie die eindringtiefe in holz usw. da es damals auch keine baumuster gab wäre es auch müsig daruf zu bestehen das nur originalteile verbaut werden.
    im gesetz heist es nur das die waffe zu dem bestimmten zeitpunkt in den handel gekommen sein muß, von leistung und originalität steht nichts bei diesen alten waffen!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Schön zu hören, das es Dein Ordnungsmtmitarbeiter so gut um die Sache kümmert und erstmal versucht das Ganze auf dem kleinen Dienstweg im Sinne aller zu lösen.

    Die Aussage mit dem F halte ich auch für sehr glücklich für Deinen BüMa formuliert, da er dieses ja laut eigener Aussage vom Beschussamt gar nicht aufbringen hätte dürfen.

    Hoffentlich sieht er das nach dem Telefonat auch ein und biegt das Ganze wieder gerade.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • im gesetz heist es nur das die waffe zu dem bestimmten zeitpunkt in den handel gekommen sein muß, von leistung und originalität steht nichts bei diesen alten waffen!


    Das ist so ein Bürokraten-Ding. Das verhält sich so ahnlich wie bei den Autos. Ein Oldi, der vor dem 1. Juli 1969 zugelassen worden ist, braucht z.B. keine Abgasuntersuchung. Der Grund ist, daß bis zu diesem Zeitpunkt keine Referenzdaten bezüglich Abgaswerte erstellt wurden. Dürfte bei den LGs ähnlich gelagert sein.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ladehemmung (17. August 2011 um 17:07)

  • Der Kollege vom Ordnungsamt meinte auch, das Gesetz sei entsprechend dünn gestaltet, weil im Generellen davon ausgegangen wird, dass entsprechend alte Waffen viel der originalen Leistung verloren hätten.
    Aber gerade dann würde man doch vermuten, dass Reparaturen/Restaurationen öfters vorkommen und genau geregelt sein sollten.

    Aber ich merke selbst:
    Die Situationen kommen deshalb nicht wirklich oft vor, weil alle die so ein gutes Stück besitzen ihr Gewehr nicht von irgend einem BüMa verschandeln lassen wollen und es fein zu Hause lassen.

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Mal eine blöde Frage: Wenn der BüMa nicht berechtigt ist, ein F zu stempeln, und er tut es doch, ist das dann eine Art Urkundenfälschung?
    Der Automechaniker darf ja auch nicht von sich aus eine TÜVPlakette auf mein Auto kleben, schon gar keine selbstgemalte. Der F-Stempel war ja wohl auch selbstgeschnitzt. ?(

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Bis vor ein paar Jahren durften die Bümas das ja noch. Ich habe auch einen alten LEP Umbau bei dem das F auf diese weise eingeritzt würde. Jedoch noch mit Namen des Bümas.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Der F-Stempel war ja wohl auch selbstgeschnitzt.


    wenn ich heut Abend das Gewehr wieder in Händen halte stell ich mal ein Bild von seinem "Kunstwerk" ein
    Bin nur gerade wieder @Work... irgendwo müssen die 80€ herkommen die ich dem BüMa überlassen habe

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Der Kollege vom Ordnungsamt meinte auch, das Gesetz sei entsprechend dünn gestaltet, weil im Generellen davon ausgegangen wird, dass entsprechend alte Waffen viel der originalen Leistung verloren hätten.
    Aber gerade dann würde man doch vermuten, dass Reparaturen/Restaurationen öfters vorkommen und genau geregelt sein sollten.

    Aber ich merke selbst:
    Die Situationen kommen deshalb nicht wirklich oft vor, weil alle die so ein gutes Stück besitzen ihr Gewehr nicht von irgend einem BüMa verschandeln lassen wollen und es fein zu Hause lassen.


    Die meisten werden das Gewehr zum Hans bringen und nicht zum Hänschen ;)
    Was ich damit sagen will,in so einem falle ist das LG beim Hersteller besser aufgehoben!

  • wie kommst du ausgerechnet auf 12 joule? findet sich diese grenze irgendwo im gesetz?


    Nein, im Gesetz nicht. Aber ich gehe mal davon aus das LG wurde damals mit der Leistung verkauft....

    So wie das HW 35 mit etwas über 13J. Ich habe noch ein altes, der Seriennummer nach von 1965. Da darf auch nur eine Feder rein mit der das LG eben nicht mehr Leistung bringt als die 13J mit denen es damals verkauft wurde. Mit einer 16J-Feder wäre es schon keine Instandsetzung mehr, sondern eine leistungssteigernde Maßnahme die eben ein Büma durchführen müsste und das Teil müsste auf WBK.

    Das ist übrigens auch der einzigste Fall wo man eine sogenannte "Exportfeder" die mehr als 7,5J liefert auch selbst einbauen dürfte....aber eben auch nur in einem solchen Fall.

    Zum Schießen muss man übrigens damit meist auf den 25m Stand, denn die 10m Stände in den Vereinen sind meist nur bis 7,5J zugelassen. Da wird ja eigentlich nur mit Matchwaffen geschossen die in der Regel auch nicht mehr als 7,5J haben.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hi,
    ein ganz einfaches Thema und nicht mal die beruflich damit Beschäftigten haben eine Ahnung und geben falsche Auskünfte.

    Toll.

    Jetzt ist erst mal nur eines für Dich wichtig, das der Büchsenmacher Dir die "F" Kennzeichnung schriftlich bestätigt. Erfahrungsgemäß neigen Handwerker nicht dazu für ihre Fehler gerade zu stehen. Leider hast Du jetzt Handlungsbedarf, da Du nun weist, das dieses "F" zu Unrecht angebracht wurde. Du kannst Dich also nicht mehr auf Unwissenheit herausreden. Darfst das Gewehr nirgendwo mehr schießen und nicht verkaufen.

    Ich würde Dir, wenn ich mein Gehalt dafür bekomme, Ordnungsgelder für meinen Arbeitgeber zu generieren oder dem Staatsanwalt sichere Beweise für einen Strafbefehl liefern will, unterstellen, das Du um mit einer nicht zugelassenen Waffe an nicht dafür erlaubten Orten schießen zu können, das "F" selber angebracht hast oder hast anbringen lassen.

    Deine Schutzbehauptung, der BÜMA hätte das gemacht, würde ich mit einem Anruf aus dem Weg räumen.
    Das Gespräch geht ungefähr so: "Hallo, hier Kripo Zappendusterhausen. Wir haben hier einen eine einer Straftat dringend Verdächtigten, der behauptet Sie hätten ohne Befugnis eine gefährliche Waffe zur Freien gestempelt, damit er überall damit schießen kann. Dazu noch mit der Hand eingeritzt. So was macht doch kein Büchsenmeister der seine Gewerbegenehmigungen behalten will, oder? Nein, was er damit angerichtet hat darf ich Ihnen nicht sagen."

    Die Antwort Deines BÜMAs kannst Du Dir vorstellen:"Natürlich nicht, ich habe das Gewehr nur überholt. Was der Bub hinterher damit gemacht hat, kann ich nicht sagen. Aber, das ist so ein ganz Schlauer, der alles besser wissen will. Surft im Internet und so. Ballerspiele, Gewaltpornos, man weis ja was das für welche sind. Kann man überall lesen. Ganz recht wenn so ein Bengel mal der Kopf von Amts wegen zurecht gerückt wird."

    So mei Liba. Und dann kommst Du. Luftgewehr eingezogen, 12x gemeinnützige Arbeit, Kosten des Verfahrens. Plus 80 Euro ;( . Auf der Wache wirst Du als Straftäter/ Waffenvergehen geführt, wenn Du nur ein Fahrrad gestohlen meldest, werden die versuchen die Straftat, die Du beganngen hast aufzudecken. Zieh dann lieber um.
    Alles nur weil Du Dir nicht hast schriftlich geben lassen, das der BÜMA der Fälscher war!

    Gruß!

  • Da ich auch schon ähnlich unangenehme Erlebnisse wie der Threadstarter hatte, sind mir die "Wald-und-Wiesen-Waffenhändler" sehr suspekt geworden. Erst heißt es "Alles klar", dann stimmt die Leistungserbringung nicht und am Ende wird noch ein horrender Preis verlangt. :S Mittlerweile habe ich einen BüMa gefunden, dem ich meine LGs anvertrauen kann. Leider gibt es in Deutschland - im Gegensatz zu GB - wohl kaum Spezialisten dafür.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper