"F"-Luftpistole unbrauchbar machen

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 4.298 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. März 2011 um 09:38) ist von andi77.

  • Hallo,
    ich habe hier noch eine alte Knicklaufpistole rumliegen. Da das Ding streut wie ne Gießkanne macht das plinkern keinen wirklichen Spaß damit.
    Die einzige sinnvolle Verwendung sehe ich als Dekostück (optisch ähnlich Melcher Pistole).
    Da die "Waffe" dann aber nicht mehr verschloßen aufbewahrt wird, möchte ich wissen ob ich selbst einen Schweißpunkt auf das System setzen darf, so dass die Waffe nicht mehr gespannt/ geknickt werden kann.

    Zählt das dann als unbrauchbar und die Aufbewarungspflichten erlöschen?
    Darf ich den Lauf selbst verschweißen?

    Grüßle
    Ersma

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Hallo

    Warum entfernst Du nicht einfach die Feder?

    hmm, gute Frage. Auf diese einfache Lösung bin ich nicht gekommen. :love:
    Hab mal wieder viel zu kompliziert gedacht. Darf ich eine LP ohne Feder wie ein "Bild an die Wand hängen"?

    Grüßle

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Im WaffG steht recht genau wie eine Waffe unbrauchbar zu machen ist :

    Der Gesetzgeber hat dabei wahrscheinlich an Feuerwaffen gedacht. Da aber im Gesetz Schusswaffen steht müssten wohl tatsächlich die beschriebenen Änderungen durch geführt werden.
    Meiner Meinung nach darf auch nur ein Büma die Arbeiten durch führen.

    Aber warum willst Du die LP unbrauchbar machen ?
    Nirgendwo wird verlangt das Du die Waffen einschließt, sie muss nur vor dem Zugriff durch unberechtigte Geschütz werden.
    Und da gibt es andere Möglichkeiten.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hänge sie an die Wand und sicher sie mit einem Schraubhaken gegen Abnahme. :D

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Ich kann es schon verstehen die Lupi unbrauchbar zu machen wenn zb. Kinder im Haus sind.
    Ist bei meiner Lupi die Feder drausen (ausbauen dasrf jeder), ist sie unbrauchbar.
    Meine HW 70 hängt auch nur noch als Deko an der Wand.

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Es gibt doch für eine freie Waffen wie eine Luftpistolen und Softairs gar keine Aufbewahrungspflichten, lediglich beim Transport von A nach B. Zuhause kann man die auch unterm Kopfkissen liegen lassen, mal übertriegen ausgedrückt. Dh an die Wand nageln und gut ist. Solltest du Angst wegen Kindern haben, dann entferne einfach die Feder.

  • Naja, es gibt schon Aufbewahrungsvorschriften.
    Unbefugte dürfen keinen Zugriff haben und Kinder sind nun mal nicht befugt.
    Streng genommen gilt das auch ohne Feder.
    Das ist in dem Fall natürlich Unsinnig da so keiner was mit der Lupi anfangen kann.
    Wenn man es nur zum Schutz der Kinder machen will klappt es ja.
    Wenn man das ganze Gesetzeskonform machen möchte reicht der Feder ausbau nicht.
    Dann müssen man die Lupi fest an die Wand schrauben oder in einer abgeschlossenen Vitrine aufbewahren. Oder irgendwas vergleichbares.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hallo,
    danke für die vielen Antworten.

    Bei meiner Frage ging es in erster Linie um die Gesetzeskonformität. :love:
    Nun ist ja der Federausbau rausgefallen.

    Wie sieht es denn bei einem verschweißten Knicklauf aus. Eine zur Deko umgebaute Waffe hat ja auch keinen Schlitz von vorne bis hinten...

    Freue mich auf weitere Antworten. :rolleyes:

    Grüßle
    Ersma

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Doch, Kurzwaffe müssen den Schlitz bzw alle 3 cm Kalibergroße Bohrungen haben.
    Schau dir mal bei Egun die umgebauten Kurzwaffen an.
    Bei allen die keine " Altdeko " sind wirst Du den Schlitz finden.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Da gibt es nur die Regeln die pupsnase schon zitiert hat. Der Schweißpunkt ist da rechtlich genau so anfechtbar wie die ausgebaute Feder, auch wenn in meinen Augen beides mehr als ausreichend ist um ein Schießen durch Kinder zu verhindern.

    Die einfachste (rechtlich einwandfreie) Möglichkeit ist wahrscheinlich wirklich ein diebstahlgeschütztes befestigen an der Wand. Ich habe auf Messefotos und ähnlichem schon gesehen das es dafür abschließbare Befestigungen gibt. Quasi ein Abzugsschluss das hinten aber an der Wand festgedübelt ist. U.U. kann man das sicher auch selber bauen. Einfach ein billiges Abzugsschloss mit 2 Bohrlöchern ausstatten, mit 2 Schrauben an der Wand fest schrauben so das man nur bei offenem Schloss an die Schraubenköpfe kommt, und fertig.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Mahlzeit,

    meines Wissens nach muss eine Schusswaffe unbrauchbar gemacht werden indem man 5 Kalibergroße löcher in den Lauf bohrt und man den Verschluss anschrägt diese Arbeit muss aber ein BüMa machen und darüber ein "Bericht" schreiben, und das ganze zum Beschussamt schicken. Kosten werden da um die 200€ entstehen.... Ich denke nicht das es das wert ist. Einfachrere Lösung wäre eine Verschließbare Wandhalerung zu nehmen, habe ich irgendwo mal gesehen für run 40€.

    PS: Der Federausbau ist nicht unbrauchbar machen da man die Feder wieder einbauen kann und somit wieder eine Funktionstüchtige Pistole hat.

    greetz Daniel

  • Auch wenn das bei einer LP jetzt eigendlich Quatsch ist aber der Umbau auf eine Dekowaffe ist ein Bearbeiten der Waffe und erfordert eine Waffenherstellungslizenz. Nur das Zerstören der Waffe ist ohne Lizenz möglich, also mit Flex komlpet zersägen oder mit einem Brenner einschmelzen. Nur das Ausbauen der Feder oder auch des Kolben macht die Waffe zwar auch unbrauchbar aber das zählt vor dem Gesetz wohl noch nicht.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Dann bin ich heute wieder ein wenig schlauer geworden.
    Was ich jetzt mit dem neuen Wissen anfange, weiß ich noch nicht... ;)
    Vorerst werde ich die LP im verschlossenen Behältniss aufbewahren. Später, wenn der neue Schrank fertig ist, mach ich mir dann wieder Gedanken.


    Danke auf jeden Fall für die ganzen Antworten.

    Grüßle
    Ersma

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Solltest Du wegen kleinen Kindern, diese Aktion machen wollen, noch ein kleiner Tip.
    Nimm, wenn möglich den Abzug raus.
    Das Teil funktioniert dann auch nicht und die Welt ist heile.
    Es muss ja nicht immer alles sofort "vernichtet " werden! Oder?
    Gruss

    Thomas

  • ch habe hier noch eine alte Knicklaufpistole rumliegen

    Was soll denn der Unfug? Häng das Ding an die Wand und das wars. Du tust ja so, mit im verschlossen Behältnis aufbewahren etc., als wenn du ne scharfe Waffe auf Deko umbauen willst. Das darf wohl nur n Büma. Man kanns auch übertreiben.

  • Was soll denn der Unfug? Häng das Ding an die Wand und das wars. Du tust ja so, mit im verschlossen Behältnis aufbewahren etc...

    Hallo,
    danke für den Tip...

    Sorry wenn ich dich mit dieser Frage nerve und ein paar KB Speicherplatz belegt habe.
    Ich wollte einfach nur wissen wie die rechtliche Lage diesbezüglich aussieht.


    Grüßle
    Ersma

    Edit: Ich hab vor ein paar Monaten jemanden kennengelernt, der hat Ende letzten Jahres 2500 Euro Strafe gezahlt weil er ein LG ohne F hatte.
    Er sagte nur: Wenn ich das gewußt hätte...

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

    Einmal editiert, zuletzt von Ersma (5. März 2011 um 20:54)

  • moin moin


    dito, was keiner weiß, und wenn du keiner kleinen kinder in hause hast...


    (die die feder zudem wahrscheinlich eh nicht spannen können)

  • Es ist per Gesetz nur vorgeschrieben,
    dass die Waffe für Minderjährige unzugänglich aufbewahrt werden muss,
    nicht wie.

    Warum muss man da gleich von Auseinanderbasteln
    oder zerstören sprechen?

    Und wenn du noch andere Waffen in Sichtweite
    aber unter Verschluss aufbewahren willst,
    gibt es für 99€ bei Ikea gute abschliessbare Vitrinen.

    "Si vis pacem, para bellum"