Aufbewahrung freier Waffen

Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 9.758 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. August 2016 um 21:44) ist von Ingo.M.

  • Hab vorhin auch davon gelesen. Die Amokläuferin war wohl Sportschützin. Aber eine weitere Verschärfung des Waffenrechts haben Politiker, wie auch die Polizei direkt abgelehnt. Nach deren Meinung steckt momentan das Problem nicht in einer zu laschen Gesetzeslage, sondern in deren Umsetzung (Thema: Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung). Den Ämtern fehlen momentan wohl die Leute um eine ausreichende Kontrolle durchzuführen. Es wurde auch noch mal expliziet erwähnt, dass es in Deutschland doppelt so viele illegale Waffen, wie legale Waffen gibt. Wollen wir hoffen, dass die Politiker bei dieser Ansicht bleiben.

    Zitat

    Man muss also die Menschen die sich Sportwaffen besorgen wollen und sich
    für Waffen interessieren stärker kontrollieren, da diese Tatsachen die
    ersten Anzeichen der Katastrophe darstellen

    Ja klar. Typisch Medien. :cursing: Die vielen "Amoktaten", die ohne Schusswaffeneinsatz verübt wurden, sondern mit alltagsüblichen Gebrauchsgegenständen (Auto, Küchenmesser...) werden natürlich unter den Teppich gekehrt.
    Und die ersten Anzeichen solch einer Katastrophe sind ganz sicher ganz andere.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

    2 Mal editiert, zuletzt von hmpf (21. September 2010 um 01:46)

  • Zählen zu den "wegschließbedürftigen" Waffen auch Softairwaffen die ab 18 zugelassen sind??


    Das WaffG:
    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen...

    Bis hierhin wird nicht zwischen freien und erlaubnispflichtigen Waffen unterschieden. Diese Diffenzierung kommt erst einen Absatz darunter:

    (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig ...

  • Floppy ich finde es echt cool das man ein behältnis vorschreibt, wie eine verbotene Waffe gelagert zu sein muss, Der passus ist mir bis jetzt, so noch garnicht aufgefallen.
    Aber Deutschland deine Gesetze man muss die nicht alle verstehn.
    Gruss
    Andreas

  • Verbotene Waffen sind ja nicht verboten :rolleyes:
    Klingt nun komisch, aber es gibt Ausnahmegründe, warum jemand dennoch diese Gegenstände haben darf. So sind es vor dem Verbot besessene Waffen oder Sammler in Ausnahmefällen. Beide müussen derjenige eine Ausnahmegenehmigung vom BKA haben. Jäger und Kürschner dürfen Faustemesser erwerben und besitzen, die für alle anderen verboten sind. So ist es zu erklären, warum "verbotene Waffen" dennoch eine Erwähnung in den Aufbewahrungsvorschriften finden.

  • Floppyk hab es selber grad nochmal nachgelesen ist io. so aus dem zusammenhang zietiert ist etwas seltsam gewesen. Ich weiss das wir auch Faustmesser erwerben dürfen als Jäger. Aber wer braucht das? also ich zumindest komm auch ohne zurecht.
    gruss
    Andreas

  • Tschuldigung - Faustmesser sind von Faustmesserbesitzkarteninhabern also allen Ernstes in einem normgerechten Safe zu lagern?

    Ich werd weich. m(

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Sicher, denn Faustmesser sind verbotene Gegenstände, wie in der Anlage 2 WaffG aufgeführt. Diese sind dann entsprechend zu lagern, wie es § 36 WaffG vorschreibt. Für einen Jäger kein Problem, aber der Kürschner müsste sich einen entsprechenden Schrank zulegen.

  • Hihi, wie passend: "Die Botschaft hör' ich wohl, allein - es fehlt der Glaube..." (aus Goethes "Faust" :) )

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Danke an alle, die nützliche Informationen beigetragen haben. :) Also lag ich nicht falsch... solange sicher vor Zugriff durch Unbefugte (Minderjährige), ist eine geladene SSW in den eigenen vier Wänden nicht illegal.

    Nicht so schnell!

    Innerhalb der Wohnung gibt es kein "Führen" einer Waffe. Daher ist es nicht verboten, hier eine geladene Waffe mit sich rumzuschleppen. Wie sinnvoll das ist steht auf einem anderen Blatt...

    Aber bedenke, daß Absatz 1 auch für SSWn gilt... und zwar vollumfänglich:

    Zitat

    WaffG
    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

    Nur Absatz 2 gilt nicht für SSWn, weil diese nicht erlaubnispflichtig sind.

    Also die geladene SSW im Nachttisch ist genauso illegal wie eine geladene Beretta...


    Sei auch Du ein Verdammter!

  • Guten morgen ihr lieben...


    Ich habe zwar nur 2 LG´s Langwaffen und 3 SSW aber ich wollte mich trotzdem nach einem Waffenschrank umgucken. Muss es für diese Waffen was "besonderes" sein?

    Kinder sind hier keine und meine Frau geht auch nicht dran, sie schafft es irgendwie immer irgendwas daran Kaputt zu machen, dennoch wollte ich sie Wegschließen. Ist zwar keine Cal.50 AE aber ich finde es trotzdem Sicherer!

    Gefallen tut mir der Ranger 5 von Burg Wächter, die anderen zb in der Bucht sind zwar billiger aber da weiß ich nicht ob die was taugen..

    LG

  • Zitat

    Kinder sind hier keine und meine Frau geht auch nicht dran, sie schafft es irgendwie immer irgendwas daran Kaputt zu machen

    Na das ist auf jeden Fall ein guter Grund, die Sachen wegzuschließen! :D

  • House.of.Pain dir würde ich für solch gefährliche Waffen einen Schrank mit mindestens widerstandsgrad 0 empfehlen. Sarkasmus aus, nein ich würde mal beahupten das ein abschliessbarer Kleiderschrank vollauf genügen würde warum willst dir so ein hässliches Ding in die Wohnung stellen? Ich muss da ich als Jäger andre Waffen besitze und sie wegschliessen muss. Und der Waffenschrank ist wirlich nicht grade eine Schönheit und wurde deshalb und weil da auch weniger Leute hinkommen ins Schlafzimmer verbannt. Aber jedem das Seine.
    Gruss
    Andreas

  • Vergessen wir erstmal geladene Waffen sondern betrachten mal nur die Aufbewahrung von ungleladenen freien Waffe. also SSw, Luftdruckwaffen (F) und AS > 0.5J. Hier ist ja sicherzustellen das kein unbefugter die Waffen befummeln kann, was ja nur Minderjährige und Presonen denen eine Wafffenverbot ausgesprochen wurde betrifft. Wie man letztere erkennen soll weis ich auch nich, das ist denen ja nicht auf die Stirn eingebrannt, also vergessen wir die mal :) . Das befummeln (der Umgang) kann ja durch ein Abzugsschloß oder an die Wand ketten nicht verhindert werden. Also müssen die weggeschlossen werden. Wenn man alleine wohnt sollte da wirklich die verschlossende Wohnungstür ausreichen ansonsten kann man ja noch ein Raum zur "Waffenkammen" umerklären mit einer Sicherheitstür Klasse -5 (Presspappe Zimmertür :) ).

    Wenn man einen Schrank verwenden möchte reicht wirklich jeder abschliebare Kleiderschrank. Aber da sollte man mit Kindern im Haushalt schon aufpassen. Bei den ganz einfachen Schlossern past da jeder Schlüssen in jeden Schloß. Wenn dann mit den Kinder was passiert oder sie stellen damit Unsinn an wird ein Gericht das wohl nicht mehr als ausreichende Verwahrung ansehen.

    Genauso wird das wohl sein wenn man WBK Waffen zu Hause hat, die im vorschrifsmäsigen Schrank gelagert sind, und bei einer Kontrolle die ganze Wohnung mit anderen (freinen) Waffen und Munition dazu vollliegt. Da kann der Verdacht aufkommen das die WBK Waffen grade zufällig im Tresor sind und sonst genauso schlampig rumliegen was an der persönlichen zuverlässigkeit des Schützen zweifeln läst.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Ich habe zwar nur 2 LG´s Langwaffen und 3 SSW aber ich wollte mich trotzdem nach einem Waffenschrank umgucken. Muss es für diese Waffen was "besonderes" sein?

    Nein.

    Nimm den billigsten, den Du bekommen kannst. Für Luftdruck (ge-F-t) und SSWn reicht das völlig aus. Soll ja nur unerlaubtes Befummeln verhindern.

    Aber ganz wichtig: Lagere die Munition wo anders!

    Wie oben zu lesen ist, dürfen Munition und SSW zusammen nur in einem Stufe 0-Schrank aufbewahrt werden.

    Getrennt reichen zwei Alukoffer...

    Sinnvoll? WaffG? :n19:


    Sei auch Du ein Verdammter!

  • Das ist der größte Bullshit, den man im WaffG finden kann...

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Bevor man sich aber für teures Geld einen "Waffenschrank" zulegt, der keinelei Sicherheitsstufe entspricht, besorgt man sich besser einen gebrauchten Besen-/Putzschrank und baut da ein Überwurfschloss o.ä. an.
    Da drin noch ein separat abschließbares Fach oder Behältnis für die Munition und fertig ist die Laube!


    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Ich habe meinen Safe für schlappe 30€ erstanden. Allerdings bin ich am überlegen, ob ich den einem neuen Forum-User, der mich darauf angesprochen hatte, weiterverkaufe und mir einen größeren hole (wird langsam eng dadrin). Zudem wollte ich auch einen für Langwaffen holen, da ich (dieses Jahr wahrscheinlich noch) die HK 416 GBB zulegen werde.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Guit wenn man Kinder hat oder so sollte man das Spielzeug der Erwachsenen schonmal gut sichern. Gut gesicherte Vitrine oder eben was wo man verhiondern kann das Kinder Zugriff bekommen reicht meines dafürhaltens aus. Ein Tesor muss da nicht sein.

    Gut mal ehrlich wenn ich in der Sachkunde einen Teilnehmer neben mir gehabt hätte der soeine doofe Frage gestellt hätte ,- so wäre er um einen Nackenklatscher reicher gewesen.
    Denn es gibt doofe Fragen die man einfach nichts tellt weil sich dadraus was ergeben kann und man Leute auf dumme Gedanken bringen kann,- A Schrank für Freie Waffe,- beim Kauf der Waffen muss man eine Rechung des Schrankes vorweisen oder soetwas.

  • Wie wäre es mit einer abschließbaren Waffenkammer? Manch kleine Sammlung hier im Forum passt sicherlich nicht in einen einzelnen Schrank, da wäre ein ganzer Raum oder zwei doch die beste Lösung. Im Waffengesetz habe ich nicht gelesen, daß man in diesem Raum nicht auchnoch wohnen dürfte. Also meine Wohnung ist abschließbar und die darin enthaltenen Waffen sind daher zu 100% vor Diebstahl geschützt.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)