Der Jäger hat die SSW oh.Waffenrechtl.Erlaubniss geführt-ein Vergehentatbestand.
Quark - das habe ich weiter oben bereits erklärt.
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Der Jäger hat die SSW oh.Waffenrechtl.Erlaubniss geführt-ein Vergehentatbestand.
Quark - das habe ich weiter oben bereits erklärt.
Hallo Martin,
in meinem WS war das Führen einer SSW njcht inkludiert, ich musste daher den KWS beantragen ! Ging aber fix !
Zitat von »Eddi«
Der Jäger hat die SSW oh.Waffenrechtl.Erlaubniss geführt-ein Vergehentatbestand.Quark - das habe ich weiter oben bereits erklärt.
Habe noch mal nachgefragt. Der Vorwurf war tatsächlich die fehlende waffenrechtliche Erlaubnis. Der JS würde das Führen einer SSW nicht beinhalten - zumindest hier in Sachsen-Anhalt.
Warum das so ist,kann ich Dir erklären.Der Jäger hat die SSW oh.Waffenrechtl.Erlaubniss geführt-ein Vergehentatbestand.
Im gegensatz zum OWI haben die Beamten da keinen Ermessensspielraum.Und d.Polizei zur Strafverfolgung verpflichtet ist,
kann der Beamte nicht anders handeln-sonst begeht er eine Strafvereitelung i.Amt.
Glaub mir,auch unter Polizisten gibt es Leute die über manches den Kopf schütteln,aber kann nicht anders.
Warum man den Jäger angeklagt hat, habe ich schon verstanden. Wegen der bestehenden Gesetzeslage. Nur den Sinn des Gesetzes verstehe ich nicht so ganz. Wenn jemand eine echte Schusswaffe führen darf, sollte das doch auch für eine SSW gelten. Aber vielleicht muss man das ja gar nicht verstehen...
Ein Jäger darf mit gültigem JS jede beliebe Schusswaffe im Revier führen, die nicht nach Bundesjagdgesetz verboten ist. Weiterhin habe ich die WaffVwV zitiert, wo es dem Jäger ausdrücklich erlaubt ist.
Ein Jäger darf mit gültigem JS jede beliebe Schusswaffe im Revier führen, die nicht nach Bundesjagdgesetz verboten ist. Weiterhin habe ich die WaffVwV zitiert, wo es dem Jäger ausdrücklich erlaubt ist.
Nach Aussagen meiner Sachbearbeiterin gibt es für Sachsen-Anhalt noch keine WaffVwV. Ich hatte vor einiger Zeit mal gefragt, warum ich in Sachen-Anhalt problemlos eine 3 Kurzwaffe bekommen habe, mein Studienkollege im Saarland aber nicht. Es scheint da tatsächlich große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern zu geben.
Ich finde diese WBK,KWS,WS total sinnlos ich mein wir sind nicht Schuld warum es Waffen gibt ....Waffen können nichts dafür das sie gebaut worden sind -...- es ist Geschichte .... Waffen wurden immer weiter entwickelt .... und verbessert .... was mich bloß kränken tut ist das jahre langes Ingieneurskunst so böse geredet wird ..... es ist faszinierende Technik
Ich finde diese WBK,KWS,WS total sinnlos ich mein wir sind nicht Schuld warum es Waffen gibt ....Waffen können nichts dafür das sie gebaut worden sind -...- es ist Geschichte .... Waffen wurden immer weiter entwickelt .... und verbessert .... was mich bloß kränken tut ist das jahre langes Ingieneurskunst so böse geredet wird ..... es ist faszinierende Technik
Deine Meinung in Ehren, aber ich verstehe nicht ganz, was du mit dieser Aussage jetzt bezwecken willst?
Was ich damit sagen will ist das dass Waffengesetz viel zu hochgepusht ist in Deutschland .... kurz gesagt wir sind gefangen im eigenen LAND!
Also Leute wandern wir aus ! Deutschland: Schützen: 0, Schweiz 40.000.000 Spaß... Wir bräuchten en ordentliche Lobby wie die Schweizer oder die Amis, dann wäre alles besser, aber naja...... Ham wir leider nicht.. Pech
Gruß
ZitatWir bräuchten en ordentliche Lobby wie die Schweizer oder die Amis, dann wäre alles besser
Nach den Beiträgen die hier in den letzten Tagen immer gekommen sind von wegen: "Ich mach mir doch keinen Lobbyaufkleber o.ä. irgendwo dran, es soll keiner Wissen dass ich Waffen habe... aber nen Co2air Aufkleber hätt ich gern" "Das SEK tritt mir sonst die Tür ein" "Was tut denn die Lobby für die SSW/freie Waffen Besitzer"
Braucht sich auch keiner wundern dass keine ordentliche Lobby zustandekommt. Geben würde es ja mehrere in Deutschland, nur scheinen viele eben keinen Wert drauf zu legen eine davon zu unterstützen.
Selber Schuld wenn dann irgendwann die scharfen weg sind, dann gehts den freien an den Kragen. Das schützt nunmal auch die Besitzer freier Waffen wenn es bei scharfen Waffen nicht zu Verschärfungen kommt, und ich glaube auch kaum dass sich irgendeine Lobby darauf einlassen würde Verschärfungen bei den Freien zuzustimmen um die scharfen zu retten. Vorausgesetzt natürlich dass auch Freie Waffenbesitzer in der Lobby sind, wer nicht dabei ist darf sich auch nicht wundern wenn seine Interessen NICHT vertreten werden.... !
Wer das anderen noch ausredet in einer Lobby aktiv zu werden, wenn auch nur als einfaches Mitglied der treibt nur die Salamitaktik der Waffengegner weiter voran: Auseinanderdividieren und die verschiedenen Waffenbesitzer gegeneinander ausspielen. Jäger gegen Sportschützen gegen Sammler gegen Freie Waffenbesitzer. Und deren Plan scheint aufzugehen. Von Zusammenhalt keine Spur....
Anstatt 4 "Gruppen" die man nicht als Lobby bezeichnen kann, sollten die sich halt zusammen tun, dann wären die bestimmt stärker....
Gruß
Nach Aussagen meiner Sachbearbeiterin gibt es für Sachsen-Anhalt noch keine WaffVwV. Ich hatte vor einiger Zeit mal gefragt, warum ich in Sachen-Anhalt problemlos eine 3 Kurzwaffe bekommen habe, mein Studienkollege im Saarland aber nicht. Es scheint da tatsächlich große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern zu geben.
Waffengesetz ist Bundesgesetz, deswegen gibt es Verwaltungsvorschriften die vom Bund erlassen werden, damit eben das Gesetz bundesweit einheitlich vollzogen wird. Ist nichts anderes als eine Art Gebrauchsanweisung.
Noch mal:
-Der KWS ist keine Schießerlaubnis.
-Wer auf senem Grundstück bleibt, braucht keinen.
-Wer ohne KWS auf der Straße schießt, oder nur über die Straße läuft mit der SSW in der Hand (z.B. zu Silvester), begeht eine Straftat.
Hallo Hubert,
Auf meinem KWS wurde die "Schießerlaubnis für Silvester erteilt". Das kann doch nur für außerhalb meines Grundstückes gelten da es auf meinem Grundstück sowiso erlaubt ist, oder sehe ich das falsch?
MfG Kolibri
Auf meinem KWS wurde die "Schießerlaubnis für Silvester erteilt".
Lustig. Das würde ich als Kuriosium besonders einrahmen.
Das kann doch nur für außerhalb meines Grundstückes gelten da es auf meinem Grundstück sowiso erlaubt ist, oder sehe ich das falsch?
So würde ich das auch sehen, weil auf eigenen Grund ist die Schießerlaubnis im §12 WaffG erteilt, zumal die Führerlaubnis auch nur außerhalb ... gilt.
Hallo Hubert,
Auf meinem KWS wurde die "Schießerlaubnis für Silvester erteilt". Das kann doch nur für außerhalb meines Grundstückes gelten da es auf meinem Grundstück sowiso erlaubt ist, oder sehe ich das falsch?
MfG Kolibri
In der Tat! So ist es. Eine zusätzliche Schießerlaubnis ist erteilt worden nach §10 Abs. 5.
Coole Sache.
Dann stell dich in Zukunft bitte auf die Strasse wenn du knallst. Sonst haben die Beamten die Tinte ganz umsonst verschwendet
Gruß K.
Coole Sache.
Dann stell dich in Zukunft bitte auf die Strasse wenn du knallst. Sonst haben die Beamten die Tinte ganz umsonst verschwendet
Gruß K.
Aber bitte nur Silvester !
@ floppyk und A 71
Danke für die schnellen Antworten.
Ich vermute das der Sachbearbeiter damals noch nicht genau informiert worden war was auf dem Schein alles draufstehen muß. Mein KWS war einer der ersten den unser LRA ausgestellt hat (Ausstellungsdatum 21.05.2003).
MfG Kolibri
einmalig 50€ und beim transport, führen etc. gibts keine probleme mehr.
Allerdings traue ich dem Wissen einiger Beamten und Beamtinnen zum Thema Gesetzeslage von Schreckschusswaffen nicht ganz.
Die Wahrscheinlichkeit, dass durch solche ein "Missverständnis" eine teure SSW eingezogen wird, wär mir zu riskant.
Würde z.B. meine RG69 nicht mitführen.. wenn die eingezogen würde, könnt ich heulen.. und der Geldbeutel wohl auch
PS: Ich führe keine SSW, habe den KWS aber gerne für den wesentlich "leichteren" Tranport und an Silvester. Wobei an Silvester auf der Straße geschossen werden darf, laut Ausnahmeregelung bei uns !