Hallo,
ich habe hier noch eine alte Knicklaufpistole rumliegen. Da das Ding streut wie ne Gießkanne macht das plinkern keinen wirklichen Spaß damit.
Die einzige sinnvolle Verwendung sehe ich als Dekostück (optisch ähnlich Melcher Pistole).
Da die "Waffe" dann aber nicht mehr verschloßen aufbewahrt wird, möchte ich wissen ob ich selbst einen Schweißpunkt auf das System setzen darf, so dass die Waffe nicht mehr gespannt/ geknickt werden kann.
Zählt das dann als unbrauchbar und die Aufbewarungspflichten erlöschen?
Darf ich den Lauf selbst verschweißen?
Grüßle
Ersma