Hi
Dieser Gesetztestext bringt mich auch Nochmal ins Grübeln hinsichtlich des Pressluftgewehrs Wahlter Dominator 1250 (50 Joule) im Kaliber 6,35mm
<<<Zitat:
§ 14Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
(1)Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von§4Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt,
Ein Pressluftgewehr benötigt ja Kalte Gase, aber hier steht nichts von Kalten oder heissen Gasen. Die Energie liegt ja bei unter 200J aber der Kaliber wird überschritten.
6,35mm könnte man ja dann eig auch als 6,35Browning interpretieren.
jetzt zur Frage: ist dieses Presslftgewehr nun ab 21, oder schon ab 18?
Den Sinn des Deutschen Waffenrechts müssen wir nun beim Besten willen nicht verstehen.
Gruß