Ich habe als sicherheitsbewußter Bürger nie im Garten trainiert,aber ich habe in Deutschland an 3dTurnieren teilgenommen und auf Bogenplätzen trainiert die nicht ausdrücklich eine Genehmigung für Armbrüste hatten.Die alles fällt mit dieser Regelung auch weg,nicht nur das schießen im Garten oder an anderer Stelle!
Sonst hätte ich garkein Problem mit dieser ...... Regelung!
Zitat: "Sofern für gelegentliches Schießen im befriedetem Besitztum nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Feder-druckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Ge-schosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine be-sondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vor-gehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbe-sondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaub-nispflichtige Schießstätte nach § 27 Abs. 1 betrieben."
Also zumindest das Schießen im Garten etc. sollte dadurch nicht "verkompliziert" werden.