Es gibt 87 Antworten in diesem Thema, welches 7.889 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Mai 2010 um 16:07) ist von Lanam.

  • Zitat

    als ob man in clubs mit pfeffer reinkommt oO der wird eingezogen und man wird vor die tür gesetzt , so isses jedenfalls in den clubs die ich kenne , gut da werden betrunkene schonmal in die mülltonne geschmissen oder im winter ohne jacke rausgeworfen , also kulante türsteher kenne ich nicht ! würde mich nichtmal trauen zu fragen ob man da eine waffe abgeben könnte , aber kann bei euch ja anders sein ^^


    Also ich kenne Türsteher die sind sehr sozial. Die haben an jeder Party einen Rucksack mit warmem Tee, Rettungsdecke und Sanitätszeugs dabei, im falle dass sie besoffene oder fast erfrohrene im Graben finden o.ä. ...
    Na gut... in der Disco ist aber auch immer die Feuerwehr und das DRK anwesend.

    Jedoch würde ich in ne Disco keine SSW mitnehmen. Auch wenn Pfefferspray nicht gestattet ist... in der Arschritze ist immer platz .. ähh ich meine Seitentasche oder Arschtasche wo der Geldbeutel ist. *lol*

    Zitat

    Bin nicht so der Partygänger, daher die Frage wie denn am Eingang kontroliert wird? Wird jeder einzeln gefilzt?

    Das ist immer unterschiedlich und kommt auf die Türsteher an. In manchen Diskotheken wurde ich noch nie kontrolliert und in anderen ständig.
    Es wird lediglich eine Ausweiskontrolle am Eingang gemacht. Egal wie alt man aussieht :crazy2: jedenfalls hier.

    3 Mal editiert, zuletzt von Rhinoz (11. Januar 2010 um 14:20)

  • Zitat

    Original von Challenger
    Bei einer Disco in meiner Umgebung muss jeder seine Taschen leeren und durch einen Metalldetektor gehen.


    Soweit ist unsere Gesellschaft schon gekommen. Ist doch traurig.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Soweit ist unsere Gesellschaft schon gekommen. Ist doch traurig.

    Ja in der besagten Disco gab es schon 2 Messerstechereien, sodass diese 2 mal geschlossen werden musste. Der neue Besitzer hat das dann wohl eingeführt.

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Soweit ist unsere Gesellschaft schon gekommen. Ist doch traurig.

    Na gut, ich glaub keiner will dass man plötzlich von jemandem mit nem Messer attackiert wird, oder? In Diskotheken gibt es öfters Schlägereien wo andere jemanden auch mit ner Flasche attackieren.
    Bin letztens auch in so eine Situation geraten. Da kam jemand auf mich zu und sagte "Ey, alta, hast du gerade meine Freundin geschlagen?"

    Ich hab anfangs garnicht gewusst was der von mir wollte, da seine Aussprache sehr undeutlich war. Jedoch hab ich dies dann verneint. Und er kam als näher und hat mich rumgeschubst. Dann hat er gesagt er wird mir jetzt auf die Fresse schlagen. Und dann gingen bei mir die Lichter an (Notwehr :nuts: ) und hab ihm einen Frontkick in den Bauch bzw Solarplexus gegeben. Dieser ist dann geschätzte 2 Meter nach hinten geflogen, hat aber noch gestanden. Ich bin dann hinterher und hab ihm mit Kettenfauststöße in die Theke befördert.

    Ende vom Spiel war, wir wurden beide rausgeworfen, er hatte ne blutige Schnauze und ich durfte en Aschenbecher bezahlen den er runtergeworfen hat als er in die Theke "gefallen" ist *lol*

    Ist also manchmal nicht ohne :confused2:

    Einmal editiert, zuletzt von Rhinoz (11. Januar 2010 um 14:35)

  • Zitat

    Original von ToFu91
    [....]dashalb würde ich mich mit ner SSW sicherer fühlen (vorallem auf dem rückweg wenn einen die ganzen besoffenen anpöbeln) so [...]


    Hast Du Alternativ mal über eine starke LED-Taschenlampe mit Stroboskopfunktion und ggf. gezackter Front nachgedacht? Das extrem helle Licht (ggf. mit Strob-Modus) *kann* Dir bei 1-2 Angreifern ggf. die Zeit geben, die Du auf Deiner Flucht für einen sicheren Vorsprung brauchst (etwas anderes macht die SSW auch nicht). Einen vernünftigen Grund, diese am Eingang abgeben zu müssen wüßte ich jetzt nicht und falls es handgreiflich wird, kannst Du Deinen Schlägen *etwas* mehr härte verleihen. Ist sicherlich nicht das Distanzmittel wie eine SSW oder Spray, sollte aber zumindest selbst beim kritischsten Türsteher relativ unproblematisch argumentierbar sein.

    Gruß
    Thorsten

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten_W (17. April 2010 um 18:38)

  • Gerade dafür wo eine SSW benötigt wird ist sie verboten. der Heimweg.

    Die Klassichen SSW situationen erfolgen Abends und auf dem nachhause weg von Kirmes und Kinos. Und genau da darf man nicht. :bash:

    Dann ist ein Aktenkoffer als Sicheres Aufbewaren erlaubt aber mein Auto mit Alarm nicht. Obwohl ein Auto laut STVZO "Befriederter Besitztum" ist. Auch Laut STGB und BGB nur halt nicht fürs WFG. :bash:

    Dauernd erklären Politiker was von Sicherheitsgefühlen, Wo ist bitte das Sicherheitsgefühl einer Frau die nachts im dunklem Parkhaus sich zu ihrem auto laufen muß?
    Was ist mit meinem Sicherheitsgefühl wenn ich wiedermal einem Rottweiler als Schappiersatz herhalten soll?
    Wir haben ein vermumungsverbot aber trotzdem Dürfen menschen mit dem Hinweis auf religion sich komplet verschleiern und sagen dann "Religionsfreiheit"

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (17. April 2010 um 23:35)

  • Zitat

    Original von Jhary
    Gerade dafür wo eine SSW benötigt wird ist sie verboten. der Heimweg.

    Die Klassichen SSW situationen erfolgen Abends und auf dem nachhause weg von Kirmes und Kinos. Und genau da darf man nicht. [....]Obwohl ein Auto laut STVZO "Befriederter Besitztum" ist. Auch Laut STGB und BGB nur halt nicht fürs WFG. [....]

    Ist mir auch schonmal vor längerem aufgefallen. Wobei final eh jeder für sich entscheiden muß, welches Risiko er lieber eingeht. Alte US-CCPHolder Weißheit "Better to be trialed by eleven than to be carried by six"

    Wobei der Threadstarter mit der aktuellen Version des DS-201 relativ fein raus wäre. Wird das Ding vom Türsteher einbehalten, dann sind "nur" 34 Euro hinüber, nicht 150-200 Euro für eine gute SSW+Holster.

    Gruß
    Thorsten

  • Zitat

    Original von Thorsten_W
    Ist mir auch schonmal vor längerem aufgefallen. Wobei final eh jeder für sich entscheiden muß, welches Risiko er lieber eingeht. Alte US-CCPHolder Weißheit "Better to be trialed by eleven than to be carried by six"


    Stimmt

    Zitat


    Wobei der Threadstarter mit der aktuellen Version des DS-201 relativ fein raus wäre. Wird das Ding vom Türsteher einbehalten, dann sind "nur" 34 Euro hinüber, nicht 150-200 Euro für eine gute SSW+Holster.

    Gruß
    Thorsten

    Wiso der Türsteher muß alles wieder zurück geben.
    Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft sind da sehr Unmißverständlich.

  • Zitat

    Original von Thorsten_W
    Hast Du Alternativ mal über eine starke LED-Taschenlampe mit Stroboskopfunktion und ggf. gezackter Front nachgedacht? Das extrem helle Licht (ggf. mit Strob-Modus) *kann* Dir bei 1-2 Angreifern ggf. die Zeit geben, die Du auf Deiner Flucht für einen sicheren Vorsprung brauchst (etwas anderes macht die SSW auch nicht).

    So'n Ding ist ein sehr effektives Abwehrmittel. Wer da reingeschaut hat, ist sofort für längere Zeit handlungsunfähig. Die gezackte Front - kann, muss aber nicht ...
    Gibt's mittlerweile für 'nen Bruchteil einer SSW und man hat auf dem Nachhauseweg auch noch Licht. :ngrins:

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

  • Zitat

    Original von ToFu91
    hallo erstmal^^

    also ich hätte da mal son frägchen^^ Bei uns in der Gegend sind immer wieder Zeltpartys und da ich noch nicht Mobil bin gehe ich halt zu Fuß dort hin...dashalb würde ich mich mit ner SSW sicherer fühlen (vorallem auf dem rückweg wenn einen die ganzen besoffenen anpöbeln) so meine frage ist jetzt ob man die SSW dann einfach bei der Security am Eingang abgeben kann und nachher einfach wieder mit nehmen kann oder meint ihr das würde es erhebliche probleme geben??

    MfG Tobi

    Hallo, ich gebe meinen Knüppel häufiger bei den örtlichen Feiern ab.
    Die kennen mich schon.
    Und wenn ich was trinke kann ich sie am nächsten morgen abholen.

    Aber das kommt halt auf die Leute an.

    Ich tippe mal das, dass juristisch in Ordnung geht.

    Vendetta!!!

    Die Angst vor langen Wörtern nennt man: Hippopotomonstrosesquippedaliophobia :crazy3:

  • Zitat

    Original von Vendetta-Gun
    Hallo, ich gebe meinen Knüppel häufiger bei den örtlichen Feiern ab.

    Gehen wir zu deinen Gunsten mal davon aus, das es ein gerade im Wald gefundener Stock ist, den du dir zum Schnitzen mitgenommen hast!
    Schlagstöcke gehören seit der letzten WaffG.-Verschärfung zu den zum Führen verbotenen Gegenständen!

  • Naja Gott sei Dank muss ich mir eine solche Frage garnicht erst stellen,
    entweder geht es hier so ruhig zu oder ich habe noch nie richtig über soetwas nachgedacht.

    Bei uns in den Discos/Hallen-/Zeltfesten wird nur nach dem Ausweis geschaut
    und das wars, es wird weder nach Messern/Waffen gesucht.
    Zumindest wäre mir das noch nie aufgefallen,
    mein Schweizer Messer hatte noch nie Probleme irgendwo reinzukommen.


    Ich würde mich persönlich sehr unwohl fühlen, wenn ein Mensch zum feiern geht,
    seine Waffe dort abgibt und diese dann wieder zum heimlaufen bekommt.

    Weil irgendwie habe ich keine Lust auf Pfeffer im Gesicht, weil Leute unnötig eine
    Paranoia schieben.

    Ist es denn bei euch (Wohnort unbekannt) wirklich so schlimm?

    Oder möchtest du bei Kumpels einfach unnötig angeben?

    Grüße

  • Wie wärs denn mit nicht mehr alleine betrunken nach Hause gehen? Dann passiert einem in der Regel doch auch nichts. Einfach immer zu dritt oder mehr unterwegs sein, entsprechend auftreten und sich nicht schon auf dem Hinweg zum Club auf 3 Promille ansaufen (Soll sich jetzt niemand angesprochen fühlen, plakativ dargestellt).

    Meiner Erfahrung nach waren die meisten SV-Situationen in meinem Bekanntenkreis solche, in denen die "Opfer" alleine oder zu zweit unterwegs waren und auch schon deutlich über 0,5 Promille waren. In der Stadt, in der ich als Jugendlicher gewohnt habe, gab es eine breite Bevölkerungsgruppe, die sich einen Spaß daraus gemacht hat, Jagd auf junge Deutsche Männer zu machen - bevorzugt immer in einem Verhältnis von 3:1. "Deutsche klatschen" hieß das damals.

    Ich halte es jedenfalls so, dass ich so gut wie nicht mehr vorglühe und auch mal so nen Diskoabend ohne Alkohol erlebe. Damit spart man sich ne Menge Geld, die Kopfschmerzen am nächsten Tag und das Weibchen kommt auch sicherer nach Hause. Zu Hause macht man dann mit allen FreundenInnen eine private Afterhour, kann sich da berauschen wenn nötig. Ist aber auch eine Frage des Alters denke ich. Ich muss nicht mehr jedes Wochenende volltrunken in Diskos abzappeln. Von solchen, in denen man am Eingang gefilzt wird und in denen regelmäßig Schlägereien etc. stattfinden habe ich schon immer einen großen Bogen gemacht. Weil es grundsätzlich erst mal niemanden etwas angeht, was ich bei mir trage. Und ich auch keine Lust auf ein derartiges Publikum habe.

    Es mag auch eine Option sein, den Wohnort zu wechseln. Es gibt durchaus noch größere Städte in diesem Land, in denen man auch nachts noch volltrunken alleine sicher nach Hause kommt. Bzw. in denen man von Passanten den Weg erklärt bekommt anstatt ausgeraubt zu werden.

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

    Einmal editiert, zuletzt von masterluke (19. April 2010 um 12:48)

  • Hallo,

    mir ist etwas aufgefallen, was durchaus im Falle einer Verkehrskontrolle mal zur bösen Falle werden kann. Und zwar betrifft dies den rechtlichen Begriff des "befriedeten Besitztums", in Zusammenhang mit Autos, Wohnmobilen und Wohnwagen.

    Nachdem oben geschrieben wurde, das es sich bei einem Auto um befriedetes Besitztum handelt sollte man vielleicht etwas wissen.

    Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Verkehrsraum geführt wird, also völlig egal ob Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen, stellt zu keinem Zeitpunkt während des Führens befriedetes Besitztum dar, weder nach den Vorschriften der StVZO noch nach irgendeiner anderen.

    Nach den Polizeigesetzen der Bundesländer handelt es sich bei Autos, Wohnmobilen und Wohnwagen grundsätzlich erst einmal um eine mitgeführte Sache, die bei einer Kontrolle ebenso, wie die kontrollierte Person, alleine schon aus Gründen der Eigensicherung, durchsucht werden darf. Dürfen Personen durchsucht werden, dürfen immer auch alle mitgeführten Sachen durchsucht werden. Das wird allerdings im Normalfall nicht gemacht, kann aber durchaus vorkommen, sollten sich während der Kontrolle Verdachtsmomente gegen den kontrollierten Fahrzeugführer ergeben, die dies rechtfertigen.

    Bei einem Wohnmobil ist dies genauso, wenn dies im öffentlichen Verkehrsraum geführt wird. Also greift auch die Auslegung, im Fahrerbereich ist noch kein befriedetes Besitztum, aber hinten dann doch, auch nicht. So einfach ist es nicht. Auch ein angehängter Wohnwagen ist, wenn er hinter einem Fahrzeug geführt wird, das im öffentlichen Verkehrsraum dem Fortkommen dient, kein befriedetes BT.

    Aber wann gilt dann ein Fahrzeug als befriedetes Besitztum? Wird ein Fahrzeug im öffentlichen VR abgestellt, dann bedarf es damit das Fahrzeug an dieser Stelle dauerhaft zum Wohnen benutzt werden kann, einer Ausnahmegenehmigung, da es sich um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung handelt. Hat er diese Ausnahmegenehmigung bekommen, dann ist das Fahrzeug auch befriedetes BT, sollte es zum dauernden Wohnen benutzt werden. Andernfalls im Falle einer Kontrolle nicht. Das ist allerdings nur die rein rechtliche Beurteilung, denn eine solche Ausnahmegenehmigung zum Wohnen im öffentlichen Verkehrsraum dürfte schwer zu bekommen sein, so lange es Campingplätze in der Nähe gibt.

    Das Fahrzeug, kann auch das Auto sein, das auf befriedetem Besitztum steht, also zum Beispiel einem Campingplatz, oder auf Privatgrundstück und zum Wohnen benutzt wird, gilt als befriedetes Besitztum. Wohnen bedeutet aber immer einen längerzeitigen Gebrauch als Wohnung. Eine Übernachtung im Auto zählt im öffentlichen Verkehrsraum noch nicht dazu.

    Auf dem Campingplatz z.B. werden dann Fahrzeuge zum befriedeten Besitztum, wenn sie nicht nur kurzfristig abgestellt werden, sondern tatsächlich zum Wohnen genutzt werden. Also mit dem Auto bei einer drohenden Kontrolle schnell auf einen Campingplatz fahren und befriedetes Besitztum geltend machen funktioniert nicht. Man kann davon ausgehen, das auch ein Auto auf dem Campingplatz, wenn es zum Wohnen abgestellt ist und benutzt wird, befriedetes Besitztum ist. Nicht jeder hat gleich einen Wohnwagen dabei. Viele stellen sich nur der vermeintlichen Sicherheit wegen auf einen Campingplatz.

    Bei einem Wohnmobil und einem Wohnwagen ist die Abgrenzung besser zu treffen. Sind die für das Wohnen notwendigen Anschlüsse, wie Strom zum Beispiel, gelegt, ist es eindeutig befriedetes Besitztum. Ebenso wenn andere Maßnahmen wie z.B. außen stehende Möbel, betriebsbereite Markise, etc. darauf hindeuten, dass dies Fahrzeug im Moment zum Wohnen bestimmt ist und auch so genutzt wird.

    Also im öffentlichen Verkehrsraum handelt es sich in aller Regel n i c h t um befriedetes Besitztum, was ja durchaus, gerade für die Aufbewahrung von Waffen und Munition von Belang sein kann. Mit der Meinung die Waffe liegt ja im Wohnwagen oder Wohnbereich des Wohnmobils, kann man richtig auflaufen. Nicht weil das Fahrzeug Wohn... heißt, macht es automatisch zur Wohnung.

    Wird das Fahrzeug also, auch mit Wohnwagen als Anhänger, im öffentlichen Verkehrsraum zum Fortkommen genutzt, ist es während der Fahrt und kurzen Pausen, auch auf einem Rastplatz, kein befriedetes Besitztum.

    Das ist aber nur ein grober Anhalt, und es gibt wie für alles in Deutschland auch hier noch Ausnahmen, die von Fall zu Fall beurteilt werden müssen. Vieles ist auch Begründungssache, als Beispiel: Wird während einer Urlaubsfahrt eine Person krank, ein Weiterfahren wäre nicht mehr möglich und man wäre gezwungen mehrere Tage an Ort und Stelle auf einem Rastplatz zu wohnen, dann könnte dies z.B. den Wohnanhänger zum befriedeten Besitztum für diese Zeit werden lassen. Wäre aber letztlich auch Auslegungssache.

    Also ist der Betriebszustand des Fahrzeugs entscheidend ob befriedetes BT oder nicht. Jedenfalls muss das Fahrzeug, egal was für eines, wirklich zum Wohnen genutzt werden und auch dazu geeignet sein.

    Also gute Nacht mal,

    LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Zitat

    Original von ToFu91
    hallo erstmal^^

    also ich hätte da mal son frägchen^^ Bei uns in der Gegend sind immer wieder Zeltpartys und da ich noch nicht Mobil bin gehe ich halt zu Fuß dort hin...dashalb würde ich mich mit ner SSW sicherer fühlen (vorallem auf dem rückweg wenn einen die ganzen besoffenen anpöbeln) so meine frage ist jetzt ob man die SSW dann einfach bei der Security am Eingang abgeben kann und nachher einfach wieder mit nehmen kann oder meint ihr das würde es erhebliche probleme geben??

    MfG Tobi


    sorry aber wie muss ma denn drauf sein um auf a zeltparty a ssw mitzunehmen????Des is ja hefftig.....

  • Zitat

    Original von ToFu91
    ... Weiß denn noch jemand wie es mit einer SSW in einem Tresor im Auto aussieht??

    Na ja, laut Deiner Fragestellung würde bei vorhandensein eines Autos der Grund für die Mitnahme einer SSW ja entfallen (dunkler Heimweg zu Fuß usw.).

    Insofern erschließt sich mir die Logik Deiner Frage nicht.
    Ein waffengefüllter Tresor innerhalb eines Automobils (welches selbst entwendet werden kann) erscheint mir zumindest problematisch, aber vielleicht kann ja jemand anders noch ein fundiertes Statement dazu abgeben.

  • @Threadstarter

    Ich würde an deiner Stelle einfach mal anonym bei der Security anrufen und nachfragen oder am frühen Abend, wenn noch nix los ist, einfach den Türsteher nett fragen wie das "allgemein und rein theoretisch denn so ist" - natürlich ohne die SSW in der Tatsche.

    Bei Thema SSW im Auto, da mach Dir mal keine Sorgen. Wie soll das jemals rauskommen? Alle denkbaren Szenarien wie die Polente herausfinden könnte, dass du deine SSW im Auto gelassen hast sind so wahrscheindlich wie'n 6er im Lotto.

    Also lass die SSW einfach nicht sichtbar im Auto, erzähls auf deinem Volksfest nicht rum und gut is'.

  • Zitat

    Original von gaius
    @Threadstarter

    Ich würde an deiner Stelle einfach mal anonym bei der Security anrufen und nachfragen oder am frühen Abend, wenn noch nix los ist, einfach den Türsteher nett fragen wie das "allgemein und rein theoretisch denn so ist" - natürlich ohne die SSW in der Tatsche.

    Bei Thema SSW im Auto, da mach Dir mal keine Sorgen. Wie soll das jemals rauskommen? Alle denkbaren Szenarien wie die Polente herausfinden könnte, dass du deine SSW im Auto gelassen hast sind so wahrscheindlich wie'n 6er im Lotto.

    Also lass die SSW einfach nicht sichtbar im Auto, erzähls auf deinem Volksfest nicht rum und gut is'.


    Sorry....Nix ist gut! Ich finde das einfach bescheuert. Ich führe eine SSW nur aus ganz bestimmten Gründen und das auch nur mit dem KWS. Alles andere ist illegal!

    Wer ohne KWS bei einer Kontrolle erwischt wird, darf sich nicht beklagen.

    Leute wie Dich braucht keiner. Andere Dösköppe auch noch bei solch illegalen Aktionen zu unterstützen, zeugt nicht gerade von geistiger Reife! Wie alt bist Du eigentlich? :bash: :bash: :bash:

    Gruß Kraufux

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • :lol: