Es gibt 131 Antworten in diesem Thema, welches 12.293 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juli 2011 um 20:04) ist von Floppyk.

  • Hallo,
    der KWS ist für Silvester nicht sonderlich nützlich, da man die Waffe ja egl. von einem "Schiessort" zum andern auch transportieren kann (verlossen usw.).
    Somit währe für den Transport nicht der KWS erforderlich, natürlich würde er das ganze beschleunigen bzw. erleichtern. Jedoch ist es meiner Meinung nach, 50 ERO zu viel für diese Annehmiichkeit,
    wenn man die SSW nur an Silvester tragen möchte. Ob und wie gut man sich mit einer SSW in einer SV-Situation wehren kann, ist eine schwirige Frage, aber hier ja auch anscheinend zweitranig.

    Kurz um:
    - Wer Silvester schiessen möchte kann das auch OHNE KWS gut.
    - Wer die Waffe wirklich führen möchte, ist natürlich auf den KWS angewisen

    Grüße
    Racore ;)

  • Noch mal:

    -Der KWS ist keine Schießerlaubnis.
    -Wer auf senem Grundstück bleibt, braucht keinen.
    -Wer ohne KWS auf der Straße schießt, oder nur über die Straße läuft mit der SSW in der Hand (z.B. zu Silvester), begeht eine Straftat.

    Selbst wenn man auf seinem eigenen Grund zu Silvester schießt, ist man doch schnell verleidet sein Grundstück zu verlassen, z.B. dem Nachbarn ein frohes neues Jahr zu wünschen, so ist es bestimmt für alle die was mit SSW zu schaffen haben ein Vorteil den KWS zu haben.

    Gruß
    Hubert

  • Also sorry aber mit logischem Menschenverstand brauchst du bei unseren Behörden nicht kommen. Ergo ist es völlig egal, ob ein normaler Mensch den Zusammenhang herstellt, der Besitzt eines KWS bedingt in nächster Instanz auch den Besitz einer SSW. Das ist kein Argument für eine Hausdurchsuchung, nicht mal in unserem Waffenangststaat. Kein Richter und kein Staatsanwalt wird das genehmigen, da ja nun wirklich der KWS nicht an den Besitz einer SSW gekoppelt ist. Ich habe auch einen Führerschein, aber kein Auto... da wiederum zerbricht sich auch keiner den Kopf. Laut Gesetz ist das so, und nur das zählt. Was so ein Dorfpolizist da denkt, tangiert mich peripher. Im Gegensatz zu deren Meinung haben die auch nicht wirklich viel mehr Rechte als ich!

    Just my two cents.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit... aber bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher! -- Albert Einstein --

  • Zitat

    2.)Das Ding macht eine Wirkstoff Wolke,man kann nicht davon ausgehen das immer Windstille ist,eventuell setzt man sich selbst außer Gefecht!

    Der KWS macht keine Wirkstoffwolke, der KWS ist rein zum führen von Gas und Signalwaffen geeignet (PTB).

    Zitat


    4.)Man kann sich nicht zu 100% auf eine SSW verlassen,selbst wenn man sie getestet hat.

    Selbst auf den Jet Protector kannst Du Dich nicht verlassen. 99,5% sagen auch aus, dass er ggf. nicht funktioniert. Das ist aber mit allem so, kompletten verlass gibt es darauf nicht.


    Ansonsten passt die Diskussion über "welches SV Mittel" nicht in einen Thread, bei dem es um den KWS geht.


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Ich habe auch überlegt mir den KWS zu besorgen hab das aber wieder über Bord geworfen!
    1.)50€ und dann in regelmässigen abständen noch mal 25€

    Mal ne Zwischenfrage: Wer sagt, dass in regelmäßigen Abständen 25 Euro zu zahlen sind? Ich habe auch einen KWS, der hat 40 Euro gekostet und von einer weiteren regelmäßigen Überprüfung war keine Rede.

    Hier noch eine Begebenheit rund um den KWS:
    Im Nachbarort war ein Jäger mit seinem Hund im seinem Revier unterwegs und wollte seinen Hund auf Schussfestigkeit hin trainieren. Neben seinem Gewehr hatte er seine Fangschusswaffe (Revolver 357) und eine SSW dabei. Die SSW benutzte er, da Munition im Kaliber 357 nicht eben preiswert ist. Außerdem wollte er vermeiden, im Wald herumzuschießen, wenn es nicht nötig ist. Im Revier wurde er von zwei Polizisten angesprochen und gefragt, welche Waffe er zum Training seines Hundes benutzt. Er zeigt die SSW vor und wurde gleich nach einem KWS gefragt, den er nicht hatte. Hätte er die scharfe Waffe gezeigt, wäre der Fall erledigt gewesen. So aber bekam er eine Anzeige, durfte um die 2000 Euro Strafe zahlen und muss um seine Zuverlässigkeit bangen.
    Die Geschichte zeigt mir, dass man mit Logik nicht argumentieren kann. Scharfe Waffe geht in Ordnung, aber weil der die 40 Euro für den KWS nicht gezahlt hat, gibts es eine Anzeige. Das verstehe, wer will.

    Gruß
    Martin

  • Das ist doch Dummfug...
    Notiert hat bei mir im Laden noch nie jemand etwas. PA vorzeigen und gut war. Davon mal abgesehen: Da die Teile nicht weiter registriert werden, kannst du 100 Stück gekauft und auch wieder verkauft haben..."die" können also ruhig kommen.


    Nene, so ganz Unsinn ist das nicht.
    Die Waffenhändler, die eine SSW verkaufen haben erstens die Pflicht sich vom Alter des Käufers zu überzeugen. Daher müssen viele den Perso zücken.
    Zum Anderen haben die Händler eine Hinweispflicht gemäß § 35 WaffG:

    § 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
    ...
    (2) Dürfen Schusswaffen nur mit Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit Erlaubnis geschossen werden, so hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen. Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.

    Dass das die Händler protokollieren müssen, geht auch daraus hervor. Daher notieren sich die Händler die Daten. Das dient dem Händler auch als Nachweis dieser Auflage und daher müssen die Käufer dieses in der Regel auch unterschreiben.
    Meines Wissens händigen die Händler ein Merkblatt des VDB bei Kauf der Waffe aus.

  • Die scharfe Waffe geht in Ordnung, weil er als Jäger die Befugnis hat. Würdest du es begrüßen, wenn die Beamten ihn davonkommen lassen, aber jemand anderen ohne KWS, der vielleicht im Waffenrecht nicht so bewandert sein wie es ein Jäger sein sollte, dagegen bestraft wird? Wenn ein Auge für jemanden zugedrückt wird, bedeutet dies gleich eine Schlechterbehandlung des anderen. Und ist genauso abzulehnen wie Willkür. Weil es Willkür ist.

    Ich habe den KWS jetzt auch eine Weile. Sollten sie 25 Euro für die erneute Überprüfung verlangen, werde ich defintiv Widerspruch einlegen. Davon war nie die Rede. Und wenn sie mir den KWS wegnehmen wollen deshalb, lege ich dagegen halt auch Widerspruch ein. ;)

  • Hier noch eine Begebenheit rund um den KWS:
    Im Nachbarort war ein Jäger mit seinem Hund im seinem Revier unterwegs und wollte seinen Hund auf Schussfestigkeit hin trainieren. Neben seinem Gewehr hatte er seine Fangschusswaffe (Revolver 357) und eine SSW dabei. Die SSW benutzte er, da Munition im Kaliber 357 nicht eben preiswert ist. Außerdem wollte er vermeiden, im Wald herumzuschießen, wenn es nicht nötig ist. Im Revier wurde er von zwei Polizisten angesprochen und gefragt, welche Waffe er zum Training seines Hundes benutzt. Er zeigt die SSW vor und wurde gleich nach einem KWS gefragt, den er nicht hatte. Hätte er die scharfe Waffe gezeigt, wäre der Fall erledigt gewesen. So aber bekam er eine Anzeige, durfte um die 2000 Euro Strafe zahlen und muss um seine Zuverlässigkeit bangen.


    Sofort gegen klagen, denn der Jäger braucht im Revier keinen KWS und keine Schießerlaubnis. Es macht Sinn, die Schussfestigkeit des Hundes nicht mit einer scharfen Waffe zu üben. Der Jäger darf mit jeder beliebigen Schusswaffe im Revier schießen. Die Abrichtung von Jagdhunden ist Jagdtätigkeit.

    Zudem führt die WaffVwV aus:

    Inhaber eines gültigen Jagdscheines nach § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes
    dürfen auf Grund dieser Erlaubnis Jagdwaffen und -munition
    zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im
    Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagd- oder Forstschutz
    mit sich führen und mit ihnen schießen.
    ...
    Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers
    keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen
    der befugten Jagdausübung (z. B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung,
    Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits
    eine äquivalente Erlaubnis vor (s. auch Nr. 10.15.4.)

    Wenn der Jäger nicht geklagt hat, ist er ein dummer Jäger und verliert wegen dem vermeintlichen Vorwurf wohl möglich seine Zuverklässigkeit.

    Zitat

    Die Geschichte zeigt mir, dass man mit Logik nicht argumentieren kann. Scharfe Waffe geht in Ordnung, aber weil der die 40 Euro für den KWS nicht gezahlt hat, gibts es eine Anzeige. Das verstehe, wer will.


    Das kann man auch nicht stehen lassen. Zum einen hat ein WBK-Inhaber weit mehr Gebühren bezahlt und ein Jagdscheininhaber wendet pro Jahr etwa 100 € (davon ~ 30 € Jagdhapftpflichtvers.) für den Erhalt seines Jagdscheines auf. Daher steht auch immer "Inhaber eines gültigen JS", weil er durchaus seinen JS ruhen lassen kann.
    Die Zuverlässigkeitsprüfung betrifft alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Insofern wird dort kein Unterschied gemacht. Das ist ja der tiefere Sinn der Sache, dass man diese Erlaubnisse nur geprüft zuverlässigen Personen zubilligen will. Es fehlt da an einer bundesweiten Regelung wie oft und zu welchen Gebühren diese Wiederholungsprüfungen zu erfolgen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (30. Mai 2011 um 10:41)

  • Das ist kein Dummfug!
    Beim LG wurde damals Name und Adresse notiert!Was die Onlineshops speichern weiß auch keiner!Gehe aber davon aus das sie das auch machen,natürlich werden die Daten nicht weiter gegeben,noch nicht!Aber wer weiß was sich die Regierung in zukunft ausdenkt um ran zukommen!
    Das mit den zusätzlichen 25€ hab ich mir auch nicht aus den Fingern gesaugt,hier im Forum ist es schon öffter vor gekommen!
    Das nennt sich überprüfung der zuverlässigkeit,d.h. es wird in gewissen abständen ins Führungszeugnis geschaut ob man noch sauber ist!Kostet jedes mal 25€ die man zu bezahlen hat,wenn nicht kann man den KWS gerne wieder abgeben wie ein Sachbearbeiter schon mal gesagt hat.Außerdem hat betreffende Person einen Bogen zugeschickt bekommen in dem er auflisten sollte was er noch zusätzlich alles an freien Waffen hat!Selbst die anzahl der Diabolos wollten sie wissen!

  • Huppsa....lasse mich gern belehren, wenn es jetzt tatsächlich so gehandhabt wird das Daten protokolliert werden. Bei mir wurde dies nie gemacht, ein kurzer Blick zur Überprüfung der Volljährigkeit und gut war es. Und die Sache mit dem Jäger: grotesker geht es nicht. Da ist es gut zu wissen das hier jemand gut fundamentiertes Wissen besitzt und dies auch weiter gibt. Auch ohne Jäger zu sein lerne ich gern mit... ;)

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Außerdem hat betreffende Person einen Bogen zugeschickt bekommen in dem er auflisten sollte was er noch zusätzlich alles an freien Waffen hat!Selbst die anzahl der Diabolos wollten sie wissen!


    Sorry aber wer so dumm ist, solche Angaben dann auch zu machen, der gehört auch an den Pranger gestellt. Es handelt sich hier um freie Waffen ab 18 Jahren, darüber muss ich absolut gar keinen Nachweis führen, und einen Bleidiabolo, der noch nicht mal (nach meiner Meinung zumindest) als Munition durchgeht (am Ende ist es nur ein geformtes Stück Blei), zähle ich mit Sicherheit auch nicht ab. Wenn mich jemand sowas fragt, habe ich das nicht, und wenn sie mir einen Zettel unter die Nase halten, wo drauf steht, ich habe das mal gekauft, habe ich es eben wieder verkauft oder weggeschmissen, weil kaputt. Man kanns auch übertreiben mit der vorsorglichen Informationsweitergabe... aber das sind auch die Leute, die glauben, eine Paybackkarte dient dazu, dass sie sich Rabatte einstreichen können. Ein Schelm wer da Böses denkt...

    Was eine Behörde an Angaben will, ist das eine, was man ihnen tatsächlich mitteilen muss, ist eine ganz andere Sache. Und das ist meistens deutlich weniger als uns die Beamten da manchmal weiß machen wollen!

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit... aber bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher! -- Albert Einstein --

  • Huppsa....lasse mich gern belehren, wenn es jetzt tatsächlich so gehandhabt wird das Daten protokolliert werden. Bei mir wurde dies nie gemacht, ein kurzer Blick zur Überprüfung der Volljährigkeit und gut war es. Und die Sache mit dem Jäger: grotesker geht es nicht. Da ist es gut zu wissen das hier jemand gut fundamentiertes Wissen besitzt und dies auch weiter gibt. Auch ohne Jäger zu sein lerne ich gern mit... ;)


    Ja das mit dem Jäger ist die Härte!
    Früher hat es keinen Interessiert ob man ein LG SSW oder sonst was gekauft hat!Mein Vater hat mitte '90 im selben Laden eins gekauft wie ich 12 Jahre später!Damals wurde gar nichts aufgeschrieben,bei mir wurde alles ins Buch geschrieben!Sogar die Seriennummer,Datum des Kaufes,Name und Geburtsdatum!Und wenn es mal soweit kommen sollte dann wird der Staat sich von allen Büchsenmachern sofern sie noch Existieren sich die Daten besorgen,den Verkäufern dürfte dies auch egal sein,die haben ihr Geld ja schon dran verdient *lol*

  • Mit dem "Schmaardfoon" läßt sich nicht markieren und kopieren, deswegen muss ich es so machen:
    Floppy: Das mit dem Jäger werden ist eine ferne Option, bei der ich, wenn sie zum Tragen kommt dein Angebot gern annehme. Momentan möchte ich im Verein schießen. Und vor allem: schießen lernen! Ein nutzloses Rumgeballer liegt mir nicht, eine gewisse Ernsthaftigkeit steht schon dahinter. Natürlich möchte ich auch meinen Spaß haben, keine Frage. Im Moment gibt es viel Wissen zu erfassen, aufzupassen und lernen, lernen, lernen. Bin ja auch nicht mehr der jüngste.... ;(

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • In solchen Fällen ist Deutschland wohl das Negativbeispiel schlechthin. Allerdings hat der KWS beim Führen schon irgendwie seine Berechtigung, bei uns (Ö) darf jeder mit einer Gaswaffe herumlaufen der die paar Euro aufbringen kann. Wozu das führen kann, hat man vor kurzem ohnehin gesehen. Wie gestaltet sich bei euch denn die Prüfung auf Zuverlässigkeit? Ist das ein Behördengang des Gehens Willen oder steckt da auch Ernst (mal abgesehen von den ernsten ~50€) dahinter?

    Grüße,
    Spark

    Gesetze, welche das Tragen von Waffen verbieten entwaffnen nur jene, welche weder geneigt noch entschlossen sind, Verbrechen zu begehen. Solche Gesetze verschlimmern die Dinge für die Überfallenen und machen sie besser für die Angreifer; sie helfen eher Morde zu fördern als sie zu verhindern, denn ein unbewaffneter wird mit größerer Sicherheit angegriffen als ein bewaffneter Mann. - Cesare Beccaria

  • Wie gestaltet sich bei euch denn die Prüfung auf Zuverlässigkeit? Ist das ein Behördengang des Gehens Willen oder steckt da auch Ernst (mal abgesehen von den ernsten ~50€) dahinter?


    Das wird geprüft:

    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__5.html
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__6.html

    Dazu wird angefragt:
    (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
    1.die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
    2.die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
    3.die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.
    Die nach Satz 1 Nr. 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden.

  • In solchen Fällen ist Deutschland wohl das Negativbeispiel schlechthin. Allerdings hat der KWS beim Führen schon irgendwie seine Berechtigung, bei uns (Ö) darf jeder mit einer Gaswaffe herumlaufen der die paar Euro aufbringen kann. Wozu das führen kann, hat man vor kurzem ohnehin gesehen. Wie gestaltet sich bei euch denn die Prüfung auf Zuverlässigkeit? Ist das ein Behördengang des Gehens Willen oder steckt da auch Ernst (mal abgesehen von den ernsten ~50€) dahinter?

    Grüße,
    Spark


    Floppk hat es ja schon beantwortet!
    Dazu ist vielleicht zu sagen das dieser KWS aber nur von dem "Treudoofen" Bürger beantragt wird,der eh nichts böses im Schilde führt!
    Die,die damit was vorhaben oder sowieso keinen KWS bekämen nehmen das ding auch so mit,bringen tut der Schein also nicht wirklich was!

  • Floppk hat es ja schon beantwortet!
    Dazu ist vielleicht zu sagen das dieser KWS aber nur von dem "Treudoofen" Bürger beantragt wird,der eh nichts böses im Schilde führt!
    Die,die damit was vorhaben oder sowieso keinen KWS bekämen nehmen das ding auch so mit,bringen tut der Schein also nicht wirklich was!

    Erinnert mich ein wenig an meine Signatur. Nämlich genau das ist es, was passiert.
    Auf das unsere Regierung samt den Politikern nicht so hysterisch werden und die Scheuklappen aufsetzen.

    Grüße,
    Spark

    Gesetze, welche das Tragen von Waffen verbieten entwaffnen nur jene, welche weder geneigt noch entschlossen sind, Verbrechen zu begehen. Solche Gesetze verschlimmern die Dinge für die Überfallenen und machen sie besser für die Angreifer; sie helfen eher Morde zu fördern als sie zu verhindern, denn ein unbewaffneter wird mit größerer Sicherheit angegriffen als ein bewaffneter Mann. - Cesare Beccaria

  • Meine Persöhnliche Meinung zum KWS ist einfach Geldmacherei ....!!!!!
    Ich meine was ändert sich ?? ausser das der Staat Geld verdient?!?
    1 Es kann nach wie vor jeder " Depp" eine SSW kaufen
    2 Wer mit einer Waffe ein verbrechen begehen will - den juckt es wenig ob er einen KWS braucht :)
    3 wirkliche Vorteile hat man jetzt nicht ( es sei den man schleppt wirklich seine SSW mit sich rum

    Ich meine wie schon erwähnt der Transport an sich ist weiterhin möglich ( nur nicht geladen am Mann )
    Sylvester bleibt nach wie vor ein ( zumindest bei uns Geduldeter ) Verstoss

    Denke das es nur dem Staat insofern was nützt das Er A. Geld verdient B SSW s langsam verschwinden aus der Öffentlichkeit ( nur das die Menschen die sich an die Gesetzte halten und eh nie Unfug mit ihrer Waffe gemacht hätten die jetzt zuhause lassen, die welche damit Straftaten begehen würden nehmen die nach wie vor weiter mit.

    So meine Meinung
    Ich Persöhnlich habe mich dazu entschlossen dem Staat kein Geld dafür zu Sponsoren, wenn dann kommt mein " Schlachtross " zu Sylvester mal aus der Holzkiste und das wahr es - Gruss

  • Mal ne Zwischenfrage: Wer sagt, dass in regelmäßigen Abständen 25 Euro zu zahlen sind? Ich habe auch einen KWS, der hat 40 Euro gekostet und von einer weiteren regelmäßigen Überprüfung war keine Rede.

    Hier noch eine Begebenheit rund um den KWS:
    Im Nachbarort war ein Jäger mit seinem Hund im seinem Revier unterwegs und wollte seinen Hund auf Schussfestigkeit hin trainieren. Neben seinem Gewehr hatte er seine Fangschusswaffe (Revolver 357) und eine SSW dabei. Die SSW benutzte er, da Munition im Kaliber 357 nicht eben preiswert ist. Außerdem wollte er vermeiden, im Wald herumzuschießen, wenn es nicht nötig ist. Im Revier wurde er von zwei Polizisten angesprochen und gefragt, welche Waffe er zum Training seines Hundes benutzt. Er zeigt die SSW vor und wurde gleich nach einem KWS gefragt, den er nicht hatte. Hätte er die scharfe Waffe gezeigt, wäre der Fall erledigt gewesen. So aber bekam er eine Anzeige, durfte um die 2000 Euro Strafe zahlen und muss um seine Zuverlässigkeit bangen.
    Die Geschichte zeigt mir, dass man mit Logik nicht argumentieren kann. Scharfe Waffe geht in Ordnung, aber weil der die 40 Euro für den KWS nicht gezahlt hat, gibts es eine Anzeige. Das verstehe, wer will.

    Gruß
    Martin


    Warum das so ist,kann ich Dir erklären.Der Jäger hat die SSW oh.Waffenrechtl.Erlaubniss geführt-ein Vergehentatbestand.
    Im gegensatz zum OWI haben die Beamten da keinen Ermessensspielraum.Und d.Polizei zur Strafverfolgung verpflichtet ist,
    kann der Beamte nicht anders handeln-sonst begeht er eine Strafvereitelung i.Amt.
    Glaub mir,auch unter Polizisten gibt es Leute die über manches den Kopf schütteln,aber kann nicht anders.