Winnenden, letzter Akt (Anklage gg. den Beretta-besitzer)

Es gibt 77 Antworten in diesem Thema, welches 5.239 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Mai 2010 um 17:24) ist von Reclaim.

  • text gelöscht

    Einmal editiert, zuletzt von räbchen (18. Mai 2011 um 09:22)

  • Hier geht es aus meiner Sicht nicht primär um den Amoklauf als solchen.

    Das der Vater die 9 mm im Nachttisch hat kann und darf so nicht sein. Ich finde in dem Fall die Anklage vollkommen gerechtfertigt.

  • Joa Verstoß gegen das Waffengesetz ist vollkommen richtig!

    Es ist so hammer schlimm was passiert is :cry: klar ist sowas nicht mehr rückgängig zu machen und ich versteh auch die Angehörigen.

    Eike recht hast du, was an Schulen und Co ab geht ist nicht mehr feierlich.

    Wenn ich sehe was damals in Erfurt passiert ist, das der Robert S. damals sogar von Mitschülern Körperverletzt wurde, glühende Schlüssel auf den Arm gedrückt zu bekommen. :confused2:

    Da fragt ich mich auch was die Gesellschaft dagegen tun kann das sowas nicht passiert und diese Menschen verzweifeln.

    Es müsste vllt ein neues Konzept erstellt werden das geschulte Leute in den Schulen eingesetzt werden und zum Beispiel beim Thema Mobbing richtig hart durchgegriffen werden muss!

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Wir wollen jetzt hier aber nicht den Begriff "Amok" näher beleuchten oder?
    Sprache unterliegt nun mal dem Wandel. Du hast Recht, das die letzten medial groß ausgeleuchteten Amokläufe eben nicht "überstürtzt, in blinder Wut" geschahen, sondern mit langer Vorlauf- und Planungszeit durchgeführt wurden.


    Aber zurück zum eigentlichen Thema, der Anklage:
    Meines Erachtens vollkommen korrekt, dass man dem Vater für seine Schlampigkeit im Umgang mit Waffe(n) und Munition bestraft.

    Es allerdings Quatsch, ihm eine Mitschuld am Amoklauf unterstellen zu Wollen.
    Eher wäre den Mitschülern und Lehrern (vielleicht auch einigen der Opfer?) eine Mitschuld zu unterstellen. Aber soweit wollen die Aktionskünstler ...ähm ... Aktionsbündler natürlich nicht denken und sich eingestehen müssen; dass vielleicht auch ihre Kinder eine Mitschuld an dieser Tragödie tragen könnten.

    Fördermitglied des VDB.

  • Diese Rubrik heißt:

    Zitat

    Allgemein
    Alles was mit freien Waffen zu tun hat

    Eine frei im Kleiderschrank herumliegende Pistole ist dennoch keine "freie Waffe", daher verschiebe ich den Thread mal.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Es allerdings Quatsch, ihm eine Mitschuld am Amoklauf unterstellen zu wollen. Sonst müsste man die Eltern des 19-Jährigen, der sich und seine Freunde nach dem Diskobesuch gegen den Baum fährt, auch (als Kraftfahrzeughalter) wegen fahrlässiger Tötung anzeigen.

    Dem ersten Teil des Satzes stimme ich noch zu, dem letzten nicht.
    Der Fahrer ist Berechtigter (Fahrerlaubnis), er darf also ein KFZ beliebiger Stärke führen,
    der Amokläufer war aber nicht im Besitz einer WBK und hätte laut Gesetz keinerlei Zugriff haben dürfen.

    Das Gericht ließ die Anklage wegen fahrlässiger Tötung nicht zu, weil davon ausgegangen wurde, dass der Täter auch die Kombination des Tresors kannte und auch ohne das offene Rumliegen der Waffe Zugriff auf dieselbe erlangen konnte, weil er die Kombination kannte.

    Das Gesetz verlangt keinen Zugriff durch Unberechtigte, warum also war dem Sohn die Kombination bekannt?
    Der Vater hätte verhindern müssen, dass dem Sohn die Kombination bekannt wird.
    Das ist kaum möglich, einzige 100%ige Möglichkeit ist die Aufbewahrung ddes Schlüssels um den Hals und des Zweitschlüssels im Bankschließfach.

    Insofern betrachte ich den Vater durchaus als mitschuldig.
    Wie eigentlich sein komplettes Umfeld, aber der Vater ist der einzig fassbare.


    Stefan

  • Wenn sämtliche LWB's diesen Prozess richtig "vermarkten", damit dem Normalbürger klar wird, dass hier eklatant gegen bereits seit langem bestehende Gesetze verstoßen wurde, womit eine WaffG-Verschärfung in diesem Fall völlig sinnlos gewesen wäre, dann könnte die Sache sehr positiv und hilfreicht sein.....

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Die Anklage steht völlig abseits des Amoklaufs. Der Amoklauf wird in der Beweisführung nur eine Randnotiz sein. Der gleiche Prozess hätte dem Mann auch geblüht, wenn der Amokläufer (statt Amok zu laufen) die Pistole einfach nur mal spazieren geführt hätte und dabei erwischt worden wäre. Die späteren Tötungen spielen garkeine Rolle. Dass keine Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wurde, sollte einleuchten. Dafür ist die Vorwerfbarkeit einfach zu gering.
    Dass das "Aktionsbündnis" emotional korrumpiert ist, sollte jedem klar sein. Auch Verständnis ist dafür nötig. Trotzdem wäre es schön, wenn man die Energie in eine andere Richtung lenken würde, aus der sich tatsächliche Verbesserungen ergeben können. So wirkt das doch eher, als suche man verzweifelt nach einem Buhmann, um sich nicht mit den bitteren Wahrheiten konfrontieren zu müssen.

    Natürlich ist die Anklage richtig und wird vermutlich auch durchgehen. Letztlich (auch ohne Amoklauf) schadet dieses Verhalten jedem Waffenbesitzer, der sich an die Gesetze hält.

    Einmal editiert, zuletzt von Rancon (7. Mai 2010 um 11:32)

  • Die Anklage gegen den Vater wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ist richtig und rechtmäßig -

    Alles andere sind willkürliche Rachegelüste des Pöbels und hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun!

    Das erinnert geradzu erschreckend an die Auswucherungen des US-amerikanischen Rechtsverständnisses: "Sonderangebot, zwei Anklagen zum Preis von einer..."

    Einmal editiert, zuletzt von Gummiente (7. Mai 2010 um 16:23)

  • Prozess wegen der "Freigabe der Waffe" JA

    Prozess wegen fahrlässiger Tötung NEIN

    Nicht der Vater hat die Tötungen begangen, sondern der Sohn. Der ist tot. Punkt

    Jedem Waffenbesitzer, auch mir, sollte damit klar sein, nicht nur der Rechtslage wegen, das Kinder NIE die Kombination des Tresors/Schlüssel des Tresors bekommen.

    Ob der Vater dennoch "ruhig" schlafen kann, vage ich dennoch zu bezweifeln.....
    Aber das ist eine andere Baustelle....

    Ansonsten gebe ich Gummiente Recht: Die Rachegelüste der Angehörigen, so verständlich diese sein sollten, haben mit Rechtsstaatlichkeit sonst nichts mehr gemein!!!

    Gruss

    Thomas

  • Also rechtlich bin ich ja nicht so bewandert, aber ich dachte fahrlässige Tötung heißt u.a. auch, dass man entsprechende Tätigkeiten unterlasst, die den Tod der/des Opfers problemlos hätten verhindern, d.h. dem Sohn nicht die Kombination für den Waffenschrank geben, was ja sowieso waffenrechtlich gesehen illegal ist.

    Ich bitte um Aufklärung. ;)

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Nö, so einfach ist das nicht.

    Es wäre so gewesen wenn er von dem Plan seines Sohnes erfahren hätte, aber trotzdem nichts getan hätte wie die Kombination zu ändern usw.. Dann hätte der Vorwurf mehr Sinn gemacht. So kann man ihm aber nur vorwerfen, dass er die Waffen zugänglich gemacht hat. Von dem Plan des Sohnes ein Blutbad anzurichten wusste der Vater aber nix! Also kann man ihm in der Hinsicht keinen Strick draus drehen.

    Fahrlässige Tötung wäre wenn man mit dem Auto auf der Autobahn einen anderen abdrängt, der verliert die Kontrolle übers Fahrzeug und kommt dabei um.

    Das sind die reinen Rachegelüste die diese Leute haben, den Sohn kann man nicht mehr erwischen, der hat sich einer Bestrafung durch die Justiz entzogen, also soll der Vater als totaler Sündenbock herhalten...ein Verhalten das ich als abscheulich empfinde, das Nachgeben gegenüber diesen Leuten hätte ein Schlag ins Gesicht des Rechtsstaates bedeutet. Andererseits kann man die Leute auch verstehen, aber man kann nicht die Grundsätze eines Rechtssystems außer Kraft setzen, egal wie schlimm das Verbrechen auch ist.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von tomba
    Die Rachegelüste der Angehörigen, so verständlich diese sein sollten, haben mit Rechtsstaatlichkeit sonst nichts mehr gemein!!!

    Aber war das mit den Forderungen und den (erneuten) Gesetzesverschärfungen des Waffenrechts nicht auch so? Wurden da nicht auch auf Geheiß des AAW und des Pöbels, die Daumenschrauben bei den LWBs angezogen? Millionen unschuldiger, rechtschaffender Menschen - für die Tat eines Einzelnen - abgestraft?

    Fördermitglied des VDB.

  • Helge,

    ich gebe Dir vollkommen Recht.

    Erinnere Dich, die Damen und Herren Politiker sagten erst, das keine Verschärfung notwendig ist.
    1 Woche später erfolgte der Rückwärtsgang.

    Der Pöbel siegte, aber das darf er nicht immer und wird er auch nicht immer, darum ist es wichtig, das das Gericht den Vater NICHT wegen fahrlässiger Tötung anklagen will.
    Wäre das auch noch gelungen, wäre es tatsächlich so gewesen, das man einer Instituition(Aktionsbündnis Winnenden) Recht gibt und das der Einzelne, wenn auch nicht ganz unschuldig am Ergebnis, so doch unwissend der Pläne seines Kindes als Angeklagter und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Verurteilter einer Aktion ist, die das Recht des Einzelnen mit Füssen tritt.

    Meine Abrechnung mit der Politik erfolgt wieder am Sonntag!

    Gruss

    Thomas

  • Zitat

    Der Tatbestand des § 222 StGB lautet:

    Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    [...]
    Problematisch bei sämtlichen Fahrlässigkeitsdelikten ist die Beurteilung des Sorgfaltsmaßstabs des Täters. Insofern ist stets abzuwägen, ob die Sorgfaltspflichtverletzung dem Täter noch zurechenbar ist, um eine Strafbarkeit zu begründen.


    Quelle: Wikipedia

    Wenn ich das lese komme ich schon zu dem Schluss dass es sich um eine solche gehandelt hat.

    Anderes Beispiel: Waffe unbeaufsichtigt, Kind spielt damit, Kind tot.

    Ist dann das Kind Schuld und bestraft durch seinen Tod? ???

    Wohl eher nicht. Nicht umsonst gibt es so viele Auflagen für Waffenbesitzer. Wenn es dennoch so viele Idioten mit Waffen gibt, wie den Vater hier oder den der vom Balkon aus mit der Schrotflinte die Partygäste aufschrecken wollte, so muss man sich schon die Frage stellen, ob das Waffenrecht nicht geändert werden sollte.

    Die Pauschallösung ist natürlich immer "Alles wegnehmen". Das ist gut für die paar Prozent, die damit nicht umgehen können aber dürfen und schlecht für die 99 anderen Prozent.

    Das geht ja nicht nur mit Waffen so, sondern auch mit vielen vielen anderen Sachen. Das beliebte Beispiel ist das Auto, das zur Waffe werden kann. Nur kennt Otto-Normal-Gutmensch Autos und hat auch selbst eines. Da wird nicht nach Verboten geschrien.

    Wenn nur wenige Leute etwas machen ist es immer eine heikle Kiste. Schnell steht man als Spinner da.

    Ich finde Diskussionen darüber sinnfrei, zumindest unter Leuten die sowieso der fast selben Ansicht sind. Und der Dame im Tweet-Kleid oder dem gutmenschlichen Herren kann man nunmal nicht erklären, was es mit Waffen auf sich hat.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (7. Mai 2010 um 17:13)

  • Was Sinnfrei ist, sein könnte, wird oder wie auch immer liegt wie bei den meisten Dingen auch, immer im Auge des jeweiligen Betrachters.

    Solange wie vernünftig diskutiert wird, evtl. sogar weitere Lösungsmöglichkeiten ausgearbeitet werden können, ist der Dialog genau das richtige Mittel.

    Klar, ich nehme allen Waffenbesitzer die Knifften weg, mit dem Ergebnis, das ich unter Umständen garnicht mehr so viele Waffen einsammeln kann, wie ich müsste. Der Baumarkt um die Ecke aber einen Verkaufsboom an Folien, Staucherfett und vielen anderen Dingen die konservierend wirken hat und die Zahl der Beete wird steigen.

    Und dann? Will man Tausende von Menschen zu Gefängnis verurteilen? Wenn ja, wohin führt das Ganze dann? Familienväter in den Bau, die Familien gar geächtet oder wie?

    Die Briten waren so dumm und haben sich enteignen lassen, mit dem Vorteil für Verbrecher aller Koleur, denn Widerstand wie vor der Enteignung gibt es nicht mehr, der Schwarzmarkt blüht und die Verbrechensrate MIT Schusswaffen nimmt ungeahnte Höhen an.

    WO sind jetzt die Erfolge der Gutmenschen?

    Sicherheit gibt es nicht um nochmal die Inselbewohner ranzuziehen!
    Schüler, Jugendliche werden mit dem Messer abgestochen.

    Ich bin mir sicher, man würde sie gerne verbieten, aber wie will man das kontrollieren? Jeden Jugendlichen auf der Strasse filzen? Auch unser Messerverbot, ist doch reinweg Blödsinn, wer kontrolliert denn? 2 Schupos am Samstagabend werden mit Sicherheit keine 18-20 jährigen die in einer Rotte stehen anhalten den Tascheninhalt zu zeigen. Die Beamten möchten mit heiler Haut nach Hause kommen. Und jetzt? Der junge Mann hat noch immer das verbotene Messer und wird es, solange er damit nicht wirklich tätig wird, dieses täglich mit sich führen! Ist die Welt soviel unsicherer geworden? Wenn ja, müssen wir hingehen, alle Gebäude, alle Personen systematisch und penibel genau nach eben solchen Waffen absuchen, diese einsammeln, vernichten und den Schwarzmarkt für solche Gerätschaften sofort zum Erliegen bringen.
    Wird das klappen, NEIN! Weil einfach nicht durchführbar und kontrollierbar!!

    Was sagt mir das ganze jetzt, es ist und bleibt gequirlter Mist, von Personen ausgesponnen, die nur dem reinen Aktionismus frönen und als Lobbyist ihre Gelder einstreichen und alle paar Jahre einen vermeintlich Dummen auffordern gerademal diesen Hampelmann zu wählen!!

    Aber zurück zum Thema:

    Wenn es dem Vater nicht explizit nachgewiesen werden kann, von den Vorgängen seines Sohnes gewusst oder gar darin, durch das Liegenlassen der Waffe, dieses Vorhaben unterstützt zu haben, ist es keine fahrlässige Tötung! Auch keine Mittäterschaft oder irgendetwas Vergleichbares.

    Man darf davon ausgehen, das der vorsitzende Richter die Sachlage, auch im Hinblick auf die öffentl. Meinung, genauestens geprüft hat.
    Er will nach dem ganzen Humbug immer noch erhobenen Hauptes durch die Strassen gehen können!

    Gruss

    Thomas

  • Mal abgesehen von Medien, Bildzeitung und Emotionen.

    Mich interessieren nur Statistiken. Was die sagen ob in der Medizin, bei Krebserkrankungen das zählt. Wer viel raucht bekommt Lugenkrebs- sagt die Statistik und stirbt früher.

    Einleuchtend.

    Nur sechs Amokläufe in den ganzen Jahrzenten bei den ganzen Waffenbesitzern in Deutschland und den ganzen verfügbaren Waffen.

    ...wenn man das in einer Statistik gegenüberstellt dann tendieren Amokläüfe glatt quasi gegen null.

    LG

  • sehe ich genauso, es sterben mehr Menschen durch das vor den Zug werfen, als bei vermeintlichen Amok per scharfer Waffe!

    Verbietet bitte Züge die Töten!! Oder polstert sie entsprechend!!

    Airbags die bei Erkennen eines Menschen, egal ob klein, gross, dick, dünn oder jung - alt in einer Entfernung von 200 m vom mögl. Zusammenprall automatisch zünden und damit die betreffende Person, mal von ein paar möglichen Prellungen abgesehen, rettten!!

    Hirngespinst mag der eine oder andere sagen, aber wäre das nicht möglicher als ein totales Waffenverbot?

    Wenn ich bedenke, das der Zug untersuchungstechnisch 2 Stunden auf den Gleisen festsitzt, der Lokführer pschologisch betreut werden muss und die Passagiere mögliche Anschlusszüge oder sonstige Termine ziehen lassen müssen mit alldem verbundenen wirtschaftlichen Schaden, dann erscheint es mir fast schon billig so etwwas zu fordern!!

    Gruss

    Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von tomba (7. Mai 2010 um 18:51)

  • Meiner Meinung nach geht es in erster Linie darum, dass der Vater fahrlässig gehandelt hat. Hätte er seine 9mm ordnungsgemäß weggesperrt, wäre es für den Sohn nicht so leicht gewesen, sich die Pistole zu krallen.
    Auch was oben schon angesprochen wurde, dass diese "Amokläufe"(über den Begriff lässt sich streiten, bin auch der Meinung, dass sowas genaugenommen keine Amokläufe, aber egal) ein gesellschaftliches Problem ist, was z.B. durch strengere Gesetzesauflagen nicht gelöst werden kann, gibt mir zu Denken. Die Bevölkerung schreit nach einer Verschärfung des Waffenrechts (das KANN auch sinnvoll sein), das Waffenrecht wird verschärft und es ändert sich nix, weil das Problem nicht an der Wurzel gepackt wurde.

    Grüße...

    "Ehrlich währt am längsten, aber wer hat schon so viel Zeit?"

  • Zitat

    Original von gnock32
    Hätte er seine 9mm ordnungsgemäß weggesperrt, wäre es für den Sohn nicht so leicht gewesen, sich die Pistole zu krallen.

    Richtig. Aber auch hier muss klar gestellt sein:
    der Junge ist nicht Amok gelaufen, weil sein Vater die Pistole rumliegen hatte.
    Der Junge ist Amok gelaufen, weil er Amoklaufen wollte!
    Auch in St. Augustin, Ansbach, in gewisser Weise auch Emsdetten und Ludwigshafen, haben die Täter ihre Taten geplant und zum Teil durchgeführt, OHNE dass sie Zugriff auf scharfe Waffen hatten. Ihnen (und dem Umfeld) kann man also nicht unterstellen, dass die Verfügbarkeit von Waffen einen Amoklauf begünstigt oder gar ausgelöst hätte.

    Fördermitglied des VDB.