Wahlter Dominator ab 21? Kaliber 6,35mm

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.242 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. April 2010 um 16:59) ist von Tactical Nuke.

  • Hi

    Dieser Gesetztestext bringt mich auch Nochmal ins Grübeln hinsichtlich des Pressluftgewehrs Wahlter Dominator 1250 (50 Joule) im Kaliber 6,35mm

    <<<Zitat:
    § 14Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
    (1)Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von§4Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat.
    Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt,

    Ein Pressluftgewehr benötigt ja Kalte Gase, aber hier steht nichts von Kalten oder heissen Gasen. Die Energie liegt ja bei unter 200J aber der Kaliber wird überschritten.
    6,35mm könnte man ja dann eig auch als 6,35Browning interpretieren.

    jetzt zur Frage: ist dieses Presslftgewehr nun ab 21, oder schon ab 18?
    Den Sinn des Deutschen Waffenrechts müssen wir nun beim Besten willen nicht verstehen.

    Gruß

    92% der deutschen Bevölkerung hören Gangsta Rap, wenn du zu denn 8% gehörst die was anderes hören dann nimm dieselbe Signatur wie ich.

  • Zitierter Text regelt (AFAIK) den Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen durch Sportschützen

    Erfüllen sie die genannten Kriterien nicht, so sind sie erst ab frühestens 21 Jahren erwerbbar.
    Erfüllen sie die Kriterien (sind also Kleinkaliber Waffen), so sind sie ab 18 Jahren erwerbbar.

    Der Vergleich von 6.35er Diabolos mit 6.35 Browning ist falsch.
    Das Kaliber ist gleich, aber Diabolos sind reine Geschosse (-> erlaubnisfrei).Die 6.35 Browning sind Patronenmunition (Munitionserwerbsschein erforderlich !)

    5 Mal editiert, zuletzt von TheDuke (11. April 2010 um 15:50)

  • Hi

    ja das mit dem "Browning" vergleich war blöde,
    Aber da steht doch: Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm.
    Was ich meine: Das wäre ja dann eine Erlaubnispflichtige Schusswaffe die diesen Kaliber Überschreitet, da steht ja nichts davon das hier eine Ausnahme gemacht wird da es sich um "Bloße" Geschosse handelt, sondern klip und klar 5,6mm nicht mehr!
    Ich bin da immer noch auf dem Holzweg.


    Grüße

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  • Zitat

    [...]bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt[...]

    Waffen die RandzünderMunition mit einem Kaliber bis zu .22lfb (= 5.6mm) mit weniger als 200Joule verschießen sind nicht von Satz1 betroffen

    Es geht im Zitierten um den Unterschied beim Erwerb von GK/KK .
    Eine WBK für GK ist (mit MPU) frühestens ab dem 21. Lebensjahr möglich, die WBK für KK kann mit 18 beantragt werden

    Luftgewehre schießen nicht mit Munition, sondern nur mit Projektilen.

    2 Mal editiert, zuletzt von TheDuke (11. April 2010 um 17:04)

  • Hi

    Ich glaub jetzt versteh ich den Kram, wir haben wohl nur zur selben Zeit gepostet


    Gruß

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