Definiere Kleinkaliber .22lfb? oder auch .223Rem.

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 16.724 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. April 2010 um 00:29) ist von Duncan.

  • Hi

    mal ne Frage vielleicht wisst ihr was darüber.
    Folgendes wie liegt die Gesetzliche Definition von Kleinkaliber?. manche sagen Kleinkaliber ist alles mit einer Hülsenlänge von unter 22mm was aber nicht sein kann da eine 9mm Para nur 19mm Hülsenlänge besitzt. Andere meinen KK ist alles was unter 200 Joule hat. und wieder anders steht es im Frankonia Katalog der 222/223 Remington auch als Kleinkaliber bezeichnet. bei uns im Schützenverein sagt man das der Kaliber Maximal 5,6mm beträgt. Was ist den nun richtig?
    Der Gestztgeber definiert Kleinkaliber einfach als Kleinkaliber


    Danke schonmal für Antworten

    Gruß

    92% der deutschen Bevölkerung hören Gangsta Rap, wenn du zu denn 8% gehörst die was anderes hören dann nimm dieselbe Signatur wie ich.

  • Moin!

    So weit ich das überblicke, macht das deutsche Waffenrecht keinen Unterschied zwischen Klein- und Großkaliber; wohl aber z.B. die Sportordnungen (heißt das so?) der Schießsportverbände. D.h., für den legalen Erwerb etc. von GK- wie KK-Waffen mußt Du gleichermaßen ein Bedürfnis nachweisen, das sich dann je nach geschossener Disziplin unterschiedlich gestaltet.

    Die gängige Bezeichnung "Kleinkaliber" bezieht sich m.W. auf .22lfB und .22 kurz (sowie deren relativ seltene Zwischenformen). .223Rem gilt üblicherweise als Großkaliber, obwohl die Laufinnenmaße die gleichen sind. Komisch eigentlich, jetzt wo Du es sagst.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Zitat

    § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
    (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von §4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat.
    Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt,

    Zitat

    § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
    [...]
    (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
    [...]
    2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt

    Das ist die Definition die ich im WaffG gefunden habe.


    Joachim

    Edit : Dem zufolge zählt .222/223 nicht dazu weil 1.) über 200 Joule und 2.) keine Randfeuerpatrone

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (10. April 2010 um 16:29)

  • Hi

    Ah oke jetzt weiss ich das auch, Aber trotzdem ist das noch iwie ein Wirrwar


    Gruß

    92% der deutschen Bevölkerung hören Gangsta Rap, wenn du zu denn 8% gehörst die was anderes hören dann nimm dieselbe Signatur wie ich.

  • Rein theoretisch zählt .22 WMR (Winchester Magnum Rimfire) auch zu den Kleinkalibern, es wurde aus der .22 lr entwickelt. Hat eine längere Hülse, ist ebenfalls Randzünder. Hat allerdings eine Mündungsenergie von über 400J.

    Die Kaliber .17 zählen übrigens auch darunter. Das Kaliber .17 HM2 gibt es seit 2004, es basiert ebenfalls auf der .22 Stinger. Es wird die gleiche Hülse verwendet die allerdings zum Flaschenhals geformt wurde um das kleinere Geschoss aufzunehmen. Energie liegt bei etwa 225J.

    Bei der .17 HMR wurde als Basis die .22 WMR-Hülse umgeformt. Ebenfalls Flaschenhals um das kleinere Geschoss aufnehmen zu können. Mündungsenergie je nach Geschoss zwischen 330 und 340J.

    .22 Stinger hat eine längere Hülse als .22 lr, aber die Gesamtlänge ist gleich.


    Das sind jetzt mal so die Typen die es neben .22lr und .22 short noch gibt...jetzt mal so Exoten wie 5mm Remington Rimfire Magnum mal ausgenommen das knapp über 500J kommt. .22 long ist ebenso obsolet, das benutzt heute keiner mehr. Wurde ersetzt durch .22 long rifle. Ebenso ein Exot ist .22 Winchester Automatic, es gibt wohl nur eine Waffe in dem Kaliber.

    .223 Remington ist eine Mittelpatrone...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Nö, das sind wie schon gesagt mehrere Faktoren....liest du eigentlich auch die Posts darüber?

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • http://www.michaelreed.info/guns.html

    was es nicht alles an kleinen Kalibern gibt... sind wohl Exoten.

    (4) 17 HM2 (Hornady Mach 2) or 17 Mach 2


    ...das 17 Aguila... kannte ich gar nicht.
    (6) 17 Aguila or 17 PMC or 17 High Standard

    gibts noch mehr als die 6 KK- Patronen ?

    (1) 22 WMR (Winchester Magnum Rimfire) or 22 Magnum
    (2) 17 HMR (Hornady Magnum Rimfire) or 17 Hummer
    (3) 22 Stinger
    (4) 17 HM2 (Hornady Mach 2) or 17 Mach 2
    (5) 22 LR (Long Rifle) or simply 22
    (6) 17 Aguila or 17 PMC or 17 High Standard


    ....aber schöne Bilder auf der Seite :huldige:

    http://www.michaelreed.info/guns.html

  • Zitat

    Original von steyruserlp10
    Ob klein oder grosskaliber wird doch am durchmesser des geschosses, und nicht an der länge der hülse festgemacht, oder!?!


    Ja, alles was nominell unter 20mm und von Einzelpersonen tragbar ist, zaehlt zum Kleinkaliber (UN small arms), bzw. bis 50mm und mit eingeschraenkt panzerbrechender Wirkung (NATO).

    Meinte der OP eigentlich deutsches oder internationales Recht? :n17:

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Wenn ich mich recht an einen älteren Thread erinnere, dann sind wir beim letzten mal so verblieben

    Kleinkaliber= .22 lfb
    Kleinkalibrig <= .32
    Großkaliber/kalibrig > .32

    fand ich recht gut und logisch

    €.: hatte mich bei den Größer-/Kleinerzeichen vertippt

    ABIsajaf - Endlich Hammas!

    Einmal editiert, zuletzt von Mjölnir (11. April 2010 um 21:18)

  • Hi

    Deutsches Recht war gemeint, also ich habe mal gehört im Schützenverein das die definition von Kleinkaliber für einen Sportschützen bei nicht mehr als .22 lang für Büchsen liegt. scheinbar ist das durch den Gesetztgeber nicht genau definiert, so das er es im endeffekt so auslegen kann wie ers braucht.


    Gruß

    92% der deutschen Bevölkerung hören Gangsta Rap, wenn du zu denn 8% gehörst die was anderes hören dann nimm dieselbe Signatur wie ich.

  • Die aber mittlerweile an Bedeutung verloren hat, weil olympische Schnellfeuerpistole nicht mehr damit geschossen wird, sondern seit 2004 mit .22 lr

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • ja, die .22 kurz

    - ach klar, ganz vergessen.

    -die .22 lfB ist einfach nur günstig (billig) deshalb so verbreitet. Aber die anderen KK- Kaliber sind deutlich präziser aber teurer so kann mans mal festhalten.

    Eigentlich gehören da ja noch die Flobert- Patronen dazu.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Flobert_(Munition)

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerstutzen

    http://de.wikipedia.org/wiki/Flobert-Waffen

    schade das die alle EWB sind, ca. um 1970 waren die ja noch frei.

    Ist eine schöne Tradition, hat was.

    naja diese LEP Dinger davon ganz zu schweigen...... auch EWB

  • Ja...dazu zählen auch so Sachen wie 4mm M20, 4mm RZ usw.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Das bescheuerte in Deutschland ist, dass als "Kleinkaliber" nur .22lfb (inkl. .22shot, .22Subsonice, etc.) zählt, eben weil es noch andere "kleine Kaliber" gibt, die nicht dazu zählen, ob nun 2mm Kolibi, 4mm M20 oder auch die PDW-Kaliber 5,7mm x 28/ 4,6mm x 30.

    Mjölnir hat es ganz gut definiert:

    Zitat

    Kleinkaliber= .22 lfb / .22 short
    Kleinkalibrig >= .32
    Großkaliber/kalibrig < .32


    Für die "Zimmerstutzenkaliber", 4mm M20, 6mm Flob. Rundkugel, usw. gibt es noch den Begriff "Kleinstkaliber".

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Das bescheuerte in Deutschland ist, dass als "Kleinkaliber" nur .22lfb (inkl. .22shot, .22Subsonice, etc.) zählt, eben weil es noch andere "kleine Kaliber" gibt, die nicht dazu zählen, ob nun 2mm Kolibi, 4mm M20 oder auch die PDW-Kaliber 5,7mm x 28/ 4,6mm x 30.

    Mjölnir hat es ganz gut definiert:


    Für die "Zimmerstutzenkaliber", 4mm M20, 6mm Flob. Rundkugel, usw. gibt es noch den Begriff "Kleinstkaliber".


    Die PDW-Kaliber kann man ja wohl kaum zu Kleinkalibern zählen. Das sind taktische Kaliber(oder auch Panzerknacker genannt), die gestreckte Flugbahnen haben(erhöhen die Ersttrefferwahrscheinlichkeit), geringe Geschossdiameter(zum Panzerknacken) und verlagerte Gewichtspunkte(um sich nach dem Auftreffen sich zu überschlagen und somit die Durchlagskraft zu reduzieren, die Mannstoppwirkung zu erhöhen und Collateralschäden zu vermeiden).Ganz zu schweigen von dem lächerlichen Rückstoss dieser Kaliber. Also perfekte Kaliber für behördentliche Einsätze in ziviler Umbgebung.
    Schon ganz gut so, dass die verboten sind...mann stelle sich Emsdetten mit ner Fiveseven vor - nicht auszumalen, wie lange der dann da rumgewütet hätte und wie viele Beamte trotz Weste verletzt oder gefallen währen.

    Zum Gesetzestext: Ich denke, dass da eher drauf geachtet wird, dass das Verhältnis zwischen Reife des Schützen und potenziellen Schaden durch Missbrauch der Waffe in einem möglichst gleichem Verhältnis gehalten wird, als darauf die Definition von allen Seiten wasserdicht zu halten. Wenn ne FMJ .22 mit 1000 Joule auf den Markt kommt, wird auch sie ganz schnell verboten(trotz Randzündung), weil eine besondere Gefährdung besteht(Durchschlagen von Westen).

  • Ich weiß auch, wofür die PDW-Kaliber gedacht sind – aber was hat das mit Amokläufen zu tun?
    Der Täter von Emsdetten hatte eine illegal geerbte KK-Waffe und ein paar Vorderlader, für die er sich selber das Pulver zusammengebastelt hat. Da könnte man auch fragen: was wäre wohl passiert, WENN er mit Kalaschnikow und Handgranaten losgezogen wäre…
    :new16:


    Was ich damit sagen wollte, ist, dass man nicht anhand des Geschossdurchmessers „Kleinkaliber“ definieren kann – auch nicht damit, ob die Patrone in eine Pistole passt oder nicht.

    Ebenso tut man sich schwer, anderen Waffen- und Munitionstypen eine einheitliche Bezeichnung zu geben. Beispielsweise „Magnum-Kaliber“: .357Mag und .44Mag – klar! Aber was ist mit .454 Casull, .475 Wildey Magnum oder auch .357 SIG? Ist nur Magnum, wo auch Magnum draufsteht?

    Gerade wenn so viele Vereine, Verbände, etc. unterschiedliche Sportordnungen und Auffassungen haben, was zur Sportordnung zählt und was auf den Ständen geschossen werden darf, solange wird es auch da keine einheitlichen Begriffe geben.


    Und so lange wird Kleinkaliber unveränderlich.22lfb (mit seinen Variationen) bleiben – auch wenn es daneben andere „Kleinkaliber“ (<.32) gibt - ganz gleich, ob sie Schutzwesten durchschlagen können oder nicht.

    Fördermitglied des VDB.