KWS Beantragen jedoch bin ich mir unsicher wegen Vorstrafen

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 7.765 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2010 um 19:09) ist von Mörser96.

  • Zitat

    Ich denke, dass es HW 77 auch mehr darum ging, dass er den Wehrdienst verweigert hat, vielleicht mit der Begründung, dass er keine Waffen mag oder so, und nun befürchtet, dass er nach der Beantragung des KWS schief angeschaut wird.

    Lg


    Kann mich erinnern, dass dies in Italien wohl tatsächlich bei allen Nicht-Freien Schusswaffen der Fall ist. Wer dort den Wehrdienst verweigert hat, bekommt nie mehr eine Erlaubnis für den Besitz scharfer Waffen (Für SSW bedarf es glaube ich (tschuldigung für das "glaube ich") keiner, jedoch sind die Dinger bautechnisch so eingeschränkt, dass sie für SV eh nicht mehr taugen).
    So stellte es sich jedenfalls vor einer Weile im Rahmen einer Recherche über das italienische Waffenrecht im Zusammenhang mit der Frage eines Users heraus.

    Die Frage nach der KDV ist deshalb nicht so von der Hand zu weisen... hab selber schon darüber nachgedacht, weil ich auch KDV bin.
    Sah einfach mehr Sinn darin, zu lernen, Menschen zu helfen als im Schlamm zu robben oder Panzer zu putzen (Wie es einem Kollegen ergangen ist).
    Aber das ist ja jedem selbst überlassen und macht nicht den Menschen aus.

  • Ich habe 7 Jahre ersatzdienst in der Feuerwehr geleistet. Von Anfang bis zum Umzug war ich ca. 11 Jahre dabei und bin bis zum Haupfeuerwehrmann befördert worden. Ich finde sowas Sinnvoller wie Bund aber das ist ja jedem selber überlassen. Aber deswegen einen Antrag wegen Waffen abzulehnen wäre nen Starkes stück. Ich würds ja auch nicht verstehen wenns bei mir abgelehnt wird obwohl es ewig her ist und im BZRG un FZ alles ok ist..

  • Kriegsdienstverweigerung (KDV) hat mit einem KWS gar nix zu tun.

    Allenfalls der Inhaber eines "Großen" Waffenscheins könnte bei der KDV Glaubwürdigkeitsprobleme bekommen. Die Erlaubnis zur Notwehr/Nothilfe im zivilen Bereich ein Mittel zu führen, von dem tödliche Gewalt ausgeht, macht einen Gewissenskonflikt bei Anwendung desselben Mittels im Wehrdienst unglaubwürdig.

    Die SSW ist ein nichtletales Mittel zur Selbstverteidigung. Ob Du verweigert hast, geht die Waffenbehörde nichts an und ist selbst bei Kenntnis kein Grund, den KWS-Antrag abzulehnen.

    Andreas

  • Hallo, :)

    gilmore :)

    Klar könnte er Glaubwürdigkeitsprobleme bekommen, aber ich finde es ist doch ein Unterschied, ob einem Mensch befohlen wird auf einen anderen Menschen zu schießen, den er nicht kennt und der wahrscheinlich in der gleichen Situation wie er ist, einem aber persönlich nie etwas getan hat, oder auf einen Täter zu schießen, der ihm an den Kragen will.

    Für den ersteren Fall: Da kommen nämlich nach dem Einsatz die ganzen posttraumatischen Belastungsstörungen her. Von Verletzungen körperlicher Art mal abgesehen. Da kann die eigene Phantasie der schlimmste Feind sein.

    @ house.of.pain :)

    Jetzt mach Dir mal nicht so viele Gedanken. Das ist vierzehn Jahre her, wenn ich richtig gelesen habe. Das ist ja schon fast während eines anderen Lebens. Um beurteilen zu können, ob die damalige Straftat heute noch Einfluß auf die Erteilung eines KWS hat, müsste man die genaue Straftat kennen. War es eine sexuell motivierte Straftat, oder irgend ein anderes Delikt bei dem Wiederholungsgefahr besteht, k a n n auch nach vierzehn Jahren noch Essig sein.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • moin moin


    danke erstmal für eure antworten ;)


    habe auch nur verweigert weil ich wenig motivation habe irgendwo am arsc... der welt meinen grundwehrdienst zu machen, und danach nurnoch blöd vor irgendnem telephon zu sitzen (wie es ein freund von mir gemacht hat) und wenns klingelt bloß nich rangehen :D
    davon abgesehen würde ich eh nich zum auslandseinsatz gehen. ich lass mich da doch nich abknallen nur weil wir da iwelche "friedensmissionen" machen. als wenn wir nichts besseres zu tun hätten (siehe staatsverschuldung)


    bin jetzt gemütlich alte omas durch die gegend fahren, medikamente besorgen etc


    habe aber glaube ich in die verweigerung auch iwas reingeschrieben wegen waffen (da ich da auch noch keine waffen besessen habe) aber als ich mal gefargt habe bei der zivi schule, ob man weil man verweigert hat grundsätzlich nie zur bundeswehr kann hat der aber gesagt man kann eine verweigerung jederzeit wiederrufen und trotzdem zum bund gehen.


    werde wohl einfach bis zum ende des zivildienstes warten, und den dann beantragen. is ja auch nur noch paar monate. (schöner urlaub :D )


    hab auch bissl bedenken, ich beantrage den jetzt für nich ganz günstige 50 € und ein jahr später wird der wegen waffengesetzänderung ungültig. unmöglich is es ja nich. braucht nur mal wieder irgendein besoffener iwo mit ner SW rumschießen, und die waffengegner stürzen sich drauf wie die geier.


    gruß

  • @ house.of.pain :)

    Jetzt mach Dir mal nicht so viele Gedanken. Das ist vierzehn Jahre her, wenn ich richtig gelesen habe. Das ist ja schon fast während eines anderen Lebens. Um beurteilen zu können, ob die damalige Straftat heute noch Einfluß auf die Erteilung eines KWS hat, müsste man die genaue Straftat kennen. War es eine sexuell motivierte Straftat, oder irgend ein anderes Delikt bei dem Wiederholungsgefahr besteht, k a n n auch nach vierzehn Jahren noch Essig sein.

    LG Andreas :)

    Nein, ging um Sachbeschädigung und Diebstahl. Werd es einfach mal probieren, vielleicht auch schon Oktober wenn ich weiter bei dem Überboten werde was ich mir gönnen wollte :(

  • Hy, :)

    nur der Vollständigkeit wegen. Grundwehrdienstleistende werden nicht zu Auslandseinsätzen abkommandiert. Diese Grundangst, die immer wieder auftaucht, ist völlig unbegründet.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • moin sparky ;)

    das weiß ich auch, das wusste ich bei der musterung auch schon das man da nich ins ausland muss. war ja auch nur eine allgemeine äusserung, warum ich nich zur bundeswehr gegangen bin.


    gruß

  • Was mir gerade mal so in den Kopf kommt, wie sieht es aus, wenn man beim Bund z.B. als Kiffer oder Säufer ausgemustert wurde? Haben die Zugriff auf die Dateien von der MUsterung, bzw. Zugriff auf die Ergebnisse der ärztlichen UNtersuchungen? Normalerweise müsste da doch die ärztliche Schweigepflicht greifen oder nicht?

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Soweit ich weiss, werden keine Daten deiner Musterung abgefragt, sondern nur die, die in deinem polizeilichen Führungszeugnis stehen. Allerdings, wenn man ein Kiffer, oder Säufer ist, sollte man eh lieber die Finger von Waffen lassen.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Eine Waffe im Krieg einzusetzen und auf ein armes Schwein zu schießen, dass von den gleichen Betonköpfen wie im eigenen Land auch nur dazu befohlen wurde (Krieg ist, wenn junge Männer für die fragwürdigen Ideale alter Männer bluten ...), ist ein erheblicher Unterschied zum natürlichen Recht, sich selbst gegen einen PERSÖNLICHEN Angriff zu verteidigen. Kriegsdienst zu verweigern hat nichts mit dem Verzicht darauf zu tun. Deshalb, selbst WENN ein Sachbearbeiter darauf abstellt und ablehnt - legt Widerspruch ein und weist darauf hin. Nie vergessen, nach einer Ablehnung sollte man Widerspruch einlegen. Kenne Leute, bei denen das dann auch funktioniert hat (persönliches Gespräch, telefonischer Austausch ...).

  • Das ist falsch. Zwar können die einzelnen Länder aufgrund der Förderalismusreform eigene Gebührensätze bestimmen, aber die meisten orienteiren sich weiterhin an die (alte) WaffKostV:

    http://bundesrecht.juris.de/waffv_4/anlage_9.html

    Siehe Abschnitt III


    Das mag sein, allerdings wird in München keine Bearbeitungsgebür abgezogen, wenn der KWS nicht ausgestellt wird. Ich hatte bei der Abholung nachgefragt.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Hab da mal eine Allgemeine Frage, wie läuft das eingetlich mit dem KWS geht das alles über den Postweg weil wenn ich mir den Beantrage das geht ja anhand von dem Antragsformular das ich per PDF aus dem Internet ausfülle, ausdrucke, unterschreib und dann an mein Landratsamt schicke. Wenn die das dann alles geprüft haben Polizeiliches Zeugnis usw. dann stellen die mir den KWS aus bekommt ich den dann zugeschickt oder muss man den dann vorort im Amt abholen?

  • Zitat

    Hab da mal eine Allgemeine Frage, wie läuft das eingetlich mit dem KWS geht das alles über den Postweg weil wenn ich mir den Beantrage das geht ja anhand von dem Antragsformular das ich per PDF aus dem Internet ausfülle, ausdrucke, unterschreib und dann an mein Landratsamt schicke. Wenn die das dann alles geprüft haben Polizeiliches Zeugnis usw. dann stellen die mir den KWS aus bekommt ich den dann zugeschickt oder muss man den dann vorort im Amt abholen?

    Hallo Mörser98,

    das wird unterschiedlich gehandhabt, hängt vom Bundesland ab. In Bayern wird der KWS mit Überweisungsträger zugeschickt !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Zitat

    Ich gehe immer zum Amt. Meine meisten Wünsche werden sofort ausgeführt und ich kann drauf warten. Ansonsten ruft mich der SB an und ich hole das ab.

    Hallo Floppyk,

    sicher nicht im Dezernat Sicherheit, Waffen und Sprengstoff ! ;)

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf