Scharfe Umbauen lassen

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.431 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Oktober 2010 um 18:39) ist von Bad.Boy.

  • Hallo Liebe Leute,

    habe mir tierische mühe gegeben und monate lang gesucht und leider nur ein LEP revolver gefunden den ich unbedingt haben möchte, möchte gerene den
    Smith und Wesson 686 TARGET CHAMPION (1199,-€) haben, und diesen in einen schreckschußwaffe umbauen lassen (ist .375 also sollte sie auch für .380 zugelasen sein (9mm knall)) da ich leider wegen einer Betrugs Vorstrafe keine WBK bekomme. ist sowas möglich ? sodas ich diese waffe dann legal besitzen darf ?
    wie muss ich vorgehen und was kostet so ein umbau ca. währe für eure erfahrungen sehr dankbar

    mfg
    matze

  • Möglich wäre das schon, allerdings viel zu teuer. Die Waffe müsste so umgebaut werden, dass sie den Bestimmungen der PTB gerecht wird, also Sollbruchstellen, Laufsperre etc. Der Lauf müsste so umgebaut werden, dass ein Rückbau in eine scharfe Waffe unmöglich werden würde. Und dann braucht der Revolver natürlich noch die Abnahme der PTB und deren Stempel. Und da käme schon eine beträchtliche Summe zusammen. Dann besser ein Umbau auf Deko.
    Und wenn du umbedingt schießen willst, dann nimm besser einen vorhandenen Schreckschuss-Revolvern. In der Größe z.B. den RG99 von Röhm.

    Gruß
    Christian

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • danke für eure schnellen antworten,

    also ich bin einfach unsterblich in den revolver verliebt :) hab ihn schonmal scharf schißen dürfen natürlich unter sachkundiger aufsicht bei uns im schützenverein lese mich grade (jetzt) durchs waffengesetzt und habe gelesen das ich auch trotzt meiner rechtskreftigen verurteilung eine WBK beantragen kann stimmt das ? weil als sportschütze kann ich das ding ja auch legal mit platzpatronen auf privatgrundstück schießen, oder ? und natürlich auf 1500 j zugelassenen schießanlagen scharf

    mfg
    matze

    p.s. diese waffe ist einfach nur geil und muss mir diese irgendwie legal besorgen

  • Wenn man genug Geld in die Hand nimmt, ist das möglich, aber es bleibt nicht beidem einen Revolver - um einen Schreckschüsser zuhaben, müssen mindestens 3 identische Waffen umgebaut werden und bei der PTB in Braunschweig zur Abnahme und Zulassung eingereicht werden. Davon wird einer zerstört, einer landet als Belegstück im Archiv und einer wird mit zugeteilter neuer PTB-Nummer dann ausgehändigt.
    Das setzt aber voraus, daß ein Berechtigter alle 3 Waffen identisch und nach den aktuellen Auflagen für so einen Umbau die Waffen abgeändert hat.

    Und da die PTB ebenfalls nicht umsonst arbeitet, kann das Gesamtpaket schnell fünfstellig werden. Für das Geld kann man locker Mitglied in einem Schützenverein werden, wo auch Großkaliber geschossen wird, dem Verein so einen Revolver schenken und dann mit dieser Vereinswaffe regelmäßig unter Aufsicht schiessen. Eine eigene WBK ist so nicht von Nöten.

  • Alternativ zu ner SSW:

    S&W Mod. 686

    Ist zwar ein Co2-Revolver, aber mit dem kannst du auch in aller Ruhe zu Hause schießen. Und der ist deutlich günstiger.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • ...soviel Geld für eine Schreckschusswaffe auszugeben ist doch recht happig. Darf man fragen warum es genau die sein muß ?(


    es gibt auch leute die für eine softair gute 900€ ausgeben... frag mich nicht nach dem sinn für sowas das 6mm bb Plastik verschießt...

    anscheinend eben geschmackssache, aber für so ne stange geld gibt es für einen schützenfreund weitaus besserer... aber die industrie findet genug leute die wie die blöden dafür zahlen und der markt ist groß ;)


    naja für das geld such ich lieber entweder nach SSW´s die man schon als wertanlage für die zukunft nutzen kann, oder denke über eine größerere anschaffungen eines scharfen modell´s nach...


    aber um streitsüchtigen usern den wind aus den segeln zu nehmen, es ist und bleibt eben geschmackssache jedes einzelnen... nur um missverständnisse und konfrontationen vorzubeugen.


    liebe grüße vom meister des kleister :D grins

  • Das wird auf jeden Fall im mittleren Bereich vierstellig, also irgendwo zwischen 3.000 und 4.500 Euro kosten, bis Du die als Schreckschuss in den Händen hälst.
    Mir wäre es das nicht wert.

  • Naja, ich denke der Sammlerwert wird warscheinlich auch exorbitant hoch sein, wenn man so ein zugelassenes "Einzelstück" hat. Die in Kleinserie umgebauten Waffen gehen ja bei Egun schon für unmenschlich hohe Beträge weg.

    Ob es jedoch bei einem Einzelstück an die Erstellungskosten kommt, bleibt fraglich. Eher nicht, denke ich.

    Mal nachgefragt: Hat sowas (ein Einzelstück mit PTB) eigentlich schon mal wer bauen lassen?

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Zitat

    1. lese mich grade (jetzt) durchs waffengesetzt und habe gelesen das ich auch trotzt meiner rechtskreftigen verurteilung eine WBK beantragen kann stimmt das ?

    2. weil als sportschütze kann ich das ding ja auch legal mit platzpatronen auf privatgrundstück schießen, oder ?

    3. und natürlich auf 1500 j zugelassenen schießanlagen scharf

    Zu 1: Ob das der WBK-Beantragung direkt im Wege steht, weiß ich nicht (meine Vermutung: ja). Was ich mit Sicherheit behaupten kann ist, dass Du ohne einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis in unserem Verein nicht aufgenommen werden würdest und somit kein Bedürfnis nachweisen könntest.

    Zu 2: Nein!

    EDIT: Ich vermute auch mal, aufgrund des geringen Gasdrucks wäre man wohl eher enttäuscht von der Performance.

    Zu 3: Natürlich, i.d.R. auch ohne Mitgliedschaft als Gastschütze. Kostet dann meist extra was pro Bahnbenutzung.

    Allgemein: .357 Mag. macht tierisch Spaß :thumbsup:

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

    2 Mal editiert, zuletzt von wern0r (5. Oktober 2010 um 08:26)

  • ........ müssen mindestens 3 identische Waffen umgebaut werden und bei der PTB in Braunschweig zur Abnahme und Zulassung eingereicht werden. Davon wird einer zerstört, einer landet als Belegstück im Archiv und einer wird mit zugeteilter neuer PTB-Nummer dann ausgehändigt.
    ........


    Moin,
    wilde Idee:
    Dann würd ich doch nicht nur 3, sondern gleich 4 oder 5 umbauen und der PTB vorlegen. Erhöht zwar die Kosten immens, aber die anderen beiden Exemplare kannst du bei eGun reinsetzen und hast so einen Grossteil des Geldes wieder und zahlst letztendlich für den, den du behalten wirst weniger als wenn du mit 3 Expemplaren startest... ;)

    MfG
    Bert

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Man kann heute keine scharfe Waffe in eine erlaubnisfreie umbauen lassen. Sie würde weiterhin einer Erlaubnis der vormals scharfen Waffe entsprechen. Ausgenommen sind Salut- und Dekowaffen (unbrauchbar gemachte Waffen).
    Ich würde Kontakt mit SB aufnehmen und Fragen, wann die Zuverlässigkeit wegen der Vorstrafe wieder hergestellt ist. Notfalls KWS beantragen, damit der SB die Einträge im BZR einsehen und bewerten kann. Vorher bereits den Weg als Sportschütze anfangen.

    Abschnitt 2:
    Erlaubnispflichtige Waffen
    Unterabschnitt 1:
    Erlaubnispflicht
    Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 bis 4) und der dafür bestimmten Munition bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen oder Munition nicht nach Unterabschnitt 2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind. In Unterabschnitt 3 sind die Schusswaffen oder Munition aufgeführt, bei denen die Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen erteilt wird. Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe. Dies gilt nicht für veränderte Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 (Salutwaffen).

  • Klaus, es ist möglich - es müssen allerdings alle Beschriftungen, Beschußzeichen und Markierungen des scharfen Modells entfernt werden und neue Beschriftungen, Beschußzeichen und Markierungen für die SSW aufgebracht werden. So wird aus der weiterhin WBK-pflichtigen gekorenen SSW eine geborene SSW - siehe die CDS- und Busch-Umbauten.
    Ob ein durch-X-en wie bei den Orion-Umbauten ( z.B. Enfield-Revolver ) heute noch ausreicht, wage ich zu bezweifeln.

  • Vogelspinne hat Recht. Diese PTB-zugelassenen Umbauten von Busch und CDS gelten rechtlich als geborene SSW's.

    Wenn Du also 10-20.000 Euro übrig hast, dann kontaktiere mal Herrn Ehrenreich. Der kauft Dir mit Sicherheit gerne 3-5 S&W-Revolver, entwickelt dann in Absprache mit der PTB einen Umbauplan, was er sich natürlich entlohnen läßt und baut auch letztendlich um, wenn die Pläne Aussicht auf Zulassung haben. Wenn es schnell geht, hast Du Dein tolles Einzelstück dann nach 1-2 Jahren in der Hand. Es gibt schon einen Grund, warum so etwas nicht gemacht wird und selbst Leute, die nicht auf ein paar tausend Euro schauen müssen, sich das nicht antun.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Ich kenne diesen Einwand, jedoch frage ich mich, womit das begründet ist. In der Anlage 2 ist da diese Ausnahme nicht benannt.


    Diese Ausnahme braucht es nicht, da die Teile rechtlich gar nicht als Umbau zählen. Deshalb muss ja auch die alte Beschriftung komplett entfernt werden, was bei Salut- und Dekoumbauten nicht gemacht wird. Es handelt sich also quasi um SSW-Neubauten im Sinne der PTB-Zulassung.

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  • Zitat


    Diese Ausnahme braucht es nicht, da die Teile rechtlich gar nicht als Umbau zählen. Deshalb muss ja auch die alte Beschriftung komplett entfernt werden, was bei Salut- und Dekoumbauten nicht gemacht wird. Es handelt sich also quasi um SSW-Neubauten im Sinne der PTB-Zulassung.


    Kann man das irgendwo nachlesen?

  • Nicht dass ich wüsste.

    Aber man kann es ableiten.
    Wesentliche Teile von Schusswaffen stehen der ganzen Waffe gleich.
    Es werden weiterhin VL-SSW-Revolverumbauten zugelassen, deren Griffstück und Lauf aus der scharfen Produktion stammen.
    Diese Umbauten bestehen also zum Großteil aus scharfen Waffenteilen, welche rechtlich eigentlich wie scharfe Schusswaffen zu behandeln sind und das Konstrukt daher physisch eigentlich ein Umbau ist.
    Rechtlich aber wohl nicht, denn sonst gäbe es keine Zulassung.


    Stefan