"F"-Luftpistole unbrauchbar machen

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 4.340 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. März 2011 um 09:38) ist von andi77.

  • Ich würde die Feder rausnehmen, fertig.

    Ich nehme an, dass du schweissen kannst, da du ja von zuschweissen sprichst...warum schweisst du dann den Lauf,
    oder den Kolbenraum nicht einfach zu? Sieht man von aussen nicht, macht die Pistole absolut unbrauchbar und
    selbst wenn, dann wäre die Feder draussen...doppelte Sicherung, nur für den Fall :thumbsup:

    The Bird of Hermes Is My Name,
    Eating My Wings To Make Me Tame

  • warum schweisst du dann den Lauf,
    oder den Kolbenraum nicht einfach zu? Sieht man von aussen nicht, macht die Pistole absolut unbrauchbar und
    selbst wenn, dann wäre die Feder draussen...doppelte Sicherung, nur für den Fall :thumbsup:

    Weil es um die rechtliche Frage geht, und da nützen solche Basteleien eben leider gar nichts. Da geht es nicht um Sinn oder Unsinn sondern um das erfüllen von Vorschriften.

    Und die besagen nun mal leider das wesentliche Teile der Waffe gleichgestellt, und das Umgang eben auch Erwerb bedeutet. Sprich solange da auch nur 1 wesentliches Teil dran ist muss die Waffe so gesichert sein das Unberechtigte sie nicht unbefugt an sich nehmen können. Dabei ist es völlig unerheblich das diese Unberechtigten nur noch damit herumlaufen und "Peng! Du bis Tod" rufen können.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • es braucht ja nichtmal unbedingt eine vitrine.

    Wenn du zum an-die-wand-hängen 2 schrauben mit ösen an den enden nimmst, wie zB. diese hier: http://www.yagma.de/media/images/popup/598063.jpg

    eine kommt in die nähe vom griff, eine weiter vorne unter den lauf. da kannst du die drauflegen, holst dir aus dem angelladen ein kleines stahlvorfach mit ösen an beiden enden, sowie aus dem 1€-shop ein kleines schloss, oder sogar ein kabelbinder würde reichen.

    stahlvorfach durch die beiden ösen sowie durch den abzugsbügel fädeln, die beiden enden miteinander verschließen, fertig.

    zugriffssicher, dennoch einigermaßen dezent, günstig, und erfordert auch keine gigantischen handwerkskünste.
    so bzw. sehr ähnlich werden zB. auch die softair im ladengeschäft von swords&more an der wand aufbewahrt, die sind rechtlich genauso einzustufen (frei ab 18), und was im "showroom" von einem geschäft geht, geht privat zuhause erst recht.

    baust u dann noch die feder aus, kannst du wirklich 1000% sicher sein, dass auch keiner mit der lupi an der wand noch irgendwelchen schabernack bauen.

    rechtlich in ordnung, gewissensmäßig mehr als in ordnung, sie muss nicht hinter glas verschwinden, und flexibel überall anzubringen ;)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • ...
    Die einzige sinnvolle Verwendung sehe ich als Dekostück (optisch ähnlich Melcher Pistole)...Grüßle
    Ersma

    Hi Ersma,

    zerlegt die ganze LP in ihre Einzelteile. Befestige die Einzelteile wohlgeordnet auf einem schönen Brett und schraub das Brett an die Wand. Dann hast du ein schönes Schaubild deiner LP.

    Kostenpunkt: paar Schrauben, bisschen Draht und ein Brett. Rechtliche Sicht (meine Meinung): vollkommen i.O.

    Gruß
    Roland

  • Rechtliche Sicht (meine Meinung): vollkommen i.O.


    ...irgendwo im WaffG stand doch, dass wesentliche Teile einer Schusswaffe dieser gleichgestellt sind! Von daher würde ein reines Auseinanderbauen nichts bringen.

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • wenn die teile so befestigt sind, dass ein unbefugter sie nicht nehmen kann, würde es ja reichen. also so, dass minderjährige die teile nicht von der wand lösen können.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Ich hätte da mal eine andere Frage:

    Wie kann man eine Co² Lupi gesetzeskonform abändern?
    Denn ich habe eine Co² Lupi die ich wegen einer Sache so als ganzes und funktionsfähig nicht mehr haben darf, würde sie aber trotzdem gerne noch als Deko haben.
    Reicht es wenn man aus ihr eine hohle Ganz macht, und die Innenteile via See entsorgt?

    MfG Desert

  • Wenn alle Waffenrelavanten Teile entfernt sind, müsste es wohl reichen.
    Hierzu kann allerdings auch das Griffstück zählen, wenn es zur Aufnahme des Auslösemechanismus zählt.
    Das Entsorgen via See wäre natürlich wieder Strafbar.
    Eine Möglichkeit wäre: Zum BüMa bringen, und ihn bitten alles rauszubauen. Der weiß genau was rausmuss, und wenn es ne gute Waffe is und er die "Ersatzteile" brauchen kann, macht ers evtl umsonst.
    Geht es bei der Pistole überhaut, bsp.weise des Lauf zu entfernen, ohne dass es nacher ******* aussieht??

    MfG, andi

    Edit: Mist zu spät, schließe mich aber HW Junkie gerne an, die sache würde mich auch interessieren ;)

  • Die Teile z.b. Ventileinheit, den Lauf und andere Kleinteile bis auf den Abzug wollte ich im See versenken.
    Nicht die ganze Waffe.

    MfG Desert

  • ...irgendwo im WaffG stand doch, dass wesentliche Teile einer Schusswaffe dieser gleichgestellt sind! Von daher würde ein reines Auseinanderbauen nichts bringen.


    Und wie willst du mit einem blanken Lauf oder einer blanken Druckfeder schießen?
    Wenn die Einzelteile, und ich meine alle Einzelteile, an der Wand hängen, ist der Sicherheit genüge getan.

    :) Kannst ja den Lauf als Blasrohr benutzen und das Dia durchblasen. Vielleicht funktionierts.
    ;) Und wenn es gehen sollte dann garantiert unter 7,5 J.

    Gruß
    Roland

  • Und wie willst du mit einem blanken Lauf oder einer blanken Druckfeder schießen?

    Wie schon mal gesagt, bei Gesetzen geht es nicht unbedingt um einen Sinn der dahinterstehen muß. Auch wenn Du ihn nur als Blasrohr verwenden kannst ist ein Lauf der Waffe gleichgestellt und muß genau so vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden wie die zusammengebaute Waffe. Mit der Druckfeder hingegen kannst Du, da kein wesentliches Teil, deine Kinder im Sandkasten spielen lassen, wenn Du das willst.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Der "Sinn" bestand wohl darin, dass nicht jemand alle Einzelteile ohne Auflagen verkaufen darf, und man sich dann nachbelieben fertige Waffen daraus bauen darf, hat wohl mal wieder hauptsächlich auf scharfe abgezielt, aber die F-Waffen miterwischt. Sehr lästig, wenn es zB. un präzisläufe für softair geht, wo das zumindest für verwirrung sorgt.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • OFF TOPIC:

    Das mit dem Diadurchblasen wird aufgrund der züge nicht gehen, würde es gehen, wäre es egal oib unter oder über 7,5 Joule.
    Ein Blasrohr (solang es ein reines rohr ist, und nicht der Lauf einer echten Waffe wie in diesem Fall) ist von der Schusswaffendefinition ausgeklammert, da hier zum Antrieb (indirekt) die eigene Muskelkraft verwendet wird (Lunge) und diese Eniergie nicht gespeichert wird. Genauso verhält es sich beim Bogen. Armbrust leider nicht da hier die Energie gespecihert wird.

    BTT:

    Wie Erklärbär und T-gnom schon gesagt haben, der Sinn der Funktionsfähigkeit pielt hier keine Rolle, ein waffenerlevantes teil, das nach seiner Definition als solches Festgelegt ist, ist einer Schusswaffe gleichgestellt. Somit bringt auseinanderbauen und an die Wand hängen RECHTLICH nichts. Über alles andere lässt sich streiten ;)
    Naja, sollte dich , beispielsweise ein zerstrittener Nachbar, oder ein sonstiges a......... tatsächlich wegen soetwas Anzeigen, würde man das natürlich wesentlich milder betrachten als bei einer Schussfähigen Waffe.

    Dennoch, ich finde es gibt hier so viele andere Möglichkeiten, da lohnt es sich einfach nicht.

    DesertStorm:
    VErkauf sie und kauf dir ne schmucke DEKO neu.
    Ersma:
    Häng die mit so ner abschließbaren Sicherung an die Wand, schaut gut aus, ist legal, und nichtmal so teuer.

    MfG, andi

  • Die Idee mit dem von innen verschraubten Abzugsschloss hat seinen Reiz. Meine erste Idee, war das einfache Festschrauben an der Wand mit Spezialschrauben, die man mit enem normalen Schraubendreher nicht auf bekommt (Dreieck-Inbuss oder ähnliche Sicherheitsschrauben). Das Waffengesetz zur Waffenaufbewahrung fordert aber ein komplett umschlossenes Behältnis mit Verschluß. Ein flacher Schaukasten mit Glasscheibe gibt es sogar mit Schwenkriegelschloss, z.B. Flachschaukasten oder Vitrine mit Schiebetür.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Das Waffengesetz zur Waffenaufbewahrung fordert aber ein komplett umschlossenes Behältnis mit Verschluß.


    Woraus schließt Du das ?

    Im WaffG steht nur :

    Zitat

    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
    [...]

    Alle anderen Regeln betreffen nur Erlaubispflichtige Schusswaffen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Stimmt, nur Abhandenkommen und Zugriff Dritter muss verhindert werden. Das mit dem Verschlossenen Behältnis habe ich wohl aus irgendwelchen pdf-Flyern verschiedener Behörden.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • @ Pupsnase:

    Soweit ichs gerade nachgegoogelt habe sitmmt deine Aussage 100% , allerdings ist die Meinung über das Abgeschlossene Behältniss sehr weit verbreitet.

    Bei meinem KWS Antrag habe ich einen beizettel Bekommen, bei dem zum einen der von dir Zitirte Gesatzestext abgedruckt war, zudem wurde aber als BEISPIEL für die Aufbewahrung ein abgeschlossenen Behältniss angegeben.
    Allerdings las sich das, genauso wie die EMPFEHLUNG des verdeckten führens, weniger nach beispielen und empfehlungen als nach Pflicht.
    Ist vermutlich die Absicht meines LRA´s, da ihnen diese beiden Varianten wesentlich lieber sind, selbst wenn laut gesetz nicht erfordert.

    Da ich zudem eine WBK habe, und daher mit Kontrollen rechnen muss, halte ich mich lieber daran, ich denke allerdings einer an die Wand "geschlossenen" F-Waffe dürfte nichts im wege stehen.
    Vll kennt ja der TS die Meinug seines LRA´s zu diesem Thema ;)

    MfG, andi